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Würzburg
Impfung mit Holocaust verglichen: Entsetzen über Würzburger Justiz-Entscheidung
Ein Demo-Redner in Würzburg verglich die Corona-Impfungen mit dem Holocaust. Eine Verharmlosung der NS-Verbrechen sei das nicht, sagt die Justiz – und erntet scharfe Kritik.
Regelmäßig demonstriert die Gruppe 'Eltern stehen auf' in Würzburg. Ein Redner hat bei einer derartigen Demo die Corona-Impfungen mit dem Holocaust verglichen.
Foto: Symboldbild: Silvia Gralla | Regelmäßig demonstriert die Gruppe "Eltern stehen auf" in Würzburg. Ein Redner hat bei einer derartigen Demo die Corona-Impfungen mit dem Holocaust verglichen.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

Nach fünf Monaten Recherche hat die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen gegen einen Mann eingestellt, der deutschlandweit als sogenannter Corona-Leugner unterwegs ist. Der Beschuldigte hatte die Covid-19-Impfung in einer Rede auf einer Demonstration der Initiative "Eltern stehen auf" in Würzburg mit dem Holocaust verglichen, also mit der Ermordung von sechs Millionen Juden.

Die Begründung der Justiz, die Äußerungen des Mannes bedeuteten kein Verharmlosen von NS-Verbrechen, sorgt für Entsetzen und Unverständnis bei Josef Schuster, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland. Schuster, der in Würzburg lebt, spricht von einem "völlig falschen politischen Signal". Kritisiert wird die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auch von Sebastian Hansen. Der Würzburger Bundestagskandidat der Grünen hatte nach der Demo Ende November Anzeige wegen Volksverhetzung gegen den Redner erstattet. Von Amts wegen hatte die Polizei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Der Beschuldigte tritt seit Monaten bei Protest-Veranstaltungen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen auf, kürzlich erst in Bamberg. Für Schlagzeilen hatte er erstmals im Herbst gesorgt, nachdem er als Busfahrer Kinder in einem Schulbus in Thüringen aufgefordert hatte, ihren Mund-Nasen-Schutz abzulegen, um ein Zeichen des Protests gegen die Politik zu setzen. Das zuständige Nahverkehrsunternehmen hatte ihn daraufhin entlassen.

Staatsanwaltschaft: Keine Volksverhetzung

Auf der Demo vor der Würzburger Residenz sagte der Mann unter anderem: "Ich bin nicht weit davon zu sagen, dass hier (Anmerkung der Redaktion: mit den Impfungen) ein Holocaust 2.0 eingepflanzt werden soll." Diese und weitere Äußerungen seien durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklären die Würzburger Staatsanwälte.

Auch der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt. Dabei gehört dazu laut Strafgesetzbuch neben der Billigung und der Leugnung des Holocaust auch die Verharmlosung von Nazi-Verbrechen. Der Beschuldigte spiele diese "Handlungen gerade nicht herunter", schreibt die Justizbehörde auf Nachfrage der Redaktion, sondern er bringe "zum Ausdruck, dass er die Covid-19-Impfungen als ähnlich schlimm ansieht wie den Holocaust". Deshalb habe man das Verfahren einstellen müssen.

Josef Schuster ist der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Foto: Thomas Obermeier | Josef Schuster ist der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Josef Schuster nennt diese Argumentation der Staatsanwaltschaft "Haarspalterei". Wer den Massenmord an den Juden mit den Corona-Impfungen gleichsetze, relativiere diesen. "Was ist das anderes als eine Verharmlosung?"

Der Zentralratspräsident hatte der Justiz schon öfter vorgeworfen, nicht sensibel genug auf Fälle von Antisemitismus zu reagieren. Er schätze die Unabhängigkeit der Justiz, sagt er, hoffe aber, dass diese Würzburger Entscheidung bei den Antisemitismus-Beauftragten, die bei den drei Generalstaatsanwaltschaften in Bayern angesiedelt sind, breit diskutiert wird.

Sebastian Hansen ist Bundestagskandidat der Grünen in Würzburg.
Foto: Fabian Gebert | Sebastian Hansen ist Bundestagskandidat der Grünen in Würzburg.

Als "hanebüchen" bezeichnet auch Grünen-Politiker Sebastian Hansen die Begründung der Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich entspreche das Gleichsetzen der Impfung mit dem Holocaust einer Verharmlosung des Massenmords.

Hansen sieht sich derweil in seiner Einschätzung bestätigt, "dass wir zwar ausreichend gute gesetzliche Regelungen gegen Hetze, Menschenhass und Antisemitismus haben", dass diese aber von den Ermittlungsbehörden "nicht konsequent genug angewendet werden". Er, so der Grünen-Kandidat, hätte sich eine Anklage und damit ein Verfahren vor einem unabhängigen Gericht gewünscht. 

 
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  • J. B.
    Jedwede Vergleiche mit Naziverbrechen sei es in Sachen Corona oder anderen Dingen sollten unterlassen bleiben! Auch Vergleiche mit dem Verhalten von Tieren, die Darmentleerungen vornehmen müssen!
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  • E. N.
    Als mein Kommentar gestern war der achte. Leider finde ich den nicht mehr. Zuzammengefasst schrieb ich, dass dem Schreiberling (Journalist) jegliches Basiswissen fehlt. Sonst wüsste er nämlich, dass die Justiz gar nicht tätig wurde und dass die Staatsanwaltschaft zur Exekutive gehört, wie auch die Polizei. Einige der Kommentare bestätigen durch ihre Aussagen, dass da auf jeden Fall unterschieden werden muss.
    Dieser Kommentar wird aber wahrscheinlich auch nicht erscheinen.
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  • H. M.
    Ich glaube, dass viele das Wort "Pandemie" überhaupt nicht verstehen. Nicht nur Deutschland kämpft gegen ein gefährliches Virus. Das betrifft die ganze Welt!!! Impfungen sind die einzige Möglichkeit, dass man diese weltweite Pandemie in den Griff bekommt. Ziel von Impfungen ist, dass die Menschen daran nicht schwer erkranken oder versterben. Man will also die Menschen vor dem Virus (das übrigens nicht ausrottbar ist) schützen. Wer diese Maßnahmen -wie auch immer- mit dem fabrikmäßigen Vernichten von Menschen vergleicht, dem ist nun wirklich nicht mehr zu helfen!!! Es besteht in Deutschland keine Impfpflicht (was übrigens nicht selbstverständlich ist). Es wird aber ganz sicher eine ausreichende Anzahl von Menschen geben, die die Impfkampagne verstehen und sich impfen lassen. Übrigens: In zahlreichen Ländern der Erde sind gewisse Impfungen bei der Einreise zwingend erforderlich. Was machen eigentlich Impfgegner, wenn sie genau dorthin reisen wollen?
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  • H. H.
    Holocaust

    heißt wörtlich übersetzt "komplett verbrannt".

    Was das mit einer Impfung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

    Es wird auch niemand in einen Güterwagen geworfen und am Zielbahnhof umgebracht.

    Wenn irgendjemand ein solches Vokabular benutzt, dann relativiert er/ sie - egal ob bewusst oder nicht - ein ziemlich einmalig da gewesenes Geschehen: nämlich den gereralstabsmäßig organisierten Genozid an einem willkürlich ausgesuchten Teil der Bevölkerung.

    MMn gehört das genauso unter Strafe gestellt wie die so genannte Auschwitz-Lüge. Es kann und darf niemals Normalität werden, staatlich sanktionierten Massenmord mit einer möglicherweise noch so ungeeigneten, aber eben nicht auf den sicheren Tod der betreffenden Personen abzielenden Maßnahme gleichzusetzen. Noch nicht mal als "Meinungsäußerung".

    Ist es eigentlich eine Beleidigung zu sagen "auch Roland Freisler war ein Jurist und urteilte nur auf Basis gültiger Gesetze"?
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  • H. M.
    Von allen bisherigen Kommentaren haben Sie hier den besten abgegeben! Ganz großes Lob!
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  • N. R.
    Kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Holocaust-Vergleiche sind in unserem Land hochsensibel. Der Holocaust ist einzigartig in seinem Grauen und der diametrale Gegenpol zur Kultur der Deutschen. Keine andere Gesellschaft hat ihre kulturellen Vorzeichen derart umgedreht. Als Deutsche und Deutscher hat man dafür ewige Verantwortung. Nicht Schuld! Für " Ich bin nicht weit davon zu sagen, dass hier (Anmerkung der Redaktion: mit den Impfungen) ein Holocaust 2.0 eingepflanzt werden soll. " hätte dieser agitatorische Busfahrer eine Strafe bekommen müssen. Holocaust-Vergleiche sind mMn [o] nicht [/o] von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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  • L. W.
    @ hentinger

    Sicher gab es in der Geschichte viele Völkermorde, teilweise auch an eigenen Völkern wie unter Stalin oder Pol Pot.

    Aber keine andere Diktatur hat den Mord an einem Teil der Bevölkerung derart industriell perfektioniert.

    Dass eine kulturell doch auf sich stolze Nation derart pervers agiert hat ist schon einmalig.

    Das können Sie nicht leugnen.
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  • H. B.
    Es mutet schon merkwürdig an, wenn ausgerechnet ein Hr Schuster das Wort Haarspalterei benutzt, wo er doch oft selbst in diese Richtung agiert, wenn eigene Interessen berührt sind.
    Unsere ganze Gesetzgebung und der gesellschaftliche Druck is eine einzige Haarspalterei. Da wird einem Trainer Funkel Rassismus vorgeworfen, weil er sich evtl. etwas unbeholfen ausgedrückt hat..... da werden Apotheken umbenannt, weil der Name eines dunkelfarbigen Menschen darin vorkommt.... Gebäckstücke heißen jetzt anders....... Anführer indigener Volksgruppen dürfen nicht mehr so genannt werden, wie sie schon immer heißen!
    Was is das denn für eine kranke Gesellschaft????
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  • J. G.
    Echt eine grenzwertige Entscheidung. Wobei man die Entscheidung des Staatsanwaltes auch ein bisschen nachvollziehen kann. Der Redner hat mit seiner Aussage weder den Holocaust geleugnet oder verharmlost, sondern wahrscheinlich wollte er die Impfung mit den zahlreichen Versuchen an den Menschen vergleichen. Wobei dieser Vergleich auch absolut unangebracht und daneben ist. Aber ob eine Anklage vor Gericht einen Erfolg gebracht hätte, wage ich auch zu bezweifeln, da die Meinungsfreiheit auch ein hohes Gut ist.
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  • A. B.
    Will auch nicht gutheissen was er gemacht hat,aber ich denke ihm gehts nicht um die Ermordung,sondern der Vergleich um die 2 Klassen Gesellschaft wo sich hier langsam Ausbreitet,du bist geimpft nach rechts,bist nicht geimpft nach links.....und ich finde es traurig das überhaupt so ein Gedanke stattfindet....Corona ist nicht nur ne Krankheit,sie verseucht auch unsere Gesellschaft wie man merkt!!!!jeder spielt Corona Polizei,verrät den Nachbarn den man seit 20 Jahren kennt usw usw.....und nein bin kein Corona Gegner halte mich strickt an die Regeln gehe seit 1 Jahr nur noch zur Arbeit und nachhause,und Habe auch seit einem Jahr meine Eltern nicht mehr besucht aus Solidarität zu ihnen....und das ist das schlimmste von der ganzen Massnahmen......wünsche euch allen ein schönes Wochenende
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  • S. B.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • J. L.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette (Wortwahl) und wurde daher gesperrt.
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  • G. K.
    Zitat: „Der Beschuldigte spiele diese ‚Handlungen gerade nicht herunter‘, schreibt die Justizbehörde auf Nachfrage der Redaktion, sondern er bringe ‚zum Ausdruck, dass er die Covid-19-Impfungen als ähnlich schlimm ansieht wie den Holocaust‘“.

    Sorry, aber auch wenn es sich grotesk anhört: Das ist durchaus nachvollziehbar.

    Es war nicht die Intention des „Aufstehers“, den Holocaust zu relativieren. Er hat die möglichen Auswirkungen der Impfungen absurd überdramatisiert. Ja, das hat mit der Realität nichts zu tun und weil das so ist, hat er damit den Holocaust zwangsläufig verharmlost.

    Wenn man aber annimmt, dass er wirklich glaubt, die Impfungen hätten vergleichbare Auswirkungen wie die Ermordung von Millionen von Menschen – dann wäre er zwar ein unfassbarer Idiot, aber die Absicht der Verharmlosung des Holocaust könnte man ihm dann wirklich nicht vorwerfen …

    Leider ist Blödheit kein Straftatbestand … sonst hätte man ihn so oder so drangekriegt …
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  • S. F.
    Bei aller angebrachten Vorsicht: Werter Hentinger, Sie brauchen sich nicht impfen zu lassen. Das ist okay. Aber bitte beschweren Sie sich dann später nicht über schlimmere Folgen einer Infektion mit SARS-Cov2.
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  • H. K.
    Die Justiz in diesem Land ist halt aufgebaut auf dem was noch da war, nach dem 2. Weltkrieg, ich würde gerne einmal wissen, wie oft das RechtsSystem bisher überarbeitet, reflektier oder reformiert wurde?????
    Wenn die Antwort , garnicht , lautet, dann darf man sich auch nicht unbedingt über dieses und andere wischiwaschi Weichspülurteile wundern.
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  • S. K.
    na dann sind solche Äußerungen ja jetzt salonfähig und werden sich wohl leider wiederholen...Meines Erachtens hätte dem Angeklagten zumindest die Auflage gemacht werden müssen, an einem 6-monatigen Geschichtsunterricht (insbesondere über den Zeitraum 1933-45 in Dtl. ) teilzunehmen...
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  • G. R.
    beim gewählten Vergleich hätte ich mir auch die Prüfung durch ein Gericht gewünscht und nicht die Ablehnung durch einen Staatsanwalt!
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  • U. S.
    Zitat: Der Beschuldigte spiele diese "Handlungen gerade nicht herunter", schreibt die Justizbehörde auf Nachfrage der Redaktion, sondern er bringe "zum Ausdruck, dass er die Covid-19-Impfungen als ähnlich schlimm ansieht wie den Holocaust". Deshalb habe man das Verfahren einstellen müssen.

    Korrekt!

    Das ist weder Haarspalterei noch ist es leugnen des Holocaust. Es ist lediglich seine ureigene Meinung - die nicht wenige mit ihm teilen. Niemand weiss, was die Impfung wirklich bewirkt und wie die Langzeitprognose aussieht da es keinerlei Studien dazu gibt.

    Zitat: Er, so der Grünen-Kandidat, hätte sich eine Anklage und damit ein Verfahren vor einem unabhängigen Gericht gewünscht.

    Damit stellt er eine sehr schwerwiegende Behauptung auf, nämlich dass das Gericht nicht unabhängig, sprich befangen und nicht neutral und unparteiisch, war. Ich hoffe, diese Aussage zieht Konsequenzen nach sich.

    Eines ist gewiss: mit "Grün" kommt was auf uns zu...
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  • C. H.
    Guten Tag! Das Verfahren eingestellt hat die Staatsanwaltschaft, die gegenüber dem Justizministerium weisungsgebunden ist. Wäre es zur Anklage gekommen, hätte ein Gericht drüber entschieden. Dieses ist im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft unabhängig.
    Viele Grüße,
    Sebastian Hansen
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