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Würzburg
Erbbaurecht ja oder nein: Wie geht es am Oberen Burgweg in Würzburg jetzt weiter?
Werden die Erbbaurechte am Oberen Burgweg in Würzburg demnächst verlängert oder müssen sich die Menschen dort ein neues Heim suchen? Wie der Sachstand ist.
Der Obere Burgweg im Vordergrund. Im Moment wird geprüft, ob dort anstelle der kleinen Siedlungshäuschen Geschosswohnungsbau entstehen könnte.
Foto: Fabian Gebert | Der Obere Burgweg im Vordergrund. Im Moment wird geprüft, ob dort anstelle der kleinen Siedlungshäuschen Geschosswohnungsbau entstehen könnte.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 09.02.2024 22:17 Uhr

Wenn es derzeit bei den Anwohnern des Oberen Burgwegs in Würzburg an der Tür klingelt, dann wissen sie oft schon, dass es nun um die Zukunft ihres Heims gehen kann. Denn zurzeit laufen dort die Begutachtungen der Häuser durch Mitarbeiter der Bayern Immobilien und des staatlichen Bauamts Würzburg.

Zu Beginn der Woche hatte Ralf Schaub Besuch von ihnen. Er ist einer der sieben Anwohner des Oberen Burgwegs, die ihre Grundstücke mit den darauf stehenden Häusern noch im Erbbaurecht vom Freistaat Bayern gepachtet haben. "Zwei Mitarbeiter der Immobilienverwaltung und eine Gutachterin vom staatlichen Bauamt waren bei mir, haben sich Haus und Grundstück angesehen und Fotos gemacht", berichtet Schaub am Telefon. Seit den 1970er Jahren ist die Familie dort ansässig.

"Wir müssen als Stadtrat im Blick haben, wie das im Interesse der Bürger in einer angemessenen Weise vollzogen werden kann."
Benjamin Schneider, Stadtbaurat

Es werde derzeit ausschließlich geprüft, ob sich die Grundstücke für geförderten Geschosswohnungsbau durch eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft eignen, bestätigt Dieter Knauer, Geschäftsführer der Bayern Immobilien (IMBY) in München auf Anfrage. Ziel der Gutachten sei es nicht, bei einem etwaigen Verkauf einen höheren Preis zu erzielen, entkräftete er laut gewordene Vermutungen aus dem Burgweg.

Bei einem positivem Ergebnis der Prüfung werde auch nicht die IMBY als Bauherrin tätig, sondern immer die staatliche Wohnungsbaugesellschaft Bayern Heim. Werde kein entsprechender Staatsbedarf festgestellt, dann werde den Erbbauberechtigten die Möglichkeit eingeräumt, das Grundstück zum vom Gutachten festgestellten Verkehrswert zu kaufen oder ein neues Erbbaurecht zu ebenfalls neuen Konditionen zu bestellen, so Knauer weiter.

Die Projektstudien für die Grundstücke werden auch der Stadt vorgestellt

Hält man in München ein Grundstück jedoch für geeignet, werde eine Projektstudie durch ein Architekturbüro erstellt, erläutert der Geschäftsführer. Diese Projektstudie werde auch der Stadt vorgestellt. Dies war für die beiden Grundstücke am Oberen Burgweg 16 und 18 bereits in der Stadtbildkommission (Kosa) im Januar geschehen.

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Knauer schreibt von einer grundsätzlich positiven Beurteilung der Projektstudie in der Kosa. Allerdings hatte Stadtbaurat Benjamin Schneider in der Sitzung bereits auf die soziale Verantwortung der Stadt für die Bewohner der Siedlung hingewiesen, auch wenn die Rechtslage mit dem auslaufenden Erbbaurecht eindeutig sei. Schneider forderte Lösungen, die die Belange der bisherigen Bewohner befriedigen würden. "Wir müssen als Stadtrat im Blick haben, wie das im Interesse der Bürger in einer angemessenen Weise vollzogen werden kann", so der Stadtbaurat.

Über die Dauer des Verfahrens kann  der Geschäftsführer keine Aussage treffen

Komme man zum Schluss, dass eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau möglich sei, werde eine Bauvoranfrage bei der Stadt eingereicht, so Knauer weiter. Erst nach positiver Beurteilung der Bauvoranfrage, könne endgültig entschieden werden, ob diese dann auch umgesetzt werde. Wegen der Komplexität dieses Verfahrens mit mehreren Beteiligten könne er leider über die Dauer keine präzise Aussage treffen, bedauert der Geschäftsführer.

Oberbürgermeister Christian Schuchardt hat nach Informationen dieser Redaktion bereits an die Immobilienverwaltung und das Bauministerium in München geschrieben. Er zeige Verständnis für die Belange des Freistaates, sozialen Wohnraum zu schaffen, heißt es in den Briefen. Allerdings glaube er nicht, dass die Grundstücke am Oberen Burgweg aus städtebaulicher Sicht einen Beitrag dazu darstellen könnten, argumentiert der OB unter anderem. Auch betont er die soziale Verantwortung, die der Freistaat auch gegenüber den Bewohnern des Burgwegs habe.

Außer am Oberen Burgweg gibt es in Würzburg noch sechs weitere Wohnerbbaurechte

Außer am Oberen Burgweg gebe es in Würzburg noch sechs weitere Wohnerbbaurechte im Frauenland, die der Freistaat an Privatpersonen vergeben habe, so Knauer in seiner Antwort. Fünf davon würden im Jahr 2027 und eines 2028  auslaufen. Auch da stehe dann dieselbe Prüfung an, die voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen werde, so Knauer. Im Landkreis gebe es keine.

Wie bereits berichtet, wurden die Grundstücke in den 1920er Jahren als sogenannte Lehrkolonie Marienberg angelegt und oftmals schon an die Vorfahren der jetzigen Bewohner für 99 Jahre in Erbpacht vergeben. Einige der Erbpachtnehmer  kauften in den vergangen Jahren die Grundstücke vom Freistaat, andere konnten oder wollten sich dies nicht leisten. So blieben die sieben Grundstücke samt Gebäuden im staatlichen Eigentum, deren Erbpacht nun im September 2023 ausläuft.

Im April 2018 war den Erbpachtnehmern die Verlängerung in Aussicht gestellt worden

Im April 2018 war diesen Erbpachtnehmern von der IMBY die Verlängerung der Erbpacht mit angepassten Konditionen um weitere 60 Jahre in Aussicht gestellt worden. Ein Angebot, das alle annehmen wollten. Doch als im Januar dieses Jahres wieder Post von der IMBY kam, teilte man ihnen nun mit, dass erst geprüft werden müsse, ob sich die Grundstücke für eine staatliche Nutzung in Form von gefördertem Geschosswohnungsbau eignen würden. Hintergrund sei ein entsprechender Beschluss des Haushaltsausschusses im Bayerischen  Landtag. Ergebe die Prüfung eine solche Eignung, sei die Verlängerung des Erbbaurechts ausgeschlossen. Dann müssen sie ausziehen und sich eine neue Heimat suchen.

 
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  • g-rinke@t-online.de
    Habe auch nach 25 Jahren meine Mietwohnung wegen Abriß räumen müssen und das Haus war keine 60 Jahre alt, dank dem KU!
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  • Einwohner
    Allen Beteiligten war doch seit 99 Jahren wie die Vertragssituation ist. Wo ist das Problem?
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Wenn die Berichte stimmen:

    Daß die Betroffenen das beachtet haben und rechtzeitig nachgefragt haben. Zu Zeiten, als sie sich deutlich einfacher eine neue Wohnung hätten suchen können. Da haben sie erfahren, daß eine Verlängerung möglich wäre, aber erst kurz vor Ende der 99 Jahre.

    Wenn die Berichte stimmen, haben sie jetzt Probleme, weil sie auf die damalige Aussagen vertraut haben. Nur hat es sich der Freistaat halt kürzlich anders überlegt.
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  • sepele
    Es wundert mich, dass die Stadt offenbar vor allem die Interessen der dortigen Anwohner vertritt und nicht die aller weiteren Würzburger, die dringend bezahlbaren und stadtnahen Wohnraum suchen. Dieser könnte hier entstehen. Und die Rechtslage ist eindeutig.
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  • clubfan2@gmx.de
    HaHa
    an dieser Stelle wird niemals bezahlbarer Wohnraum entstehen...
    dass wird eher was für gut betuchte Prof.Dr.und vonundzu...
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  • wjgsell
    Welch ein einfühlsamer Mensch Sie sind. Was würden Sie sagen, wenn Sie aus Ihrem eigenen Haus/Ihrer eigenen Wohnung hinausgeworfen würden. Und 2018 geweckte Hoffnungen zunichte gemacht würden, nur weil die hohe Politik plötzlich eine andere Richtung verfolgt. Im übrigen sind die Anwohner des Oberen Burgweges auch alle Würzburger. Und wenn man Ihre Ligik aufgreift, alle weiteren Würzburger haben dort oben sicherlich keinen Platz.
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