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Würzburg/München
Bayerisches Bauministerium ändert Gesetzentwurf nach Kritik: "Kein Freifahrtschein für Schottergärten"
Neue Entwicklung beim Streitthema "Modernisierungsgesetz" in Bayern: Der Wegfall kommunaler Gestaltungsregeln für Gärten ist vom Tisch. Vorgaben sollen erlaubt bleiben. 
Viel Stein, wenig Grün: Ein typischer Schottergarten irgendwo in Unterfranken. Die Staatsregierung wollte mit einem Modernisierungsgesetz, dass Kommunen künftig keine Satzungen für die Gestaltung mehr haben. 
Foto: Günther Geiling | Viel Stein, wenig Grün: Ein typischer Schottergarten irgendwo in Unterfranken. Die Staatsregierung wollte mit einem Modernisierungsgesetz, dass Kommunen künftig keine Satzungen für die Gestaltung mehr haben. 
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 17.08.2024 02:34 Uhr

Nach der Sommerpause soll im Landtag das "Erste Modernisierungsgesetz Bayern" verabschiedet werden. Mit diesem neuen Gesetz will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Bürokratie abbauen: Unnötige Vorschriften, vor allem beim Bauen, werden gestrichen. Überraschend hat das Bayerische Bauministerium jetzt auf Anfrage dieser Redaktion mitgeteilt: Es gibt eine entscheidende Änderung im Entwurf: bei der Streichung kommunaler Satzungen für Gartengestaltung. 

Seit das Kabinett den Gesetzentwurf Ende Juni beschlossen hat, gab es vor allem zu diesem Punkt viel Kritik. Der Bayerischer Städte- und Gemeindetag sowie Verbände wie Bayerische Architektenkammer oder der Bund Naturschutz (BN) wollen den Wegfall dieses kommunalen Steuerungsinstrumentes nicht akzeptieren.

Satzungen sollen Versiegelung von Gärten verhindern

Mit den Gestaltungssatzungen unterbinden Städte und Gemeinden wie zum Beispiel Würzburg, Schweinfurt, Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen) oder Gochsheim (Lkr. Schweinfurt) das Anlegen von pflanzenlosen Kiesflächen oder Schottergärten. Auch die Bevorzugung heimischer oder trockenresistenter Pflanzen kann von der Kommune damit geregelt werden. Ohne diese Satzungen, befürchten die Kritiker, könnte die Versiegelung von Gärten in Siedlungen weiter zunehmen.   

Auf Anfrage, was die Staatsregierung den Einwänden von Kommunen und Verbänden entgegnet, verweist die Staatskanzlei an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Dessen Sprecher teilt jetzt mit: Das geplante Gesetz wurde als Reaktion auf die Kritik geändert.  

Kommunales Verbot von Bodenversiegelung und Steingärten wohl weiter möglich

Ursprünglich hatte das "Ersten Modernisierungsgesetz Bayern" vorgesehen, dass es keine kommunalen Satzungen zur Gestaltung und Bepflanzung von Gärten mehr gibt. Jetzt erlaubt der geänderte Entwurfstext laut Bauministerium Satzungen zum "Verbot von Bodenversiegelung, nicht begrünten Steingärten sowie ähnlich eintönigen Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert".

Dazu erklärt der Ministeriumssprecher: "Das Modernisierungsgesetz ist also kein Freifahrschein für Schottergärten, die Gartengestaltung wird lediglich weitgehend den Eigentümern überlassen."

Die Frage, ob jetzt bayernweit alle kommunale Satzungen neu erlassen werden müssen, beantwortet das Ministerium nicht konkret. "Durch die Neufassung können die Gemeinden generell bestimmte Dinge wie Schottergärten verbieten, jedoch nicht mehr wie bisher sehr kleinteilig die Gartengestaltung der Bürger und Bürgerinnen", teilt der Sprecher mit. 

Würzburger Grüne wollen Resolution im Stadtrat verabschieden

Im Würzburger Stadtrat ist das neue Gesetz an diesem Mittwoch Thema: Die Grünen-Fraktion hat vor der Sitzung in einer Pressemitteilung erklärt, den "Eingriff der Bayerischen Staatsregierung in kommunale Selbstverwaltung und die Abschaffung der Grünsatzungen verhindern" zu wollen. Dazu soll eine Resolution zum Erhalt der Satzung beschlossen werden, die der Würzburger Stadtrat 2021 einstimmig aufgestellt hat. Die Resolution, so die Grünen, soll Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU) an Landesregierung und Bayerischen Landtag übermitteln.

Nach der kurzfristig bekannt gewordenen Änderung im Gesetzentwurf sagt Grünen-Fraktionsvorsitzende Sandra Vorlová: "Wir halten trotzdem an unserem Antrag fest." Denn auch die geänderte Fassung drohe der Freiflächengestaltungssatzung die Rechtsgrundlage zu entziehen. "Wir wollen aber weiterhin damit Gartenflächen gestalten und nicht einzelne Punkte verbieten."

 
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  • Walter Vonhof
    Die Baugesetzgebung ist nicht das Problem. Die 15.000 "unnötigen Gesetzgebungen", wie Sie behaupten, sind zivilrechtliche Regelungen, die haben mit dem Baurecht nichts zu tun. Das haben mittlerweile auch die Macher der E-Gebäude-Initiative erkannt und den Fokus geändert. Daher wird z.B. vermutlich demnächst das BGB hinsichtlich der Bauverträge geändert, hier liegt gerade der Referentenentwurf zur Anhörung aus dem Justizministerium (Bund) vor. Die "winzigen Winzigkeiten", die im bayerischen Baurecht geändert werden sollen, flankieren insofern nur das, was an anderer Stelle zu leisten ist. Landesrecht kann kein Bundesrecht brechen, und daher ist der Einfluss begrenzt. Und selbst im eigenen Einflussbereich gibt und gab es noch nie "5.000 Bauvorschriften".
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  • Herbert Stapff
    Jetzt soll endlich eine winzige Winzigkeit von Bürokratie abgebaut werden und schon regt sich wieder Widerspruch. So wird das nie was mit dem Abbau von ca. 15.000 unnötigen Baugesetzgebungen (Anno 2.000 hatten wir 5.000 Bauvorschriften, jetzt sind es ca. 20.000).
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