zurück
Würzburg
Lockerungs-Chaos: Öffnung in Würzburg frühestens Freitag möglich
Ab wann greifen in Würzburg wirklich Lockerungen? Bund- und Landesgesetze widersprechen sich in wichtigen Punkten. Nun schafft das Ministerium endlich Klarheit.
Öffnungen im Würzburger Handel sind frühestens ab Freitag und nicht wie angenommen ab Donnerstag möglich.
Foto: Patty Varasano | Öffnungen im Würzburger Handel sind frühestens ab Freitag und nicht wie angenommen ab Donnerstag möglich.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:26 Uhr

Der Würzburger Einzelhandel darf frühestens am Freitag wieder öffnen. Dies steht fest, nachdem widersprüchliche Gesetzesformulierungen am Dienstag in Würzburg für große Verunsicherung gesorgt hatten.

Weil Würzburg am Dienstag den fünften Tag in Folge unter dem kritischen Inzidenz-Wert von 150 lag, müsste der Einzelhandel nach einem Karenztag am Donnerstag eigentlich wieder öffnen dürfen – so zumindest haben viele die Bayerische Infektionsschutzverordnung verstanden.

Dort heißt es: "Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten (...) Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft." Dies bestätigte auch das Bayerische Gesundheitsministerium am Freitag in einer Mail an diese Redaktion.

Sonntage werden in Bundesgesetz nicht mitgezählt

Nach einer entsprechenden Meldung am Dienstag wuchsen jedoch bei alarmierten Vertretern des Würzburger Einzelhandels, die sich bei der Redaktion meldeten, erste Zweifel. Ihre Sorge: Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz lässt deutlich mehr Interpretationsspielraum als die bayerische Verordnung. Denn darin ist nur von Werktagen die Rede, ein Sonntag würde bei der Rechnung also nicht zählen. Werden Sonntage in Bayern also eingerechnet oder nicht?

"Die Berechnung der Fünf-Tages-Frist bei Unterschreitung des Schwellenwertes der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz orientiert sich (...) an Tagen und nicht an Werktagen. Zwar spricht die bundesrechtliche Regelung von Werktagen, jedoch mit dem Zusatz, dass (...) Sonn-und Feiertage die Zählung der maßgeblichen Tage nicht unterbrechen", so eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Sonntage zählen in Bayern also zum Zeitraum der unterschrittenen Tage. 

Doch ab wann beginnt die Zählung der fünf relevanten Tage in Würzburg? Denn davon hängt schließlich ab, wann der Würzburger Einzelhandel wieder öffnen darf. 

Diese Frage beantwortet das Ministerium trotz mehrmaliger Anfrage der Redaktion bis zum späten Dienstagnachmittag zunächst nicht. Stattdessen schreibt eine Sprecherin: "Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an (...) fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde."  Liegt die Entscheidung also bei der Stadt Würzburg?

Weder Stadt noch Regierung können Antworten geben

"Wir warten auf Anweisung von der Regierung von Unterfranken", sagt Stadt-Sprecher Christian Weiß. Zwar habe die Stadt am Dienstag intensiv zwischen Landes- und Bundesrecht abgewogen, am Ende liege die Entscheidung jedoch bei der Regierung von Unterfranken, die als Mittler zwischen Staatsregierung und lokalen Behörden fungiert.  Auch dort herrscht bis zum späten Dienstagnachmittag Unsicherheit, auf konkrete Aussagen will man sich nicht festlegen, so Sprecher Johannes Hardenacke.

Nachdem weder Stadt noch Regierung sicher sagen können, ab wann die Zählung der relevanten Tage beginnt, schafft das Ministerium am Dienstagabend noch Klarheit: "Die Zählung beginnt ab Samstag den 24.04.2021", schreibt dann eine Sprecherin – und beendet damit ein Regel-Chaos, das kaum noch verständlich scheint. Nun ist auch klar: die Geschäfte in Würzburg dürfen frühestens ab Freitag wieder öffnen.

Würzburger Stadtmarketing-Chef sieht Schuld in München und Berlin

Pure Resignation herrscht inzwischen beim Würzburger Stadtmarketing-Chef Wolfgang Weier: "Ich würde mir wünschen, dass die Entscheider sich bei so tiefgreifenden Entscheidungen einfach mal ein paar Stunden Zeit nehmen und das durchdenken." Doch wer ist nun schuld an der Misere? "Die Verantwortlichen sitzen nicht in Würzburg", sagt Weier. Doch sitzen sie eher in München oder in Berlin? "Vermutlich in beiden Städten."

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Aaron Niemeyer
Coronavirus
Friseure
Fußpflege
Inzidenz
Robert-Koch-Institut
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • marent1@hotmail.de
    Seit letzter Woche bis heute hat die Buchhandlung meiner Wahl drei Mal neue Vorschriften bekommen, mal mussten Kunden weggeschickt werden, dann mussten sie wieder herbeigeholt werden, dann ging nur meet , aber mit Test doch dann auch look-around und dann wieder nicht , ab jetzt dann wieder alles wie immer... Ein Wahnsinn, der so nicht sein muss - und ich bin sehr für alle Vorsichtsmaßnahmen , das ist nicht der Punkt. Kein Wunder , wenn Angestellte resignieren, Kunden nicht kaufen und man sich veräppelt fühlt... Und der Herr Söder muss jetzt mal beweisen, dass er auch noch was vorgeben und weiter schlecht führen....es nervt...Ich habe diese Profilierungssucht in so einer Situation echt satt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • horsthardekopf
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • IKEAWuerzburg
    Und warum wird der 23.4. (Der Tag an dem die neue Verordnung in Kraft getreten ist) nicht gezählt? Gibt es den Tag im Kalender denn gar nicht? Absolut unlogisch. Denn bei den Beschränkungen haben sie sich die Tage vor Inkrafttreten 20.-22.4. herausgefischt traurig Mütend
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klafie
    tja - sage ich ja auch immer: wahltag ist zahltag! hoffentlich denke ich dann manche drann, was in diesem jahr an coronapolitik alles schief gelaufen ist!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • rasputin32
    Wahltag nach dem Motto:
    Wer viel arbeitet macht viele Fehler
    Wer nichts arbeitet macht keine Fehler
    Wer keine Fehler macht wird befördert - gewählt-
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klafie
    es ist wirklich nur noch ein wirrwarr, einmal offen einmal zu - kennt sich doch kein mensch mehr aus! am freitag öffnen - am samstag ist feiertag, hahaha, rennen dann wieder alle in die stadt am freitag rennen um nachzuholen was in der letzten woche nicht mehr ging? so langsam echt zum k.....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ralfestenfeld@aol.com
    Einfach bundesverkehrsministert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • juergenmagic@t-online.de
    Vielleicht sollte mal jemand auf "Bundesrecht bricht Landesrecht" klagen. Meines Erachtens haben die Länder mit der Bundesnotbremse die Kompetenz an den Bund abgegeben und dieser könnte dann die Regeln, z. B. Inzidenz 165 durchsetzen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Barbara
    Wieso kann die MP kein aktuelles Bild hier zeigen???? Das entspricht nicht dem aktuellen Stand, da wesentlich weniger Menschen in der Stadt sind
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Barbara
    Das ist so ein Schwachsinn Schuhläden sind zu, Klamotten Scjmucklädfn offen...noch mehr kann man die Leute nicht verwirren
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jhuller@gmx.de
    Am liebsten würde ich den Schmarrn schon gar nicht mehr lesen. Hätte ich keine schulpflichtigen Kinder in verschiedenen Schulen, könnte ich komplett auf die Updates verzichten.

    Da veraltet einem das Wort schon in dem Moment, in dem man das nächste Wort im Satz ergänzt. Da aber jeder eitle Ministerpräsidentengockel König in seinem Königreich sein will, muss er auch an jede Vorschrift noch sein individuelles Sauschwänzchen anhängen und jeden 2.ten Tag austauschen.

    Warum? Weil er es kann! Nicht weil es viel Sinn machen würde.

    Wozu hat man offiziell ein RKI in Pandemiefragen, welches sich von Beruf wegen mit dem Thema befassen, wenn dann die Herren Juristen und Politologen meinen, es besser zu wissen und auf die Fachmeinung pfeifen?

    Schuster, bleib bei deinem Leisten! Hieß es früher.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sepele
    Das RKI kann übrigens keine Verordnungen schreiben. Und hat auch nicht die Kompetenz dazu.

    Dem Rest stimme ich zu.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jhuller@gmx.de
    "... Das RKI kann übrigens keine Verordnungen schreiben. ..." Das ist richtig. Jedoch unterstützt das RKI die zuständigen Bundes­ministerien und berät die politischen Entscheidungs­gremien bei Fragen zu den ihm zugewiesenen Themen wie Infektionskrankheiten. Das ist in § 2 des "Gesetzes über Nachfolge­einrichtungen des Bundes­gesundheits­amtes" (BGA-Nachfolgegesetz - BGA-NachfG) geregelt.

    Wenn man also schon ein solches Institut offiziell per Gesetz vergattert, warum hört man dann nicht auf deren Empfehlungen? Genau diese Arroganz der lobbygesteuerten, fachfremden Berufspolitiker á la Söder, Laschet, Ramelow, Müller, Kretschmer, Haselof und wie sie alle heißen spreche ich damit an. Was wissen die von Infektionskrankheiten, dass sie die Empfehlungen des RKI teilweise bewußt ignorieren?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Im Herbst sind Bundestagswahlen und jeder hat dass Recht, dieses Chaos dementsprechend (nicht) zu honorieren ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ra.kellermann@gmx.de
    Kurt Tucholsky wird folgender Spruch zugeschrieben: "Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten"...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ra.kellermann@gmx.de
    das (Bundes)Infektionsschutzgesetz legt nur die Mindestbeschränkungen fest. Die Länder-VOen dürfen strenger sein, zB in Bayern. Dann gilt die strengere Vorschrift. An sich also kein Widerspruch.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Aaron Niemeyer
    Hallo oswin.ratzeburger,

    in diesem Fall liegt Bayern die Regelung jedoch lockerer aus: Ein Sonntag unter 150 zählt in Bayern, nicht jedoch im Bundesgesetz - so zumindest die gängige Lesart.

    Gruß, Aaron Niemeyer (Redaktion)
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Aaron Niemeyer
    Hallo oswin.ratzeburger,

    in diesem Fall liegt Bayern die Regelung jedoch lockerer aus: Ein Sonntag unter 150 zählt in Bayern, nicht jedoch im Bundesgesetz - so zumindest die gängige Lesart.

    Gruß, Aaron Niemeyer (Redaktion)
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Casey2010
    Was ein Schmarn dann haben Lockerungen wieder für Paar Tage bestand und dann ist wieder alles zu hin und her. Kommt mit den Impfungen in die Pötte auch wenn die nicht das Allheilmittel ist und macht einfach wieder alles so wie vorher. Der Mensch ist nicht unsterblich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten