Die Bahn will wieder streiken, der Bauernverband ruft ab 8. Januar zu einer Protestwoche auf und die Spediteure wollen sich anschließen. Das allein klingt bereits nach Chaos. Nun kursieren in sozialen Netzwerken Aufrufe zu einem sogenannten Generalstreik, alle Berufsgruppen sollen demnach aus Protest gegen die Ampel-Regierung am kommenden Montag ihre Arbeit niederlegen.
Arbeitsrechtlich sei das "Blödsinn", sagt Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Gespräch erklärt der Würzburger Jurist, wo der Unterschied zwischen Streik und Protest liegt, warum er den Aufruf zum wilden Streik für gefährlich hält und welche Konsequenzen Teilnehmern drohen.
Bernd Spengler: Theoretisch wäre ein Generalstreik in Deutschland möglich – aber nur, wenn es um tarifvertragliche Regelungen geht und nicht um politische Proteste. Das Wesentliche eines Streiks ist, dass er zwischen Arbeitsvertragsparteien stattfindet: Der Zweck ist das Durchsetzen von Forderungen gegenüber Arbeitgebern. Ein Generalstreik wäre somit einzig erlaubt, wenn weite Teile der Arbeitnehmerschaft durch die Gewerkschaften zur Arbeitsniederlegung aufgefordert werden.
Spengler: Richtig. Zum Streik aufrufen dürfen in Deutschland nur Gewerkschaften. Und Ziel eines Streiks muss es, wie gesagt, immer sein, Arbeitsbedingungen zu verbessern – und nicht Regierungen abzulösen. Der Aufruf zum Generalstreik aus Protest gegen die Ampel ist arbeitsrechtlicher Blödsinn.
Spengler: Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer das Recht zu streiken und werden dabei von Gewerkschaften vertreten. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Beamten, die keinen Arbeitnehmerstatus haben und Einschränkungen zum Beispiel im Rettungsdienst beziehungsweise in Krankenhäusern.
Im Gesundheitswesen sind Streiks generell schwieriger zu organisieren, denn ein Streik muss verhältnismäßig sein. Er darf nicht die Allgemeinheit schädigen, sondern soll den Arbeitgeber unter Druck setzen, das ist der Gegner. Aus diesem Grund gelten beispielsweise in Krankenhäusern Notstandsregelungen, die die Behandlung von Notfällen sichern.
Spengler: Streiks sind möglich, wenn ein Tarifvertrag ausgelaufen ist und die zukünftigen Arbeitsbedingungen vereinbart werden. Sobald ein Tarifvertrag geschlossen ist, gilt die sogenannte Friedenspflicht. Das bedeutet, für die Laufzeit des Tarifvertrages gibt es keine Möglichkeit mehr, zu streiken. So legt es das deutsche Streikrecht fest.
Spengler: Beim Streik geht es eben um Arbeitsbedingungen von Beschäftigten und er richtet sich gegen Arbeitgeber. Ein Protest richtet sich gegen eine politische Entscheidung. Entgegen mancher Äußerungen vom rechten Rand darf man in diesem Land jederzeit seine Meinung sagen und dafür auf die Straße gehen. Und selbstverständlich können die Landwirte gegen Maßnahmen der Bundesregierung protestieren – aber das ist politischer Protest und hat mit einem Streik nichts zu tun.
Spengler: Bei einem normalen Streik, den eine Gewerkschaft durchführt, darf ich als Arbeitnehmer teilnehmen, ohne dass mir arbeitsrechtlich irgendeine Gefahr droht. Sollte etwa die GDL im Tarifstreit mit der Bahn ab Montag zu Streiks aufrufen, können Lokführer die Arbeit niederlegen.
Nur: Wenn am 8. Januar aufgrund des dubiosen Aufrufs zum Generalstreik ein Arbeitnehmer sagt, "ich streike heute mal" und das seinem Arbeitgeber mitteilt, riskiert er im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung. Das ist aus meiner Sicht das Gefährliche an diesem Aufruf: Es wird der Anschein erweckt, dass es ein gewerkschaftlich gesteuerter Streik sei. Aber es gibt niemanden, der berechtigtermaßen dazu aufgerufen hat, ausgenommen eben im Bereich der Lokführer.
Spengler: Genau. Natürlich hat jeder das Recht auf Demonstrationsfreiheit. Ich kann mir Urlaub nehmen, den Protest der Landwirte unterstützen und neben den Traktoren herlaufen. Oder als Gastronom meine Kneipe auf eigenes wirtschaftliches Risiko geschlossen lassen. Aber das ist eine Privatangelegenheit. Wer unentschuldigt der Arbeit fern bleibt, riskiert sein Arbeitsverhältnis.
Spengler: Es ist theoretisch denkbar, dass nicht nur die GDL zu einem Streik für die Lokführer aufruft, sondern parallel dazu Verdi oder diverse weitere Gewerkschaften. Allerdings haben Tarifverträge unterschiedliche Laufzeiten. Damit ist es unwahrscheinlich, dass alle Arbeitnehmer ihre Bedingungen zeitgleich gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen wollen und es zu einem echten Generalstreik kommt.
Das ist Ihr Ding, oder?
Ich stand gestern erst in einer Gruppe von 8 Landwirten zusammen. 7 davon bei der Feuerwehr (Freiwillig ehrenamtlich also ganz ohne Bezahlung!) und sogar 4 davon (inkl mir) Atemschutzgeräteträger. Ja das sind die, die wenn es brennt und alle anderen soweit sie können aus dem Haus rennen, in den Rauch und in die Flammen kriechen, um Sie und Ihre Liebsten raus zu tragen und das Feuer zu löschen.
Ich habe 6 Ehrenämter und werde für keines bezahlt, nicht mal aufwandsentschädigt (nicht zu vergleichen mit Bürgermeister, Stadtrat usw).
Und bin da alles andere als ein Einzelfall unter uns Landwirten.
Und die Bauern und alle Teilnehmer merken nicht das sie instrumentalisiert werden.
Wenn unsere Demokratie erst mal zerstört ist, gibt es keine rechtliche Kontrolle mehr und dann Gnade uns Gott - siehe Russland.
Und überhaupt KEINE Subventionen mehr liebe Bauern!
Christine Behringer
Die Leier mit dem Verbraucher hier, der nur billig-billig fressen will, ist so nicht die alleinige Wahrheit. Der Verbraucher zahlt das, was es kostet - weil er gar keine andere Wahl hat. Würde es in den Läden keine billigen Lebensmittel geben, würde man eben kaufen, was da ist. Zum Preis, der gefordert wird.
Fragen Sie doch mal Ihren Bauernverband oder Ihre eG, warum sie Ihre Produkte so billig an die großen Handelskonzerne verramschen!
Wettbewerbsfähigkeit bezieht sich nicht auf Export.
Da geht es darum, welche Herkunft im Supermarktregal um die Ecke liegt Und vor allem, welche in der Rezeptur der Verarbeiter vorkommt, oder eben ersetzt wird durch den billigeren Import.
Export ist bei nur noch 80% bilanziertem Selbstversorgungsgrad Utopie.
Nur 5 relevante Nahrungsprodukte werden in Deutschland (wegen da guter Voraussetzungen) mehr als 100% des Bedarfs erzeugt.
Zucker,
Milch und Milchprodukte
Kartoffeln (heuer vielleicht nicht)
Weichweizen (aber gesamt Getreide unter 100%)
Schweinefleisch (noch)
ALLES Andere (Hopfen zähle ich jetzt mal nicht als Nahrung) führt D mehr ein, als aus. Ist also der Selbstversorgungsgrad unter 100%.
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Die Märkte sind offen und Zölle abgeschafft. Der Verbraucher und vor allem der Verarbeiter hat die Wahl und wird sie immer haben.
Soll die nachhaltige Erzeugung zu unseren Standards vor Ort bleiben, muss es (leider) einen Ausgleich geben. Sonst lasst Euch Importfraß schmecken !
Als Hersteller eines Produktes ist es sicher nicht zielführend, seinen Kunden die Schuld zu geben, wenn das Geschäft nicht so läuft, wie man will. Das ist in 99,99% der Fälle garantiert NICHT zutreffend.
Den Preis bestimmt NICHT der Verbraucher, sondern die Lebensmittelkonzerne. Das hat die Teuerung der letzten Jahre deutlich gezeigt. Glauben Sie, der Verbraucher zahlt jetzt FREIWILLIG deutlich mehr als vor einem Jahr für Lebensmittel? Weil er den Preis bestimmt? Sicher nicht. Er hat keine Wahl!
Hier muss angesetzt werden. Wenn alle Erzeuger Druck auf die Konzerne machen würden... hier wäre Zusammenhalt gefragt. Nur haben EURE Interessenvertreter dazu keinen Bock. Das ist euer Problem. Bei den Bauern gibt es keine Aufsichtsratspöstchen und Lustreisen zu gewinnen.
Lieber Straßen sperren und gegen Gott und die Welt wettern. Das Problem bleibt bestehen. Auch nach einem Regierungswechsel.
Sie können den Leuten nicht vorschreiben Kartoffel , Wirsinggemüse , Karotten oder Grünkohl zu essen.
Und zu dem Thema regional einkaufen ! wenn Sie Dünger oder Betriebsstoffe einkaufen und bekommen von ihrem Händler dafür ein Angebot werden sie auch nicht fragen wo er herkommt.
Wenn der Preis passt kaufen Sie den Dünger auch aus China .