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Würzburg
Begehrte Würzburger Grundstücke: Wirft Bayern jetzt Familien nach 99 Jahren aus ihren Häusern?
In der Straße zur Festung Marienberg befürchten Anwohner, dass sie vom Freistaat vor die Tür gesetzt werden. Dort sollen neue Wohnbauten entstehen.
Um diese Häuschen geht es: Der Obere Burgweg wurde in den 1920er Jahren im Erbbaurecht bebaut, das läuft 2023 aus. Beim Freistaat prüft man nun die Möglichkeit, dort Geschosswohnungen zu bauen.
Foto: Thomas Obermeier | Um diese Häuschen geht es: Der Obere Burgweg wurde in den 1920er Jahren im Erbbaurecht bebaut, das läuft 2023 aus. Beim Freistaat prüft man nun die Möglichkeit, dort Geschosswohnungen zu bauen.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:00 Uhr

Es ist ein lauschiges Fleckchen – der Obere Burgweg im Schatten der Würzburger Marienfestung. Schmucke Siedlungshäuschen aus den frühen 1920er Jahren stehen hier umrahmt von mit Liebe gepflegten Gärten. Dort fährt nur vorbei, wer unbedingt muss, im Sommer die Festungstouristen, die den steilen Aufstieg von der Altstadt scheuen, im Winter die, die in der Festung wohnen oder arbeiten. Doch für einige Anwohner ist die Idylle zwischen Höchberger Straße und der Festung trügerisch.

Der Knackpunkt: Die Häuser gehören zur sogenannten "Lehrkolonie Marienberg", einem – wie man heute sagen würde – staatlichen "Pilotprojekt", mit dem nach dem Ersten Weltkrieg eine möglichst sparsame und wirtschaftliche Bauweise für Eigenheime im Typ des fränkischen Bauernhauses gefunden werden sollte. Die notwendigen Grundstücke wurden dabei im Erbbaurecht für 99 Jahre vergeben. Und genau dieser Zeitrahmen ist im September 2023 vorbei. Dann fällt der Grund entweder an den Staat zurück und die Bewohner erhalten eine Entschädigung für die Bauten darauf, oder das Erbbaurecht wird verlängert. Doch danach sieht es nicht aus. 

"Wir sind einfache Würzburger Bürger, die vom Freistaat Bayern überrollt werden."
Sabine Pichler, Anwohnerin

Betroffen sind sieben Familien, von denen sechs nun eine Interessensgemeinschaft Oberer Burgweg gegründet haben, berichtet Sabine Pichler. Sie ist Sprecherin der Gemeinschaft und selbst betroffene Anwohnerin. "Mein Urgroßvater war Zimmermann und hat diese Häuser hier mit gebaut, seitdem wohnt meine Familie hier, meine Mutter ist 84", sagt sie.  "Und alle, die hier noch auf Erbpachtgrundstücken wohnen, gehören nicht zu den Großverdienern, sondern sind zumeist Nachkommen von Handwerkern, die sich gegenseitig hier die Häuser gebaut haben."

Grundstücke am Oberen Burgweg sind deutlich teurer geworden

Zwar sei in der Vergangenheit den Bewohnern auch angeboten worden, die Grundstücke zu kaufen, das habe sich aber nicht jeder leisten können. "Wir wissen, dass es mittlerweile eine sehr gute Lage ist, aber da können wir ja auch nichts dafür", sagt sie. Ein Grundstück, das vor knapp zehn Jahren bereits den Eigentümer gewechselt habe, sei im vorigen Jahr wieder verkauft worden. Dieses Mal für mehr als das Dreifache des Ursprungspreises, weiß sie.

Anzeige für den Anbieter Google Maps über den Consent-Anbieter verweigert

Was alle Betroffene am meisten wurmt: Den auf Erbpachtgrundstücken lebenden Familien sei 2018 von der Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern schriftlich eine Fortführung des Erbpachtverhältnisses ab 2023 zu angepassten Konditionen angeboten worden, berichtet die Sprecherin. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Alle hätten dazu ihre Bereitschaft für weitere 60 Jahre signalisiert. Man habe für die Zukunft geplant und viele hätten weiter in die Gebäude investiert. Allerdings habe man seit 2018 auf diesbezügliche Nachfragen immer die Antwort erhalten, man werde sich melden.

Bayerische Immobilienverwaltung prüft staatliche Nutzung

Das ist nun geschehen, aber anderes als erwartet: Am 10. Januar erhielten die Betroffenen Post von der Regionalvertretung Unterfranken der Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern in der Würzburger Georg-Eydel-Straße. Darin stand, dass nach der aktuellen Beschlusslage des Haushaltsauschusses im Bayerischen Landtag vor Verkauf oder Neubestellung eines Erbbaurechts geprüft werden müsse, ob sich dieses Grundstück für eine staatliche Nutzung eignet. Diese Prüfung sei derzeit im Gang. Treffe dies zu, sei die Verlängerung des Erbbaurechts ausgeschlossen. Und genau dies befürchten nun die Familien, die sich zusammengeschlossen haben.

Eine von ihnen, eine Familie mit zwei Kindern, fürchtet bereits Schlimmes. Ihr wurde am 10. Januar mitgeteilt, dass sich ihr Grundstück samt Haus bereits in der "tieferen Prüfung" befinde, berichtet der Familienvater, der seit 46 Jahren dort wohnt. Er möchte seinen Namen nicht genannt haben, weil er sonst bei der bevorstehenden Immobiliensuche Nachteile befürchtet, sagt er am Telefon.

Vermutlich werde das Grundstück und das benachbarte seiner Mutter für sozialen Wohnungsbau benötigt, habe man ihm geschrieben. "Ich habe angerufen und gefragt, was das bedeute. Da hieß es, die Chance, dass wir es behalten können, liege bei fünf bis zehn Prozent. Das ist wohl schon beschlossene Sache", befürchtet er und klingt resigniert. 

Nicht zu Unrecht: Denn an diesem Freitag schon steht die Begutachtung des geplanten Nachfolgebaus, einer "Wohnanlage im sozialen Wohnungsbau", auf der Tagesordnung der Stadtbildkommission. Dies habe man auch nur durch Zufall erfahren, berichtet Sabine Pichler.

Kinderfasching am Oberen Burgweg  1948: Links im Hintergrund das Haus, dessen Besitzer es wohl spätestens 2023 verlassen müssen.
Foto: Sammlung Sabine Pichler | Kinderfasching am Oberen Burgweg  1948: Links im Hintergrund das Haus, dessen Besitzer es wohl spätestens 2023 verlassen müssen.

"Das ist aber lediglich ein Gestaltungs-Voranfrage, ob sich dort so ein Gebäude verwirklichen lassen könnte, da gibt es noch keinen Bauantrag", gibt Stadtsprecher Christian Weiß auf Anfrage Auskunft. Um die Stadträte in der Kommission dennoch über die Hintergründe zu informieren, hat Pichler ihnen als Sprecherin  der Interessensgemeinschaft nun einen Brief geschrieben.

Staat will offenbar mehr als nur ein Teilstück

Der Familienvater hatte der Immobilienverwaltung bereits 2018 angeboten, das Grundstück zu teilen und einen größeren Teil 2023 an den Freistaat zurückfallen zu lassen, berichtet er. Dies sei kein Problem, habe es damals seitens der Verwaltung geheißen. "Wir brauchen kein großes Grundstück und wollten nur 450 Quadratmeter behalten", erzählt er. Jetzt will der Freistaat anscheinend aber alles. 

Das Haus Nummer 15 im Oberen Burgweg auf einer historischen Aufnahme.
Foto: Sammlung Sabine Pichler | Das Haus Nummer 15 im Oberen Burgweg auf einer historischen Aufnahme.

Diese Familie werde kein Einzelfall bleiben, befürchtet Pichler. Seitens der Immobilienverwaltung habe man ihr auf telefonische Anfrage mitgeteilt: "Höchstwahrscheinlich werden sie dort nicht bleiben können, wir prüfen gerade, was wir dort oben alles machen können." Alle Erbbaugrundstücke über 400 Quadratmeter sollten demnach neu bebaut werden. Das Schreiben von 2018 sei nur eine Information gewesen, aber kein Angebot, habe es nun plötzlich geheißen, sagt Pichler.

Auf das Versprechen des Freistaates hatten die Anwohner vertraut

"Wir sind einfache Würzburger Bürger, die vom Freistaat Bayern überrollt werden", sagt sie hilflos. "Über eine mögliche eigene Nutzung durch den Freistaat war im Schreiben von 2018 nichts zu finden. Auf dieses Versprechen haben wir vertraut."

Eines der Häuser heute.
Foto: Thomas Obermeier | Eines der Häuser heute.

2018 sei den Erbbauberechtigten die Neubestellung eines Erbbaurechts im Jahr 2023 in Aussicht gestellt worden, antwortet der Geschäftsführer der Immobilien Bayern aus München auf Anfrage der Redaktion. Zugleich sei aber auch mitgeteilt worden, dass vertragliche Vereinbarungen frühestens ein Jahr vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrages getroffen werden könnten, relativiert er. Im Brief von 2018 liest sich das so: "Sofern Sie an einer Neubestellung interessiert sind, wird die hierzu erforderliche Wertermittlung ca. ein Jahr vor Ablauf (...) in Auftrag gegeben." 

Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts sowie der Gründung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim sei entschieden worden, sämtliche staatlichen Grundstücke hinsichtlich eines Staatsbedarfs in Form einer Bebauung mit Geschosswohnungsbau zu prüfen, heißt es weiter. Diese Prüfung erfolge derzeit.

Die Erbbauberechtigten seien nun auf diesen Umstand hingewiesen und auch in Kenntnis darüber gesetzt worden, dass bis zum Abschluss dieser Prüfungen keine Vertragsverhandlungen geführt werden können, schreibt der Geschäftsführer. Weitergehende Aussagen könnten bis zum Abschluss dieser Prüfungen nicht getroffen werden.

Bis dahin werden die Menschen am Oberen Burgweg weiter um ihre Heimat bangen müssen.

 
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  • wjgsell
    Erstaunlich, wie viele bösartige Kommentare hier zu finden sind. Neid, dass es andere besser getroffen haben? Hoffnung, jetzt an Baugrund in einer Lage zu bekommen, in die man selbst schon lange bauen und ziehen wollte? Egal was der Grund für diese Kommentare ist, keiner kennt die persönliche Situation der Bewohner. Und auf deren Schmerz über einen möglichen Verlust des eigenen Hauses, über eine mögliche Obdachlosigkeit und über die "Verarsche" durch eine Einrichtung des Freistaates Bayern, da setzt Ihr noch Eure Gehässigkeit oben drauf. Schämt Euch einfach und haltet den Mund, wenn Ihr keine Ahnung von den Gefühlen der Anwohner und der kompletten Sachlage habt. Die Main-Post zumindest hat dies gut und sachlich ohne jede Spekulation dargestellt.
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  • stefan.behringer@web.de
    Sabine Pichler ist die Sprecherin der Anwohner.
    Dass sie zufällig auch für die Mainpost tätig ist, hat sicherlich nichts mit der tendenziösen Berichterstattung zu tun.
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  • ernst.lauterbach@mainpost.de
    wie besprochen.
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  • wjgsell
    Sie arbeitet bei der Gemeinde Zell, also lassen Sie Ihren verleumdenden Kommentar.
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  • Lebenhan1965
    Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.

    99 Jahre sind eine sehr lange Zeit in der man sich bemühen kann den Grund zu erwerben auf dem das Haus steht. In der Regel ist ein Haus nach ca. 30 locker bezahlt. Bei diesen Hausbesitzern kamen danach die Jahre des Wirtschaftswunders. Da hätte es doch sicher genügend Chancen gegeben mit dem Land über den Kauf des Grundstücks zu verhandeln um sich und die Familie abzusichern.

    Chance gehabt, aber Chancen nicht genutzt, vermutlich weil das Leben so süßer war.
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  • TLW-tu_W
    Wenn man den Anwohnern 2018 nicht quasi gesagt hätte, das es so weiterlaufen kann wie bisher wäre die Situation eine andere.
    Man kann schlecht sagen, macht euch keine Sorgen ihr dürft da bleiben und dann doch alle rauswerfen.

    Daher sollte der Staat zu seinem Wort von 2018 stehen und das nächste mal Nachdenken bevor man Briefe mit Versprechungen verschickt.

    Es ist anzunehmen, das aufgrund der immensen Preissteigerung auch das nicht alle Familien bezahlen werden können.
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  • gowell70@yahoo.de
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Oreus
    So bitter, wie es im Einzelfall auch ist, aber Gert-raud hat nun mal Recht!
    Die ursprünglichen Anwohner haben damals ein Stück Land zu unglaublich günstigen Konditionen bekommen, mit der Vorgabe, dass das zeitlich begrenzt ist. Billiger konnte man zu der Zeit nicht zu seinem Eigenheim kommen. Da wusste damals jeder: Das passt für mich und meine Kinder. Danach habe ich keine Rechte mehr.
    Die heute dort wohnende Generation hätte wissen können, dass die Zeit abläuft. Sie hätten sich vielleicht schon vor zehn oder zwanzig Jahren zusammenschließen, und mit der Stadt darüber reden sollen, um Klarheit über die Zukunft dieses Areals zu erlangen. Einfach wegducken und hoffen, dass alles gut wird, ist halt auch nicht so gut...

    Doch die mögliche Planung von modernen Mietshäusern in dieser historischen Gegend finde ich auch recht bedenklich...
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  • sabler19392001
    Wer sagt, dass man sich nicht schon seit 10 Jahren darum kümmert? Es gibt auch rechtliche Grundlagen, die eine Weiterpacht für 60 Jahre vorsehen und das wurde 2018 als weiteren Verlauf so angeboten. Steht der Freistaat Bayern über gegebene Versprechen?
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  • sabler19392001
    Und ganz so einfach ist es nicht, man hat doch gewusst, dass man nach 99 Jahren raus muss. Es gibt ja auch Regelungen, wie es nach Ablauf weitergeht. Und da hieß es, man könne 60 Jahre weiter pachten. Zu neuen Konditionen, die genau beschrieben waren und denen man mündlich und schriftlich zugestimmt hat. Ist das keine rechtliche Grundlage? Oder Willkür?
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  • Winfriedvath@web.de
    Wäre natürlich interessant zu wissen, wie hoch die Pacht heute ist und wie hoch die Pacht wäre, wenn es zu einer Verlängerung käme. Bei der Wertsteigerung müsste ja auch die Pacht spürbar erhöht werden.
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  • sabler19392001
    Das wäre der Fall, aber das wussten auch schon 2018 alle. Weil das Angebot damals bereits so konkret war. Es wohnen schon jetzt mehrere Haushalte in jedem Haus und mit hoher Pacht würden die Pächter vielleicht auch selbst noch Wohnraum anbieten. Auch in dieser Hinsicht wurden bereits Anfragen (Möglichkeit Untervermietung) an die Immobilien Freistaat Bayern gerichtet und positiv beantwortet. D.h. den Pächtern ist bewusst, dass es teurer wird und man hat und wird auf dieser Basis selbst dann langfristigen Wohnraum anbieten. Solche Planungen, Absprachen laufen bereits seit vielen Jahren. Aber seit Ende 2018 gibt es eine BayernHeim GmbH, die jetzt als Existenzberechtigung (siehe br Landtagsbesprechung über deren Sinnhaftigkeit) anfängt, dort Häuser abzureißen, wo sicher nicht so gebaut werden kann, dass viel mehr Menschen dirt leben könnten. Vielleicht sollte man sich überlegen, wer profitiert? Die GmbHs? Die Regionalvertretungen durch Provisionen? Was passiert, nach der Mietpreisbindung?
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  • Winfriedvath@web.de
    "Wir brauchen kein großes Grundstück und wollten nur 450 Quadratmeter behalten".
    Schön, dass man auch bescheiden sein kann.
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  • 1958kosb
    3 Jahre auf einen Brief vom Freistaat Bayern gewartet? Selber schuld. Man sollte da schon selber aktiv werden.
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  • sepele
    Ziemlich polemische Übersicht, liebe Mainpost.
    Wer dort gebaut hat, wer dort wohnt, weiß seit vielen Jahren und Jahrzehnten, wann das Erbbaurecht endet. Von Rauswerfen kann hier wohl keine Rede sein.
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  • jkwue
    Das ist für die 7 Familien sicher tragisch aber sie wussten nunmal was Erbpacht bedeutet. Es ist nichts weiter als ein befristeter Mietvertrag. Wenn ein solcher ausläuft muss man auch aus der Wohnung ausziehen. Und wenn auf einer Grundstücksfläche wo gegenwärtig 7 Familien leben, durch Neubau ein Vielfaches von 7 Familien leben können, kann man den Freistaat bei der aktuellen Wohnungsknappheit verstehen. Die Alternative wäre wohl dass im Falle der Verlängerung der Erbpacht der Erbpachtzins derart hoch ausfällt dass ihn sich die 7 Familien auch nicht mehr leisten könnten.
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  • ralfestenfeld@aol.com
    Der Staat macht derzeit (immer?), was er für richtig hält. In Deutschland und auch in Bayern.
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  • c60@gmx.de
    Zum Glück macht er nicht, was er für falsch hält.
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  • clubfan2@gmx.de
    wenn in dieser Lage neu gebaut werden sollte
    kann sich das ein normaler Arbeiter sowieso nicht leisten...
    Steinbachtal 2.0
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  • evenbye2@gmx.de
    also der Staat will einen sozialen Wohnungsbau durch einen anderen sozialen Wohnungsbau ersetzten. das ist schon ein wenig grotesk. und eine resourcenverschwendung ökologisch und auch von steuergeldern.

    dazu kommt das problem, dass man so nahe an der festung und vor allem an dieser höchsten stelle zwischen zellerau und leistengrund nicht höher bauen sollte.

    soll der staat doch seine erbpachtgebühr erhöhen, wenn die vorredner den bewohnern die günstige "miete" nicht gönnen.
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