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Bauernproteste und Bahnstreik ab Mittwoch: Kultusministerium erlässt für Schüler in Bayern Ausnahmeregel
Kinder, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen und keine andere Fahrtmöglichkeit haben, dürfen auch am Mittwoch ausnahmsweise zu Hause bleiben.
Kinder, die wegen der angekündigten Bauernproteste nicht oder zu spät zur Schule gelangen, gelten auch am Mittwoch, 10. Januar, als entschuldigt.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa | Kinder, die wegen der angekündigten Bauernproteste nicht oder zu spät zur Schule gelangen, gelten auch am Mittwoch, 10. Januar, als entschuldigt.
Gisela Rauch
,  und   Henry Stern
 |  aktualisiert: 11.01.2024 03:10 Uhr

Schülerinnen und Schüler, die wegen Verkehrsbehinderungen aufgrund der Bauernproteste oder des Bahnstreiks nicht zur Schule gelangen können, gelten auch ab Mittwoch als entschuldigt. Dies hat Bayerns Kultusministerium auf Nachfrage der Redaktion bestätigt. Bereits am Montag hatte dieselbe Regel gegolten.

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