Einmal im Jahr informiert die Deutsche Rentenversicherung alle Versicherten über den Stand ihrer gesetzlichen Rente. Die Angaben und Prognosen zur Rentenhöhe sollen den Versicherten einen realistischen Eindruck vermitteln, wie es um ihre künftige gesetzliche Rente bestellt ist. So soll es leichter fallen, ergänzende private und betriebliche Vorsorge zu kalkulieren. In der Renteninforamtion finden sich auch Angaben zum Datum des regulären Renteneintritts.
Bei Michael Kolbe ist es bald soweit: Nach mehr als 40 Berufsjahren will der Elektriker im kommenden Jahr in Rente gehen. Kolbe wurde im August 1954 geboren, am 1. Mai 2020 beginnt für ihn der Ruhestand. Mit 65 Jahren und acht Monaten erreicht er dann sein reguläres Renteneintrittsalter. Denn seit 2012 steigt die Regelaltersgrenze langsam stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Was muss Kolbe nun tun?
Gundula Sennewald arbeitet in der Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. Sie erklärt, wie die Rente pünktlich aufs Konto kommt.
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Frage: Wird die Rente automatisch gezahlt, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat?
Gundula Sennewald: Nein, eine Rente wird nur gezahlt, wenn auch ein entsprechender Antrag gestellt wird. Versicherte, die die Mindestversicherungszeit erfüllt haben, erhalten in dem Monat, in dem sie ihre reguläre Altersgrenze erreichen, ein Hinweisschreiben, das sie die Regelaltersrente beantragen können.
Wie viele Monate vor Rentenbeginn sollte man den Antrag stellen?
Gundula Sennewald: Es ist empfehlenswert, den Antrag auf eine Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Ist das Versicherungskonto bisher noch nie geprüft worden oder wurden Zeiten im Ausland zurückgelegt, sollte der Rentenantrag mindestens ein halbes Jahr vorher eingereicht werden.
Braucht man dafür einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung?
Gundula Sennewald: Es ist empfehlenswert, den Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung zu stellen. So können individuelle Fragen geklärt und die Antragsformulare gemeinsam ausgefüllt werden. Am besten, Sie vereinbaren hierfür einen Termin. Die Wartezeit beträgt in Unterfranken zwischen vier Wochen und zwei Monaten. Welche Beratungsstelle sich für Versicherte im näheren Umfeld befindet, kann auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung ermittelt werden.
Wie viel Zeit sollte man für diesen Beratungstermin einplanen?
Gundula Sennewald: Das lässt sich so genau nicht sagen und hängt bei einem persönlichen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle auch davon ab, wie viele Fragen sich während der Antragsaufnahme beim Versicherten ergeben. Im Allgemeinen dauert die Beratung etwa 30 Minuten.
Kann man den Rentenantrag auch online stellen?
Gundula Sennewald: Der Rentenantrag kann auch online ausgefüllt und abgeschickt werden. Mithilfe des neuen Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis, einer Signaturkarte mit Unterschriftenfunktion oder einem elektronischen Aufenthaltstitel ist die Antragstellung komplett über das Internet möglich. Gegebenenfalls ist lediglich das Unterschriftenblatt per Post nachzusenden.
Welche Unterlagen muss man mitbringen oder online einreichen?
Gundula Sennewald: Für alle Rentenanträge benötigt man ein Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch), Rentenversicherungsnummer, Anschrift der Krankenkasse und die Versichertennummer, persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke und die Bankkontonummer: BIC und IBAN. Wenn Sozialleistungen bezogen werden benötigt man Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft), Geburtsurkunden der Kinder als bestätigte Kopien (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner), Nachweise über Berufsausbildungen (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind), alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit), wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde.
An welche Dokumente sollte man zusätzlich denken?
Gundula Sennewald: Für die Altersrente benötigt man, wenn Versicherte schwerbehindert sind den Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid, wenn Versicherte arbeitslos sind Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit, wenn Versicherte in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag und wenn Versicherte neben der Rente noch weiter arbeiten möchten die Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes.
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Welche Fristen muss man beim Rentenantrag beachten?
Gundula Sennewald: Ein Antrag auf Altersrente ist spätestens drei Monate, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Dann kann die Rente noch pünktlich beginnen. Geht der Antrag auf Altersrente erst später ein, beginnt die Altersrente erst ab dem Antragsmonat.
Sollte man am besten zuvor eine Kontenklärung machen?
Gundula Sennewald: Ja, es empfiehlt sich, das Versicherungskonto zuvor bereits geklärt zu haben. So lassen sich später längere Bearbeitungszeiten im Rentenantragsverfahren vermeiden.
Muss man dafür einen Ausdruck seines Versicherungskontos anfordern?
Gundula Sennewald: Nicht unbedingt, der Versicherungsverlauf gibt Ihnen die Möglichkeit zu schauen, ob alle Zeiten vollständig und beispielsweise mit dem korrekten Entgelt übermittelt wurden. Er zeigt auch auf, für welche Zeiträume noch Angaben bzw. Unterlagen fehlen und erleichtert damit die Klärung der Zeiten.
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Was kann man tun, wenn man früher in Rente gehen möchte, aber Abschläge vermeiden will? Es gibt doch die Möglichkeit, die Abschläge auszugleichen, indem man zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse überweist. Stimmt das?
Gundula Sennewald: Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können die Abschläge durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, auch in Teilzahlungen. Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung beraten und die Höhe der möglichen Sonderzahlung ausrechnen. Sollten Sie sich später entscheiden, doch nicht mit 63 in Rente zu gehen, erhöhen die gezahlten Beiträge einfach Ihre spätere Rente. Erstatten lassen können Sie sich die Beiträge dann aber nicht.
Wie lange dauert die Prüfung des Rentenantrags?
Gundula Sennewald: In der Regel sind mit dem Rentenantrag auch weitere Angaben von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber erforderlich. Je nachdem wie zeitig auch der Rentenantrag gestellt wurde, werden für die abschließende Bearbeitung durchschnittlich mindestens vier Wochen benötigt.
Kann die Rentenberechnung auch fehlerhaft sein?
Gundula Sennewald: Mit dem Rentenantrag wird der Versicherte aufgefordert, seinen bisherigen Versicherungsverlauf nach bestimmten Kriterien zu überprüfen. Hierzu zählen insbesondere Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, der Kindererziehung und auch Zeiten der Pflege. Werden hier keine oder nur unvollständige Angaben gemacht, spiegelt sich dies auch im Rentenbescheid wieder. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, den Rentenbescheid mit einer Begründung überprüfen zu lassen.
Stimmt es, dass am häufigsten Zeiten für Ausbildung, Kindererziehung oder Auslandsaufenthalte fehlen?
Gundula Sennewald: Hierzu gibt es keine statistischen Erhebungen.