Seit 2019 beschäftigt sich die Gemeinde Gochsheim mit zwei Flächen für Photovoltaikanlagen. Die beiden Flächen liegen zwischen Weyer und Gochsheim an der Autobahn 70. Sie sind in etwa gleich groß, insgesamt handelt es sich um rund 4,4 Hektar. Normalerweise muss bei Bauvorhaben zu Autobahnen ein Abstand von 40 Metern eingehalten werden, berichtet Bürgermeister Manuel Kneuer. Die Planungen sahen aber nur einen Abstand von 20 Metern vor. Die Autobahndirektion Nordbayern, die seit 1. Januar 2021 für sämtliche Angelegenheiten auf deutschen Autobahnen zuständig ist, stimmte dem verkürztem Abstand zu.
Gemeinde will bevorzugt Dächer für Photovoltaik nutzen
Im Gemeinderat gibt es zudem einen aktuell gültigen Beschluss, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht weiter als 110 Meter von der Autobahn entfernt sein dürfen. In letzter Zeit habe es aber insgesamt vermehrt Anfragen nach Photovoltaikanlagen gegeben. Vorerst will die Gemeinde jedoch keine Freiflächen-PV-Anlagen mehr genehmigen, zunächst sollen bevorzugt Dächer genutzt werden.
Die Gemeinde prüft laut Kneuer für alle gemeindlichen Dächer, ob auf PV-Anlagen installiert werden könnten. Das helfe auch den Landwirtinnen und Landwirten. "Wir haben doch noch relativ viel Landwirtschaft", sagt Kneuer. Diese wolle die Gemeinde "nicht noch weiter rausdrängen oder sogar komplett verdrängen". Denn, so Kneuer, "wenn wir regionale Produkte wollen, müssen sie auch irgendwo angebaut werden können".
Konkrete Verpflichtungen zum Bau
Neben dem gewonnenen Strom aus erneuerbaren Energien "war es uns sehr wichtig, zusätzlich etwas für die Umwelt zu tun". So sind Grünflächen vorgesehen, teilweise soll der Grünstreifen acht bis zehn Meter breit werden. Die Gemeinde setze damit das Konzept der ökologischen Flurbereinigung fort. Dass der Grünstreifen bei der Umsetzung auch wirklich mitgestaltet wird, sei sicher. Denn die Gemeinde habe als erste im Landkreis einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt.
Ein normaler Bebauungsplan sei eher ein "Angebotsplan", erklärt Geschäftsleiter Udo Böhnlein. Dabei gibt die Gemeinde Rahmenbedingungen vor, die konkrete Ausgestaltung sei aber offen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sei dagegen deutlich konkreter. Bei diesem muss der Bauwillige den Vorhaben- und Erschließungsplan vorlegen. Dann wird ein Bebauungsplan erstellt. Und letztlich darf dann nur das gebaut werden, was vorher genehmigt wurde. Hierzu sei der Bauherr auch innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums verpflichtet, zudem übernimmt er sämtliche Kosten.
Eine der beiden PV-Anlagen produziert Strom für rund 550 Haushalte
Sollte der Bauherr dem nicht nachkommen, "wird der Bebauungsplan wieder aufgehoben, das ist rechtlich bis ins kleinste Detail abgesichert", so Kneuer. Ihm zufolge profitieren beide Seiten: Die Gemeinde habe Sicherheit, denn sie weiß vorher, was kommen wird. Und der Bauträger habe ein Konzept. Dieses darf er auch so umsetzten, ohne dass noch etwas dazwischen komme.
Eine der beiden Flächen gehört der Unterfränkischen Überlandzentrale Mainfranken (ÜZ), die andere einer Privatperson. Beide Parteien haben sich mit ihrem Vorhaben zusammengeschlossen. Sie profitieren voneinander, können beispielsweise gemeinsame Anschlüsse nutzen. Photovoltaikanlagen seien der ÜZ zufolge ein wichtiger Bestandteil der regionalen Energiewende. Deswegen fördert die ÜZ "den Ausbau in unserem Netzgebiet" und baut auch eigene Anlagen – "vornehmlich dort, wo es das Landschaftsbild nicht stört".
So ist es auch in Weyer der Fall, wo eine PV-Anlage mit einer Leistung von 1782 kWp entstehen soll. Voraussichtlich werde die Photovoltaikanlage jährlich 1,8 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen, womit circa 550 Haushalte mit Strom versorgt werden können. "Das heißt, dass rechnerisch mehr als der ganze Ort Weyer abgedeckt werden kann. Der erzeugte Sonnenstrom wird direkt ins Ortsnetz von Weyer eingespeist und steht so den Bewohnern zur Verfügung", teilt die ÜZ auf Nachfrage mit.
wären faire Preise für faire Produkte.
Beim Billig-billig-billig wird es immer irgendjemand geben, der - und ### auf die ### Umweltvorschriften - billiger produzieren wird als wir hier. Die Bauern verpachten ihre Flächen doch nicht aus Jux und Tollerei an die Solarparkbetreiber, sondern weil sie so mehr Geld hereinbekommen als für Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben.
MMn gehören die EU und alle so genannten "Frei"handelsabkommen schon lange mal auf den Prüfstand und dafür gesorgt, dass hier nur noch Produkte zum Verkauf gelangen können, bei denen alle Umwelt-, Sozial-, usw. -Vorschriften mit denen die deutschen Bauern so traktiert werden NACHWEISLICH eingehalten wurden (nix mehr mit Regenwald-Raubbau, ungezügeltem Pestizid-Einsatz, Kinderarbeit usw.). Dann klappts auch hierzulande wieder mit der Landwirtschaft.