Ob auf dem Weg zur Arbeit, in die Schule oder für die Freizeit: Das Fahrrad liegt als Verkehrsmittel voll im Trend. Dies schlägt sich jedoch auch in der Sicherheitsbilanz der Polizei nieder: Trotz der im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gesunkenen Anzahl an Verkehrsunfällen, war die Zahl der Unfälle mit Radfahrerinnen und Radfahrern 2020 im Stadtgebiet von 213 auf 242 gestiegen.
Doch was sind die häufigsten Fehler, die dabei von Würzburger Radfahrerinnen und Radfahrern gemacht werden? Die Redaktion hat mit einer Radfahr-Aktivistin und mit Experten für Straßenverkehr gesprochen und so die sieben häufigsten Fehler im Würzburger Straßenverkehr ausfindig gemacht.
1. Fahren zwischen den Würzburger Straßenbahnschienen
"Wir haben enorm viele Unfälle mit Radfahrern, die mit ihren Rädern zwischen den Gleisen fahren", sagt Polizeihauptkommissar Stefan Johannes, Leiter des Sachbereich Verkehr der Polizeiinspektion Würzburg Stadt. Das Problem: Fahrräder, die entlang der Straßenbahnschienen fahren, könnten sich während der Fahrt zwischen der Schienenführung verkeilen und stürzen. Straßenabschnitte mit Schienen sollten daher vermieden oder nur besonders aufmerksam befahren werden.
2. Unerlaubte Benutzung von Gehwegen und Zebrastreifen
Immer wieder kommt es vor, dass Radfahrerinnen und Radfahrer Gehwege benutzen. Dies sei grundsätzlich unzulässig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro geahndet werden, sagt Christian Köhler, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Würzburg. Lediglich Kindern sei das bis zum zehnten Lebensjahr gestattet. Zebrastreifen seien hingegen komplett tabu: "Zebrastreifen sind Fußgänger-Überwege", so Köhler. Hier müsste das Rad beim Übergang geschoben werden.
Um bekannte Problemstellen abzusichern, empfiehlt Lore Koerber-Becker, Vorsitzende des ökologischen Verkehrsclub in Würzburg eine "klare, einheitliche und auch intuitive Radverkehrsführung". Unklarheiten wegen plötzlich endender Radwege oder dem Wechsel der Radverkehrsführung von der Straße auf gemeinsamen Geh-Radwege, könnte so entgegengewirkt werden.
3. Geisterfahrer und Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
Eine der bekanntesten Gefahrenstellen im Würzburger Straßenverkehr sei der Berliner Ring mit seinem geballten Verkehrsaufkommen. "Viele Fahrradfahrer sind hier durch unachtsame Autofahrer und entgegenkommende Geisterradler gefährdet", sagt Polizeihauptkommissar Johannes. Radwege müssen immer in der vorgegebenen Fahrtrichtung benutzt werden. Dabei gelte das Rechtsfahrgebot. Eine Ausnahme bestehe, wenn ein Zusatzschild die Straße oder den Fahrradweg für Räder in beiden Richtungen freigibt.
4. Mangelnder Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden
An Engstellen in der Würzburger Innenstadt wird Radfahrerinnen und Radfahrern häufig rücksichtsloses Verhalten vorgeworfen. Diese Konflikte sind oftmals auf fehlende Sicherheitsabstände zurückzuführen. Klar ist, dass Passantinnen und Passanten in der Fußgängerzone Vorrang haben, Radfahrer müssen laut Verkehrsanwalt Köhler ausreichend Abstand halten und auch beim Überholen darauf achten, niemanden zu gefährden.
Doch auch auf der Straße sollten Radfahrende bewusst auf Abstände achten, sagt Christoph Spenkuch, Vorsitzender des Allgemeinen-Deutschen-Fahrrad-Clubs in Würzburg. So sollte etwa nicht zu weit rechts am Straßenrand gefahren werden, um Unfälle mit sich öffnenden Türen geparkter Autos zu vermeiden. Außerdem müssten überholende Fahrzeuge in diesem Fall auf die Gegenspur wechseln und könnten sich nicht mehr mit zu wenig Abstand auf der eigenen Spur vorbeiquetschen.
5. Zu schnelle Geschwindigkeit ist Hauptursache für Unfälle
"Unangepasste Geschwindigkeit" ist laut Polizeipräsidium Unterfranken eine der Hauptursachen von Radunfällen in den letzten Jahren. Dazu Sprecher Andy Laacke: "Wann eine Geschwindigkeit angepasst ist oder nicht, hängt von mehreren Faktoren, wie etwa der Breite der Wege, der Anzahl an Fußgängern sowie anderen Fahrzeugen oder den Witterungsverhältnissen ab." Ähnlich sieht dies auch Lore Koerber-Becker. Aus diesem Grund, so die die Radfahr-Aktivistin, sollte insbesondere das Fahren mit Pedelecs im Vorfeld geübt werden.
6. Trunkenheit im Straßenverkehr kommt häufig vor
Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer laut Bußgeldkatalog als absolut fahruntüchtig. Im Jahr 2020 wurde gegen insgesamt 90 Radfahrerinnen und Radfahrer im Stadtgebiet ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss eröffnet, berichtet Polizeihauptkommissar Johannes. Wer mit zu viel Promille auf dem Rad erwischt wird, riskiert dabei, den Führerschein zu verlieren. Daher empfiehlt die Polizei, den Drahtesel lieber nach Hause zu schieben oder Bus oder Taxi zu nehmen.
7. Mangelnde Verkehrssicherheit der Fahrräder
Fehlerhaft angebrachte Reflektoren, mangelhafte Bremsen und unzureichende Beleuchtung sind laut Polizei häufige Missstände bei Fahrrädern, die die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen und stets behoben werden sollten. Zusätzlich empfiehlt die Polizei, sich möglichst auffällig und sichtbar zu kleiden und einen Helm zu tragen, denn neun von 13 getöteten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in den Jahren 2019 und 2020 seien ohne Helm unterwegs gewesen. Dieser könne zwar keinen Unfall verhindern, aber vor schweren Kopfverletzungen schützen, so die Polizei.
vielen Dank für Ihren Hinweis. Zu diesem Thema gibt es nach unserer Recherche offenbar unterschiedliche Auffassungen. Die Redaktion wird dieses Thema jedoch noch einmal im Detail aufgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Dinkel (Redaktion)
ist > sehr gefährlich ! <
Gerade mal ca. 1 Meter hoch, der Fahrer liegt rücklings auf der "Maschine und strampelt
tretend nach vorne. Es ist seltener zu sehen; aber genau deshalb haben ANDERE Verkehrs-
teilnehmer diese ungewöhnliche Silhouette oft nicht auf ihren aufmerksamen " Schirm.
Erst gestern abend kam mir ein solcher in der oberen Frankenstrasse( ST Lindleinsmühle)
entgegen, obwohl es schon sehr sehr dunkel dämmrig war. Gut, er hatte ein Frontlicht
abe auch dieses leuchtet bauartbedingt ungewöhnlich tief. Diese Radfahrer wissen gar nicht vor Begeisterung, wie sehr sie sich SELBST in Gefahr bringen und mit ihren Leben spielen. Unsere Begegnung verlief ohne Unfall; aber der Schreck sass tief. Auf beiden
Seiten....
jetzt komm I C H !!
entscheiden sich viele " Kopflose Radfahrer " ohne Sturzhelm " für sich ; und hoffen,dass " die Anderen " für sie mitdenken. "Der Helm schützt den Kopf und Köpfchen braucht " man.n aber auch Frau "; gerade im Verkehr einer Grossstadt.
Viele fangen leider erst dann zu denken an, wenn sie sich nach einen Sturz vor Schmerzen krümmen. Hautabschürfungen sind oft schmerzhafter als einKnochenbruch. (Ich habs auch
*erfahren).
Die Zahlen der Polizei sprechen von ein paar Hundert im Jahr. Die es ausprobieren wollen
..... Gute Fahrt !
Da sollte man doch mal mit einem Führerschein zur Gleichberechtigung beitragen.
-Zumindest theoretische Schulungsstunden-.
Die StVo, die Stadtplanung etc. wird seit Dekaden ausschließlich auf das Auto ausgerichtet. Jetzt fordern die anderen Verkehrsteilnehmer auch ihr Recht und bekommen Unterstützung von der Wissenschaft, die uns sagt, daß der MIV (motorisierte Individualverkehr also Autoverkehr) deutlich reduziert werden muß um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen. Dazu muß der öffentliche Raum neu aufgeteilt werden.
Was die MP hier mit diesem Aufregerthema (man siehts an den zum Teil grotesken Kommentaren) macht, ist wieder nur ein Ausweichen von dieser grundsätzlichen Diskussion.
Auch die Gemeinde-/Stadträte können sich nicht dauerhaft wegducken. Mich wundert immer wieder wie sehr sich zum Beispiel die CSU Fraktion auf Bundesebenen und manchmal auch Landesebene zu den Klima- und Umweltschutzthemen bekennt und davon spricht, daß es dringenden Veränderungsbedarf gibt, dann aber auf kommunaler Ebene ihren alten
dann braucht der Erkenntnis ja nur noch die Umsetzung zu folgen. Faszinierend scheint mir hier allerdings, dass wahrscheinlich insbesondere Anhänger/innen der "Verbotspartei" es weniger prickelnd finden dürften, wenn die StVO tatsächlich flächendeckend für alle konsequent durchgesetzt wird, tihi... merke: wenn sich die richtigen Verkehrsteilnehmer/innen über die Regeln hinwegsetzen, macht das garnix... oder? XD
😉
Als Radfahrer darf man sehr wohl über einen Zebrastreifen fahren. ABER: Man hat im Gegensatz zum Fußgänger keinen Vorrang, d.h. Fahrzeuge müssen für einen Radler am Zebrastreifen nicht anhalten! Fährt der Radler einfach rüber ohne Rücksicht auf den Querverkehr ist das natürlich ein Verstoß.
Kann man überall im Internet nachlesen und mir hat das sogar ein Polizist am Berliner Ring erklärt, der dort Radler kontrolliert hat!
Sobald der Radler am Zebrastreifen schiebt, ist er automatische Fußgänger und die Autos müssen halten.
Dieser Irrtum hält sich leider sehr hartnäckig.
Man kann sich auch fragen, was besser ist: Mache ich mit dem Auto kurz langsam und lasse den Radler rüberrollen oder stoppe ich ganz und warte bis er rüber geschoben hat...
allerdings muss man dem Autofahrer auch eine Chance zum Anhalten lassen - manche Radler zischen so siegessicher über den Zebrastreifen, als gäbe es weder Reaktionszeit noch Bremsweg... stellt sich die Frage, ob man den Leuten wirklich zutrauen soll/ darf, selbstständig zu denken (das scheint manchen ja sogar wehzutun) oder ob es nicht doch besser wär, grundsätzlich absteigen und schieben zu lassen.
Wenn es dann zum Unfall kommt, ist am Ende noch der Autofahrer dran, weil er ja damit hätte rechnen müssen....