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Würzburg
Falsche Aktionspreise im Geschäft: Dürfen beworbene Angebote im Einzelhandel teurer abgerechnet werden?
Die Preise steigen, viele Menschen achten jetzt auf Produkte im Angebot. Aber nicht immer wird der versprochene Preis richtig abkassiert. Was Verbraucher tun können.
Auch wenn Produkte wie Lebensmittel laut Preisschild im Angebot sind, kann es passieren, dass sie an der Kasse zum vollen Preis abgerechnet werden.
Foto: Oliver Berg, dpa | Auch wenn Produkte wie Lebensmittel laut Preisschild im Angebot sind, kann es passieren, dass sie an der Kasse zum vollen Preis abgerechnet werden.
Marcel Dinkel
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:09 Uhr

Die hohen Preise bei Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs belasten viele  Verbraucherinnen und Verbraucher. Schuld daran ist unter anderem die gestiegene Inflationsrate, die laut dem Statistischen Bundesamt im Mai 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug. 

Viele Kundinnen und Kunden achten derzeit deshalb beim Einkaufen noch stärker auf Angebote. Was aber, wenn die im Regal ausgewiesenen und im Prospekt beworbenen Produkte mit Aktionspreisen später an der Kasse doch deutlich mehr kostet? Warum solche Fälle immer wieder vorkommen, was Handelsverbände dazu sagen und was die Verbraucherzentrale den Kundinnen und Kunden in solchen Fällen rät.

Dürfen Einzelhändler mit Angeboten locken und an der Kasse einen teureren Betrag abrechnen?

"Ganz klares nein", sagt Simone Rzehak, Fachberaterin für Verbraucherfragen von der Verbraucherzentrale in Würzburg. Würde ein Produkt bewusst als Angebot beworben, an der Kasse jedoch zu einem höheren Preis abgerechnet, handele es sich um eine Irreführung der Verbraucher und Verbraucherinnen und damit um einen klaren Wettbewerbsverstoß. "Sowas kann für den Einzelhändler unter Umständen teuer und rechtlich abgemahnt werden", sagt Rzehak.

Habe ich als Kunde einen Anspruch auf das Angebot?

Einen Anspruch auf das Angebot habe der Kunde oder die Kundin nicht, sagt Verbraucherberaterin Simone Rzehak hinzu. "Das liegt unter anderem daran, dass in Deutschland die Vertragsfreiheit gilt." Das bedeutet, dass ein Unternehmen einem nichts verkaufen muss, wenn es nicht will.

"Entscheidend ist der Preis an der Kasse", sagt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern (HBE). Juristisch betrachtet trete der Kaufvertrag erst nach dem Bezahlen in Kraft. Wenn das Produkt also teurer über die Kasse geht, als es beworben wurde, könne der Kunde oder die Kundin vom Kaufvertrag zurücktreten, sagt Simone Rzehak.

Wie oft kommen solche Fälle im unterfränkischen Einzelhandel vor?

Konkret liegen den Verbraucherzentralen in Unterfranken keine Zahlen zu aktuellen Fälle vor. "Das kann daran liegen, dass Betroffene keine Lust dazu haben, derartige Fälle zur Anzeige zur bringen", mutmaßt Rzehak. Es könnte aber auch daran liegen, dass die Differenz zwischen beworbenem und tatsächlichem Preis nicht auffällt oder unwichtig erscheint. Oftmals könnten Kundinnen und Kunden das Problem auch direkt mit dem Kassenpersonal vor Ort klären, das dann den günstigeren Preis auszahle.

Vereinzelt komme es durchaus zu Beschwerden wegen falscher Abrechnungen, sagt die Verbraucherberaterin. Der letzte Fall bei der Verbraucherzentrale in Würzburg sei vor etwa einem Jahr aus dem Raum Kitzingen gekommen.  

Meike Marschall von Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen erklärt auf Anfrage, dass Preis-Differenzen im Einzelfall maximal für ein paar Stunden auftreten könnten, wenn es einen Fehler auf dem Übertragungsweg von der Zentrale an die Kasse im Markt gibt. "Das ist aber eine wirkliche Ausnahme und kommt so gut wie nie vor", sagt die Sprecherin. 

Warum kommt es zu Unterschieden zwischen Angebot und Abrechnung?

"Wir haben im Supermarkt durchschnittlich 15.000 Preisschilder in einem Supermarkt", erklärt HBE-Geschäftsführer Bernd Ohlmann. Größere Märkte kämen sogar auf über 20.000. In der Regel, so der Handelsverbandssprecher weiter, müssten die Preisschilder in den meisten Märkten vom Personal zunächst händisch ausgetauscht und anschließend im Kassensystem noch aktualisiert werden, was vereinzelt zu derartigen Fehlern führen könne. 

Auch käme es ab und an vor, dass in Prospekten mit Produkten geworben werde, die nicht in ausreichender Zahl auf Vorrat vorhanden seien, sagt Verbraucherberaterin Simone Rzehak. Die beworbene Ware müsse rechtlich gesehen jedoch für zwei Verkaufstage auf Lager vorhanden sein.

Wird es solche Abrechnungsprobleme an der Kasse auch in Zukunft geben?

Mittelfristig werde das Problem in den meisten Märkten behoben sein, ist sich Ohlmann sicher. Grund sei die Digitalisierung. Mithilfe von digitalen Preisschildern in den Regalen ließen sich Preise dann per Knopfdruck genauer und schneller abändern. Der Einzelhandel spare sich dadurch Druck- und Personalkosten und das Problem an der Kasse wäre behoben.

Bei Läden, die ihre Schilder weiterhin händisch anpassen, könne es jedoch auch in Zukunft zu solchen Fällen kommen, sagt der HBE-Sprecher. "Aber unserer Händler sind sensibel und haben kein Interesse daran, falsche Preise auszuschreiben, die den Kunden verärgern könnten."

Was rät die Verbraucherzentrale denen, die von einem falschen Angebot betroffen ist?

"Wir raten den Kunden noch während dem Kassieren die Preise zu kontrollieren und immer im Anschluss den Kassenzettel mitzunehmen und zu überprüfen", sagt Rzehak. Vor allem bei kleinen Beträgen wie bei Lebensmitteln lohne es sich, genauer hinzuschauen. Nur so könne man sicher gehen, dass keine falschen Preise abgerechnet wurden.

Falls ein falscher Preis abgerechnet wurde, könne man im Idealfall noch vor Ort das Verkaufspersonal auf die falsche Abrechnung hinweisen. "Im Regelfall werden die Verkäufer dann den Preis senken", sagt Rzehak. Wenn die falsche Abrechnung erst zu Hause auffallen sollte, könne man auch noch am nächsten Tag in den Laden zurück. Das sollte allerdings zeitnah erfolgen.

Rzehaks Rat: neben dem Kassenzetteln auch den Prospekt dabei haben, um zu belegen, dass das  Angebot auch ausgeschrieben war. Ob der Händler den Betrag anschließend erstattet oder die Ware dann wieder zurücknimmt, bleibe letztlich ihm überlassen, sagt die Beraterin. 

Ist das Einkaufen nach Angeboten aus Sicht der Verbraucherzentrale empfehlenswert?

"Das kommt darauf an", sagt Rzehak. Wer bevorzugt Markenprodukte kaufe, könnte durchaus von etwaigen Angeboten profitieren. Dennoch sei der Griff zu sogenannten "No-Name-Produkten", beispielsweise bei Lebensmitteln wie Jogurt, meist trotzdem günstiger. Ähnliches gelte auch bei Elektronik- oder andere Haushaltswaren.

Wie viel Euro kann man pro Einkauf sparen, wenn man auf Angebote achtet?

Um Geld zu sparen, rät die Verbraucherzentrale vor allem beim Kauf von Markenprodukten nach Angeboten Ausschau zu halten. Wie viel Euro sich dadurch im Schnitt sparen lässt, kann Simone Rzehak nicht pauschal beantworten. Durchaus lohnen könne sich aber der Kauf von langlebigen und haltbaren Markenlebensmitteln, wenn diese im Angebot sind.

 
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  • G. R.
    Ist der Preis an der Kasse höher als der ausgezeichnete Preis, sprechen wir von "Tricks der Händler" und vermuten Vorsatz.
    Aber wie ist das im umgekehrten Fall?
    Es ist natürlich klar, dass man bei der Kontrolle des Bon aufpasst, dass man nicht zu viel zahlt. Aber was ist wenn man zu wenig bezahlt?
    Dann ist natürlich der Handel selbst schuld und das darf man dann für sich behalten.
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  • G. R.
    Wie ist das? Wenn wir zuhause den Einkaufszettel prüfen und feststellen, dass der Händler mir zu wenig berechnet hat?
    Ich vermute, dass die Beziehung nur
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  • P. M.
    Das neuste ist die Angebote ab Montag schon am Freitag und Samstag aufstellen. Kassiert wird aber der reguläre Preis, da das Angebot ja erst ab Montag ist.
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  • I. R.
    Ich glaube nicht, dass Mitarbeiter das absichtlich tun. Fehler passieren leider. Auch zum Nachteil des Handels oder nicht an den Kundenblick gedacht. Ich habe es auch bei tegut schon umgekehrt erlebt, die eine Tüte Kräuterseitlinge als Austernpilze gebongt hatten, habe ich beim Auto einladen gemerkt, bin dann nochmal rein, waren doch 8 Euro Nachzahlung. Und umgekehrt, Pilze falsch gebongt, 3 Euro zuviel. Fällt mir sonst eher zufällig auf, doch neuerdings, weil lose Pilze anscheinend eine Schwachstelle sind, wenn die Mitarbeiter die nicht so gut kennen.
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  • G. B.
    Beim Tegut sollte man das 30/50%-Kleberle für demnächst ablaufenden Lebensmittel schon gut Sichtbar hinstellen....das wird sehr häufig übersehen.
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  • H. G.
    Ich finde, dass die Pflicht, der Käufer müsste die Preise prüfen unsinnig ist (ok demnächst stehe ich vor einer Riesenschlange 5 Minuten an der Kasse um den Beleg zu checken), weil man im allgemeinen davon ausgeht, dass ein Angebot (zumindest) an einem Tag gilt. Wird die Anzahl der Angebotsartikel beschränkt muss ein Hinweis an der Kasse erfolgen oder irgendwelche Aufsteller dürfen nicht mehr befüllt werden, um zu signalisieren, dass das
    Angebot ist ausverkauft.
    Die Verlagerung auf die Schulter der Käufer ist infam!
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  • U. A.
    Die meisten Kunden merken es sowieso nicht, weil kaum jemand sich den Einkaufszettel geben lässt, geschweige denn diesen überprüft. Viele haben eben noch zu viel Geld.
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  • S. C.
    In meinem örtlichen Supermarkt, den ich besser nicht namentlich benenne, scheint mir das ganze System zu haben. Mindestens 6-8 mal (!) allein in diesem Jahr ist mir das aufgefallen.

    Die Mitarbeiter haben zwar jedesmal den zuviel gezahlten Preis erstattet, aber Zufall kann das in dieser Häufung nicht sein.
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  • W. T.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • S. K.
    mir scheint das auch so, auch wenn es immer als "Versehen" bezeichnet wird, knick-knack...
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