Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland werden in Zukunft wohl länger arbeiten müssen. Bis zum Jahr 2031 wird das Renteneintrittsalter bundesweit auf 67 Jahre erhöht. Für manche Berufstätige ist heute schon mit 67 noch nicht Schluss: Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten.
Doch nicht alle, die das gerne tun würden, können das in ihrem Beruf auch. Denn für manche Tätigkeiten gibt es Höchstgrenzen. Eine Übersicht ausgewählter Berufe mit Altersgrenze:
Berufssoldat bei der Bundeswehr
Bei der Bundeswehr kann niemand später als mit 65 in den Ruhestand gehen, das ist im Soldatengesetz verankert. Für viele Berufssoldatinnen und Berufssoldaten ist sogar weit früher Schluss: Je niedriger der militärische Rang, desto zeitiger erreicht man seine persönliche Altershöchstgrenze. Für Generäle und Oberste gelten 65 Jahre, bei Unteroffizieren ist mit 55 Schluss. Ein Sonderfall bilden die Pilotinnen und Piloten von Kampfjets, die ihre Tätigkeit schon mit 41 Jahren nicht mehr ausüben dürfen.
Polizeivollzugsbeamte
Für Polizeivollzugsbeamte gelten je nach Bundesland verschiedene Richtlinien. In Bayern endet der aktive Dienst spätestens mit 62 Jahren. Vor 2011 hatte die Grenze schon bei 60 Jahren gelegen, ab dem Jahr 2012 begann eine stufenweise Anhebung. Bayern wählte damit einen verhältnismäßig frühen Eintritt in den Ruhestand. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel sind die Vollzugsbeamtinnen und -beamten noch mit 65 Jahren im Einsatz.
Feuerwehrleute
Bei der Berufsfeuerwehr ist in Bayern mit 62 Jahren Schluss. Auch ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind vom aktiven Dienst ausgeschlossen, sobald sie das 65. Lebensjahr vollenden. Im Jahr 2017 hat der bayerische Landtag die Höchstgrenze für sie von 63 auf 65 Jahren angehoben. Die Freien Wähler forderten damals, auf 67 Jahre hochzugehen - fanden jedoch keine Mehrheit. Das Höchstalter für Feuerwehrleute wird mit rechtlichen Aspekten des Unfallschutzes begründet.
Notare
Notarinnen und Notare dürfen zwar über das gesetzliche Rentenalter von 67 hinaus arbeiten, doch es gibt auch für sie eine gültige Grenze: 70 Jahre. In Notariatskanzleien ist das seit Jahren ein Thema - und auch vor Gericht. Notarinnen und Notaren argumentieren, dass die Beschränkung mit Grundrechten breche. Im Herbst 2023 bestätigte der Bundesgerichtshof jedoch erneut den definitiven Ruhestand mit 70. Die Regelung soll den Berufseinstieg von Nachwuchskräften erleichtern.
Lehrer
Auch den Lehrerberuf kann man in Bayern nicht so lange ausüben, wie man vielleicht möchte. Der ursprüngliche Endpunkt der Laufbahn lag laut Bayrischem Beamtengesetz bei 65 Jahren und wurde in der jüngeren Vergangenheit stufenweise auf 67 angehoben. Der Ruhestand beginnt am Ende des Schulhalbjahres, in dem dieses Alter erreicht wird. Die Anhebung auf 67 Jahre dauert noch an und wird in vollem Ausmaß erstmalig den Geburtenjahrgang 1964 betreffen.
Mediziner
Für Ärztinnen und Ärzte gibt es keine Beschränkung, sie dürfen arbeiten, solange sie die erforderliche Eignung nachweisen können. Das gilt auch für Kassenärztinnen und Kassenärzte. Die Altershöchstgrenze von 68 Jahren für Medizinerinnen und Mediziner war 2009 von der damaligen Großen Koalition gekippt worden. Man erhoffte sich dadurch eine Entschärfung des Praxissterbens. In der Tat nehmen viele Medizinerinnen und Mediziner diese Möglichkeit war. Voraussetzung ist auch die Bereitschaft, im hohen Altern noch an Fortbildungen teilzunehmen.
Fluglotsen
Eine gesetzliche Beschränkung liegt für Fluglotsinnen und Fluglotsen nicht vor, allerdings ist tariflich ein Eintritt in den Ruhestand im Alter von 55 Jahren geregelt. Lotsinnen und Lotsen werden regelmäßig auf ihre körperliche und mentale Leistungsfähigkeit getestet. Durch die hohe Verantwortung in diesem Berufsfeld sind die Vorgaben hier sehr streng und nicht wenige gehen schon einige Jahre früher in den Vorruhestand.
Fußball-Schiedsrichter
Beim Fußball müssen Bundesliga-Schiedsrichter mit 47 Jahren ihre Pfeife an den Nagel hängen. Das ist die Obergrenze, die aktuell vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) genannt wird. In der jüngeren Vergangenheit gab es dagegen Klagen. Der Vorwurf: Altersdiskriminierung. Der prominenteste Fall ist wohl der des ehemaligen Spitzen-Schiedsrichters Manuel Gräfe. Wer länger als Schiedsrichter auf dem Platz stehen und pfeifen will, darf dies tun: in unteren Ligen.
Kommunalpolitiker
Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte gibt es in Bayern keine Altersbeschränkungen mehr: allerdings erst seit kurzem. Im Frühjahr 2023 hatte sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für die Abschaffung der Obergrenze von maximal 66 Jahren bei Amtsantritt stark gemacht. Der Landtag fasste schließlich einen entsprechenden Beschluss. Bayern war eines der letzten Bundesländer, das an einer Begrenzung festgehalten hatte.
Die Auflistung ist eine Auswahl an Berufen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Zeitalter des demografischen Wandels dürfte sich dies ändern - früher oder später.
Es wäre doch eine gute Regelung, wer 45 Jahre wirklich gearbeitet hat, darf in Rente egal wie alt er ist. Ansonsten arbeiten bis 67 und wer eine Sicherheitsrelevante Arbeit ausübt, muss halt dann noch was anderes machen, wenn er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten darf.
Für dieses Klientel gelten die Aspekte des Unfallschutzes nicht.
Sie haben auch keine hohe Verantwortung.
Die fangen das Berufsleben auch schon mit 16/17 Jahren an und nicht erst mit Mitte Ende 20.
Sind leider auch keine Beamte die nicht in die Rentenkasse einzahlen und es sich bei unserem Rentenniveau auch nicht leisten können ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen im Gegensatz zu den ganzen "Staatsdienern" die mit einer satten Pension ausgestattet sind auch nach nur 35-40 Dienstjahren.
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