Der Würzburger Einzelhandel darf frühestens am Freitag wieder öffnen. Dies steht fest, nachdem widersprüchliche Gesetzesformulierungen am Dienstag in Würzburg für große Verunsicherung gesorgt hatten.
Weil Würzburg am Dienstag den fünften Tag in Folge unter dem kritischen Inzidenz-Wert von 150 lag, müsste der Einzelhandel nach einem Karenztag am Donnerstag eigentlich wieder öffnen dürfen – so zumindest haben viele die Bayerische Infektionsschutzverordnung verstanden.
Dort heißt es: "Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten (...) Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft." Dies bestätigte auch das Bayerische Gesundheitsministerium am Freitag in einer Mail an diese Redaktion.
Sonntage werden in Bundesgesetz nicht mitgezählt
Nach einer entsprechenden Meldung am Dienstag wuchsen jedoch bei alarmierten Vertretern des Würzburger Einzelhandels, die sich bei der Redaktion meldeten, erste Zweifel. Ihre Sorge: Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz lässt deutlich mehr Interpretationsspielraum als die bayerische Verordnung. Denn darin ist nur von Werktagen die Rede, ein Sonntag würde bei der Rechnung also nicht zählen. Werden Sonntage in Bayern also eingerechnet oder nicht?
"Die Berechnung der Fünf-Tages-Frist bei Unterschreitung des Schwellenwertes der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz orientiert sich (...) an Tagen und nicht an Werktagen. Zwar spricht die bundesrechtliche Regelung von Werktagen, jedoch mit dem Zusatz, dass (...) Sonn-und Feiertage die Zählung der maßgeblichen Tage nicht unterbrechen", so eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Sonntage zählen in Bayern also zum Zeitraum der unterschrittenen Tage.
Doch ab wann beginnt die Zählung der fünf relevanten Tage in Würzburg? Denn davon hängt schließlich ab, wann der Würzburger Einzelhandel wieder öffnen darf.
Diese Frage beantwortet das Ministerium trotz mehrmaliger Anfrage der Redaktion bis zum späten Dienstagnachmittag zunächst nicht. Stattdessen schreibt eine Sprecherin: "Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an (...) fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde." Liegt die Entscheidung also bei der Stadt Würzburg?
Weder Stadt noch Regierung können Antworten geben
"Wir warten auf Anweisung von der Regierung von Unterfranken", sagt Stadt-Sprecher Christian Weiß. Zwar habe die Stadt am Dienstag intensiv zwischen Landes- und Bundesrecht abgewogen, am Ende liege die Entscheidung jedoch bei der Regierung von Unterfranken, die als Mittler zwischen Staatsregierung und lokalen Behörden fungiert. Auch dort herrscht bis zum späten Dienstagnachmittag Unsicherheit, auf konkrete Aussagen will man sich nicht festlegen, so Sprecher Johannes Hardenacke.
Nachdem weder Stadt noch Regierung sicher sagen können, ab wann die Zählung der relevanten Tage beginnt, schafft das Ministerium am Dienstagabend noch Klarheit: "Die Zählung beginnt ab Samstag den 24.04.2021", schreibt dann eine Sprecherin – und beendet damit ein Regel-Chaos, das kaum noch verständlich scheint. Nun ist auch klar: die Geschäfte in Würzburg dürfen frühestens ab Freitag wieder öffnen.
Würzburger Stadtmarketing-Chef sieht Schuld in München und Berlin
Pure Resignation herrscht inzwischen beim Würzburger Stadtmarketing-Chef Wolfgang Weier: "Ich würde mir wünschen, dass die Entscheider sich bei so tiefgreifenden Entscheidungen einfach mal ein paar Stunden Zeit nehmen und das durchdenken." Doch wer ist nun schuld an der Misere? "Die Verantwortlichen sitzen nicht in Würzburg", sagt Weier. Doch sitzen sie eher in München oder in Berlin? "Vermutlich in beiden Städten."
Wer viel arbeitet macht viele Fehler
Wer nichts arbeitet macht keine Fehler
Wer keine Fehler macht wird befördert - gewählt-
Da veraltet einem das Wort schon in dem Moment, in dem man das nächste Wort im Satz ergänzt. Da aber jeder eitle Ministerpräsidentengockel König in seinem Königreich sein will, muss er auch an jede Vorschrift noch sein individuelles Sauschwänzchen anhängen und jeden 2.ten Tag austauschen.
Warum? Weil er es kann! Nicht weil es viel Sinn machen würde.
Wozu hat man offiziell ein RKI in Pandemiefragen, welches sich von Beruf wegen mit dem Thema befassen, wenn dann die Herren Juristen und Politologen meinen, es besser zu wissen und auf die Fachmeinung pfeifen?
Schuster, bleib bei deinem Leisten! Hieß es früher.
Dem Rest stimme ich zu.
Wenn man also schon ein solches Institut offiziell per Gesetz vergattert, warum hört man dann nicht auf deren Empfehlungen? Genau diese Arroganz der lobbygesteuerten, fachfremden Berufspolitiker á la Söder, Laschet, Ramelow, Müller, Kretschmer, Haselof und wie sie alle heißen spreche ich damit an. Was wissen die von Infektionskrankheiten, dass sie die Empfehlungen des RKI teilweise bewußt ignorieren?
in diesem Fall liegt Bayern die Regelung jedoch lockerer aus: Ein Sonntag unter 150 zählt in Bayern, nicht jedoch im Bundesgesetz - so zumindest die gängige Lesart.
Gruß, Aaron Niemeyer (Redaktion)
in diesem Fall liegt Bayern die Regelung jedoch lockerer aus: Ein Sonntag unter 150 zählt in Bayern, nicht jedoch im Bundesgesetz - so zumindest die gängige Lesart.
Gruß, Aaron Niemeyer (Redaktion)