Über Wochen hinweg war der 14. Februar für viele Menschen ein Datum der Hoffnung: Der Lockdown sollte an diesem Tag enden. Doch Bund und Länder haben vor wenigen Tagen entschieden, ihn grundsätzlich bis 7. März zu verlängern. Dennoch sind nun schon einige Lockerungen möglich. So können Friseure ihre Salons bei strengen Hygieneregeln schon am 1. März wieder öffnen. Eine Übersicht, was ab diesem Montag erlaubt ist - und was noch nicht.
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Grundsätzlich keine. Straßenumzüge oder Feiern in Gaststätten bleiben untersagt. Schon deshalb, weil der Lockdown für die Gastronomie grundsätzlich weiterhin gilt. Ausgenommen davon ist zum Beispiel nur das Mitnehmen von Speisen. Ganz ohne buntes Treiben wollen die Narren in Mainfranken freilich nicht bleiben: So haben sich zum Beispiel Aktive im Landkreis Rhön-Grabfeld zusammengetan und einen "Cyberfasching" im Internet zusammengestellt. Gezeigt werden an diesem Montag und Dienstag diverse Videos mit närrischen Auftritten.
Private Zusammenkünfte sind auch weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren möglich. Eine Ausnahme gibt es für die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften. Diese ist dann zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Nein. Ab Montag, 15. Februar, gilt die bisherige landesweite Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr grundsätzlich nicht mehr. Lediglich für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen "die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde" gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Demnach haben in Unterfranken nur noch diese Städte und Kreise eine Ausgangssperre: Bad Kissingen, Kitzingen, Miltenberg und Aschaffenburg (Stadt). Darüber hinaus gilt die Ausgansgsperre auch zum Beispiel für Bamberg, Ansbach (jeweils Stadt und Landkreis), Lichtenfels und den Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim.
Das, was in ganz Bayern gilt: Ab 22. Februar ist an allen Grundschulen und Förderschulen sowie in allen Abschlussklassen Wechsel- oder Präsenzunterricht möglich. Alle anderen Schularten und Klassenstufen müssen bei Distanzunterricht bleiben. Wo Unterricht in den Klassenräumen zulässig ist, müsse der übliche Mindestabstand von 1,5 Meter ebenso beachtet werden wie regelmäßiges Lüften und das Tragen von Mund-Nase-Masken, so das Bayerische Innenministerium. Für Lehrer sind demnach medizinische Masken vorgeschrieben, für Schüler empfohlen. Kindertageseinrichtungen können in Mainfranken am 22. Februar wieder öffnen, da es laut Staatsregierung im Moment hier keine Kommunen mehr gibt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100. Allerdings müsse ein Hygiene- und Testkonzept vorliegen.
Nein. Nach wie vor muss eine FFP2-Maske zum Beispiel in Bussen und Bahnen (auch schon an der Haltestelle sowie in Bahnhöfen), in Arztpraxen, in Alten- und Pflegeheimen, bei Gottesdiensten, in Banken und Tankstellen sowie in Geschäften des Einzelhandels getragen werden. Dort gilt gemäß Innenministerium insbesondere: Auch beim Abholen etwa von Speisen ("To Go") oder Waren ("Click & Collect") ist die FFP2-Maske Pflicht. In den Vorräumen und auf den Parkplätzen dieser Geschäfte ebenfalls.
Die Zahlen sind auch dort gefallen wo es keine Ausgangssperre gab. Und jetzt? Doch ein Wunder?
Also sollen wir alle mithelfen, um andere zu schützen.
2. Ob die Ausgangsperre Sinn macht oder nicht, kann nicht so einfach geklärt werden. Man kann ja nicht sagen, wie der Verlauf ohne gewesen wäre. Aber es gibt doch keinen Grund Nacht raus zu gehen. Es hat nichts offen. Was soll die Aufregung?
Natürlich hat nichts offen. Aber private Besuche sind erlaubt. Wer nicht übernachten will (oder kann) muss sich rechtzeitig auf den Heimweg begeben. Nicht jeder geht nur zum Nachbarn, manche haben eine weite Autofahrt vor sich. Wer um 21 Zuhause sein muss dürfte sich dann sehr früh auf den Weg machen (müssen). Nicht immer nur an ausgehen denken, es gibt mehr als Restaurants und Kneipen.
Auch hier werden doch die Verkäufer/in mit schmalen Geldbeutel abgespeist.
Für mich und ich denke für einige andere kein großer Verlust wenn solchen Geschäfte zu bleiben.
Die Ausgangssperre konnte wurde in meinen Augen nur unzureichend bzw. gar nicht vernfünftig erklärt. Es ist mir völlig unverständlich warum es Personen gibt die genau diesen Einschnitt super finden - erklären konnte es weder hier noch anderswo jemand nachvollziebar.
Die Ausgangssperre konnte weder das Zusammentreffen von Personen zweier Haushalte verhindern noch sonstige möglicher Kranheitsfälle. Bezeichnend ist ja, dass Hundebesitzter auch nach 21.00 Uhr Gassigehen dürfen. Das ist dermaßen lächerlich, dass es kaum zum Aushalten ist. Der Hund darf Spazierengehen, der Mensch ohne Hund nicht... - Respekt! Und was das möglicherweise große oder kleine Geschäft betrifft: Das hätte man im Pandemiefall auch auf den eigenen Grundstück erledigen lassen können!
Alleine daran sieht man die Idiodie der Maßnahme.
leergefegt, so dass man niemanden "über den weg laufen konnte". die nächtliche ausgangsperre jetzt schon zu öffnen, finde ich fast noch etwas verfrüht, hätte man auch
noch 14 tage warten können. was bitte schön ist dann für uns an grundrechten weggefallen? seiner arbeit nachzugehen konnten doch viele, außer den abendlichen veranstaltungen, gastro, disco... auch konnte jeder am tag so oft er wollte mal an die frische luft, zum einkaufen von lebensmitteln... für andere sachen musste halt überwiegend das internet oder telefonische vorbestellungen wie z. b. bei exbert, selgross... herhalten. das schlimme aber ist nur der einzelhandel und die gastro, die haben im laufe der langen lockdown zeit bestimmt einige milliarden eingebüßt. wie sie diese wieder aufholen können bleibt mir auch schleierhaft. wird vermutlich einige pleit
was wurde denn genau unterbunden? man konnte sich natürlich privat treffen - bis 21.00 Uhr. Jetzt könnte man natürlich fragne ob der Virus nach 21.00 Uhr gefährlicher ist? War er nicht - mann konnte als Gast auch übernachten. Das war im Gegensatz zum Heimweg um 21.30 Uhr nämlich nicht verboten.
Die Ausgangssperre ist und war sinnlos im Bezug auf die Ausbreitung der Pandemie! Vor allem aber war sie ein extremer Einschnitt in die Grundrechte. Es ist in meinen Augen ok wenn Grundrechte beieinträchtigt sind um der Pandemie Herr zu werden. Wenn dies aber so billig geschieht ohne schlagkräftige Argumente wie bei der Ausgangssperre dann ist bei mir kein Verständnis mehr vorhanden. Das ist eine Kapitulation der Demokratie.
Wenn es die Ausgangssperre nicht gegeben hätte, wäre zB A am Montag zu B, am Dienstag zu C, am Donnerstag zu D und am Samstag zu E, sowie B am Mittwoch zu X, C am Samstag zu Y usw.