zurück
Würzburg
Brennholz im Wald für den Eigenbedarf sammeln? Was erlaubt und was verboten ist
Angesichts steigender Energiepreise und einem leergefegten Holzmarkt kommen viele auf die Idee, Brennholz im Wald selbst zu sammeln. Aber ist das erlaubt?
Darf man im Wald einfach so Brennholz sammeln?
Foto: Silas Stein, dpa | Darf man im Wald einfach so Brennholz sammeln?
Simon Bald
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:18 Uhr

In Zeiten steigender Heizkosten, einfach in den Wald gehen und das Holz für den Kaminofen selber sammeln? Klingt gut, aber ist das erlaubt? Tatsächlich gilt es, einiges dabei zu beachten. Ein Überblick:

Wo darf Holz im Wald gesammelt werden?

Wald im Privatbesitz ist grundsätzlich erstmal tabu. Neben den Waldstücken, die Einzelpersonen oder Unternehmen gehören, gilt das auch für Gebiete, die im Besitz einer Körperschaft, also zum Beispiel einer Kommune oder der Kirche sind, erklärt die Bereichsleiterin Kitzingen und Würzburg am Amt für Forstverwaltung, Elfi Raunecker. Man könne aber den Eigentümer um Erlaubnis fragen, trotzdem dort sammeln zu dürfen – gegebenenfalls gegen Bezahlung. Im Staatsforst darf grundsätzlich gesammelt werden, allerdings nur bestimmtes Holz. Übrigens: Die Anteile von privatem, staatlichem und Körperschaftswald machten in der Region jeweils in etwa ein Drittel aus.

Welches Holz darf gesammelt werden?

Die bayerische Leseholzordnung regelt, dass nur "Leseholz" gesammelt werden darf. Darunter fallen Totholz, das vom Baum gefallen und nicht für den Verkauf bestimmt ist, oder auch Zapfen, die am Boden liegen. Einfach Teile von Bäumen oder Ästen abzubrechen oder gar abzusägen ist grundsätzlich verboten. Des Weiteren darf das Stück am dickeren Ende inklusive Rinde nicht stärker als zehn, ohne Rinde nicht stärker als sieben Zentimeter im Durchmesser sein.

Ist es ratsam Totholz zu sammeln?

Laut Raunecker kann man sich also mit solchem Leseholz selbst versorgen, allerdings dürfte das recht mühsam sein. Es dürfe nämlich nicht einfach mit dem Auto abtransportiert werden, sondern nur von Hand, auf dem Fahrrad oder mit einem Handwagen. Da auf dünnes Holz mehr Rindenmaterial mit schlechtem Brennwert kommt und solches Totholz oft morsch oder faulig ist, hat es keineswegs die beste Qualität zum Heizen. Selbst gut durchgetrocknet – was Brennholz eigentlich immer sein sollte – taugt es nicht als gleichwertige Alternative. Zudem ist die Feinstaubbelastung beim Verbrennen meistens höher als gewöhnlich.

Gleichzeitig sollte man den ökologischen Aspekt des Totholzes nicht aus den Augen verlieren: Laut Raunecker gehört Totholz unweigerlich zum Ökosystem Wald. Viele Kleinstlebewesen und auch Pilze, ja im Grunde die gesamte Nahrungskette im Wald, seien auf einen gesunden Waldboden angewiesen. "Durch die Zersetzung von Totholz werden dem Boden wichtige Nährstoffe zurückgegeben. Es wäre also falsch, zu viel davon zu entnehmen", so Raunecker weiter.

Wie sieht es mit Resten von Baumfällarbeiten aus?

Zwischen den noch lebenden Bäumen liegt nicht nur totes Leseholz, man entdeckt dort häufiger auch Stücke von sogenanntem Restholz. Der Unterschied zu ersterem besteht darin, dass es sich dabei um Reste von Baumfällarbeiten handelt, die zumeist auch dicker als zehn Zentimeter sind. Es ist zwar nicht für den Verkauf als Bau- oder Brennholz bestimmt, findet aber trotzdem oft noch Verwendung, indem es beispielsweise zu Hackschnitzeln weiterverarbeitet wird. Restholz sei zwar nicht immer auf den ersten Blick von Leseholz zu unterscheiden, die beiden "Holzarten" könnten aber eigentlich ganz gut auseinandergehalten werden, so Raunecker. Man erkennt es etwa an Schnittkanten oder daran, dass es frischer aussieht.

Es gibt auch eine legale Möglichkeit, solches Restholz und noch größeres brauchbares Brennholz aus dem Wald zu holen. Allerdings braucht man dafür eine Genehmigung und es ist auch nicht kostenfrei: Wer ein sogenanntes Holzbezugsrechts beim zuständigen Forstamt beantragt, darf im Staatsforst Holz schlagen – meist gekoppelt an eine gewisse Fläche oder eine bestimmte Menge Holz. Allerdings muss man dafür einen Motorsägenkurs besucht haben und Schutzkleidung tragen.

Welche Strafen drohen, wenn man illegal Holz sammelt?

Holzdiebstahl sei eine Straftat, warnt Elfi Raunecker. Und für Diebstahl sieht das Strafgesetzbuch unter Umständen harte Strafen vor: Es drohen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Übrigens fällt es schneller auf als man vielleicht meinen mag, wenn sich jemand benimmt wie die sprichwörtliche Axt im Wald: Ob Förster, Jäger oder Waldarbeiter – im Wald sind viele Menschen unterwegs, denen schon von Berufs wegen intakte Wälder ein besonderes Anliegen sind und die darauf achten, dass der Naturraum nicht über die Maßen beansprucht wird.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Würzburg
Schweinfurt
Simon Bald
Brennholz
Heizkosten
Holzarten
Totholz
Ökosystem Wald
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • bobmannschaft@t-online.de
    Sehr gute Zusammenfassung, nur die Regel in Bayern ist völlig daneben.

    „…Wald im Privatbesitz ist grundsätzlich erstmal tabu….Im Staatsforst darf grundsätzlich gesammelt werden,…“

    Soll man eine Eigentümeranfrage mit Geodaten beim Grundbuchamt starten oder werden im Wald Hausnummern vergeben?

    Man kann ja nur mit dem Kopf schütteln….
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Meinungsvertreter
    Jetzt gibt die Main-Post auch noch Tipps zur Luftverschmutzung. Es stinkt bereits jetzt schon sprichwörtlich zum Himmel. Die Feinstaubbelastung ist je nach Messstation um den Faktor 10 höher als im Sommer.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • rudolf.tallner@gmx.de
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Mainheini
    Die MP gibt hier keine Tipps für Luftverschmutzung, sondern beleuchtet fast richtig die rechtliche Situation. Denn egal ob das Holz gesammelt oder geklaut ist: Es gelten nach wie vor gewisse Regeln für dessen Eignung als Brennholz, für Lagerung, für Trocknung. Und Scheitholz passt auch nicht in jeden Ofen. Aus dem Wald in den Ofen geht halt gar nicht. Werden diese Regeln misschtet, stinkts natürlich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • haas-hyr@t-online.de
    Ein "Traget" - so hieß es früher - so viel, wie ein Holzrechtler ohne Werkzeuge und ohne Transportmittel nach Hause nehmen durfte. Eine Regelung für die Armen.
    Heute kommen die Holzrechtler mit Traktoren und Motorsägen und deklarieren dann 37 Festmeter pro Jahr als Eigenbedarf. Und die Motorsägen nehmen sie gleich mit, wenn es um lautstarke Proteste gegen die Ausweisung neuer Schutzgebiete geht. Denn Holz rechnet sich. Nachhaltigkeit? Die war gestern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • HeilHK
    Sie sind scheinbar kein "Rechtler"? Aber neidisch, oder?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • haas-hyr@t-online.de
    nein, nur manchmal fassungslos
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • dbuettner0815@gmail.com
    @heil: Ein Nationalpark in der Rhön, wäre richtig schön! 👏👍👍👍
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten