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Osthausen
2000 tote Schweine: Neue Ermittlungen im Gelchsheimer Schweineskandal
2000 Tiere hat ein Bauer aus dem Landkreis Würzburg verenden lassen – und blieb straffrei. Eine Beschwerde der Tierrechtsorganisation PETA bringt nun wieder Bewegung in den Fall.
Rund 2000 Schweine hat ein Landwirt in seinem Stall bei Osthausen über Monate hinweg qualvoll verenden lassen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft dazu erneut die Ermittlungen aufgenommen.
Foto: Thomas Obermeier | Rund 2000 Schweine hat ein Landwirt in seinem Stall bei Osthausen über Monate hinweg qualvoll verenden lassen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft dazu erneut die Ermittlungen aufgenommen.
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:08 Uhr

Strafrechtlich galt das Verfahren gegen den Landwirt, der in seinem Stall bei Gelchsheim (Lkr. Würzburg) rund 2000 Schweine hat verenden lassen, als abgeschlossen. Doch die Tierrechtsorganisation PETA will nicht locker lassen, auch wenn die Generalstaatstaatsanwaltschaft in Bamberg die Einstellung der Ermittlungen wegen Schuldunfähigkeit für rechtens erklärt hat. Eine Aufsichtsbeschwerde beim bayerischen Justizministerium brachte PETA nun zumindest einen Teilerfolg. Das Ministerium wies die Staatsanwaltschaft in Würzburg an, auch die Zeit vor dem bisher angenommenen Tatzeitraum auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu prüfen. Inzwischen hat die Anklagebehörde ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Fast zwei Jahre sind inzwischen seit Bekanntwerden des Falls vergangen. In einem Stall nahe dem Gelchsheimer Ortsteil Osthausen waren rund 2000 zum Teil bereits verweste oder mumifizierte Schweinekadaver entdeckt worden. In ihren Ermittlungen ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die meisten der Tiere über einen Zeitraum von mehreren Monaten qualvoll verhungert und verdurstet sind.

Dennoch wurden die Ermittlungen gegen den Landwirt, der in einem Nachbarort wohnt, eingestellt, weil es ein psychiatrischer Gutachter nicht für ausgeschlossen hielt, dass der Mann aufgrund einer psychischen Störung schuldunfähig war. Weil er in diesem Fall nicht verurteilt werden kann, sei das Verfahren einzustellen, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung.

Tiere verendeten über zwei Jahre hinweg

Der Gutachter ging dabei von einem Tatzeitraum zwischen Frühjahr 2017 und Frühjahr 2018 aus. PETA begründete ihre Aufsichtsbeschwerde unter anderem mit der Annahme, dass die ersten Schweine vermutlich bereits Anfang 2016 verendeten und beruft sich dabei auf entsprechende Untersuchungen des Veterinäramts und Aussagen einer Amtstierärztin vor dem Würzburger Verwaltungsgericht. Dadurch werde aus Sicht von PETA auch die  Schlussfolgerung aus dem psychiatrischen Gutachen infrage gestellt.

Recherchen der Redaktion ergaben außerdem, dass der Landwirt bereits bei einer früheren Kontrolle durch die Zertifizierungsstelle Qualität und Sicherheit GmbH (QS) negativ aufgefallen war. QS ist eine von Erzeugerverbänden, Fleischindustrie und Lebensmittelhandel getragene Kontrollorganisation, die unter anderem über die Einhaltung von Qualitäts- und Tierschutzstandards über die gesamte Produktionskette wacht.

Zertifizierte Schlachtbetriebe verpflichten sich, nur Tiere aus zertifizieren Mastbetrieben zu verarbeiten und zu vermarkten. Der Verlust dieser Zertifizierung kann weitreichende Konsequenzen für den betroffenen Landwirt haben, weil er sich neue Abnehmer suchen und mitunter Preisabschläge in Kauf nehmen muss.

Recherche: Landwirt war schon früher bei Kontrollen aufgefallen

Nach den der Redaktion vorliegenden Informationen stellte ein QS-Kontrolleur im April 2015 fest, dass in einer der Stallanlagen, die der Landwirt betrieb, das vorgeschriebene Bestandsbuch fehlte und keine Belege über verabreichte Arzneimittel vorgelegt werden konnten. Der Verstoß wurde mit einer Vertragsstrafe geahndet und die QS-Zertifizierung entzogen, nachdem die geforderten Nachweise nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachgereicht wurden. Zwei Monate später wurde der Betrieb ganz vom QS-System abgemeldet. Der Anwalt des Landwirts wollte auf Anfrage der Redaktion keine Stellungsnahme zu dem Sachverhalt abgeben.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Würzburg mitteilt, wurde inzwischen ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und des unerlaubten Betreibens von Anlagen eingeleitet, in dem auch die von PETA vorgebrachten Vorwürfe und der Zeitraum ab Ende 2015 geprüft werden. Die Ermittlungen dauerten an, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Gleichzeitig wartet man im Würzburger Landratsamt auf eine weitere Entscheidung zu dem Fall. Nachdem der Landwirt mitgeteilt hatte, dass er sich außerstande sehe, die Schweinekadaver entsorgen und die Stallgebäude reinigen und desinfizieren zu lassen, beauftragte das Landratsamt ein Fachunternehmen und verzichtete dabei mit Verweis auf die Dringlichkeit auf eine Ausschreibung.

Landkreis wartet auf Entscheidung über die Berufung

Gegen den Kostenbescheid über rund 200 000 Euro klagte der Landwirt und bekam vor dem Verwaltungsgericht Würzburg Recht, weil das Gericht die Dringlichkeit der Vergabe nicht als ausreichend nachgewiesen sah. Der Landkreis bliebe damit auf den Kosten sitzen und will deshalb in die nächste Instanz gehen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung liegt inzwischen seit Monaten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit.

 
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Kommentare
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  • R. A.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Leider kann ich den Kommentar nicht freischalten, da er Behauptungen enthält, die nicht belegt werden. Viele Grüße aus der Online-Kommunikation
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  • R. B.
    Wird Zeit, daß das nochmal aufgerollt wird. Es kann ja wohl nicht sein, daß so jemand straffrei davon kommt und die Kosten der Entsorgung auch noch die Allgemeinheit bezahlen soll. Danke PETA!
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  • N. K.
    Das ist in der deutschen Justiz nicht das erste Mal, dass Staatsanwälte zum Jagen getragen werden müssen.
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  • H. S.
    Die Schuld ist ganz klar bei den Ämtern zu suchen, was anderes ist nicht akzeptabel. Die werden von uns allen dafür bezahlt, dass sie sich um solche Fälle kümmern, die ja noch bekannt waren...
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Der Schweinemäster darf bei so einer Tat keinesfalls straffrei davon kommen. Und wir Steuerzahler müssen auch noch für die Entsorgung der Kadaver aufkommen. Wer Tieren solch ein Leid zuführt muss eingesperrt werden!!!
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  • L. M.
    Zwei Jahre hat niemand etwas gemerkt !!!
    Der Betrieb war früher schon aufgefallen.
    Was hat die Aufsichtsbehörde in den Jahren vor bekanntwerden unternommen ?
    Wahrscheinlich hat man im Amt die Sessel gewärmt , und rühr mich nicht an.
    Jetzt versucht man das schwächste Glied wieder zu beißen !!!
    Und warum sucht die Staatsanwaltschaft nicht im Veterinäramt ?
    Da könnte man sicher richtig fündig werden und anklagen .
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  • P. T.
    Branca..Was sind das für Machenschaften auf den Würzburger ÄMTERN.GOTTSEIDANK wird jetzt nachgeholt. Ich bin nicht Peta freundlich aber in diesem Fall wo soviel vertuscht wurde gehört aufgeräumt.
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