Dem jungen Mann, der in der vergangenen Woche im Zeugenstand des Landgerichts Würzburg saß, fiel es sichtlich schwer, über den Vorfall vor einem Jahr zu sprechen. Lange habe ihn das Erlebte beschäftigt. "Ich hatte oft Angstzustände in ganz normalen Alltagssituationen", sagte der heute 22-Jährige. Grund dafür seien die drei Angeklagten, die ihn im Dezember 2022 angegriffen haben sollen.
Der Geschädigte wollte bei einem 25-Jährigen das betäubende Schmerzmittel Oxycodon kaufen, und besuchte ihn dafür in dessen Wohnung in der Rottendorfer Straße in Würzburg. Dort empfing ihn der Wohnungsbesitzer mit zwei Bekannten (25 und 17), mit denen er nach eigener Aussage regelmäßig Drogen konsumiert hatte. Laut Anklage schlugen sie den Geschädigten mit Fäusten und einem Schlagstock, bedrohten ihn mit einer Pistole und raubten seinen Geldbeutel samt Bargeld.
Amtsgericht Würzburg: Geschädigter musste Mutter für Sofortüberweisung anrufen
Dabei sollen sie ihm gedroht haben, jemanden für mehr Geld zu ihm nach Hause zu schicken. Anschließend sollen die Angeklagten den Geschädigten gezwungen haben, seinen Kontostand über sein Handy abzurufen. Die Echtheit der Pistole, die der Wohnungsbesitzer gehalten haben soll, konnte nicht geklärt werden, da sie nicht sichergestellt wurde.
Da ihnen der Betrag des Online-Kontos zu niedrig war, zwangen die Angeklagten den Geschädigten, seine Mutter für eine Sofortüberweisung von 2000 Euro anzurufen. Als Grund sollte er angeben, im Internet eine Uhr bestellt zu haben. Danach sollen die Männer zu viert zu einer Bank gegangen sein, wo der 22-Jährige das Geld übergab. Dann durfte er gehen.
Wegen seines eigenen Drogenkonsums hatte der junge Mann den Vorfall nicht angezeigt, wie er sagte. Seine Mutter sei schließlich zur Polizei gegangen. "Ich hatte viel Angst", sagte die 61-Jährige im Zeugenstand.
Verhandlung in Würzburg ergab: Angeklagte haben zusammen etwa 20 Vorstrafen
Vor der Jugendkammer mussten sie sich nun wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Beweggründe der Tat konnten die Angeklagten nicht erklären. "Ich weiß von dem Tag eigentlich gar nichts mehr, weil ich durchgehend high war", sagte der 17-Jährige. Alle drei gaben an, Opioide und Kokain zu konsumieren.
Wegen Drogenbesitzes, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl haben die Angeklagten zusammen circa 20 Vorstrafen. Der Wohnungsbesitzer war zur Tatzeit auf Bewährung, sein 25-jähriger Bekannter hatte einen Entzug abgebrochen und hätte dafür eigentlich eine unterbrochene Haftstrafe vollenden müssen. Warum dies nicht geschehen ist, wurde vor Gericht nicht geklärt.
Alle drei gestanden und entschuldigten sich. "Es war nie meine Absicht, dir weh zu tun", sagte der Wohnungsbesitzer, der mit dem 22-Jährigen schon länger bekannt ist. Das kam ihnen bei der Urteilsfindung zugute. Die Staatsanwaltschaft forderte aufgrund der Vorstrafen und der Gewaltanwendung der Angeklagten eine hohe Haftstrafe von jeweils sieben Jahren für die beiden 25-Jährigen und eine Strafe von vier Jahren für den 17-Jährigen.
Die Verteidigung sprach wegen der Sucht der Angeklagten von einem "minderschweren Fall" und forderte für den Wohnungsbesitzer vier Jahre und sechs Monate, für den 25-jährigen Bekannten fünf Jahre und für den 17-Jährigen vier Jahre – jeweils abzusitzen in einer Entzugsanstalt.
Das Gericht verhängte eine sechsjährige Strafe für den 25-Jährigen, der seinen Entzug abgebrochen hatte. Der Wohnungsbesitzer erhielt eine Strafe von fünf Jahren und vier Monaten. Der 17-Jährige erhielt eine vierjährige Jugendstrafe. Alle werden in einer Entzugsanstalt untergebracht, die älteren müssen zuvor einige Zeit in regulärer Haft verbringen. "Sie kriegen die Chance, etwas gegen ihre Suchterkrankung zu unternehmen: Nutzen Sie diese Chance", sagte der Richter. Da alle Angeklagten das Urteil annahmen, ist es rechtskräftig.
Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels war vom Amtsgericht Würzburg die Rede. Das war falsch, es handelt sich dabei um die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg.
Ein Schöffengericht kann Freiheitsstrafen von höchstens vier Jahren verhängen. Wenn in dem Prozess einer der Beteiligten zu sechs Jahren verurteilt wurde und Mittäter zu Jugendstrafen, kann der Fall nur vor dem Landgericht und da vor einer Jugendkammer verhandelt worden sein.