
Die Situation kennen viele Patientinnen und Patienten: Das Knie zwickt, der Rat eines Orthopäden tut Not – aber einen Termin bekommt man frühestens in drei Monaten. Warum ist das so? Und stimmt es tatsächlich, dass gesetzlich Versicherte länger auf Termine warten müssen als Privatversicherte?
"Grundsätzlich gilt: Ich möchte alle meine Patienten gleich gut behandeln, das ist ein ärztliches Ethos", sagt Dr. Birgit Spohn, unterfränkische Vorstandsbeauftragte für Fachärzte in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Im Gespräch erklärt die Gynäkologin mit Praxis in Würzburg, wie Fachärzte ihre Termine vergeben, worüber sie sich ärgern und wann eine Überweisung vom Hausarzt wichtig ist.
Dr. Birgit Spohn: Fachärzte sind Freiberufler. Jede Praxis funktioniert im Prinzip wie ein Mini-Unternehmen. Deshalb sind auch die Terminvergabe und Praxisführung frei gestaltbar, die KVB kann da keine Auflagen machen. Für Ärzte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, gibt es demnach nur eine Vorgabe: Sie müssen pro Woche mindestens 25 Stunden Sprechstunde anbieten, davon fünf Stunden offene Sprechstunde. Was man darüber hinaus an Privat-Sprechstunden anbietet, ist freigestellt.
Spohn: Das ist sehr unterschiedlich und hängt natürlich von der Art des Termins ab. Eine technische Untersuchung beim Lungenfacharzt oder Kardiologen braucht sicher mehr Zeit als ein kurzes Beratungsgespräch. Jeder Arzt kann das individuell einplanen. Deshalb kann man die 25 Stunden Sprechstundenzeit nicht runterrechnen und sagen, das entspricht so und so vielen Terminen. Was aber für viele Kollegen ein großes Ärgernis ist, sind nicht abgesagte Termine. Das hat stark zugenommen, gerade Online-Buchungen scheinen für Patienten etwas Unverbindliches zu haben.
Spohn: Dazu liegen bei der KVB keine Daten vor. In der Regel ist es so, dass man als Facharzt einen Teil seiner Termine online stellt, entweder direkt oder über die Terminservicestelle. Wie kurzfristig diese Termine verfügbar sind, hängt aber schlicht an der Nachfrage, am Patientenaufkommen.
Spohn: Gesetzlich versicherte Patienten können telefonisch über die 116 117 oder online ihr Anliegen mitteilen und bekommen über die Servicestelle einen zeitnahen Termin vermittelt. Die Wartezeit zwischen dem ersten Anruf und dem Termin beträgt maximal fünf Wochen. Allerdings werden keine Wunschtermine vermittelt. Und für Facharzttermine benötigt man eine Überweisung, außer bei Augen- und Frauenärzten.
Spohn: Dazu ist mir keine Statistik bekannt und ich weiß auch gar nicht, ob das so ist oder eher gefühlt so ist. Nach meiner Einschätzung kommen zum Hausarzt viele Patienten mit Akutanliegen, mit Infekten oder Bauchschmerzen oder weil sie eine Krankmeldung brauchen. All das muss man akut abklären und darauf stellen sich die Kollegen in ihrer Terminplanung sicher ein, indem sie vermutlich Freiräume dafür lassen. Für geplante Untersuchungen wie einen Check-Up gibt es in der Regel auch beim Hausarzt Wartezeiten.
Spohn: Wenn wir über Wartezeiten auf Facharzt-Termine reden, ist manches aus meiner Sicht eine Frage der Perspektive – im Vergleich zu anderen Ländern wie England etwa, ist die durchschnittliche Wartezeit in Deutschland nicht lang. Grundsätzlich gilt: Ich möchte alle meine Patienten gleich gut behandeln, das ist ein ärztliches Ethos und das kann ich, glaube ich, auch für meine Kollegen sagen.
Spohn: Es gibt Zwänge und Vorgaben, an die wir uns halten müssen. Im gesetzlichen Bereich sind die Leistungen für Fachärzte zum Beispiel budgetiert und deshalb haben wir keine uneingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten.

Spohn: Es gibt für alle Fachärzte, die kassenärztlich arbeiten, einen gewissen Geldtopf und dieser verbraucht sich durch die Anzahl der Behandlungen, die man erbringt. Wenn ein Facharzt also viel behandelt, verbraucht sich das Geld schnell und er bekommt am Ende des Monats für eine Behandlung schlicht kein Geld mehr. Bei Privatpatienten gibt es diesen Deckel nicht. Hinzu kommt, dass viele fachärztlichen Vergütungen Quartalspauschalen sind. Man erhält für Patienten also nur einmal im Vierteljahr Geld, egal wie oft sie in die Praxis kommen. Ein anderer Punkt ist: Es gibt weitaus mehr gesetzlich als privat Versicherte – somit ist die Nachfrage nach Terminen, die ein Facharzt für Kassenpatienten freihält, deutlich höher.
Spohn: Nein. Es gilt die freie Arztwahl und man kann auch ohne Überweisung Fachärzte aufsuchen. Ausnahmen sind technische Fachgebiete, wie etwa in der Labor- oder Nuklearmedizin oder in der Pathologie – das geht nur mit Überweisung.
Spohn: Das kommt darauf an, was man hat. Es ist sicherlich in vielen Dingen sinnvoll für den Patienten, wenn er zuerst den Hausarzt aufsucht und dieser die erste Einschätzung vornimmt. Wenn der Hausarzt sagt, es ist ein dringendes Problem, bekommt er mit der dringenden Hausarztüberweisung sofort einen Facharzttermin für den Patienten. In solchen Fällen kann ein Facharzt außerhalb seines Budgets behandeln und kurzfristig Termine vergeben.
Spohn: Das ist mir bisher nicht aufgefallen, auch von der KVB gibt es dazu keine Vorgaben. Aber wenn ein Arzt diese Möglichkeit seinen Patienten anbieten möchte, kann er das sicher machen.
Es gibt keinen Unterschied von den Wartezeiten, ??? wers glaubt,bei der online Terminvergabe bekommst als gesetzl.Vers. in 2 - 3 Monat ein Termin, in der Uni HNO in 8 Monaten, privat Vers. teilweise noch am selben Tag, probiers doch mal, allzeit xund bleiben
Wenn Privatpatienten bevorzugt werden (ob als reine Privatpraxis oder bei Terminbevorzugung) passt das in der Regel für mich nicht!
In den meisten Fällen haben ALLE Steuerzahler die Ausbildung der Ärzte mit finanziert. So wohl die Vergünstigungen beim Bafög als auch das kostenfreie Studium zahlen ALLE Steuerzahler.
Hinzu kommt viele Ärzte mit Kassenzulassung bekommen ihren Praxisstandort zugewiesen und genießen dadurch einen garantierten Kundenstamm.
Ich bin weis Gott nicht für alle Gleichmacherei, aber es sollte trotzdem fair zu gehen!
Wenn man Ihrer Logik folgt, dann dürften in Deutschland ausgebildete Ärzte auch in keiner Praxis arbeiten, die auf eine KV-Zulassung verzichtet, sondern in der nur Privatversicherte oder Selbstzahler behandelt werden. Sie merken, dass Ihr Gedanke nicht schlüssig ist!
Hinzu kommt die bessere Vergütung der Leistungen seitens der PKV. Der Arzt bekommt vom Privatversicherten ein Vielfaches im Vergleich zum GKV-Versicherten erstattet, und das sofort/mit kurzem Zahlungsziel, während er bei den Gesetzlichen wochen- oder gar monatelang auf sein Geld warten muss. Bei der GKV ist einfach zu wenig Geld im System.
Und wenn die eine hochwertige kostenfreie Ausbildung danach nicht dem deutschen ALLGEMEINwohl dient, sind die Ausbildungskosten wie ein Darlehen zurück zu zahlen.
Das gleiche würde bei mir für ausländische Studenten gelten.
Im Wintersemester 24/25 war in Wü an der UNI jeder ZEHNTE Student (2.694) ein ausländischer Gaststudent um hier auf Steuerzahlerkosten frei von Studiengebühren zu studieren. Im selben Zeitraum waren garantiert keine 2.694 Unterfranken im Ausland kostenlos am Studieren! (Und das hat nichts mit rechtem Gedankengut zu tun, wie man mich jetzt bestimmt sieht, sondern nur mit Fairness und Ausnutzen das Gemeingutes! )
Mir ging es bei meiner Antwort auf Ihren ersten darum, dass wir es nicht zulassen sollten, bei eklatantem Ärztemangel in Deutschland gut ausgebildete deutsche Ärzte an das Ausland dadurch zu verlieren (und im Gegenzug möglicherweise schlecht ausgebildete aus dem Ausland bei uns beschäftigen), in dem wir freiberuflich tätige Ärzte durch unverhältnismäßige Regularien, Auflagen und Restriktionen weiter beschränken und einengen.
aber diskutieren darf man doch noch?
NEIN, ich bin jetzt nur Leid sechs Monate auf einen Termin zu warten. Und dann gibt es solche Vollidioten die einen Termin haben und einfach nicht kommen. Was natürlich mein Arzt nicht weiß.
Bspw. Menschen mit Behinderung in Wohnheimen versäumen regelmäßig Termine - weil a) kein Personal da ist, dass sie begleiten kann und b) die Einrichtungen es vielfach nicht einmal mehr auf die Reihe kriegen, die Termine abzusagen weil, siehe a) kein Personal da ist.....
Glauben Sie, daran ändern irgendwelche fiktiven "Strafzahlungen" etwas? Wer soll die "eintreiben"? Glauben Sie, die Gerichte und Behörden haben nicht schon genug damit zu tun, sinnlos um sich selbst kreisende soziale Ungerechtigkeiten und fiktive Forderungen "irgendwie" zu regeln, nur weil irgendwelche Kreise ein warmes Gefühl brauchen und irgendwen dringend "bestrafen" wollen....
Ich hatte ein mal das Vergnügen Selbstzahler zu sein, da keine Kassenleistung. Ich bin jedes Mal auf die Minute pünktlich zu meinem Termin aufgerufen worden.
So gesehen gibt es sogar eine drei Klassen Gesellschaft. Allerdings bei 100€ pro 15 Minuten Termin achtet man schon sehr darauf den Patienten nicht warten zu lassen.
Immerhin hat die Behandlung geholfen.
Woher wussten Sie, dass das Kassenpatienten sind?
Deshalb würde es mich nicht wundern, würde das Praxisteam bei der Vergabe von Terminen die "privat Versicherten" etwas nach vorne ziehen, denn es geht dem Wirtschaftsunternehmen Praxis auch ums Geld!
Denn beim "Privatpatienten" werden ganz andere Sätze der GOÄ verrechnet, das 2,3fache ist die Regel, sehr oft auch das 3,5fache der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Der Vorteil des Arztes ist jedoch auch der Nachteil des Privatpatienten, denn je mehr die Versicherung an ärztlichen Leistungen ausgeben muß, umso schneller werden die Versicherungsprämien des "Privaten" angehoben.
Könnte der Arzt genauso beim "Kassenpatienten"abrechnen können, würden die Ausgaben der Kassen steigen und somit Arbeitnehmer-und geber ein Mehr an monatlichen Versicherungsbeiträgen zahlen müssen.
Das wollen jedoch die Beitagszahler jedoch nicht.
Ist jedoch nicht das Problem des PrPat., der zahlt!