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Würzburg/München
Corona-Regeln: Stehen neue Verschärfungen an?
Am Donnerstag will die bayerische Staatsregierung erklären, wie sie die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen umsetzt. Unterdessen stehen in der Region Lockerungen an.
Welche Corona-Maßnahmen gelten zurzeit? Und welche ab Donnerstag?
Foto: Silvia Gralla | Welche Corona-Maßnahmen gelten zurzeit? Und welche ab Donnerstag?
Anna-Lena Behnke
 und  Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 09.02.2024 03:12 Uhr

Aus Angst vor steigenden Infektionszahlen in den Herbstferien verschärfen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen wieder. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnten eindringlich vor unnötigen Reisen in Risikogebiete. Zudem sollen private Feiern eingeschränkt werden, wenn die Infektionszahlen in bestimmten Regionen dies nötig machen. Söder betonte, man wolle keinen zweiten Lockdown. In einigen Regionen könnten aber die Infektionszahlen außer Kontrolle geraten, wenn nicht gehandelt werde.

Wie teuer werden falsche Angaben beim Restaurantbesuch?

Inwieweit Bayern seine geltenden Corona-Maßnahmen nun anpasst, soll am Donnerstag bei einer Kabinettssitzung entschieden werden. Söder will dann am Mittag vor die Presse treten. Da im Freistaat ohnehin strengere Regelungen als in anderen Teilen Deutschlands gelten, dürfte es zwar nicht viele Änderungen geben. Neu entscheiden muss das Kabinett allerdings, ob und wie es den Beschluss umsetzt, wonach für Feiern in Privaträumen eine Obergrenze von zehn Teilnehmern "dringlich empfohlen" wird.

Offene Fragen gibt es auch zu den Daten, die Wirte von ihren Gästen erheben müssen, damit Infektionsketten nachverfolgt werden können: Wer hier falsche Angaben macht, dem soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten. Merkel forderte Gaststättenbetreiber nun auf, besser zu kontrollieren. Allerdings haben Gastronomen nicht dieselben Befugnisse wie etwa die Polizei, gegenüber der jeder Bürger eine Ausweispflicht hat. Im Notfall könnten Wirte von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Gästen, die sich weigern ihren Ausweis zu zeigen, "ihre Dienste nicht anbieten", so ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage. Er verwies auf die praktizierten Kontrollen des Jugendschutzes.

Strengere Regeln in Würzburg laufen aus

Unterdessen stehen in Unterfranken wieder Lockerungen der Corona-Regeln an. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte wurden zuletzt in Würzburg und im Landkreis Rhön-Grabfeld die Maßnahmen verschärft. So hat die Stadt Würzburg ab 10. September strengere Regeln erlassen, die unter anderem Privatfeiern in geschlossenen Räumen auf 50 Personen begrenzten, in der Öffentlichkeit durften sich nur fünf Personen treffen. Außerdem wurde ein Alkoholverbot am Mainufer und auf der Alten Mainbrücke ab 22 Uhr und in der Gastronomie ab 23 Uhr beschlossen. Die Regelungen laufen an diesem Donnerstag aus.

"Nachdem wir uns seit sechs Tagen unter dem Wert von 35 befinden, ist es nach aktuellem Stand nicht geplant, die Regeln zu verlängern", erklärte ein Rathaussprecher am Mittwoch. Die endgültige Entscheidung sei allerdings noch nicht gefallen und hänge davon ab, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt. Ein erweitertes Alkoholverbot auf der Alten Mainbrücke an Wochenenden zwischen 16 und 6 Uhr ist bereits am 21. September ausgelaufen. Zwischenzeitlich lag der Inzidenzwert für Würzburg bei 75,07 – so hoch wie in keiner anderen deutschen Stadt.

Am vergangenen Wochenende überstieg auch der Inzidenzwert in Rhön-Grabfeld den kritischen Wert von 50. Im Landkreis wurden daraufhin ebenfalls Treffen in der Öffentlichkeit auf fünf Personen beschränkt, an Privatfeiern in geschlossenen Räumen dürfen maximal 25 Personen, unter freiem Himmel 50 Personen teilnehmen. Neben weiteren Maßnahmen wurde auch die Maskenpflicht im Unterricht, die bayernweit erst ausgelaufen war, wieder in Kraft gesetzt. Die hatte in Bayern nur für die ersten beiden Schulwochen gegolten. Die Maßnahmen sollen noch bis diesen Samstag gelten.

Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben

Private Feiern: Alle Bürger werden gebeten, kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern notwendig und vertretbar seien. Bei steigenden Infektionszahlen sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl festgelegt werden, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen "dringlich empfohlen". Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern "dringlich empfohlen".
Falsche Angaben in Restaurants: Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen.
Frühwarnsystem: Eine von NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Söder vorgeschlagene Corona-Warnampel wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Es heißt aber, die Länder würden bereits vor Erreichen einer Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen "ein geeignetes Frühwarnsystem" einrichten.
Quelle: dpa
 
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