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Würzburg
Faktencheck: Haben Beamte im Alter mehr Geld als Rentner?
Worin unterscheiden sich Rente und Pension? Warum gibt es unterschiedliche Systeme? Bekommen die einen im Ruhestand tatsächlich deutlich mehr als die anderen?
Wer ist im Alter besser gestellt: Rentner oder Pensionäre?
Foto: Montage Gettyimages | Wer ist im Alter besser gestellt: Rentner oder Pensionäre?
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:30 Uhr

Erhalten Beamte im Ruhestand viel mehr Pension als Versicherte in der staatlichen Rente? Ist das wirklich so? Warum sind die Unterschiede in den Altersbezügen so gravierend? Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung bezogen Beamte 2015 im Durchschnitt 2940 Euro Pension. Bei Spitzenbeamten betrug das Ruhegeld im Durchschnitt 4370 Euro. Lediglich 1,2 Prozent der pensionierten Beamten hatten weniger als 1000 Euro im Monat zur Verfügung. Die Durchschnittsrenten der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer sind weit niedriger. Der sogenannte Eckrentner, der 45 Jahre Beiträge für ein Durchschnittseinkommen eingezahlt hat, erhielt im Jahr 2018 im Westen 1441,35 Euro Rente (alle Werte sind Bruttowerte, das heißt ohne Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern). Warum ist das so? Über dieses Thema haben wir mit zwei Experten gesprochen: Gundula Sennewald, Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des DBB Beamtenbund und Tarifunion.

Gundula Sennewald ist Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Foto: Isabel Albrecht | Gundula Sennewald ist Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Warum bekommen Beamte eine Pension und Rentner eine Rente?

Gundula Sennewald: In Deutschland gibt es verschiedene Versorgungssysteme. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zum Beispiel auch die Beamtenversorgung, die Berufsständische Versorgung oder die Alterssicherung der Landwirte. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach dem sogenannten Umlageverfahren gezahlt: von heutigen Beiträgen werden jetzige Renten gezahlt. Das heißt auch, grundsätzlich erhält nur derjenige Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der auch in dieses System Beiträge eingezahlt hat.

Warum müssen die deutschen Beamten als einzige Berufsgruppe überhaupt keinen Beitrag zur eigenen Alterssicherung leisten?

Friedhelm Schäfer: Weil Beamte in einem lebenslangen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, diesen repräsentieren und mit ihrem Dienst jederzeit und überall einsetzbar sind. Deshalb ist das Gesamtpaket von Rechten und Pflichten zwischen Staat und Beamten nicht pauschal vergleichbar mit den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern oder Selbständigen. Die beitragsfreie Beamtenversorgung ist ein zentrales Element des Lebenszeitprinzips, untrennbar mit der Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn aus dem gegenseitigen Pflichten- und Treueverhältnis verbunden und ein wichtiger Attraktivitätsbaustein für den Beamtenstatus.

Wie viel Geld man als Rentner zur Verfügung haben wird, steht in der Renteninformation, die jeder gesetzlich Versicherte einmal in Jahr zugeschickt bekommt.
Foto: Felix Kästle, dpa | Wie viel Geld man als Rentner zur Verfügung haben wird, steht in der Renteninformation, die jeder gesetzlich Versicherte einmal in Jahr zugeschickt bekommt.
Warum liegt die Beamtenpension bei über 71 Prozent des letzten Einkommens, während die Rente nur durchschnittlich 47 Prozent beträgt? 

Friedhelm Schäfer: Genauso wenig wie in der Rente alle die Höchstrente von knapp 2800 Euro erreichen, erhalten alle Beamten die maximale Höchstversorgung von 71,75 Prozent. Die Beamtenversorgung wird auch nicht durch Leistungen einer Betriebsrente ergänzt, wie es im öffentlichen Dienstes und bei größeren Arbeitgebern häufig der Fall ist. Darüber hinaus ist es unsinnig, Durchschnittswerte der gesetzlichen Rente für fiktive Eckrentner dem Höchstruhegehalt der Beamten gegenüberzustellen. Richtig ist, dass der durchschnittliche Ruhegehaltssatz für Beamte aktuell 66,6 Prozent beträgt. Dazu unterliegen alle beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge schon heute der vollen nachgelagerten Besteuerung. Alle Versorgungsempfänger müssen zudem für ihre Gesundheitsfürsorge im Alter mehr Geld ausgeben als Rentner. Unter Berücksichtigung all dessen taugt die gewählte Fragestellung nur zu einer bewussten Skandalisierung.

Gundula Sennewald: Die Betrachtung individueller Ansprüche alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung besitzt nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich der Einkommenssituation oder eines möglichen Armutsrisikos von Rentnern. Viele Ruheständler haben auch Alterseinkünfte aus weiteren Quellen, beispielsweise Betriebsrenten, Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Auch können niedrige Rentenleistungen durch Einkünfte eines Partners oder daraus abgeleiteten Ansprüchen auf Hinterbliebenenleistungen ausgeglichen werden. 

Wie viel Geld haben Rentner im Durchschnitt zur Verfügung?

Gundula Sennewald: Die durchschnittlichen Altersrenten aller gesetzlichen Rentner 2017 lagen bei circa 876 Euro. Aber: Ein Gesamtbild der Einkommenslage von Rentnern vermittelt der aktuelle Alterssicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Danach erreichen Ehepaare in Deutschland ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen und zusätzlichen Einkommen in Höhe von 2543 Euro im Monat. Unter den alleinstehenden 65-Jährigen und Älteren beziehen Männer im Durchschnitt ein Gesamteinkommen von 1614 Euro, bei Frauen sind es 1420 Euro. Von den Altersrentenbeziehern beziehen rund drei Prozent zusätzlich Grundsicherung im Alter, weil Rente und weitere Einkommen zusammen unter dem Grundsicherungsniveau liegen.

Den Ruhestand genießen - das wünschen sich alle, Rentner und Pensionäre.
Foto: Christian Charisius, dpa | Den Ruhestand genießen - das wünschen sich alle, Rentner und Pensionäre.
Warum gibt es trotzdem so viele Rentner, die eine sehr kleine Rente beziehen?

Gundula Sennewald: Niedrige Renten beruhen zu einem erheblichen Anteil darauf, dass Versicherte nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies betrifft etwa Hausfrauen, die nur kurze Zeit versichert waren oder selbständig Erwerbstätige, die nach einer Pflichtversicherung keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung entrichtet haben. Teilweise resultieren niedrige Renten auch auf einem frühen Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung in andere Alterssicherungssysteme wie beispielsweise in ein berufsständisches Versorgungswerk (zum Beispiel Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte). Da Rentner in diesen Fällen auch aus anderen Versorgungssystemen Leistungen erhalten, sagt eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus.

Über die gesetzliche Rentenversicherung wird eine Vielzahl sozialpolitischer Leistungen finanziert (Erwerbsminderungsrente, Mütterrente, ...), an deren Finanzierung sich die Beamten nicht beteiligen. Oder doch?

Friedhelm Schäfer: Die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht mehr nur aus Beiträgen finanziert, sondern mit stark und schnell steigender Tendenz bereits zu einem Drittel – knapp 100 Milliarden Euro pro Jahr – aus Steuermitteln. Damit sind alle Beamten an der Finanzierung der Rente beteiligt. Generell spricht sich der DBB dafür aus, dass gesellschaftspolitisch gewollte rentenfremde Leistungen der Rentenversicherung nicht durch die Beitragszahler, sondern über Steuerzuschüsse finanziert werden.

Friedhelm Schäfer ist zweiter Vorsitzender beim Deutschen Beamtenbund in Berlin.
Foto: DBB | Friedhelm Schäfer ist zweiter Vorsitzender beim Deutschen Beamtenbund in Berlin.
Für Rentner gibt es die jährliche Rentenanpassung im Juli. Wie funktioniert das bei Pensionären?

Friedhelm Schäfer: Die Beamtenversorgung wird durch das Gesetz geregelt. Die Bezüge werden regel-mäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst, wobei die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden. Da der Bund und die Bundesländer jeweils eigene Gesetze erlassen, gibt es in Deutschland mittlerweile einen regelrechten Flickenteppich von 17 teilweise sehr unterschiedlichen Besoldungs- und Versorgungsregelungen. 

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Müssen Beamte ihre Pension versteuern?

Friedhelm Schäfer: Beamte müssen seit jeher ihre Pension vollständig versteuern.

Gundula Sennewald: Die gesetzliche Rente ist erst seit 2005 zu versteuern. Ab dem Jahr 2040 sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Eine Übergangsfrist regelt die individuelle Besteuerungsgrundlage. Viele Rentner müssen jedoch keine Steuer bezahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet.

Warum gibt es in Deutschland verschiedene Rentensysteme?
Die Beamtenversorgung gehört zu den ersten staatlichen Systemen der Alterssicherung. Sie beruht auf dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr schuldet dem Beamten wegen des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses während des aktiven Dienstes Besoldung und im Ruhestand Versorgung. Der Dienstherr ist zudem verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang zu versorgen. Zum ersten Mal wurde eine deutsche Beamtenversorgung 1805 gesetzlich normiert.
Der erste Vorläufer der gesetzlichen Rente wurde hingegen im Zuge der Bismarck’schen Sozialreformen 1889 ins Leben gerufen. Die staatliche Rentenversicherung wurde mit dem Ziel geschaffen, die bis dahin noch nicht bei Invalidität oder im Alter abgesicherte "Arbeiterklasse" zu unterstützen. Bei Beginn der Rentenversicherung bestand keine Notwendigkeit, die Beamten einzubeziehen. (Quelle: Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat)
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  • H. Z.
    Da hilft nur die Gleichstellung der Beamten. Das heisst Beamte in die Gesetzlichen Rentenversicherung aufnehmen und sämtliche Beihilfen ersatzlos streichen. Nur so würde den armen Beamten endlich Gerechtigkeit widerfahren.
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    Sehr geehrter Nutzer, wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Sie haben den selben Kommentar bereits am 10.12.2019 17:14 eingestellt.
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    Da fällt mir noch ein: Beamte dürfen nicht streiken. Stimmt!
    Müssen sie auch nicht, denn das was ihre Kollegen und Kolleginen erstreiten wird dann zeitnah auf die Beamtenbesoldungen übertragen! Die Arbeit machen mal wieder Andere!
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  • P. S.
    Beamte zahlen auch seit den 80er Jahren mit %-Anteilen ihrer tariflichen Erhöhungen in Pensionskassen ihrer Dienstherren (Versorgungsrücklagengesetze) aus denen später ihre Beamten-Pensionen bezahlt werden sollen. Dadurch werden die öffentlichen Haushalte entlastet!
    Auch wurde versäumt zu erwähnen, dass Beamte während ihres Vorbereitungsdienstes (1-2 Jahre) nur einen geringen Unterhaltsbeitrag erhalten -anstatt das volle tarifliche Gehalt!
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    Ach so! Mein Mittleid hält sich in Grenzen!
    Beamte werden kurz vor der Pension nochmal befördert und dies wirkt sich dann auf die Pension bis zum Lebensende aus. Die Angestellten schauen dann wieder mal in die sog. Röhre! Ach ihr lieben Beamten, steht doch einfach dazu, dass es euch viel besser geht und streitet es nicht auch noch ab. FAKTENCHECK!!!
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  • T. R.
    Azibis erhalten auch noch kein Facharbeitergehalt!
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  • K. S.
    Wer noch kein Rentner ist, wird hoffentlich jetzt nur noch 47 Prozent seiner Arbeitskraft geben. Alles andere wäre illusionär.
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  • C. K.
    Vielen Dank für die rege Diskussion und die vielen Anregungen. Ich werde das Thema gerne noch mal aufgreifen.
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  • H. F.
    Schade, dass die Mainpost auf die Fragen zur Bevorteilung der Beamten bei der Altersversorgung einen Lobbyisten des Beamtenbundes antworten lässt. Der zündet dann mit so wohlklingenden Begriffen wie "Lebenszeitprinzips", "Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn" und "gegenseitiges Pflichten- und Treueverhältnis" ein paar Nebelkerzen und verpackt eine tatsächlich vorherrschende Ungleichbehandlung somit in schöne Worte.
    Und dann meint noch die andere "Expertin", dass die Rentner ja noch Nebeneinkünfte haben, um die Lücke auszugleichen. Sind Beamten Einkünfte aus Vermietung oder Kapital etwa verboten?´
    Tut mir leid, aber ein bisschen mehr Investigation hätte ich auch von einer regionalen Zeitung erwartet. Die Fragen an Herrn Schäfer hätte man besser einem neutraler Wissenschaftler stellen sollen.
    Dieser Artikel liest sich eher wie ein Werbeartikel des deutschen Beamtenbundes.
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  • T. R.
    Fakt ist aber auch, dass Beamte mit 71% des letzten (zumeist höchstem ) Gehalts und Rentner mit 48% des durchschnittlichen im Erwerbsleben verdienten Lohns in den Ruhestand gehen.
    Das ist das Ungerechte an beiden Systemen!
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  • K. K.
    Sehr geehrter Nutzer, wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Der Kommentar trägt nicht zur weiteren Diskussion des Themas bei und wurde daher nicht freigegeben. Bitte argumentieren Sie.
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  • M. Z.
    Bitte erst mal den Artikel lesen. Darin steht, daß das so pauschal nicht stimmt.
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  • A. S.
    Es ist ja nicht nur die höhere Pension sondern dazu kommt noch die bessere Versorgung mit medizinischer Versorgung z.B. bei Sehhilfen, Höhrgeräten oder teuren Medikamenten und blitzschnellen Facharztterminen.
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  • K. K.
    Das hat nix mit der Pension zu tun, sondern mit der Krankenversicherung. Und deren Beiträge sind um einiges höher als die der gesetzlichen.
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  • A. S.
    Nur dass sich Beamte nur zwischen 30 und 50 Prozent privat versichern müssen, den Rest übernimmt die Beihilfe, ist also steuerfinanziert.
    Und im Unterschied zur GKV-Versicherten bekommen Beamte (auch Pensionäre) z,B. 10 und nicht nur 6 x Krankengymnastik verordnet.
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  • W. K.
    Dafür spart sich der Staat aber Monat für Monat den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die wären dann auch steuerfinanziert.
    Die Beihilfe wird auch nur fällig, wenn der Beamte auch medizinische Versorgung in Anspruch nimmt.
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  • P. S.
    Die medizinische Versorgung nach der Beamtenbeihilfe entspricht weitgehend der GKV!
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  • M. S.
    Ich denke schon das es eine große Schere zwischen Beamtenpensionen und Renten gibt - selbst nach Abzug aller Krankenversicherungskosten, Versteuerungen etc.

    Das dies zu Unfrieden führt ist verständlich - gerade bei Geringverdienern!

    Andererseits war und ist die oftmals gute Pension der Beamten noch nie ein großes Geheimnis gewesen - es steht jedem frei den Beamtenstatus anzustreben!
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  • A. H.
    .....es steht jedem frei den Beamtenstatus anzustreben!
    Richtig,
    Wieder nur Neid...... Äpfel und Birnen Vergleich......
    Diese alte Themen gab es schon vor 20 Jahren.....
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