Der Prozess um den tragischen Tod von Gisela K. auf der Straße vor ihrem Haus in Erlabrunn (Lkr. Würzburg) ist auf der Zielgeraden: Mit letzter Sicherheit konnten auch zwei Experten nicht beantworten, wie es zu dem Unfall kam, bei dem sie starb.
Langsames Anfahren hinterließe keine Spur
Keine Verletzung an ihrem Körper beweist, dass der Traktor sie zu Boden schubste. Allerdings muss ein langsames Anstoßen (etwa beim Rückwärts rangieren) laut Professor Michael Bohnert keine Spuren hinterlassen. Denkbar ist aber auch, dass die Frau hinter dem Traktor aus anderem Grund stürzte und vom Fahrer nicht bemerkt wurde.
Verletzungen nicht von Sturz
Sicher ist aber, dass die 71-Jährige dann überrollt wurde, mit grobstolligen Reifen des Traktors, deren Profil zu den Verletzungsmustern passten. Den Rechtsmedizinern sei „schnell klar“ gewesen, „dass die Kopfverletzungen mit einfachem Sturzgeschehen nicht zu vereinbaren sind“, machte Professor Michael Bohnert deutlich.
Die Zuschauer in drei voll besetzten Stuhlreihen schluckten teilweise heftig, als der Mediziner von den Verletzungen berichtete, die das Opfer an jenem Morgen des 5. Januar 2016 in Erlabrunn erlitten hatte: Schwerste Schädelverletzungen, Becken- und Wirbelbrüche, gebrochene Rippen, die sich teils in die Lunge gebohrt hatten und Schädigung des Herzens. Für den Ehemann und die Söhne war es nur ein geringer Trost, dass der Rechtsmediziner auf Nachfrage erklärte: Gisela K. musste nicht lange leiden, sie starb schnell.
Kippende Bewegung
Die Kfz-Sachverständige Ulrike Molinari zeigte eine Reihe denkbarer Unfallvarianten auf. Entscheidend war: „Ein Überrollen merkt man auch im Fahrzeug“ – an der kippenden Bewegung, wenn der Traktor über einen liegenden Körper von 25 Zentimeter Höhe hinwegfährt. Möglicherweise sei der Körper später auch im Rückspiegel zu sehen.
Die Angehörigen der Toten wandten sich schnell mit geröteten Augen ab, weil sie den Anblick der Bilder von brutalen Verletzungen nicht ertrugen. „Und der steht da vorne und regt sich nicht,“ zürnte einer der Söhne über den Angeklagten. Der betrachtete die Bilder der Obduktion am Richtertisch aus der Nähe interessiert, aber stumm.
Gutachter der Verteidigung wird nicht Zeuge
Ein von seinem Verteidiger in Auftrag gegebenes Privatgutachten wurde in vielen Details widerlegt. Den Antrag, diesen Gutachter als Zeugen zu hören, lehnte das Gericht ab, das sich davon keine weitergehenden Erkenntnisse versprach. Nach den Plädoyers könnte am Mittwoch möglicherweise schon ein Urteil fallen.
Wenn "Der" und seine "Mitwisser", ohne alles davon kommt, dann vergesst den "Rechtstaat"! Doch erdrückend was da zu Tage kommt! Wenn die Berichte der Presse so stimmen!
Der/die Richter haben Geduld. Was er/sie denken, sieht der "Mann" nicht! Er hat das Recht sich so zu verteidigen, wie er es für richtig hält. Wohl gemerkt, wie er es für richtig hält. Morgen werden wir "alles" sehen und lesen können. Da soll auch das Urteil gesprochen werden. Das läßt aufhorchen!