Soll der Staat die Mitarbeiter von Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten? Für den Aschaffenburger CSU-Landtagsabgeordneten Winfried Bausback ein gangbarer Weg zur Eindämmung der Pandemie. Der Jura-Professor, der von 2013 bis 2018 bayerischer Justizminister war, kann sich zudem vorstellen, unter bestimmten Voraussetzungen die aktuellen Beschränkungen für alle, die sich impfen lassen, aufzuheben. Die Impfung sei eine Frage der sozialen Verantwortung, sagt der 55-Jährige im Interview.
Winfried Bausback: Markus Söder hat gesagt, man müsse über so eine Impf-Verpflichtung diskutieren. Solche Überlegungen sind angebracht. Klar ist: Eine Impfpflicht für Pflegepersonal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen wäre ein erheblicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Aber ein solcher Eingriff ist verfassungsrechtlich dann gerechtfertigt, wenn er zum Schutz von Leib und Leben Dritter oder zum Schutz von Gemeinschaftsgütern, wie ein funktionierendes Gesundheitssystem, notwendig ist. So gesehen kann auch ein freiheitlicher Staat seinen Bürgern Impfpflichten auferlegen.
Bausback: Politisch ausgeschlossen wird derzeit von allen politischen Verantwortungsträgern eine allgemeine Impfverpflichtung. Bei den Masern gilt für Pflegepersonal in Krankenhäusern, krankenhausähnlichen Einrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Impfnachweis- oder Immunitätsnachweispflicht. Von ihr sind nur Personen ohne medizinische Kontraindikation ausgenommen. Diese gesetzliche Impfverpflichtung gründet sich auf der hohen Verantwortung, die diese Berufsgruppe nicht nur für sich selbst, sondern auch für Dritte und auch für die Gemeinschaft insgesamt trägt. Sobald nachgewiesen ist, dass eine Impfung gegen Corona die Weiterverbreitung des Virus durch den Geimpften ausschließt oder stark vermindert, wäre eine Impfpflicht zum Schutz von Patienten und Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen juristisch gerechtfertigt.
Bausback: Natürlich ist in einem freiheitlichen Staat das Mittel der ersten Wahl das Werben für eine freiwillige Impfung. Falls das aber nicht zu einem Erfolg führt, darf und muss man darüber nachdenken, bei Corona eine vergleichbare Verpflichtung wie bei den Masern einzuführen.
Bausback: Wir erleben im Moment eine sehr aufgeheizte, oft polemische und nicht selten irrationale Diskussion rund um das Thema Corona in den sozialen Medien. Ich spüre auch in meinem persönlichem Umfeld eine große Verunsicherung, das Thema Impfen beschäftigt viele. Sobald aber klar ist, dass eine Impfung letztlich zu einer Immunisierung der Gesellschaft insgesamt führt, dann ist es aus meiner Sicht eine ethische Frage, ob man sich impfen lässt oder nicht. Das ist eine Frage der sozialen Verantwortung für die Mitmenschen.
Bausback: Ich finde es politisch richtig, auf freiwilliges Impfen zu setzen. Für eine generelle gesetzliche Impfverpflichtung gibt es zurecht hohe Hürden.
Bausback: Das hängt von der konkreten Gefährdungssituation ab. Wenn Sie sich die aktuelle Situation in Großbritannien anschauen, wo sich das mutierte Virus rasend verbreitet, dann muss das Für und Wider einer Verpflichtung anders abgewogen werden als bei uns. Auch ganz grundsätzlich wäre auch in Deutschland eine gesetzliche Impf-Verpflichtung bei entsprechenden Epidemie-Lagen denkbar. So bestand bis 1976 eine allgemeine Pflicht zur Pockenschutzimpfung.
Bausback: Die Frage muss anders lauten: Müssen den Geimpften nur aus Solidarität mit denjenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, obwohl genügend Impfstoff vorhanden ist, weiterhin staatlicherseits Freiheitsbeschränkungen auferlegt werden? Muss ich, wenn eines Tages klar nachweisbar ist, dass ich als Geimpfter das Virus nicht weiterverbreite, trotzdem im ICE von Aschaffenburg nach München Maske tragen?
Bausback: Ich meine, dass diese Freiheitseinschränkung, die wir im Lockdown jetzt in verschärftem Maße erleben, sich nur aus einem Grund rechtfertigen lässt: um Dritte vor einer Ansteckung zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Ich bin der Meinung: In dem Moment, in dem von einem Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht und alle die Möglichkeit zur Impfung haben, können wir eine Freiheitseinschränkung seitens des Staates für Geimpfte nicht rechtfertigen.
Bausback: Wenn jeder, der möchte, eine Impfung bekommt, dann ist eine Ungleichbehandlung derer, die sich impfen lassen könnten, es aber nicht tun, meines Erachtens gerechtfertigt. Anders sieht es bei Menschen aus, die keine Impfung vertragen, weil sie chronisch krank oder behindert sind. Die muss der Staat vor Diskriminierung schützen.
Bausback: Ich meine schon, dass es einen Unterschied macht. Wenn ein Hotelier zum Schutz der anderen Gäste und des Personals verlangt, dass man einen Impfnachweis mitbringt, dann sehe ich darin keine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung, bei der der Staat eingreifen muss.
Bausback: Es kommt auf die konkrete Situation an. Eine Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Auch ein Privater, der das als Voraussetzung für eine bestimmte Leistung verlangt, kann dies nicht ohne hinreichende Gründe tun.
Bausback: Meines Erachtens ja. Es macht vor allem einen Unterschied, wie nahe jemand anderen Personen kommt, wie hoch also die Infektionsgefahr ist.
Der Vergleich mit der Pflichtpockenimpfung bis in die 70er ist übrigens gar nicht so verkehrt. Immerhin wurden auf diese Weise die Pocken bei uns ausgerottet.
Aber zusätzlich: Seit Jahren ist z.B. für Pflegepersonal und Heimbetreuer eine Hepatitis A Impfung Pflicht. Darü ber regt sich aber scheinbar niemand auf?
als fast 59jähriger überhaupt zeit meines lebens noch drann, höchstens dadurch, dass meine eltern beide über 80 jahre alt sind und meine mutter zu den erhöhten risikogruppen gesundheitlich gehört. wie aber sollen ältere menschen über 80 die nicht mehr automäßig tüchtig sind zur talavera fahren, fragen über fragen ... weiß da unser schlaubürger und coronabundeskanzler auch eine antwort?