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Würzburg
Freispruch am Landgericht nach tödlichen Messerstichen in Würzburg: Jetzt wird in Karlsruhe die Revision geprüft
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat das Urteil um die tödlichen Messerstiche vor Stift Haug nicht akzeptiert, nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. So geht es weiter.
Über die Revision im Prozess um die tödlichen Messerstiche am Würzburger Stift Haug entscheidet letztlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Aktuell ist der Fall beim dortigen Generalbundesanwalt.
Foto: Uli Deck/dpa (Symbolbild) | Über die Revision im Prozess um die tödlichen Messerstiche am Würzburger Stift Haug entscheidet letztlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Aktuell ist der Fall beim dortigen Generalbundesanwalt.
Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 01.03.2025 02:49 Uhr

Vor sieben Monaten ist das Urteil im Fall um die tödlichen Messerstiche vor dem Würzburger Stift Haug gefallen: Der 23-jährige Angeklagte wurde am Landgericht Würzburg vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Er hatte im September 2023 nach einem Streit vor der Discothek "Studio" in der Würzburger Innenstadt einen 28-Jährigen mit Messerstichen tödlich und zwei weitere Personen schwer verletzt.

Was genau in den frühen Morgenstunden der Tatnacht passiert ist, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Wichtige Zeugenaussagen seien widersprüchlich oder unglaubwürdig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. Er begründete den Freispruch daher mit dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".

Staatsanwaltschaft begründet Revision gegen den Freispruch im Würzburger Prozess

Direkt nach dem Urteil kündigte die Staatsanwaltschaft Revision an. Sie akzeptiert das Urteil also nicht, möchte es auf höherer Instanz überprüfen. "Wir halten eine Verurteilung für sachgerecht und erforderlich", begründete das ein Sprecher damals.

Mit der Revision geht der Fall über den Generalbundesanwalt an den Bundesgerichtshof (BGH). Beide Institutionen sitzen in Karlsruhe. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts hat jetzt bestätigt, dass das Verfahren bei ihnen eingegangen und aktuell in Bearbeitung ist. 

Zeitlich bewege sich das Verfahren im üblichen Rahmen, teilte der Sprecher mit. Dass zwischen Urteil und Revision so viel Zeit vergeht, hänge mit verschiedenen Fristen zusammen. Mehrere Wochen oder Monate habe etwa ein Gericht nach der mündlichen Urteilsverkündung Zeit, das schriftliche Urteil zu erstellen. Erst wenn dieses allen Verfahrensbeteiligten vorliegt, gelte eine einmonatige Begründungsfrist für die Revision. 

Was im Fall um die Messerstiche vor Stift Haug jetzt passiert

Dem Sprecher in Karlsruhe zufolge prüft die Bundesanwaltschaft jetzt, ob Rechtsfehler im Urteil gesehen werden. Bei einer Revision geht es nur um Verfahrensfehler oder sogenannte "sachlich-rechtliche Fehler". Das Verfahren wird also bei einer Revision nicht neu aufgerollt oder neu bewertet.

Wird ein Revisionsantrag als begründet eingeschätzt, wird der Fall an den Bundesgerichtshof gegeben. Der BGH entscheidet dann letztlich über die Revision. Wann das im Fall um die tödlichen Messerstiche von Stift Haug sein könnte, sei aktuell nicht absehbar, teilte der Sprecher mit. Dafür gebe es keine Fristen.

Sollte die Revision in Karlsruhe erfolgreich sein, müsste der Fall am Landgericht Würzburg neu verhandelt werden – allerdings nicht von den Richtern, die das Urteil trafen.

 
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  • Heike Pauline Grauf
    @Dietmar Eberth
    Zu Urteien des BVerfGE schreibt das Medium "Welt" folgendes:
    "Die junge und sich ungefestigt wähnende Demokratie wollte mit den beiden Verboten Exempel statuieren. Diese waren nicht nur rechtmäßig, sondern wohl auch zweckmäßig."
    https://www.welt.de/print-welt/article552458/Die-junge-Demokratie-wollte-Exempel-statuieren.html
    Nun, Herr Eberth, verlangen Sie bitte von allen Medien, die diesen angeblich falschen Ausdruck jemals verwendet haben, eine Textänderung! Aus den Medien und aus Diskussionen habe ich doch diese Ausdrucksweise im Endeffekt nur übernommen.
    Bei reddit.com wird die Frage: Dürfen Gerichte in DE ein Exempel statuieren? verneint. Dennoch wird zugestanden (Kommentator Big Swimmer) dass der Laie sich laienhafter Ausdrucksweise bedienen darf. Und diese laienhafte Ausdrucksweise nennt "Spezialprävention" und "Generalprävention" eben 'Exempel statuieren'. Das bedeutet doch mitnichten, dass gegen § 46 StGB, Grundsätze der Strafzumessung, verstoßen werden muss!
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  • Heike Pauline Grauf
    @Dietmar Eberth
    Was ist Recht und Gesetz? Es ist sehr weit oder sehr eng auslegbar. Auch in Deutschland. Und sehr viel früher, sagen wir mal in der Steinzeit, gab es gar keine Gesetze, außer vielleicht das 'Recht'(!?) des Stärkeren oder ungeschriebene Regeln, und die Menschen haben auch gelebt, womöglich besser. Ich habe in mir überdies so eine Art Instanz, ich glaube, sie heißt Gewissen, die würde mir ohne jedes Gesetz verbieten, andere zu töten.
    Und oft bin ich aufgrund von formalen oder finanziellen Hürden gar nicht in den Genuss gekommen, dass vor Gericht endlich mal ein Exempel an mir hätte statuiert werden können! Sie mögen es nicht glauben, aber es gibt auch positive Exempel.
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  • Dietmar Eberth
    In Deutschland gibt es ein Strafgesetzbuch (StGB) an das die Richter gebunden sind. Jeder in Deutschland erwartet das Richter sich daran halten und nicht an IHR oder MEIN oder Friedrich Merz oder jemand anderes Gewissen. Im vorherigen Beitrag geht es sicherlich nicht um ein positives Exempel für den Angeklagten.

    Präsident Bundesgerichtshof:
    "Über seine persönliche Schuld hinaus darf kein Straftäter, auch kein rechtsradikaler, zum Objekt gemacht werden. Der Strafrichter hat keine Exempel zu statuieren. Jedoch gehört die Generalprävention, die Abschreckung potentieller Täter und die Verteidigung der Rechtsordnung, zu den legitimen Strafzwecken und den anerkannten Strafzumessungsgründen.
    https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Praesidenten/Hirsch/HirschReden/rede06102000.html

    Ein Richter darf nie nach der Devise "Strafe X wäre eigentlich angemessen aber du bekommst Strafe Y damit das auch sonst keiner mehr macht" handeln.
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  • Heike Pauline Grauf
    Die Sache stinkt. Wer in die Disco geht, will sich von vornherein kein Brot schmieren. Eine humane Gesellschaft darf für solche Messerstechereien mit Todesfolge keinen Freibrief ausstellen. Das hat der Richter getan. Wer allein "nach Recht und Gesetz" entscheidet, ist ein unethischer Formalist. Im vorliegenden Falle hätte ein eindeutiges Zeichen contra Gewalt in die Gesellschaft gesetzt werden müssen. Jawohl, ein statuiertes Exempel! Sonst stehen die nächsten Messerstecherfreunde doch schon mit Falschaussagen parat.
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  • Dietmar Eberth
    Richter haben nach Recht und Gesetz zu urteilen. Das ist deren Aufgabe und das ist auch gut so in Deutschland. Ich würde Sie sehen wollen, wenn Sie mal vor Gericht stünden und ein Richter ein Exempel an ihnen statuieren würde. Sowas hätte sowieso keinen Bestand bei einer Berufung.
    Zeugen die falsch Aussagen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Zuwenig? Sie müssen eine Falschaussage aber auch beweisen!
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  • Heike Pauline Grauf
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de (Behauptungen ohne Beleg). Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Heribert Mennig
    Wer ein Messer mit sich herumführt, wird das auch einsetzen wollen. Für mich ist schon allein hierdurch ein Vorsatz begründet. Niemand (!!!!) muss ein Messer dabeihaben!
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  • Dietmar Eberth
    Taschenmesser? Picknickessen? Jäger? Brauchtumspflege? beim Sport?
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  • Martin Deeg
    Wie Sie "Vorsatz" begründen ist völlig gleichgültig.

    Eventuell haben sich die Richter ja auch Gedanken gemacht, ehe sie zu Ihrem Urteil kamen und auf Freispruch erkannten, was meinen Sie? Die machen das sogar beruflich.
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  • Roland Borst
    Na Gott sei Dank geht das weiter, es kann nicht sein das jemand einen Abstich und dann noch frei gesprochen wird.
    Streitereien und Brügelei hat es schon immer gegeben wird es auch weiterhin geben, aber wenn jemand egal wer mit Messer in der Hosentasche rumläuft ist da Absicht dahinter.
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  • Dietmar Eberth
    Kritisch wendet sich der Vorsitzende Richter schließlich an Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach: "Die Staatsanwaltschaft hat sich mit widersprüchlichen Indizien nicht auseinandergesetzt", sagt Schuster. Dies liege nicht an der Polizei. Sie habe mit ihren umfassenden Ermittlungen schlicht nicht alle Widersprüche ausräumen können.

    Es stehe nicht fest, dass die Tatnacht so abgelaufen sei, wie vom Gericht angenommen, räumt Schuster schließlich ein. Aber es sei wahrscheinlich - und zu Gunsten des Angeklagten nicht auszuschließen. "Wir entscheiden nach Recht und Gesetz, nicht nach Moral", sagt der Vorsitzende am Ende. "Das wird vielen nicht gefallen und es ist trotzdem richtig. Im Zweifel für den Angeklagten."
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  • Alfred Mahler
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