In Zeiten steigender Heizkosten, einfach in den Wald gehen und das Holz für den Kaminofen selber sammeln? Klingt gut, aber ist das erlaubt? Tatsächlich gilt es, einiges dabei zu beachten. Ein Überblick:
Wo darf Holz im Wald gesammelt werden?
Wald im Privatbesitz ist grundsätzlich erstmal tabu. Neben den Waldstücken, die Einzelpersonen oder Unternehmen gehören, gilt das auch für Gebiete, die im Besitz einer Körperschaft, also zum Beispiel einer Kommune oder der Kirche sind, erklärt die Bereichsleiterin Kitzingen und Würzburg am Amt für Forstverwaltung, Elfi Raunecker. Man könne aber den Eigentümer um Erlaubnis fragen, trotzdem dort sammeln zu dürfen – gegebenenfalls gegen Bezahlung. Im Staatsforst darf grundsätzlich gesammelt werden, allerdings nur bestimmtes Holz. Übrigens: Die Anteile von privatem, staatlichem und Körperschaftswald machten in der Region jeweils in etwa ein Drittel aus.
Welches Holz darf gesammelt werden?
Die bayerische Leseholzordnung regelt, dass nur "Leseholz" gesammelt werden darf. Darunter fallen Totholz, das vom Baum gefallen und nicht für den Verkauf bestimmt ist, oder auch Zapfen, die am Boden liegen. Einfach Teile von Bäumen oder Ästen abzubrechen oder gar abzusägen ist grundsätzlich verboten. Des Weiteren darf das Stück am dickeren Ende inklusive Rinde nicht stärker als zehn, ohne Rinde nicht stärker als sieben Zentimeter im Durchmesser sein.
Ist es ratsam Totholz zu sammeln?
Laut Raunecker kann man sich also mit solchem Leseholz selbst versorgen, allerdings dürfte das recht mühsam sein. Es dürfe nämlich nicht einfach mit dem Auto abtransportiert werden, sondern nur von Hand, auf dem Fahrrad oder mit einem Handwagen. Da auf dünnes Holz mehr Rindenmaterial mit schlechtem Brennwert kommt und solches Totholz oft morsch oder faulig ist, hat es keineswegs die beste Qualität zum Heizen. Selbst gut durchgetrocknet – was Brennholz eigentlich immer sein sollte – taugt es nicht als gleichwertige Alternative. Zudem ist die Feinstaubbelastung beim Verbrennen meistens höher als gewöhnlich.
Gleichzeitig sollte man den ökologischen Aspekt des Totholzes nicht aus den Augen verlieren: Laut Raunecker gehört Totholz unweigerlich zum Ökosystem Wald. Viele Kleinstlebewesen und auch Pilze, ja im Grunde die gesamte Nahrungskette im Wald, seien auf einen gesunden Waldboden angewiesen. "Durch die Zersetzung von Totholz werden dem Boden wichtige Nährstoffe zurückgegeben. Es wäre also falsch, zu viel davon zu entnehmen", so Raunecker weiter.
Wie sieht es mit Resten von Baumfällarbeiten aus?
Zwischen den noch lebenden Bäumen liegt nicht nur totes Leseholz, man entdeckt dort häufiger auch Stücke von sogenanntem Restholz. Der Unterschied zu ersterem besteht darin, dass es sich dabei um Reste von Baumfällarbeiten handelt, die zumeist auch dicker als zehn Zentimeter sind. Es ist zwar nicht für den Verkauf als Bau- oder Brennholz bestimmt, findet aber trotzdem oft noch Verwendung, indem es beispielsweise zu Hackschnitzeln weiterverarbeitet wird. Restholz sei zwar nicht immer auf den ersten Blick von Leseholz zu unterscheiden, die beiden "Holzarten" könnten aber eigentlich ganz gut auseinandergehalten werden, so Raunecker. Man erkennt es etwa an Schnittkanten oder daran, dass es frischer aussieht.
Es gibt auch eine legale Möglichkeit, solches Restholz und noch größeres brauchbares Brennholz aus dem Wald zu holen. Allerdings braucht man dafür eine Genehmigung und es ist auch nicht kostenfrei: Wer ein sogenanntes Holzbezugsrechts beim zuständigen Forstamt beantragt, darf im Staatsforst Holz schlagen – meist gekoppelt an eine gewisse Fläche oder eine bestimmte Menge Holz. Allerdings muss man dafür einen Motorsägenkurs besucht haben und Schutzkleidung tragen.
Welche Strafen drohen, wenn man illegal Holz sammelt?
Holzdiebstahl sei eine Straftat, warnt Elfi Raunecker. Und für Diebstahl sieht das Strafgesetzbuch unter Umständen harte Strafen vor: Es drohen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
Übrigens fällt es schneller auf als man vielleicht meinen mag, wenn sich jemand benimmt wie die sprichwörtliche Axt im Wald: Ob Förster, Jäger oder Waldarbeiter – im Wald sind viele Menschen unterwegs, denen schon von Berufs wegen intakte Wälder ein besonderes Anliegen sind und die darauf achten, dass der Naturraum nicht über die Maßen beansprucht wird.
„…Wald im Privatbesitz ist grundsätzlich erstmal tabu….Im Staatsforst darf grundsätzlich gesammelt werden,…“
Soll man eine Eigentümeranfrage mit Geodaten beim Grundbuchamt starten oder werden im Wald Hausnummern vergeben?
Man kann ja nur mit dem Kopf schütteln….
Heute kommen die Holzrechtler mit Traktoren und Motorsägen und deklarieren dann 37 Festmeter pro Jahr als Eigenbedarf. Und die Motorsägen nehmen sie gleich mit, wenn es um lautstarke Proteste gegen die Ausweisung neuer Schutzgebiete geht. Denn Holz rechnet sich. Nachhaltigkeit? Die war gestern.