
Bislang war das unumstritten: Die Impfung gegen Corona muss freiwillig sein. Auch durch die Hintertür, etwa durch Ausnahmen oder Vorteile für Geimpfte, dürfe keine Impfpflicht entstehen. Als erster führender Politiker hat in dieser Woche der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) diese klare Haltung durchbrochen. Söder beklagt, dass es "unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung" gebe. Er könne sich deshalb eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vorstellen und forderte den deutschen Ethikrat auf, entsprechende Vorschläge zu machen. Der Corona-Impfstoffwirft viele Fragen auf. Gesundheitspolitiker, Mediziner, Juristen und Pflegeexperten aus der Region beantworten sie hier:
Dr. Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im deutschen Bundestag und selbst Ärztin aus Maßbach (Lkr. Bad Kissingen), hält diese Diskussion "zum jetzigen Zeitpunkt für hochgefährlich". Wenige Tage nach dem Impfstart sei überhaupt noch nicht abschätzbar, wie groß die Bereitschaft zur Impfung tatsächlich sei. Man solle sich die tatsächlichen Zahlen in aller Ruhe in einem halben Jahr ansehen und erst dann Schlüsse ziehen, so Dittmar. Im Moment sei der Vorschlag von Söder nur "Munition für die Impfskeptiker". Auch der Obmann der FDP im Gesundheitsausschuss des Bundestags, Prof. Andrew Ullmann, sagt, "wir brauchen eine hohe Impfakzeptanz und keine scheinbar einfachen Lösungen". Eine Zwangsimpfung würde das restliche Vertrauen in die Impfung zerstören, sagt der Würzburger FDP-Politiker und Mediziner.
Munition für Impfskeptiker."
Markus Oppel, unabhängiger Pflegeberater und selbst Krankenpfleger aus Buchbrunn (Lkr. Kitzingen), hält die Forderung nach einer Impfpflicht für medizinisches Personal und Pflegekräfte für nachvollziehbar, aber den falschen Weg. Vielmehr müsse man Mitarbeiter positiv motivieren und die Akzeptanz und Aufklärung verbessern. Er selbst werde sich impfen lassen, sobald er dran sei und sehe dies als seine solidarische Pflicht an, sagt Oppel. Weder vor der Pandemie, noch im Verlauf des vergangenen Jahres seien Politik und Gesellschaft gegenüber den Pflegekräften und pflegenden Angehörigen ihrer Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen. Darum sei es falsch, jetzt zusätzlichen Druck auszuüben, so der Krankenpfleger: "Der Vertrauensverlust der Pflegekräfte in die Politik darf nicht zu einer Beschleunigung des #Pflexits führen."

Bei Pflegepersonal führe eine Impfpflicht zu einem Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz, sagt der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Dieser Eingriff müsse gerechtfertigt werden. Schließlich sei es möglich, dass derjenige, der sich nicht impfen lasse, seinen Beruf gar nicht mehr ausüben könne. Jun: "Solche Eingriffe gestattet das Bundesverfassungsgesetz nur, wenn die Maßnahme zum Schutz von Leib und Leben einer Vielzahl von Personen geeignet, erforderlich und angemessen ist." Ob dies der Fall sei, hänge davon ab, ob die Impfung tatsächlich vor Infektionen schütze und ob die Nebenwirkungen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen würden.
Der Impfzwang einer ganzen Berufsgruppe sei mit anderen Maßstäben zu beurteilen als die im vorigen Jahr vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Masern-Impfpflicht in Kitas, sagt Jurist Chan-jo Jun. Der Würzburger Virologe Prof. Lars Dölken erläutert die besondere Situation bei Masern: Kinder unter einem Jahr könnten nicht gegen Masern geimpft werden. Da viele eine Restimmunität von ihrer Mutter hätten, sei die Impfung zumeist wirkungslos. Die Kinder könnten sich aber sehr wohl anstecken und würden dann oft sehr schwer erkranken. Zu schützen seien sie nur dadurch, dass alle Kinder und Erwachsenen in ihrem Umfeld geimpft seien. Deshalb sei die Masern-Impfpflicht beim Besuch einer Kindertagesstätte wichtig und sinnvoll. Bei Corona könnten sich hingegen bald alle Risikopersonen, die dies wünschen, mit sehr guten Schutzraten gegen Corona impfen lassen.
Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar befürchtet, dass das Anti-Diskriminierungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreicht, um Vorteile, die private Anbieter gewähren, zu verhindern. Hier müsse nachgearbeitet werden, fordert die SPD-Politikerin. Wo der Staat das regeln könne, etwa im Öffentlichen Nahverkehr oder bei der Maskenpflicht, werde es mit ihrer Zustimmung zu keiner Ungleichbehandlung kommen.

Geimpften Sonderrechte zu gewähren sei aktuell riskant, sagt der Virologe Lars Dölken. Denn auch die besten Impfstoffe böten nur einen 95-prozentigen Schutz. Solange nicht jeder die Möglichkeit habe, sich durch eine Impfung zu schützen, gebe es ein Restrisiko von fünf Prozent, dass ein infektiöser Geimpfter aufgrund von Sonderrechten einen Ungeimpften anstecke. Dies sei ethisch nicht zu vertreten. Sobald allerdings jeder die Möglichkeit habe, sich impfen zu lassen, werde sich das ändern: "Im Herbst wird diese Frage große Bedeutung gewinnen."
von geimpften Personen sind denkbar."
"Ich kann den Gedanken hinter Überlegungen, Geimpften Vorteile zu gewähren, zwar nachvollziehen, teile ihn aber nicht," sagt der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann. Zum einen handle die junge Generation verantwortungsbewusst, wenn sie den Älteren den Vortritt bei den Impfungen lasse. Diese Rücksichtnahme solle nicht bestraft werden, sagt der FDP-Politiker. Zum anderen werde es beispielsweise für Restaurants wirtschaftlicher sein, mit Hygienekonzepten zu arbeiten anstatt mit Zutrittsregelungen.
Rechtsanwalt Jun hält im privaten Rechtsverkehr eine unterschiedliche Behandlung von geimpften Personen in bestimmten Grenzen für denkbar, sofern sie sachlich gerechtfertigt ist. So sei beispielsweise das Einfordern von negativen Tests ein sachlich begründbares Kriterium für die Gewährung von Zutritt oder Leistungen.

Laut dem Evangelischen Pressedienst (epd) existiert der Entwurf einer vom Bundeskabinett noch nicht beschlossenen "Musterquarantäneverordnung", wonach Geimpfte und Covid-19-Genesene nach einer Rückkehr aus Risikogebieten nicht mehr der Test- und Quarantänepflicht unterliegen. "Dieser Entwurf ist vom Tisch", sagt die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar - schon allein deshalb, weil noch gar nicht klar sei, ob Geimpfte das Virus nicht trotzdem übertragen können. Das habe ihr Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestätigt.
Aus rein rechtlicher Sicht bewertet Rechtsanwalt Jun die Frage so: "Soweit wir davon ausgehen, dass die Impfung gegen Infektionen schützt, käme hier eine Verletzung von Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) in Betracht." Die Norm verlange nämlich auch, dass ungleiche Sachverhalte nicht grundlos gleich behandelt werden dürfen. Eine Quarantäne sei ein starker Eingriff in das Recht der Freizügigkeit (Art. 11 GG) und das allgemeine Freiheitsrecht. Dieser Eingriff lasse sich zwar aus dem Gesundheitsschutz rechtfertigen, nicht jedoch um dem Unmut über die Impfstoffknappheit zu begegnen.
Der Medizinethiker Wolfgang Henn und weitere Mitglieder des Deutschen Ethikrates haben sich gegen eine allgemeine Impfpflicht bei Corona ausgesprochen. In einem Interview der "Heilbronner Stimme" sagte Henn aber auch, dass eine berufsbezogene Impfpflicht denkbar sei. Die Theologin Petra Bahr sprach sich gegenüber dem Evangelischen Pressedienst dafür aus, gegen Covid-19 geimpften Personen wieder mehr Freiräume zu eröffnen, wenn sicher sei, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr ansteckend sind.
Berufsgruppen kann geboten sein."
Der Gießener Rechtsprofessor Steffen Augsberg, ebenfalls Mitglied des Ethikrates, sagte gegenüber dem Hessischen Rundfunk: "Impfungen sollen, wie alle Gesundheitsmaßnahmen, auf der selbstbestimmten Entscheidung der Betroffenen basieren." Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche könne aber sinnvoll und geboten sein. Ob man sie tatsächlich brauche, hänge von der freiwilligen Befolgung innerhalb der Berufsgruppen ab, so Augsberg: "Für die Gesamtgesellschaft wird es mit Sicherheit dabei bleiben, dass es keine Impfpflicht gibt."
Diese Frage werde uns noch beschäftigen, wenn klar sei, ob Geimpfte das Virus übertragen können, ist sich die Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar sicher. Wenn das nämlich nicht der Fall sei, werde es schwieriger, die Freiheit geimpfter Bürger mit Hinweis auf die Infektionsgefahr einzuschränken.
Allgemeines zum Masernschutzgesetz
Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.
Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen. Auch Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.
Sie wissen doch selbst, dass wir jetzt schon Pflegenotstand haben und Pfleger überall fehlen!
Oder glauben Sie, dass sich Pfleger in Söders Asylantenheimen finden?
Also was passiert? Pfleger werden geimpft und gut ist...basta und ende der Diskussion
Ich kann den Pflegern nur zustimmen wenn sie sich nicht impfen lassen wollen! Es ist deren eigene Entscheidung!....BASTA
Aber Danke dafür, dass Sie mir die P... wünschen.. BASTA
....oder ironisch gedacht....dann muss man das den Lesern auch deutlich machen...