Etwas versteckt am Rand des Schlossparks steht hinter hohen Zäunen ein Gebäude, über das es viele Vorurteile gibt: die Forensik der Psychiatrie Werneck. Hier sind psychisch kranke und drogenabhängige Straftäter untergebracht, die ein Gericht als nicht oder nur teilweise schuldfähig eingestuft hat. Ist das also ein Käfig voller Vergewaltiger? Ein Verrückten-Gefängnis? Ein Therapiezentrum für Serienmörder? Mit vielen geht beim Gedanken an die Einrichtung die Phantasie durch. Ein Grund, etwas genauer hinzuschauen.
Im schwer gesicherten Haus gibt es zwei Stationen. Eine für die „63er“ und eine für die „64er“, wie die Mitarbeiter hier sagen. Die Zahlen kommen von den Paragrafen des Strafgesetzbuchs (StGB), die die Unterbringung regeln. Ein 63er ist nach Paragraf 63 StGB hier untergebracht, weil er psychisch krank ist, deshalb eine Tat begangen hat und die Gefahr besteht, dass er es wieder tut. Paragraf 64 meint das gleiche, nur für Drogen- oder Alkoholsüchtige.