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WÜRZBURG/ERLABRUNN
Erlabrunn-Prozess: Haftstrafe nach Tod am Straßenrand
Das Amtsgericht Würzburg hat sein Urteil im „Erlabrunn-Prozess“ gefällt: Der Fahrer eines Streufahrzeuges ist schuld am Tod von Gisela K. – und muss ins Gefängnis.
Erlabrunn-Prozess: Haftstrafe nach Tod am Straßenrand       -  Streufahrzeug (Symbolfoto).
Foto: dpa | Streufahrzeug (Symbolfoto).
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:32 Uhr

Sieben Prozesstage lang zeigte der angeklagte Gemeindearbeiter den Angehörigen der Toten die kalte Schulter. Er schwieg eisern im „Erlabrunn-Prozess“ um den Tod einer 71-jährigen Frau unter den grobstolligen Reifen seines Streufahrzeuges. Dafür redeten sich vor Gericht Zeugen fast um Kopf und Kragen, die den Angeklagten schützen wollten – und einer wanderte direkt vom Zeugenstand in die Zelle, um seine Aussage zu überdenken.

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