Bayern verschärft seinen Kampf gegen den Judenhass - mit Deutschlands erstem Spezialstaatsanwalt zur Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) stellte Oberstaatsanwalt Andreas Franck am Mittwoch als zentralen Antisemitismus-Beauftragten der Justiz im Freistaat vor. Der Beschluss, diese Stelle zu schaffen und bei der Generalstaatsanwaltschaft in München anzusiedeln, ist nicht zuletzt auch die Konsequenz aus umstrittenen Entscheidungen der Justiz in Unterfranken.
So hatte die Staatsanwaltschaft in Würzburg im Frühjahr das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der bei einer Demonstration die Corona-Impfung mit dem Holocaust, dem Mord an sechs Millionen Jüdinnen und Juden, verglichen hatte. Die Begründung der Ermittler, die Äußerungen des Redners stellten keine verbotene Verharmlosung von NS-Verbrechen dar, sorgte für Entsetzen bei den jüdischen Gemeinden. Der Würzburger Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, sprach von einem "völlig falschen politischen Signal".
Josef Schuster begrüßt die Entscheidung der Politik
Die Einrichtung der neuen Stelle begrüßt Schuster deshalb: Der Spezialstaatsanwalt könne dazu beitragen, dass die Justiz in Bayern künftig konsequenter bei antisemitischen Straftaten ermittle, sagt der Zentralratspräsident auf Nachfrage. Dazu zähle auch die Relativierung des Holocaust. Solche Fälle müssten vor Gericht landen. Wenn die Gesetze am Ende dennoch keine Verurteilung der Täter ermöglichten, müssten sie verschärft werden, so Schuster.
Der 50-jährige Oberstaatsanwalt Andreas Franck kümmert sich ab sofort hauptamtlich um judenfeindliche Straftaten. Im Freistaat wurden im vergangenen Jahr 353 solche Taten – von Hass-Kommentaren im Internet bis zum körperlichen Übergriff – registriert, die Tendenz ist steigend. Der Oberstaatsanwalt werde bayernweit aktiv sein und Verfahren von besonderer Bedeutung an sich ziehen, sagte Minister Eisenreich. Bislang waren Antisemitismus-Beauftragte lediglich nebenamtlich bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg tätig.
Franck: Recht gleichmäßig anwenden
Der neue hauptamtliche Beauftragte Andreas Franck kündigte an, er wolle dafür sorgen, dass das Recht bei antisemitischen Vorfällen überall in Bayern "gleichmäßig" angewendet werde. Gerade auch in Fällen von Volksverhetzung erwarte er, dass die Kolleginnen und Kollegen "beherzt und mutig" ermitteln und die Taten schließlich auch zur Anklage bringen. So sei er überzeugt davon, dass der Spruch "Impfen macht frei", der an die Inschrift "Arbeit macht frei" am Eingang zu NS-Konzentrationslagern erinnert, eine strafbare Verharmlosung von NS-Verbrechen darstellt. Er hoffe, dass demnächst ein Gericht diese Einschätzung bestätigt.
Franck sagt, Jüdinnen und Juden in Bayern müssten die Justiz als "starke Schulter" wahrnehmen, die ihnen ein Sicherheitsgefühl vermittelt. Dazu gehöre es auch, Ermittlungen wegen antisemitischer Vorfälle nicht vorschnell wegen Geringfügigkeit einzustellen oder die Opfer auf den Privatklageweg zu verweisen. "Jüdinnen und Juden müssen sich auf den wehrhaften Rechtsstaat verlassen können", betont auch Ludwig Spaenle (CSU), der Antisemitismus-Beauftragte für Bayern. Er begrüßte, dass die Staatsregierung zusammen mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) Bayern nun auch die Möglichkeit geschaffen habe, niederschwellig per Online-Formular Judenhass in den sozialen Netzwerken anzuzeigen.
Gibts eigentlich auch einen Oberstaatsanwalt, welcher auch hauptamtlich um den sexuellen Missbrauch in der Kirche kümmert?
Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen es für Staatsanwälte/Staatsanwältinnen hat, die offenkundig seit langem diese Verharmlosung rechter Taten betrieben, einen völlig falschen Focus hatten?
Zumal der langjährige Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, Clemens Lückemann, der laut Laudatio kürzlich in der Mainpost die Justiz hier maßgeblich „prägte“ - und damit dieses Klima - seit längerem als bayerischer „Verfassungsrichter“ tätig ist und seit 2020 Söder in dessen „Dreierrat“ zu den Grundrechten/Corona „berät“.
Nochmal: Fehler einzuräumen heißt auch die URSACHEN zu erforschen und benennen.