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Würzburg
Kommentar: Menschen in Würzburgs Oberem Burgweg dürfen nicht ihr Zuhause verlieren
Familien und Senioren müssen plötzlich um ihr Zuhause fürchten. Mit seinen Plänen für den Oberen Burgweg setzt der Freistaat Bayern ein falsches Signal, findet unser Autor.
Bewohner fürchten um ihre Häuser. Der Obere Burgweg wurde in den 1920er Jahren im Erbbaurecht bebaut. Das läuft nun aus. 
Foto: Thomas Obermeier | Bewohner fürchten um ihre Häuser. Der Obere Burgweg wurde in den 1920er Jahren im Erbbaurecht bebaut. Das läuft nun aus. 
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:00 Uhr

Spricht man mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Oberen Burgwegs in Würzburg, so ist deren Unruhe und Unsicherheit fast körperlich zu spüren. "Mein Mann ist vor 70 Jahren in diesem Haus geboren", sagt eine Frau über den Gartenzaun hinweg und kämpft mit den Tränen. Der Grund: Das Erbbaurecht läuft nun aus, und der Freistaat prüft derzeit, ob er die Grundstücke an der kleinen Straße zur Festung Marienberg selbst benötigt – obwohl er zunächst eine Vertragsverlängerung gestellt hatte.

Das ist ein Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, wie man ihn sich selbst nicht wünscht - und nicht von einem Freistaat erwartet, der sich selbst "Sicherheit, Stabilität und Zukunft" auf die Fahnen geschrieben hat. Dieses Motto kann den Betroffenen am Oberen Burgweg derzeit nur als blanker Hohn erscheinen.

Sicher wird in Bayern Wohnraum dringend gebraucht. Dies aber auf dem Rücken teils betagter Bürger und Familien auszutragen, die dann ihrerseits auf der Straße stehen würden, ist nicht der richtige Weg. Denn der Beschluss des Landtags-Haushaltsausschusses, die Erbbaurechte zu prüfen, war sicher gut gemeint. Doch das Ergebnis kann nicht sein, dass Familien aus Häusern vertrieben werden, die ihre Urgroßeltern vor 100 Jahren mit den eigenen Händen erbaut haben.

Noch ist Zeit, das zu ändern. Es ist Augenmaß gefragt. Und alles, was die Betroffenen am Oberen Burgweg wollen, ist Sicherheit, Stabilität und Zukunft. Und das sollte man ihnen auch zugestehen.

 
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  • webewue
    Gewiss, die Lage ist schön aber um leichtfertige Kommentare zu entkräften:
    https://www.haus.de/geld-recht/erbpacht-oft-ein-schnaeppchen-manchmal-ein-risiko-16173

    Wer weiß, was die Leute aktuell an Erbbauzins bezahlen bzw. bezahlt haben?
    Hat der Freistaat rechtzeitig, also Jahre zuvor, die Eigentümer zur Rückgabe aufgefordert bzw. informiert?

    In dieser Straße werden wahrscheinlich Luxuswohnungen geplant, die sich ein Normalverdiener nicht leisten kann.

    Der Freistaat hat tausende Wohnungen für "Brotbrösel" abgegeben und jetzt muss es der "Kleine Mann:in" ausbaden!
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  • Oreus
    Ich stelle mal die Gegenfrage an den Autor dieses Artikels:
    Sie sind jung, haben nicht viel Geld, und wollen trotzdem ein kleines Haus bauen.
    Alleine schaffen Sie das nicht. Also bauen sie gleich eine Einliegerwohnung mit ein.
    Diese vermieten sie vertraglich für maximal 20 Jahre. Die 20 Jahre sind nun um, und der Mieter sagt: "Nö, jetzt will ich auch nicht mehr ausziehen!", obwohl er das bei Vertragsabschluss sogar unterschrieben hat.
    Oder, Sie leasen sich ein Auto (das Beispiel ist sogar besser!):
    Nach dem Ende der Leasingzeit wollen Sie das Auto nicht mehr zurückgeben, weil es Ihnen so lieb geworden ist. Dann können sie es dem Leasing-Geber vielleicht abkaufen, aber schenken wird er das Ihnen sicherlich nicht!
    Genauso verhält es sich mit dem Erbbaurecht:
    Die haben ein Grundstück geleast, um darauf ein Haus zu bauen.
    Jetzt ist der Leasingvertrag abgelaufen, und sie müssen es zurückgeben. Genau genommen müssten sie das Grundstück sogar wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen.
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  • sepele
    Lieber Herr Lauterbach,

    emotional ist ihr Kommentar sicher nachvollziehbar.

    Nur führt er das erbbaurecht halt völlig ad absurdum. Zum wird dies - weil es eben nur Erbbaurecht ist - zu besonders günstigen Konstitutionen ausgegeben. Zudem weiß jeder, dass nach 99 Jahren grundsätzlich Schluss ist, Zweck davon ist, dass der Staat nach dieser Zeit über zeitgemäße Nutzung der Grundstücke neu entscheiden kann, und wenn dass wir heute mehr Wohnungen in Würzburger brauchen ist doch offensichtlich.

    In diesem Kontext dann von „Vertreibung“ zu sprechen ist schon starker tobak. Es ist unterstes Bild-Niveau,
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  • al-holler@t-online.de
    starker Tobak? Nein, schlimmer: dich befürchte, daas ist gewollte und bewusste Stimmungsmache.....
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  • al-holler@t-online.de
    Sehr geehrter Herr Lauterbach,
    könnten Sie Ihren doch (m. E, aber nicht nur meines allein!) Recht einseitigen Kommentar noch einmal überarbeiten. Ansonsten stehen Sie (... s. o. ..) doch Recht alleine da
    Have a nice ..

    .
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  • Zugut
    Die Zufahrt zur Festung wird von den Siedlungshäusern charmant eingerahmt. Diese Siedlung ist in ihrer Geschlossenheit etwas Besonderes, worüber man gern auch nachdenkt, wenn man sie passiert. Ein Bürgerprojekt der 20er ist eine Seltenheit und es könnte sich eventuell lohnen, diese als Ensemble zu schützen. Dort nun Sozialen Mehrgeschosswohnungsbau zu platzieren, könnte optisch auch mächtig ins Auge gehen. Der Hunger nach immer neuen SozialWohnflächen ist weiter ungebremst. Der Zuzug von fern nach Unterfranken stieg 21 wieder deutlich an. Aber muss das gerade dieses Filetstück an der Auffahrt zur Festung ausbaden? Da gibt es andernorts doch bessere Möglichkeiten.
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  • Lebenhan1965
    99 Jahre sind eine lange Zeit

    um mit dem Eigentümer über den Verkauf des Grundstücks zu reden auf dem mein Haus steht.
    In der Regel ist ein Haus nach einer Generation von 30 Jahren locker bezahlt. Warum hat man sich danach nicht bemüht auch das Grundstück zu erwerben?

    Erbbaurecht ist doch schon eine besonders günstige Gelegenheit zu den eigenen vier Wänden zu kommen. In dem Fall hätte halt die nächste Generation sich ums Grundstück kümmern müssen.

    Ich würde sagen: Gute Gelegenheit gehabt und nicht genutzt. Selber schuld!
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  • Lemmy
    sehe ich genau so - alke Vorteile haben wollen aber nicht mit den Konsequenzen leben können
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  • Lebenhan1965
    @ lemmy

    Noch dazu lagen die Jahre des Wirtschaftswunders innerhalb dieser 99 Jahre. Da hat doch fast jeder steigende Einkommen erzielt.
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  • jebusara@web.de
    Erbbaurecht besagt, dass das Grundstück NICHT zum Verkauf steht sprich der Häuslebauer hat keine Chance das Grundstück zu erwerben. Er zahlt dem Eigentümer jedoch Pacht. Das eigene Haus steht also auf einem gemieteten Grundstück für das sie eine gewisse Summe zahlen müssen. Da können Sie sich noch so sehr um einen Kauf bemühen - der wird nicht stattfinden. Ob das Haus nun bezahlt ist, im Wirtschaftswunder entstanden ist oder ob Schulden auf ihm lasten ist dabei völlig egal. Nach Ablauf der (üblichen) 99 Jahre müsste das Grundstück geräumt werden. Genau wie ein Mietvertrag auf Zeit, ist diese abgelaufen muss man ausziehen.
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  • Lebenhan1965
    @ winnem

    So starr ist das nicht immer geregelt.

    In einem anderen Artikel zu diesem Vorgang steht eben dass einer aus dieser Reihe seine Chance genutzt hatte und mittlerweile sein Haus samt Grundstück mit hohem Gewinn weiter verkauft hat.

    Von kirchlichen Erbaurechtverträgen kenne ich es auch, dass diese Hauseigentümer nach Anzahlung des Hauses das Grundstück zum Zeitwert erwerben konnten, der natürlich über dem Wert zum Zeitpunkt des Hausbaus liegt.
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  • Lebenhan1965
    Nachsatz @ winnem

    Ich meinte natürlich Abzahlung des Hauses, blöde Autokorrektur!
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  • lapporten
    Natürlich kann der Grundstückseigentümer als Erbbaurechtsgeber dem Erbbauberechtigten das Grundstück jederzeit zu Eigentum veräußern, wenn sich beide darüber einig sind. Das kommt auch durchaus immer wieder vor. Einen Anspruch auf den Erwerb des Grundstücks hat der Erbbauberechtigte selbstverständlich nicht.
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  • Einwohner
    Es war und ist doch seit Jahrzehnten bekannt dass dieser Tag kommen wird und man hätte sich vorbereiten können. Jetzt, wenige Monate vor Fälligkeit, kommt das Thema überraschend für alle Betroffenen, man drückt auf die Tränendrüse und aktiviert die Medien um die angebliche Ungerechtigkeit zu bekämpfen? Andere Anwohner waren wohl cleverer und haben sich frühzeitig um eine Lösung bemüht und sind jetzt nicht betroffen, oder?
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  • alex1031955871@aol.com
    Wie an anderer Stelle zu lesen ist wurde sich ja offensichtlich zumindest seit 2018 um Weiterführung bemüht, ohne dass vom Freistaat eine ablehnende Reaktion gekommen wäre.
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  • jkwue
    Ich kenne das Schreibem nicht aber wenn das unverbindlich angekündigt war, dann ist es auch nur unverbindlich.

    Andere Familien verlieren ihr Zuhause aufgrund Zwangsversteigerung durch die Bank oder durch Ablauf eines befristeten Mietvertrag oder durch Enteignung damit eine Umgehungsstraße gebaut werden kann. Da berichtet die Mainpost auch nicht...
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  • sabler19392001
    Was bedeutet dieser Kommentar? Dann kann man es ruhig zulassen, dass öffentliche Stellen an anderer Stelle Leute auch unrecht behandelt? Gleiches Unrecht für alle?
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  • jkwue
    Nein aber wenn man nach "Sabine Pichler Mainpost" googelt, stellt man eine umfangreiche Tätigkeit dieser Frau für die Main-Post in der Vergangenheit fest. Das stellt dann eine ausgewogene und neutrale Berichterstattung durch eine Tageszeitung, die ich mit meinem Abonnement bezahle, deutlich infrage.

    Die Familien, deren Häuser durch Zwangsversteigerung verloren gegangen sind, waren halt leider keine Main-Post Mitarbeiter.
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  • ernst.lauterbach@mainpost.de
    Frau Pichler war und ist keine Mitarbeiterin der Redaktion der Main-Post.
    Sie arbeitet für die Marktgemeinde Zell am Main als deren Presseverantwortliche.

    In dieser Funktion erstellt sie Pressemitteilungen für die Marktgemeinde Zell, die in der Main-Post veröffentlicht werden.
    Daher erscheint ihr Name dort als Autorin und Fotografin, wie es das Presserecht erfordert, und daher findet man dies auch bei der Google-Suche.

    Hier nachzulesen: https://www.zell-main.de/de/buerger/rathaus-verwaltung/verwaltung/ansprechpartner/pichler-sabine
    Grüße aus der Redaktion!
    Ernst Lauterbach
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  • jkwue
    Guten Tag, es besteht hier keine Verbindung zur Main-Post. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen Kommentar handelt, also der Text die Meinung des Autors widerspiegelt.
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