
Erhalten Beamte im Ruhestand viel mehr Pension als Versicherte in der staatlichen Rente? Ist das wirklich so? Warum sind die Unterschiede in den Altersbezügen so gravierend? Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung bezogen Beamte 2015 im Durchschnitt 2940 Euro Pension. Bei Spitzenbeamten betrug das Ruhegeld im Durchschnitt 4370 Euro. Lediglich 1,2 Prozent der pensionierten Beamten hatten weniger als 1000 Euro im Monat zur Verfügung. Die Durchschnittsrenten der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer sind weit niedriger. Der sogenannte Eckrentner, der 45 Jahre Beiträge für ein Durchschnittseinkommen eingezahlt hat, erhielt im Jahr 2018 im Westen 1441,35 Euro Rente (alle Werte sind Bruttowerte, das heißt ohne Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern). Warum ist das so? Über dieses Thema haben wir mit zwei Experten gesprochen: Gundula Sennewald, Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des DBB Beamtenbund und Tarifunion.
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Gundula Sennewald: In Deutschland gibt es verschiedene Versorgungssysteme. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zum Beispiel auch die Beamtenversorgung, die Berufsständische Versorgung oder die Alterssicherung der Landwirte. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach dem sogenannten Umlageverfahren gezahlt: von heutigen Beiträgen werden jetzige Renten gezahlt. Das heißt auch, grundsätzlich erhält nur derjenige Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der auch in dieses System Beiträge eingezahlt hat.
Friedhelm Schäfer: Weil Beamte in einem lebenslangen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, diesen repräsentieren und mit ihrem Dienst jederzeit und überall einsetzbar sind. Deshalb ist das Gesamtpaket von Rechten und Pflichten zwischen Staat und Beamten nicht pauschal vergleichbar mit den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern oder Selbständigen. Die beitragsfreie Beamtenversorgung ist ein zentrales Element des Lebenszeitprinzips, untrennbar mit der Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn aus dem gegenseitigen Pflichten- und Treueverhältnis verbunden und ein wichtiger Attraktivitätsbaustein für den Beamtenstatus.

Friedhelm Schäfer: Genauso wenig wie in der Rente alle die Höchstrente von knapp 2800 Euro erreichen, erhalten alle Beamten die maximale Höchstversorgung von 71,75 Prozent. Die Beamtenversorgung wird auch nicht durch Leistungen einer Betriebsrente ergänzt, wie es im öffentlichen Dienstes und bei größeren Arbeitgebern häufig der Fall ist. Darüber hinaus ist es unsinnig, Durchschnittswerte der gesetzlichen Rente für fiktive Eckrentner dem Höchstruhegehalt der Beamten gegenüberzustellen. Richtig ist, dass der durchschnittliche Ruhegehaltssatz für Beamte aktuell 66,6 Prozent beträgt. Dazu unterliegen alle beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge schon heute der vollen nachgelagerten Besteuerung. Alle Versorgungsempfänger müssen zudem für ihre Gesundheitsfürsorge im Alter mehr Geld ausgeben als Rentner. Unter Berücksichtigung all dessen taugt die gewählte Fragestellung nur zu einer bewussten Skandalisierung.
Gundula Sennewald: Die Betrachtung individueller Ansprüche alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung besitzt nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich der Einkommenssituation oder eines möglichen Armutsrisikos von Rentnern. Viele Ruheständler haben auch Alterseinkünfte aus weiteren Quellen, beispielsweise Betriebsrenten, Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Auch können niedrige Rentenleistungen durch Einkünfte eines Partners oder daraus abgeleiteten Ansprüchen auf Hinterbliebenenleistungen ausgeglichen werden.
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Gundula Sennewald: Die durchschnittlichen Altersrenten aller gesetzlichen Rentner 2017 lagen bei circa 876 Euro. Aber: Ein Gesamtbild der Einkommenslage von Rentnern vermittelt der aktuelle Alterssicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Danach erreichen Ehepaare in Deutschland ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen und zusätzlichen Einkommen in Höhe von 2543 Euro im Monat. Unter den alleinstehenden 65-Jährigen und Älteren beziehen Männer im Durchschnitt ein Gesamteinkommen von 1614 Euro, bei Frauen sind es 1420 Euro. Von den Altersrentenbeziehern beziehen rund drei Prozent zusätzlich Grundsicherung im Alter, weil Rente und weitere Einkommen zusammen unter dem Grundsicherungsniveau liegen.

Gundula Sennewald: Niedrige Renten beruhen zu einem erheblichen Anteil darauf, dass Versicherte nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies betrifft etwa Hausfrauen, die nur kurze Zeit versichert waren oder selbständig Erwerbstätige, die nach einer Pflichtversicherung keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung entrichtet haben. Teilweise resultieren niedrige Renten auch auf einem frühen Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung in andere Alterssicherungssysteme wie beispielsweise in ein berufsständisches Versorgungswerk (zum Beispiel Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte). Da Rentner in diesen Fällen auch aus anderen Versorgungssystemen Leistungen erhalten, sagt eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus.
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Friedhelm Schäfer: Die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht mehr nur aus Beiträgen finanziert, sondern mit stark und schnell steigender Tendenz bereits zu einem Drittel – knapp 100 Milliarden Euro pro Jahr – aus Steuermitteln. Damit sind alle Beamten an der Finanzierung der Rente beteiligt. Generell spricht sich der DBB dafür aus, dass gesellschaftspolitisch gewollte rentenfremde Leistungen der Rentenversicherung nicht durch die Beitragszahler, sondern über Steuerzuschüsse finanziert werden.

Friedhelm Schäfer: Die Beamtenversorgung wird durch das Gesetz geregelt. Die Bezüge werden regel-mäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst, wobei die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden. Da der Bund und die Bundesländer jeweils eigene Gesetze erlassen, gibt es in Deutschland mittlerweile einen regelrechten Flickenteppich von 17 teilweise sehr unterschiedlichen Besoldungs- und Versorgungsregelungen.
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Friedhelm Schäfer: Beamte müssen seit jeher ihre Pension vollständig versteuern.
Gundula Sennewald: Die gesetzliche Rente ist erst seit 2005 zu versteuern. Ab dem Jahr 2040 sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Eine Übergangsfrist regelt die individuelle Besteuerungsgrundlage. Viele Rentner müssen jedoch keine Steuer bezahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet.
Müssen sie auch nicht, denn das was ihre Kollegen und Kolleginen erstreiten wird dann zeitnah auf die Beamtenbesoldungen übertragen! Die Arbeit machen mal wieder Andere!
Auch wurde versäumt zu erwähnen, dass Beamte während ihres Vorbereitungsdienstes (1-2 Jahre) nur einen geringen Unterhaltsbeitrag erhalten -anstatt das volle tarifliche Gehalt!
Beamte werden kurz vor der Pension nochmal befördert und dies wirkt sich dann auf die Pension bis zum Lebensende aus. Die Angestellten schauen dann wieder mal in die sog. Röhre! Ach ihr lieben Beamten, steht doch einfach dazu, dass es euch viel besser geht und streitet es nicht auch noch ab. FAKTENCHECK!!!
Und dann meint noch die andere "Expertin", dass die Rentner ja noch Nebeneinkünfte haben, um die Lücke auszugleichen. Sind Beamten Einkünfte aus Vermietung oder Kapital etwa verboten?´
Tut mir leid, aber ein bisschen mehr Investigation hätte ich auch von einer regionalen Zeitung erwartet. Die Fragen an Herrn Schäfer hätte man besser einem neutraler Wissenschaftler stellen sollen.
Dieser Artikel liest sich eher wie ein Werbeartikel des deutschen Beamtenbundes.
Das ist das Ungerechte an beiden Systemen!
Und im Unterschied zur GKV-Versicherten bekommen Beamte (auch Pensionäre) z,B. 10 und nicht nur 6 x Krankengymnastik verordnet.
Die Beihilfe wird auch nur fällig, wenn der Beamte auch medizinische Versorgung in Anspruch nimmt.
Das dies zu Unfrieden führt ist verständlich - gerade bei Geringverdienern!
Andererseits war und ist die oftmals gute Pension der Beamten noch nie ein großes Geheimnis gewesen - es steht jedem frei den Beamtenstatus anzustreben!
Richtig,
Wieder nur Neid...... Äpfel und Birnen Vergleich......
Diese alte Themen gab es schon vor 20 Jahren.....