zurück
Würzburg/Schweinfurt
Corona-Regeln: Ab Montag in weiten Teilen Unterfrankens keine Ausgangssperre mehr
Ursprünglich sollte der Lockdown am 14. Februar enden. Er wurde jedoch verlängert. Wir zeigen, was ab diesem (Rosen-)Montag doch schon erlaubt ist - und was nicht.
Ab Montag gilt die Ausgangssperre nur noch in Kreisen und Städten mit einer Inzidenz über 100.
Foto: Heiko Becker | Ab Montag gilt die Ausgangssperre nur noch in Kreisen und Städten mit einer Inzidenz über 100.
Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:52 Uhr

Über Wochen hinweg war der 14. Februar für viele Menschen ein Datum der Hoffnung: Der Lockdown sollte an diesem Tag enden. Doch Bund und Länder haben vor wenigen Tagen entschieden, ihn grundsätzlich bis 7. März zu verlängern. Dennoch sind nun schon einige Lockerungen möglich. So können Friseure ihre Salons bei strengen Hygieneregeln schon am 1. März wieder öffnen. Eine Übersicht, was ab diesem Montag erlaubt ist - und was noch nicht.

Rosenmontag: Welche Fastnachtsveranstaltungen sind möglich?

Grundsätzlich keine. Straßenumzüge oder Feiern in Gaststätten bleiben untersagt. Schon deshalb, weil der Lockdown für die Gastronomie grundsätzlich weiterhin gilt. Ausgenommen davon ist zum Beispiel nur das Mitnehmen von Speisen. Ganz ohne buntes Treiben wollen die Narren in Mainfranken freilich nicht bleiben: So haben sich zum Beispiel Aktive im Landkreis Rhön-Grabfeld zusammengetan und einen "Cyberfasching" im Internet zusammengestellt. Gezeigt werden an diesem Montag und Dienstag diverse Videos mit närrischen Auftritten.

Wie ist das mittlerweile mit den Kontaktbeschränkungen?

Private Zusammenkünfte sind auch weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren möglich. Eine Ausnahme gibt es für die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften. Diese ist dann zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. 

Gibt es die landesweite Ausgangssperre ab 21 Uhr noch?

Nein. Ab Montag, 15. Februar, gilt die bisherige landesweite Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr grundsätzlich nicht mehr. Lediglich für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen "die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde" gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Demnach haben in Unterfranken nur noch diese Städte und Kreise eine Ausgangssperre: Bad Kissingen, Kitzingen, Miltenberg und Aschaffenburg (Stadt). Darüber hinaus gilt die Ausgansgsperre auch zum Beispiel für Bamberg, Ansbach (jeweils Stadt und Landkreis), Lichtenfels und den Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.

Anzeige für den Anbieter Datawrapper über den Consent-Anbieter verweigert
Was gilt jetzt für Schulen, Kindergärten und Kitas in Mainfranken?

Das, was in ganz Bayern gilt: Ab 22. Februar ist an allen Grundschulen und Förderschulen sowie in allen Abschlussklassen Wechsel- oder Präsenzunterricht möglich. Alle anderen Schularten und Klassenstufen müssen bei Distanzunterricht bleiben. Wo Unterricht in den Klassenräumen zulässig ist, müsse der übliche Mindestabstand von 1,5 Meter ebenso beachtet werden wie regelmäßiges Lüften und das Tragen von Mund-Nase-Masken, so das Bayerische Innenministerium. Für Lehrer sind demnach medizinische Masken vorgeschrieben, für Schüler empfohlen. Kindertageseinrichtungen können in Mainfranken am 22. Februar wieder öffnen, da es laut Staatsregierung im Moment hier keine Kommunen mehr gibt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100. Allerdings müsse ein Hygiene- und Testkonzept vorliegen.

Ändert sich was an der FFP2-Maskenpflicht?

Nein. Nach wie vor muss eine FFP2-Maske zum Beispiel in Bussen und Bahnen (auch schon an der Haltestelle sowie in Bahnhöfen), in Arztpraxen, in Alten- und Pflegeheimen, bei Gottesdiensten, in Banken und Tankstellen sowie in Geschäften des Einzelhandels getragen werden. Dort gilt gemäß Innenministerium insbesondere: Auch beim Abholen etwa von Speisen ("To Go") oder Waren ("Click & Collect") ist die FFP2-Maske Pflicht. In den Vorräumen und auf den Parkplätzen dieser Geschäfte ebenfalls.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Jürgen Haug-Peichl
Abschlussklassen
Coronavirus
Familien
Gaststätten und Restaurants
Gerichte und Speisen
Kontaktbeschränkungen
Lockdown
Mainfranken
Schularten
Schülerinnen und Schüler
Unterfranken
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • jebusara@web.de
    @percy

    Die Zahlen sind auch dort gefallen wo es keine Ausgangssperre gab. Und jetzt? Doch ein Wunder?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • famgabel
    1. Die körperliche Unversehtheit ist auch ein Grundrecht. Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2
    Also sollen wir alle mithelfen, um andere zu schützen.

    2. Ob die Ausgangsperre Sinn macht oder nicht, kann nicht so einfach geklärt werden. Man kann ja nicht sagen, wie der Verlauf ohne gewesen wäre. Aber es gibt doch keinen Grund Nacht raus zu gehen. Es hat nichts offen. Was soll die Aufregung?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jebusara@web.de
    @famgabel

    Natürlich hat nichts offen. Aber private Besuche sind erlaubt. Wer nicht übernachten will (oder kann) muss sich rechtzeitig auf den Heimweg begeben. Nicht jeder geht nur zum Nachbarn, manche haben eine weite Autofahrt vor sich. Wer um 21 Zuhause sein muss dürfte sich dann sehr früh auf den Weg machen (müssen). Nicht immer nur an ausgehen denken, es gibt mehr als Restaurants und Kneipen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • wagner46
    Es gibt Länder mit Ausgangssperren, in denen der Heimweg nach Eintritt der Sperrstunde noch insgesamt drei Stunden betragen darf.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Petsch06120702
    Mal ganz nebenbei auch ohne Corona wäre es mal besser nicht alle paar Tage ein********Fetzen für 5 € bei KiK kaufen. Umweltschutz und menschenwürdige Arbeit wird sowieso mit Füssen getreten in den Schwellenländer!
    Auch hier werden doch die Verkäufer/in mit schmalen Geldbeutel abgespeist.
    Für mich und ich denke für einige andere kein großer Verlust wenn solchen Geschäfte zu bleiben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Mementomori
    Es war noch nie so schön ruhig nachts...ich könnte mich daran gewöhnen....einfach herrlich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie war die Ausgangssperre sicherlich ein stumpfes Schwert und gleichzeitig ein massiver Einschnitt in die Grundrechte.

    Die Ausgangssperre konnte wurde in meinen Augen nur unzureichend bzw. gar nicht vernfünftig erklärt. Es ist mir völlig unverständlich warum es Personen gibt die genau diesen Einschnitt super finden - erklären konnte es weder hier noch anderswo jemand nachvollziebar.

    Die Ausgangssperre konnte weder das Zusammentreffen von Personen zweier Haushalte verhindern noch sonstige möglicher Kranheitsfälle. Bezeichnend ist ja, dass Hundebesitzter auch nach 21.00 Uhr Gassigehen dürfen. Das ist dermaßen lächerlich, dass es kaum zum Aushalten ist. Der Hund darf Spazierengehen, der Mensch ohne Hund nicht... - Respekt! Und was das möglicherweise große oder kleine Geschäft betrifft: Das hätte man im Pandemiefall auch auf den eigenen Grundstück erledigen lassen können!
    Alleine daran sieht man die Idiodie der Maßnahme.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Mementomori
    @Franke....können sie, oder wollen sie es nicht verstehen? Welchen Grund soll es denn geben, nachts vor die Tür zu treten? Kneipe zu, Kontaktbeschränkung....also was soll einer nachts draußen? Wenn keine Ausgangssperre ist, finden vermehrt Partys statt....ist das so unverständlich? Menschen die keine Partys machen, spazieren im Winter auch nicht nachts nach 21 Uhr durch die Gegend. Und dass ein Hund nicht in die Wohnung kackt, darf er vor die Tür....Sie haben ja wahrscheinlich eine Toilette....eventuell zumindest...ansonsten könnten sie einen Antrag stellen, nachts Gassi zu gehen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • sternchen79
    Es soll ja Leute geben, die einfach mal ein Bedürfnis nach frischer Luft und Bewegung auch NACH 21 Uhr haben, oder möglicherweise den ganzen Tag im Büro/ Homeoffice/ Betreuung von Kindern drinnen verbringen... und mitnichten Party im Sinn haben. Und es wirkt einfach so, als ob die Politik viele Massnahmen nicht gut durchdacht hat, bzw. auch gar nicht mehr drüber nachdenken will, weil es ja schon "eingefahren" ist mittlerweile, und Kritik jedwelcher Art gleich niedergebügelt wird..
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Mementomori
    @sternchen.....wollen sie mir glaubhaft erzählen, sie wollen nach 21 Uhr im Winter noch einen Spaziergang machen? Das können sie bis 21 Uhr erledigen, das sollte jedem reichen und ist absolut keine Einschränkung.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tommy33
    Und was hat die Uhrzeit in diesen Fällen mit einer Ansteckung zu tun?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Mementomori
    @Tomi....was hat jemand nachts draußen verloren, außer er geht andere Personen besuchen, was wir ja einschränken sollten??? Ich weiß dass sie sich schwer tun mit dem Verstehen....aber das wird schon
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dbuettner0815@gmail.com
    Man muss nicht immer Alles erklären. Manchmal reicht gesunder Menschenverstand!!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • marent1@hotmail.de
    Das geht bei Menschen in Wohnungen besonders gut ... grinsen
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klafie
    pleiten geben. der einzelhandel, siehe zeitungsbericht vom samstag, erwähnt ja schon mit einer anlieferung von waren die sie nicht mehr losbrachten/bringen ans kanzleramt in berlin zu ziehen und den überfluss an nicht verkauften kleidern,... vors kanzleramt zu kippen. finde dies ne tolle idee, vielleicht merken dann so manche, was sie in diesen wochen auch den geschäften angetan haben. wenn schon friseure zum 1. märz öffnen können, warum nicht auch der einzelhandel, einen kontrolierten eingang bei den geschäften und im verkaufsraum könnte durchaus organisiert werden, seciurities, wachpersonal usw.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jlattke
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klafie
    naja, finde die ausgangssperre abends war schon gerechtfertigt. damit wurde ja auch unterbunden, dass man sich privat treffen konnte, und die straßen waren ja auch wie
    leergefegt, so dass man niemanden "über den weg laufen konnte". die nächtliche ausgangsperre jetzt schon zu öffnen, finde ich fast noch etwas verfrüht, hätte man auch
    noch 14 tage warten können. was bitte schön ist dann für uns an grundrechten weggefallen? seiner arbeit nachzugehen konnten doch viele, außer den abendlichen veranstaltungen, gastro, disco... auch konnte jeder am tag so oft er wollte mal an die frische luft, zum einkaufen von lebensmitteln... für andere sachen musste halt überwiegend das internet oder telefonische vorbestellungen wie z. b. bei exbert, selgross... herhalten. das schlimme aber ist nur der einzelhandel und die gastro, die haben im laufe der langen lockdown zeit bestimmt einige milliarden eingebüßt. wie sie diese wieder aufholen können bleibt mir auch schleierhaft. wird vermutlich einige pleit
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Zitat: "naja, finde die ausgangssperre abends war schon gerechtfertigt. damit wurde ja auch unterbunden, dass man sich privat treffen konnte"

    was wurde denn genau unterbunden? man konnte sich natürlich privat treffen - bis 21.00 Uhr. Jetzt könnte man natürlich fragne ob der Virus nach 21.00 Uhr gefährlicher ist? War er nicht - mann konnte als Gast auch übernachten. Das war im Gegensatz zum Heimweg um 21.30 Uhr nämlich nicht verboten.
    Die Ausgangssperre ist und war sinnlos im Bezug auf die Ausbreitung der Pandemie! Vor allem aber war sie ein extremer Einschnitt in die Grundrechte. Es ist in meinen Augen ok wenn Grundrechte beieinträchtigt sind um der Pandemie Herr zu werden. Wenn dies aber so billig geschieht ohne schlagkräftige Argumente wie bei der Ausgangssperre dann ist bei mir kein Verständnis mehr vorhanden. Das ist eine Kapitulation der Demokratie.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • johannes.hellmuth@gmx.de
    Hab mal gehört der Virus ist Nachtaktiv huhu huhu das hat bestimmt mit der Fledermaus zu tun😂
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • fabian-koenig@t-online.de
    Nein, Sie haben einfach Unrecht. Eine Ausgangssperre ab 21.00 Uhr hat ganz sicher dazu geführt, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Ich weiß ja nicht, in welcher Welt sie leben. Aber als Single kann man mit der Zeit schon mal dicke Eier bekommen. Entsprechende Angebote gibt's wie Sand am Meer (und damit meine ich nichtkommerzielle). Wenn man aber weiß, dass man bis 21.00 Uhr wieder Zuhause sein muss, lohnt sich ein Date einfach nicht. Aber auch abgesehen von diesem menschlichen Bedürfnis: Es hat sich in den meisten Fällen auch nicht gelohnt, zB eine WG zu besuchen und mit denen ein Feierabend-Bier oder zusammen eine Flasche Wein zu trinken. Oder einen Spieleabend zu machen, wenn man nicht gerade dort übernachten kann, was unter der Woche aber nicht drin ist, weil man am nächsten Tag wieder arbeiten muss.

    Wenn es die Ausgangssperre nicht gegeben hätte, wäre zB A am Montag zu B, am Dienstag zu C, am Donnerstag zu D und am Samstag zu E, sowie B am Mittwoch zu X, C am Samstag zu Y usw.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten