
Vor sieben Monaten ist das Urteil im Fall um die tödlichen Messerstiche vor dem Würzburger Stift Haug gefallen: Der 23-jährige Angeklagte wurde am Landgericht Würzburg vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Er hatte im September 2023 nach einem Streit vor der Discothek "Studio" in der Würzburger Innenstadt einen 28-Jährigen mit Messerstichen tödlich und zwei weitere Personen schwer verletzt.
Was genau in den frühen Morgenstunden der Tatnacht passiert ist, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Wichtige Zeugenaussagen seien widersprüchlich oder unglaubwürdig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. Er begründete den Freispruch daher mit dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".
Staatsanwaltschaft begründet Revision gegen den Freispruch im Würzburger Prozess
Direkt nach dem Urteil kündigte die Staatsanwaltschaft Revision an. Sie akzeptiert das Urteil also nicht, möchte es auf höherer Instanz überprüfen. "Wir halten eine Verurteilung für sachgerecht und erforderlich", begründete das ein Sprecher damals.
Mit der Revision geht der Fall über den Generalbundesanwalt an den Bundesgerichtshof (BGH). Beide Institutionen sitzen in Karlsruhe. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts hat jetzt bestätigt, dass das Verfahren bei ihnen eingegangen und aktuell in Bearbeitung ist.
Zeitlich bewege sich das Verfahren im üblichen Rahmen, teilte der Sprecher mit. Dass zwischen Urteil und Revision so viel Zeit vergeht, hänge mit verschiedenen Fristen zusammen. Mehrere Wochen oder Monate habe etwa ein Gericht nach der mündlichen Urteilsverkündung Zeit, das schriftliche Urteil zu erstellen. Erst wenn dieses allen Verfahrensbeteiligten vorliegt, gelte eine einmonatige Begründungsfrist für die Revision.
Was im Fall um die Messerstiche vor Stift Haug jetzt passiert
Dem Sprecher in Karlsruhe zufolge prüft die Bundesanwaltschaft jetzt, ob Rechtsfehler im Urteil gesehen werden. Bei einer Revision geht es nur um Verfahrensfehler oder sogenannte "sachlich-rechtliche Fehler". Das Verfahren wird also bei einer Revision nicht neu aufgerollt oder neu bewertet.
Wird ein Revisionsantrag als begründet eingeschätzt, wird der Fall an den Bundesgerichtshof gegeben. Der BGH entscheidet dann letztlich über die Revision. Wann das im Fall um die tödlichen Messerstiche von Stift Haug sein könnte, sei aktuell nicht absehbar, teilte der Sprecher mit. Dafür gebe es keine Fristen.
Sollte die Revision in Karlsruhe erfolgreich sein, müsste der Fall am Landgericht Würzburg neu verhandelt werden – allerdings nicht von den Richtern, die das Urteil trafen.
Zu Urteien des BVerfGE schreibt das Medium "Welt" folgendes:
"Die junge und sich ungefestigt wähnende Demokratie wollte mit den beiden Verboten Exempel statuieren. Diese waren nicht nur rechtmäßig, sondern wohl auch zweckmäßig."
https://www.welt.de/print-welt/article552458/Die-junge-Demokratie-wollte-Exempel-statuieren.html
Nun, Herr Eberth, verlangen Sie bitte von allen Medien, die diesen angeblich falschen Ausdruck jemals verwendet haben, eine Textänderung! Aus den Medien und aus Diskussionen habe ich doch diese Ausdrucksweise im Endeffekt nur übernommen.
Bei reddit.com wird die Frage: Dürfen Gerichte in DE ein Exempel statuieren? verneint. Dennoch wird zugestanden (Kommentator Big Swimmer) dass der Laie sich laienhafter Ausdrucksweise bedienen darf. Und diese laienhafte Ausdrucksweise nennt "Spezialprävention" und "Generalprävention" eben 'Exempel statuieren'. Das bedeutet doch mitnichten, dass gegen § 46 StGB, Grundsätze der Strafzumessung, verstoßen werden muss!
Was ist Recht und Gesetz? Es ist sehr weit oder sehr eng auslegbar. Auch in Deutschland. Und sehr viel früher, sagen wir mal in der Steinzeit, gab es gar keine Gesetze, außer vielleicht das 'Recht'(!?) des Stärkeren oder ungeschriebene Regeln, und die Menschen haben auch gelebt, womöglich besser. Ich habe in mir überdies so eine Art Instanz, ich glaube, sie heißt Gewissen, die würde mir ohne jedes Gesetz verbieten, andere zu töten.
Und oft bin ich aufgrund von formalen oder finanziellen Hürden gar nicht in den Genuss gekommen, dass vor Gericht endlich mal ein Exempel an mir hätte statuiert werden können! Sie mögen es nicht glauben, aber es gibt auch positive Exempel.
Präsident Bundesgerichtshof:
"Über seine persönliche Schuld hinaus darf kein Straftäter, auch kein rechtsradikaler, zum Objekt gemacht werden. Der Strafrichter hat keine Exempel zu statuieren. Jedoch gehört die Generalprävention, die Abschreckung potentieller Täter und die Verteidigung der Rechtsordnung, zu den legitimen Strafzwecken und den anerkannten Strafzumessungsgründen.
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Praesidenten/Hirsch/HirschReden/rede06102000.html
Ein Richter darf nie nach der Devise "Strafe X wäre eigentlich angemessen aber du bekommst Strafe Y damit das auch sonst keiner mehr macht" handeln.
Zeugen die falsch Aussagen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Zuwenig? Sie müssen eine Falschaussage aber auch beweisen!
Eventuell haben sich die Richter ja auch Gedanken gemacht, ehe sie zu Ihrem Urteil kamen und auf Freispruch erkannten, was meinen Sie? Die machen das sogar beruflich.
Streitereien und Brügelei hat es schon immer gegeben wird es auch weiterhin geben, aber wenn jemand egal wer mit Messer in der Hosentasche rumläuft ist da Absicht dahinter.
Es stehe nicht fest, dass die Tatnacht so abgelaufen sei, wie vom Gericht angenommen, räumt Schuster schließlich ein. Aber es sei wahrscheinlich - und zu Gunsten des Angeklagten nicht auszuschließen. "Wir entscheiden nach Recht und Gesetz, nicht nach Moral", sagt der Vorsitzende am Ende. "Das wird vielen nicht gefallen und es ist trotzdem richtig. Im Zweifel für den Angeklagten."