Schneller als gedacht geht der Anfang Juni begonnene Prozess rund um die tödlichen Messerstiche vor Stift Haug in Würzburg zu Ende: Bereits in der kommenden Woche könnte am Landgericht Würzburg das Urteil im Verfahren gegen einen 23-Jährigen verkündet werden.
Er ist angeklagt, weil er am 17. September 2023 nach einem Streit vor dem Club "Studio" einen 28 Jahre alten Mann mit einem Messer tödlich und zwei weitere Personen schwer verletzt hat. Ob der Angeklagte davor heftig verprügelt worden war, ist zur zentralen Frage des Verfahrens geworden.
Landgericht Würzburg: Ausgang des Verfahrens weiterhin offen
An diesem Dienstag hat die Kammer des Landgerichts die Beweisaufnahme geschlossen. Der Vorsitzende Richter Thomas Schuster sagte zur Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft während des Prozesses: Das Gericht habe den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen aufgehoben, weil bei ihm ein sogenannter "Erlaubnistatbestandsirrtum" nicht auszuschließen sei. Er habe möglicherweise nicht aus Vorsatz, sondern fahrlässig gehandelt.
"Das möchte ich nicht als Tendenz verstanden wissen", sagte Schuster im Hinblick auf die Plädoyers. Der Ausgang des Verfahrens sei "weiterhin offen".
Aussagen des letzten Zeugen und der Gutachterinnen
Als letzter regulärer Zeuge sagte am Dienstag ein Kriminalpolizist aus. "Wir wissen, dass er die Konfrontation gesucht hat", fasste er die Ermittlungen gegen den 23-Jährigen zusammen. "Ich bin immer noch der Meinung, dass erst die Stiche gesetzt wurden und es dann zu einer Schlägerei kam."
Anschließend wurden Gutachterinnen zur Obduktion des Getöteten und zur Psyche des Angeklagten befragt. Über die Abfolge der Stiche könne sie nichts sagen, sagte eine Medizinerin. Nach der Tatnacht seien bei dem 23-Jährigen zahlreiche Verletzungen festgestellt worden, die auf heftige Schmerzen und Gleichgewichtsstörungen schließen lassen. Eine Sachverständige attestierte dem Angeklagten eine weitgehend unbeeinträchtigte Psyche zur Tatzeit. Ein Schädel-Hirn-Trauma habe sie bei ihm nicht festgestellt. Er sei jedoch alkoholisiert gewesen.
Vater des Getöteten fordert Geldzahlung vom Angeklagten
Am Montag hatte die Nebenklage zivilrechtliche Ansprüche zu Protokoll gegeben: Als Schmerzensgeld fordert der Vater des Getöteten aufgrund seiner psychischen Belastung eine Zahlung von 10.000 Euro vom Angeklagten. "Ein normales Leben ist ihm nahezu unmöglich", sagte der Nebenklage-Anwalt in seiner Begründung. Außerdem solle der Angeklagte für entstandene Kosten, etwa für die Beerdigung, in Höhe von 21.600 Euro aufkommen.
Der Prozess wird am Montag, 22. Juli, um 8 Uhr mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt. Am Dienstag steht das Plädoyer der Verteidigung an. Am Donnerstag, 25. Juli, will das Landgericht das Urteil verkünden.
Gut wäre, wenn sie in Kriminalfällen hieb- und stichfeste Beweise liefern würden.