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Würzburg
Diskussion um Erbbaurecht in Würzburg: Wie das Bauministerium über den Oberen Burgweg entschieden hat
Müssen die Bewohner des Oberen Burgwegs nun Ende kommenden Jahres ihre Häuser verlassen? Ein Brief aus dem Münchner Bauministerium gibt jetzt die Antwort.
Der Obere Burgweg in Würzburg. Hier bangen Anwohnerinnen und Anwohner um ihre Häuser, weil die Erbbaurechte im September kommenden Jahres ablaufen.
Foto: Fabian Gebert | Der Obere Burgweg in Würzburg. Hier bangen Anwohnerinnen und Anwohner um ihre Häuser, weil die Erbbaurechte im September kommenden Jahres ablaufen.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:59 Uhr

Können die Erbbaurechtsnehmer im Oberen Burgweg in Würzburg aufatmen? Es sieht ganz danach aus. Wie berichtet werden dort im September kommenden Jahres die vom Freistaat Bayern vergebenen Erbbaurechte ablaufen und der Grund und die darauf errichteten Gebäude gegen eine Entschädigung an den Staat zurückfallen. Hatte man von Seiten des Freistaates den Erbbaurechtsnehmern im Jahr 2018 noch angeboten, die Rechte nach Ablauf zu dann neuen Konditionen weiter laufen zu lassen, kam im Januar dieses Jahres der Schock.

"Dies ist eine gute Nachricht für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner des Oberen Burgwegs."
Oberbürgermeister Christian Schuchardt

Sie erhielten Post von der Bayerischen Immobilienverwaltung in München, dass aufgrund eines Beschlusses des Haushaltsauschusses des bayerischen Landtags vor einer Fortführung des Erbbaurechtes geprüft werden müsse, ob sich der staatseigene Grund und Boden nicht für sozialen Wohnungsbau nutzen lassen könne. Sieben Familien bangten um ihr Heim, das zum Teils bereits ihre Vorfahren vor rund 100 Jahren als Teil der sogenannten Lehrsiedlung Marienberg mit eigenen Händen erbaut hatten. Für die Grundstücke Oberer Burgweg 16 und 18 wurden sogar Ende Januar bereits in der Stadtbildkommission Nachfolgebauten vorgestellt und diskutiert.

Auch Landtagsabgeordnete und der Oberbürgermeister nahmen sich des Themas an

Die Betroffen wandten sich unter anderem an diese Redaktion, die mehrfach berichtete. Landtagsabgeordnete nahmen sich des Themas an und Oberbürgermeister Christian Schuchardt wandte sich in einem Brief an die Immobilienverwaltung und das Bauministerium in München. Er zeige Verständnis für die Belange des Freistaates, sozialen Wohnraum zu schaffen, hieß es in den Briefen. Allerdings glaube er nicht, dass die Grundstücke am Oberen Burgweg aus städtebaulicher Sicht einen Beitrag dazu darstellen könnten, argumentierte der OB unter anderem. Auch betonte er die soziale Verantwortung, die der Freistaat auch gegenüber den Bewohnern des Burgwegs habe.

Nun erhielten die Betroffenen erneut Post aus München

Nun erhielten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erneut Post aus München. In einer E-Mail des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an ihre Sprecherin Sabine Pichler hieß es unter anderem:  "Nicht zuletzt aufgrund der kritischen Haltung der Stadt Würzburg zu weiteren Entwicklungspotentialen in diesem Gebiet werden wir derzeit von einer weiteren Überprüfung der Liegenschaften absehen. Die Immobilien Freistaat Bayern wird in Kürze auf die betroffenen Erbbauberechtigten zukommen, um die weitere Vorgehensweise zum Ablauf des Erbbaurechtsvertrags abzustimmen."

Was das genau heißt, weiß Ralf Schaub, einer der Betroffenen. Er habe nämlich am Mittwochabend von Ingrid Hartmann, Leiterin der Würzburger Niederlassung der Immobilien Bayern einen Anruf erhalten, berichtet er am Telefon. "Sie bestätigte, dass dieses Prüfverfahren beendet worden sei und sagte mir, dass wir bis Ende Mai Angebote für entweder einen Kauf oder die Fortführung des Erbbaurechts zu neuen Konditionen erhalten würden", weiß Schaub. "Ich habe geantwortet, dass dies ja sehr erfreulich sei." Auch Sabine Pichler freut sich: "Ich bin froh, dass die Leute am Burgweg jetzt schon etwas beruhigter sein können", sagt sie.

Selbst für die Grundstücke mit der Nummer 16 und 18 ist eine Lösung in Sicht

Und auch Oberbürgermeister Christian Schuchardt zeigte sich auf Anfrage an diesem Donnerstag erfreut: "Dies ist eine gute Nachricht für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner des Oberen Burgwegs. Die Kündigung des Erbbaurechts hätte eine Existenzbedrohung dargestellt und ich freue mich, dass das Staatsministerium für Wohnen und die Immobilien Freistaat Bayern so rasch nach meinem Schreiben von Mitte Februar eine wohlwollende, sensible Überprüfung vollzogen und mit Augenmaß für die betroffenen Würzburgerinnen und Würzburger entschieden haben", so der OB.

Selbst für die Grundstücke mit der Nummer 16 und 18 ist eine Lösung in Sicht. Dafür werde eine Bauvoranfrage für moderaten sozialen Geschosswohnungsbau bei der Stadt eingereicht, schreibt Dieter Knauer, Geschäftsführer der Immobilien Bayern aus München auf Anfrage. Die auf dem Oberen Burgweg 16 befindliche Doppelhaushälfte bleibe aber bestehen und könne deshalb von den Erbbauberechtigten weiter bewohnt werden. Man stehe bereits in Kontakt, mit dem Ziel, eine für die Erbbauberechtigten akzeptable Lösung zu finden, so Knauer.

Auch er bestätigt noch einmal, "dass der Freistaat Bayern den übrigen Erbbauberechtigten am Oberen Burgweg ein Angebot unterbreiten wird, nach dem sie die jeweiligen Grundstücke zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert erwerben können. Alternativ wird die Neubestellung eines Erbbaurechts zu aktuellen Konditionen offeriert."

 
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  • L. W.
    Für mich ist es eh

    unbegreiflich, dass die zweite Generation der Erbpachtnehmer nicht versucht hat sich die Grundstücke zu sichern. Wenn das Haus abbezahlt ist ist es doch nicht so schwierig sich auch das Grundstück über Bankdarlehen/Hypotheken zu finanzieren.

    Und dann wäre man abgesichert und würde von der Wertsteigerung der Immobilie voll profitieren.

    Kurzsichtigkeit wird in diesem Fall jetzt hoffentlich mit höheren Erbpachtzinsen bestraft. Warum soll der Freistaat denn jetzt nicht die Wertsteigerung nutzen?
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  • G. S.
    Nachdem der Erbpachtzins im Regelfall jährlich zwischen 3 und 5% des Grundstückswertes beträgt und die Immobilienpreise in den letzten Jahren regelrecht explodiert sind, sehe ich hier schon Potential für eine Fortsetzung der Geschichte . Spätestens, wenn die Betroffenen neue Vertragsentwürfe bekommen….
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  • U. S.
    es kann nur gehofft werden, dass ein adäquater Erbbauzins, auch auf Basis, der ab 2025 für alle Eigentümer weit aus höheren Grundsteuer, herangezogen wird. Alles andere wäre nicht fair. Oder kennt von den Erbbauberechtigten wieder einer einen, der einen kennt und an höherer Stelle sitzt?
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  • H. S.
    Die Erbbaunutzer müssen die Grundsteuer bezahlen, als wären sie der Besitzer. Auch hier sind die Erbbaugeber außen vor.
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  • F. W.
    Ich finde die Entscheidung gut.. das wurde einfach in der Vergangenheit vergessen zu korrigieren und nachzuschärfen. Ich freue mich für die Anwohner
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  • H. S.
    Man sollte sich mit den Grundzügen und Grundgedanken des Erbbaurechts befassen, bevor man beleidigend über die Nutzer herzieht. Sie wären sicher überrascht, wenn Sie alle Häuser wüssten, die auf Erbaugrundstücken von Spitälern, Stadt, Kirchen, Stiftungen stehen. Gerade in der heutigen Zeit mit horrenden Preisen ist der Erbbau wieder eine Alternative und im Kommen.
    Nicht verwechseln mit der heute nicht mehr zulässigen Erbpacht in der Landwirtschaft.

    Nehmen wir mal an, die Grundstücke wären kein Erbbau und einer der Besitzer hätte geplant, sein Häuschens abzureißen und so ein MFH zu bauen. Ich möchte nicht wissen, welches große Gegengeschrei dann eingesetzt hätte.
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  • S. B.
    Toll, liebe Stadt!

    Aus Rücksicht auf die Wünsche der Erbbaunehmer, habt ihr es geschafft, die Schaffung einer Vielzahl von Wohnungen an dieser Stelle aktiv zu verhindern! Und dass schichtest den Bedarf an Wohnung als „Belange des freistaats Bayern“ bezeichnet ist schon sehr absurd.

    Was ist denn der Sinn der erbbaurechts, wenn dies nicht an den freistaats zurückfallen kann, wenn die Bewohner nicht ausziehen möchten.

    Sorry, aber hier werden private Interessen, jahrzehntelanges verbilligtes wohnen auf Kosten der Allgemeinheit für wichtiger erachtet als dringend nötigen Wohnbau ausgespielt. Wie kann das sein?
    Und die Mainpost spielt fleißig mit!
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  • I. I.
    Wenn man mal zusammenrechnet, was an Erbpacht über die letzten 100 Jahre gezahlt wurde, kann man wohl eher nicht von "verbilligtem" Wohnen sprechen. Erbpacht nutzt nicht nur dem Hausbesitzer sondern vor allem dem Grundstücksbesitzer. Der bekommt Monat für Monat, Jahr für Jahr Geld für etwas, das ihm gehört, in das er NICHTS investieren muss (Mietshäuser oder - wohnungen müssen instand gehalten oder modernisiert werden) und das trotzdem nicht an Wert verliert.
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  • W. G.
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  • M. M.
    Hat die Verwaltung nicht die Aufgabe, zum Wohl Aller zu arbeiten? Was ein Erbbaurecht ist war von Anfang an klar und dann gibt es eben Konsequenzen. Was ist mit dem Thema Wohnungsnot?
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • M. Z.
    Wie ich gerade eben schon mal schrieb:

    Es war klar, daß die Verträge bald ablaufen. Aber die Pächter haben sich nicht nach neuen Wohnungen umgesehen, weil ihnen mitgeteilt wurde, sie könnten (erst kurz vor Ablauf) verlängern. Da jetzt einen Rückzieher zu machen, wäre nicht fair.
    Wenn die Berichte stimmen.
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  • J. K.
    MatinMacke

    Die Wohnungsnot, oder besser gesagt der Mangel an bezahlbaren Wohnungen für die, die nicht zu den Besserverdienern gehören, aber mit ihrer Arbeit viel zum Funktionieren dieses Landes beitragen, hat wohl eher wenig mit der nicht realisierten Neubebauung des Burgweges zu tun.

    Schon eher mit der Gier der Immobilienhaie und mit der Ignoranz der Regierenden, die das Tafelsilber Sozialer Wohnungsbau an Investoren verscherbelt haben sowie mit dem eklatant gestiegenen Quadratmeteranspruch der Singles: dort, wo noch vor 40 Jahren eine Familie mit vier bis sechs Personen gewohnt haben ist oft nur noch ein einzelner Mieter zu finden.

    Noch dazu kommt das neueste Modell zum asozialen Geldverdienen: Wohnungen, die ausschliesslich zum Zweck des air b&b erworben wurden - ob da immer das korrekte Steueraufkommen durch die Vermietung entrichtet wird ist zudem fraglich.
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  • H. S.
    Herzlichen Glückwunsch an die Aktiven. Es zeigt sich wieder einmal, dass man sich nicht alles widerspruchslos "von oben" gefallen lassen muss. Wer kämpft kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Gemeinsam ist man stark, hat Erfolg. Hoffentlich gibt es bald ein zünftiges Straßenfest um den Erfolg zu feiern.
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  • S. B.
    Was heißt denn „von oben“? Die Grundstücke gehören dem Freistaat und nach 99 Jahren läuft das erbbaurecht ab.

    Hier haben private eigeninteressen gegen die stadtgesellschaft als Ganzes gesiegt. So bitter! Und unser OB spricht auch noch von „Existenzbedrohung“. Ich fasse es nicht, ganz ehrlich.
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  • W. G.
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  • M. Z.
    So ähnlich war auch meine Meinung, als ich das erste Mal von der Geschichte gelesen habe.

    Aber dann habe ich gelesen, daß die Pächter sich ein paar Jahre vor Vertragsende beim Verpächter nachgefragt haben. Und daß ihnen geantwortet wurde, sie könnten verlängern, aber erst kurz vor Ablauf. Das war noch zu Zeiten, wo man vermutlich eher eine neue Wohnung gefunden hätte, als heute.

    Wenn das so stimmt, fände ich es frech und möglicherweise auch illegal (hängt sicher von den Einzelheiten und der Beweisbarkeit ab), jetzt plötzlich anders zu entscheiden. Denn jetzt auf die Schnelle neue Wohnungen zu finden, dürfte sehr schwer werden.
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  • B. H.
    Nanana, Sepele…
    als ich kürzlich von Gegenüber auf die kleinen Häuser sah, hoffte ich auch für das Stadtbild inständig, sie können so wie sie sind dort bleiben. Auch Wü hat gewonnen mit dieser Entscheidung. Ihre Missgunst ist unangebracht. Sozialer Wohnungsbau MFH Bau ist dort wirklich fehl am Platz.
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  • B. F.
    Sie wohnen höchstwahrscheinlich in Miete, also können Sie gar nicht mitreden, wenn es hier um Eigenheime geht
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  • P. H.
    Seele, du passt in unsere Neidgesellschaft
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