
Wer eine freie Fläche hat, der hat sie zu begrünen. So steht das zumindest in der Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Würzburg. Viele bayerische Städte und Gemeinden haben "Grüngestaltungssatzung" erlassen, um Hausbesitzerinnen und -besitzer dazu zu verpflichten, ihre Gärten zu bepflanzen - und nicht etwa mit Schotter zu bedecken. In der Würzburger Arndtstraße machte im Frühjahr 2024 ein asphaltierter Vorgarten Schlagzeilen: Ein Hausbesitzer hatte Hecken und Rasen entfernt und die Fläche vor seinem Haus asphaltiert. Nach Beschwerden von Anwohnern hat die Stadt die Beseitigung im Sommer des Asphalts angeordnet. Begrünt ist die Fläche aber bis heute noch nicht.
Das könnte ein Problem werden. Denn der Freistaat hat den Kommunen mit dem Modernisierungsgesetz von Ministerpräsident Markus Söder das Instrument der Freiflächensatzungen entzogen. Um Bürokratie abzubauen, sollen Kommunen nicht mehr dabei mitreden können, was gepflanzt wird.
Der Würzburger Landtagsabgeordneter Patrick Friedl (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte Söders Vorstoß: Eines der "wenigen Instrumente der Kommunen, um die Siedlungen grüner und klimaresilienter zu gestalten" seien die Satzungen. Auch vom bayerischen Städte- und Gemeindetag gab es Kritik. Als Kompromiss schlug die bayerische Regierung vor, dass es Städten und Kommunen gestattet werden soll, "mittels Bauvorschriften in einem kleinen Handlungsrahmen zu agieren." Was bedeutet das?

Georg Wagenbrenner, Pressesprecher der Stadt Würzburg sagt: Ab Oktober gilt die Freiflächenregelung nicht mehr und dann könne die Stadt "lediglich Bodenversiegelung, nicht begrünte Steingärten und ähnlich eintönige Flächennutzungen" verbieten. Vorschreiben, dass die Flächen zu begrünen sind – das ist "zukünftig nicht mehr möglich."
Die noch geltende Freiflächenregelung sei ein "wichtiges kommunales Instrument", sagt Wagenbrenner. Denn damit lasse sich "Flächenverbrauch und -versiegelung reduzieren, die Biodiversität fördern und Überschwemmungs- und Hitzeschutz betreiben." Kurz: Eine ganze Menge Klimaschutz und Klimaanpassung. Laut Wagenbrenner ist nicht klar, wie es ohne die Satzung weiter gehen wird: "Inwieweit eine weitere Satzung erforderlich wird, ist zu untersuchen", sagt Wagenbrenner.
Bis Ende September gilt die Freiflächengestaltungssatzung unverändert, teilt Wagenbrenner mit. Daran müssten sich also auch die Besitzer des Vorgartens in der Arndtstraße, der vor knapp einem Jahr Aufsehen erregt hatte, halten. Doch warum ist der Garten noch nicht bepflanzt?
Die Gestaltung des Vorgartens sei mit dem Hausbesitzer geklärt, sagt Wagenbrenner. Dass die Stadt nicht dafür sorgt, dass diese umgesetzt wird, erklärt er so: "Aufgrund der einvernehmlichen Erörterung sind bauaufsichtliche Maßnahmen gegenwärtig nicht angezeigt. Die Umgestaltung erfolgt im Laufe dieses Jahres."
Das Problem: Wenn die Flächengestaltungssatzung im Oktober nicht mehr gültig ist und keine neue Regelung geschaffen wurde, könnte die Stadt dem Hausbesitzer in Zukunft nicht mehr vorschreiben, dort etwas zu pflanzen.
Am Besten mal bei sich selbst anfangen und die städtischen Betonwüsten begrünen!
1.Rathausvorplatz
2.Eichhornstrasse
3.kaiserstrasse
Aber stimmt dieser Vorgarten sollte seitens der stadt getadelt werden.
https://www.wuerzburg.de/themen/umwelt-klima/stadtnatur-und-biologische-vielfalt/urbanes-gruen/529421.Masterplan-FREIRAUM--Konzeptstudie-zu-Gruen--und-Freiraeumen-in-der-Innenstadt-und-Sanderau.html