In Stadt und Landkreis Würzburg gilt nach einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes seit Freitag die bundesweite Corona-Notbremse. "Die Neufassung soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen", heißt es dazu auf der Webseite der Bundesregierung.
Dies bringt einige Veränderungen, doch auch speziell bayerische Regelungen bleiben in Kraft. Wie sich am Freitagabend herausstellte, hat die neue Notbremse vor allem für den Einzelhandel in der Stadt Würzburg Folgen.
Seit Freitag gilt die Bundesnotbremse, ihren Beschränkungen liegen – wie in Bayern bereits bekannt – die Inzidenz-Werte der vergangenen drei Tage zugrunde. Unklar war zunächst, welche drei aufeinander folgenden Tage für dieses Wochenende maßgeblich sind. Erst am Freitagabend gab das Bayerische Gesundheitsministerium bekannt, dass der Zeitraum vom 20. bis 22. April gilt.
Die Stadt Würzburg lag an diesen drei Tagen bei der Inzidenz über 150. Der Landkreis Würzburg lag in dem Zeitraum über 100, aber unter 150.
Für Einkäufe im Einzelhandel greift durch die Notbremse eine Verschärfung. Zwar sind Einkäufe bei einer andauernden Inzidenz über 100 auch weiterhin mit Termin und negativem Corona-Test möglich. Ab einer Inzidenz von 150 – und nicht wie bisher ab 200 – können jedoch nur noch vorbestellte Waren per Click & Collect abgeholt werden. Für die Stadt Würzburg greift ab Samstag diese Click & Collect-Regelung, wie Wolfgang Weier, Geschäftsführer des Stadtmarketings "Würzburg macht Spaß", gegenüber der Redaktion bestätigte. Im Landkreis kann dagegen weiter mit negativem Coronatest eingekauft werden. Supermärkte, Drogerien, Apotheken und ähnliche Geschäfte bleiben jedoch auch weiterhin überall ohne Einschränkungen geöffnet.
Aufgrund der strengen Regeln, die in Bayern weiterhin gelten, bringt die bundesweite Notbremse hier kaum Veränderungen für Stadt und Landkreis Würzburg. Bei einer andauernden Inzidenz von über 100 bleibt es bei der Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr. Auch die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin: Ein Haushalt darf sich mit einer Person treffen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen).
Friseurbetriebe und Fußpflege sowie medizinische und therapeutische Dienstleistungen bleiben unabhängig von der Inzidenz geöffnet. Bedingung für den Besuch bei Friseur und Fußpflege ist bei einer Inzidenz ab 100 jedoch die Vorlage eines maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Tests.
Hinweis: In einer früheren Version war nicht ersichtlich, dass die Testpflicht ab der Inzidenz 100 nur für Friseure und Fußpflege gilt, nicht jedoch für therapeutische Zwecke. Wir haben das korrigiert.
Obwohl die Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von 100 vorerst nur Wechselunterricht vorschreibt, gilt weiterhin die strengere bayerische Regelung: Bei einer Inzidenz von 100 ist mit wenigen Ausnahmen Distanzunterricht vorgeschrieben und nicht erst wie bundesweit ab 165. Kitas werden bis auf eine Notbetreuung geschlossen.
Bewirtung durch gastronomische Einrichtungen ist weiterhin verboten. Erlaubt bleiben To-Go-Angebote, die künftig jedoch nur noch bis 22 Uhr und ab 5 Uhr angeboten werden dürfen. Essenlieferungen bleiben davon unberührt.
Mannschaftssport ist weiterhin verboten. Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung weiter erlaubt. Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben weiter geschlossen.
Die durch die Notbremse vorgesehenen Lockerungsvorgaben sind strenger als die bisher in Bayern bekannten: Erst nachdem in Stadt oder Landkreis Würzburg ein Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, treten am übernächsten Tag Lockerungen ein. Sonn- und Feiertage gelten ebenso wie Werktage.
Als ich neulich mit meinem negativen Test im Mediamarkt war und ich vorsichtig gefragt habe, ob auch die Mitarbeiter getestet sind, habe ich in überraschte Gesichter geblickt.
Es nervt, wenn bei den Pflichten ständig mit zweierlei Maße gemessen wird. Das ist auch jetzt weiter so.
ABER: Dann richtet bitte WIRKLICH flächendeckend Teststationen ein. Denn zB in der gesamten Zellerau gibt es keine einzige außer an der Talavera. Und die Zellerau geht noch ganz schön weit nach hinten, mit Läden, Friseuren, Fußpflege usw. usf. Aber man muss erst mal anderswo seinen Test holen, bevor man wieder vor Ort seine Erledigungen/Termine wahrnimmt.
Maßnahmen und als letztes Mittel den kleinen Bürger aus-/wegsperren.
Das ist gelebte Demokratie, das sind gelebte Grundrechte.
Danke an die große Politik.