Spricht man mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Oberen Burgwegs in Würzburg, so ist deren Unruhe und Unsicherheit fast körperlich zu spüren. "Mein Mann ist vor 70 Jahren in diesem Haus geboren", sagt eine Frau über den Gartenzaun hinweg und kämpft mit den Tränen. Der Grund: Das Erbbaurecht läuft nun aus, und der Freistaat prüft derzeit, ob er die Grundstücke an der kleinen Straße zur Festung Marienberg selbst benötigt – obwohl er zunächst eine Vertragsverlängerung gestellt hatte.
Das ist ein Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, wie man ihn sich selbst nicht wünscht - und nicht von einem Freistaat erwartet, der sich selbst "Sicherheit, Stabilität und Zukunft" auf die Fahnen geschrieben hat. Dieses Motto kann den Betroffenen am Oberen Burgweg derzeit nur als blanker Hohn erscheinen.
Sicher wird in Bayern Wohnraum dringend gebraucht. Dies aber auf dem Rücken teils betagter Bürger und Familien auszutragen, die dann ihrerseits auf der Straße stehen würden, ist nicht der richtige Weg. Denn der Beschluss des Landtags-Haushaltsausschusses, die Erbbaurechte zu prüfen, war sicher gut gemeint. Doch das Ergebnis kann nicht sein, dass Familien aus Häusern vertrieben werden, die ihre Urgroßeltern vor 100 Jahren mit den eigenen Händen erbaut haben.
Noch ist Zeit, das zu ändern. Es ist Augenmaß gefragt. Und alles, was die Betroffenen am Oberen Burgweg wollen, ist Sicherheit, Stabilität und Zukunft. Und das sollte man ihnen auch zugestehen.
https://www.haus.de/geld-recht/erbpacht-oft-ein-schnaeppchen-manchmal-ein-risiko-16173
Wer weiß, was die Leute aktuell an Erbbauzins bezahlen bzw. bezahlt haben?
Hat der Freistaat rechtzeitig, also Jahre zuvor, die Eigentümer zur Rückgabe aufgefordert bzw. informiert?
In dieser Straße werden wahrscheinlich Luxuswohnungen geplant, die sich ein Normalverdiener nicht leisten kann.
Der Freistaat hat tausende Wohnungen für "Brotbrösel" abgegeben und jetzt muss es der "Kleine Mann:in" ausbaden!
Sie sind jung, haben nicht viel Geld, und wollen trotzdem ein kleines Haus bauen.
Alleine schaffen Sie das nicht. Also bauen sie gleich eine Einliegerwohnung mit ein.
Diese vermieten sie vertraglich für maximal 20 Jahre. Die 20 Jahre sind nun um, und der Mieter sagt: "Nö, jetzt will ich auch nicht mehr ausziehen!", obwohl er das bei Vertragsabschluss sogar unterschrieben hat.
Oder, Sie leasen sich ein Auto (das Beispiel ist sogar besser!):
Nach dem Ende der Leasingzeit wollen Sie das Auto nicht mehr zurückgeben, weil es Ihnen so lieb geworden ist. Dann können sie es dem Leasing-Geber vielleicht abkaufen, aber schenken wird er das Ihnen sicherlich nicht!
Genauso verhält es sich mit dem Erbbaurecht:
Die haben ein Grundstück geleast, um darauf ein Haus zu bauen.
Jetzt ist der Leasingvertrag abgelaufen, und sie müssen es zurückgeben. Genau genommen müssten sie das Grundstück sogar wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen.
emotional ist ihr Kommentar sicher nachvollziehbar.
Nur führt er das erbbaurecht halt völlig ad absurdum. Zum wird dies - weil es eben nur Erbbaurecht ist - zu besonders günstigen Konstitutionen ausgegeben. Zudem weiß jeder, dass nach 99 Jahren grundsätzlich Schluss ist, Zweck davon ist, dass der Staat nach dieser Zeit über zeitgemäße Nutzung der Grundstücke neu entscheiden kann, und wenn dass wir heute mehr Wohnungen in Würzburger brauchen ist doch offensichtlich.
In diesem Kontext dann von „Vertreibung“ zu sprechen ist schon starker tobak. Es ist unterstes Bild-Niveau,
könnten Sie Ihren doch (m. E, aber nicht nur meines allein!) Recht einseitigen Kommentar noch einmal überarbeiten. Ansonsten stehen Sie (... s. o. ..) doch Recht alleine da
Have a nice ..
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um mit dem Eigentümer über den Verkauf des Grundstücks zu reden auf dem mein Haus steht.
In der Regel ist ein Haus nach einer Generation von 30 Jahren locker bezahlt. Warum hat man sich danach nicht bemüht auch das Grundstück zu erwerben?
Erbbaurecht ist doch schon eine besonders günstige Gelegenheit zu den eigenen vier Wänden zu kommen. In dem Fall hätte halt die nächste Generation sich ums Grundstück kümmern müssen.
Ich würde sagen: Gute Gelegenheit gehabt und nicht genutzt. Selber schuld!
Noch dazu lagen die Jahre des Wirtschaftswunders innerhalb dieser 99 Jahre. Da hat doch fast jeder steigende Einkommen erzielt.
So starr ist das nicht immer geregelt.
In einem anderen Artikel zu diesem Vorgang steht eben dass einer aus dieser Reihe seine Chance genutzt hatte und mittlerweile sein Haus samt Grundstück mit hohem Gewinn weiter verkauft hat.
Von kirchlichen Erbaurechtverträgen kenne ich es auch, dass diese Hauseigentümer nach Anzahlung des Hauses das Grundstück zum Zeitwert erwerben konnten, der natürlich über dem Wert zum Zeitpunkt des Hausbaus liegt.
Ich meinte natürlich Abzahlung des Hauses, blöde Autokorrektur!
Andere Familien verlieren ihr Zuhause aufgrund Zwangsversteigerung durch die Bank oder durch Ablauf eines befristeten Mietvertrag oder durch Enteignung damit eine Umgehungsstraße gebaut werden kann. Da berichtet die Mainpost auch nicht...
Die Familien, deren Häuser durch Zwangsversteigerung verloren gegangen sind, waren halt leider keine Main-Post Mitarbeiter.
Sie arbeitet für die Marktgemeinde Zell am Main als deren Presseverantwortliche.
In dieser Funktion erstellt sie Pressemitteilungen für die Marktgemeinde Zell, die in der Main-Post veröffentlicht werden.
Daher erscheint ihr Name dort als Autorin und Fotografin, wie es das Presserecht erfordert, und daher findet man dies auch bei der Google-Suche.
Hier nachzulesen: https://www.zell-main.de/de/buerger/rathaus-verwaltung/verwaltung/ansprechpartner/pichler-sabine
Grüße aus der Redaktion!
Ernst Lauterbach