Beate Wagner zählt zu den Menschen, die im Sinne der von der Politik sowie von Umwelt- und Klimaschützern propagierten Energiewende alles richtig gemacht haben. Vor wenigen Monaten haben sie und ihr Mann die Ölheizung ihres Wohnhauses in Röthlein durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe ersetzen lassen. Doch anstatt sich über den Umbau freuen zu können, ist das Paar im Rentenalter jetzt ernüchtert.
Sie fühlen sich von ihrem Stromanbieter, der ÜZ Mainfranken in Lülsfeld, wegen angekündigter Kostensteigerungen für den Strombezug "über den Tisch gezogen", wie Beate Wagner sagt. Stimmt der Vorwurf? Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Denn grundsätzlich lassen sich die Preise, die Stromanbieter von ihren Kunden verlangen, nur bedingt miteinander vergleichen. Aktuell, in Zeiten, in denen der Energiemarkt spätestens seit Beginn des Ukraine-Kriegs völlig aus den Fugen geraten scheint, gilt dies mehr denn je.
Beim Preisvergleich der Stromversorger immer auf die Gesamtkosten achten
Stromversorger stellen ihren Kunden neben den Arbeitspreisen pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Grundpreise in Rechnung, die sich in der Regel nach der Zahl der installierten Stromzähler richtet. Diese Grundpreise beinhalten neben Verwaltungsgebühren beispielsweise auch Beträge für das Messen des Stroms und die Netzentgelte, die der Versorger dem Netzbetreiber zahlen muss, damit er dessen Stromleitungsnetz nutzen darf.
Anbieter, die niedrigere Arbeitspreise als andere haben, haben womöglich höhere Grundpreise, oder umgedreht. Das Entscheidende ist immer, was in der Gesamtrechnung unter dem Summenstrich steht – brutto, inklusive sämtlicher Gebühren und Steuern.
Diese Zusammenhänge sind Beate Wagner durchaus klar. Dennoch kann sie, als sie im Gespräch mit dieser Redaktion ihre Situation beschreibt, einige Schritte der ÜZ Mainfranken, die jetzt zum Jahreswechsel eine massive Erhöhung ihrer Strompreise angekündigt hat, in einigen Punkten nicht nachvollziehen. Auch ein Telefonat mit der dortigen Kundenbetreuung habe ihre Fragen nicht wirklich beantwortet, sagt Wagner.
Auch die monatlichen Abschlagszahlungen schnellen nach oben
Zum einen wäre da der doppelte Grundpreis, den sie zahlt, seitdem sie auf Anraten der ÜZ einen zweiten Stromzähler hat einbauen lassen, um verbilligten Wärmepumpenstrom beziehen zu können. Ab Januar zahlt sie zusätzlich zu den gut 40 Cent pro kWh – der Arbeitspreis blieb im Vergleich zu diesem Jahr nahezu unverändert – für beide Zähler je 14,78 Euro Grundpreis pro Monat, also über 350 Euro im Jahr. Die monatlichen Abschlagszahlungen schnellten auf rund 500 Euro pro Monate nach oben. Zum anderen betrachte die ÜZ sie seit Einbau des zweiten Zählers als Neukundin und biete ihr neue, teurere Tarife an, obwohl sie seit über 30 Jahren ihren Strom bei der ÜZ bezieht, so Wagner.
Aber es ist vor allem der doppelte Grundpreis, über den sich die Frau ärgert. "Der Strom wird doch nur einmal zu mir geliefert und ich nutze das Netz nur einmal. Warum dann der doppelter Grundpreis?", fragt sie sich.
Auch jede Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus hat einen eigenen Zähler
Dass sich die Anzahl der fälligen Grundpreise nach der Zahl der vorhandenen eigenständigen Abnahmestellen richtet, ist nach Ansicht der ÜZ obligatorisch. "Die Grundgebühr bezahlt man nicht für die Stromleitung, die in das Haus führt, sondern pro Abnahmestelle für die Bereitstellung, Ablesung, Abrechnung und die gesamte Steuerung der Energielieferung mit den unterschiedlichen Lastprofilen", antwortet ÜZ-Pressesprecherin Eva Gerhart auf Anfrage dieser Redaktion. Sie verdeutlicht dies mit dem Hinweis auf ein Mehrfamilienhaus: Zu diesem führe auch nur eine Stromleitung, jede einzelne Wohneinheit dort habe jedoch eine eigene Abnahmestelle mit Zähler, für die jeweils die Grund- und Zählergebühr fällig werde.
Die Stadtwerke Schweinfurt handhaben dies genauso. Wenn deren Wärmepumpen-Kunden von günstigeren Arbeitspreisen im Heizungstarif profitieren möchten, dann müssen diese einen separaten Zähler installieren lassen und für diesen einen extra Grundpreis zahlen, berichtet Stadtwerke-Sprecher Dirk Wapki.
Im Vergleich zur ÜZ liegt der Grundpreis in dem von den meisten Kunden mit Wärmepumpen gewählten Tarif "SWthermo" mit 18,28 Euro pro Jahr deutlich darunter – allerdings ohne die Gebühren für den Messstellenbetrieb. Dafür ist der Arbeitspreis mit 45,73 Cent/kWh (Haupttarif) bzw. 42,05 Cent/kWh (Nebentarif) höher als bei der ÜZ. Für den Haushaltsstrom-Zähler beträgt der Jahres-Grundpreis im Tarif "SWprivate" 63,12 Euro.
Warum der steigende Strombedarf durch Wärmepumpen Versorger vor Probleme stellt
Die Licht-, Kraft- und Wasserwerke (LKW) Kitzingen hingegen verlangen nach Auskunft von Vertriebsleiterin Silke Burkard für Kunden , die Strom zum Heizen beziehen, trotz zweitem Zähler nur einen Grundpreis. Dessen Höhe unterscheidet sich zwischen Bestands- und Neukunden, weshalb Burkard auch keinen Betrag nennen möchte.
Sie äußert jedoch grundsätzlich Verständnis dafür, wenn ein Versorger – wie im Fall aus Röthlein geschehen – auch langjährige Hausstrom-Kunden als Neukunden einstuft, sobald diese auf eine Wärmepumpe umstellen. Schließlich benötigten diese Kunden fortan deutlich mehr Strom, und diese Strommengen habe der Versorger vorab nicht einplanen können und müsse diese womöglich teuer auf dem Spotmarkt zukaufen.
Bei Neuanlagen ist es nach Angaben der ÜZ gesetzlich vorgeschrieben, dass der zum Heizen verbrauchte Strom separat gemessen wird. Dies bestätigen auch die weiteren Stromversorger, bei denen sich diese Redaktion erkundigt hat. Nur so sei es möglich, für den Heizstrom über einen separaten Zähler einen vergünstigten Tarif zu zahlen. Bei alten Anlagen mit Heizstrom war auch eine gemeinsame Messung möglich, sprich, der gesamte im Haus verbrauchte Strom wird über einen Zähler zu einem Preis abgerechnet.
Versorger ÜZ rät auch weiter zum Wärmekunden-Tarif
Trotz der doppelten Grundgebühr rechne es sich laut ÜZ für Kunden mit Stromheizungen "in der Regel" auch weiterhin, über einen separaten Stromzähler die "stark reduzierten Arbeitspreise" zu nutzen, auch wenn hierfür dann eine zweite Grundgebühr fällig wird.
Beate Wagner hat für den Einbau des zusätzlichen Zählers eigenen Angaben nach rund 2500 Euro zahlen müssen. Ob sie der ÜZ als Kundin erhalten bleibt, ist noch nicht endgültig geklärt. Ein Versuch, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, ist gescheitert, weil dieser sie als Neukundin nicht nehmen wollte.
Derzeit ist es gar nicht so leicht, einen Versorger zu finden, der Kunden mit Stromheizungen und entsprechend hohen Verbräuchen übernehmen will, höchstens zu horrenden Tarifpreisen. Sie scheuen das Risiko, die zusätzlichen Strommengen zu halbwegs vernünftigen Preisen einkaufen zu können.
Flüssiggas kommt aus der Nordsee.
Putin und Scheich Unabhängig.
Kosten für Heizung und Warmwasser (Einfamilienhaus) im Jahr ca. 1400 Euro .
Die Wärmepumpen sind eine Todgeburt gepaart mit einem digitalen Stromzähler können die Versorger/Regierung mit dir machen was sie wollen.
Der Strom kann dann ganz einfach von der ferne abgeschaltet werden und du sitzt im dunkeln und frierst und kannst nichts dagegen machen.
Ganz mein Humor war auch das sie die EEG Steuer eingeführt haben und gleichzeitig E-Autos verkaufen wollen.
Ohne E-Auto Kaufprämie hätten sie noch wesentlich weniger E-Autos verkauft.
Viele fahren auch gar nicht mehr bei uns. Sie wurden gewinnbringend uns Ausland verscherbelt dank Kaufprämie.
Der Oberknaller dabei ist Hybride Firmenwägen müssen auch nur mit 0,5% versteuert werden. Viele davon sind aber nicht einmal mit Strom gefahren. Das Ladekabel war bei Rückgabe noch Original verpackt.
Die EEG Steuer ist nicht weg wir bezahlen sie jetzt nur direkt durch unsere anderen Steuern.
Wärmebedarf Neubau ca. 8.000 kwh p. a., Strombedarf max. 3.000 kwh. Beim Altbau kann das natürlich ganz anders aussehen, siehe Beratung ...
1. Die reißerische Überschrift ist eigentlich Bildzeitungs-Niveau. Sorry liebe Mainpost, aber die Formulierung ist definitiv nicht mehr unter objektivem Journalismus zu sehen...
2. Niemand hat gesagt, dass der Nachrüstung einer Wärmepumpe Heizkosten zwangsläufig zu einer Heizkostenersparnis führt. Eine Wärmepumpe ist unter Umständen umweltfreundlicher, aber nicht unbedingt im Betrieb billiger. Das kommt auf ganz viele Voraussetzungen an, die nicht pauschal beurteilt werden können.
1. Heizungsstrom ist rund 20 ct/kWh günstiger als "ÜZ Natur"
Der Heizstrom muss deshalb natürlich getrennt erfasst werden.
2. Bei einer Abschlagszahlung von 500 € / Monat ???! sind die Grundgebühren für Zähler etc. von unter 20 € vernachlässigbar.
3. Rund 15.000 kWh für das Heizen mit Wärmepumpe im Jahr ist entweder ein sehr großes Haus oder schlechte Wärmepumpe und schlechte Dämmung.
Schon mal was von DEKARBONISIERUNG gehört?
Oder wussten Sie im Dezember letzten Jahres schon, dass Putin Ende Februar die Ukraine überfallen würde?
Eine gut abgestimmte Wärmepumpe macht aus 1 kw/h Strom ca 4 bei besonders guten Wärmepumpen sogar bis zu 5kw Wärme.
In einem Liter Heizöl stecken ca 9,5 kw Wärme .
Jetzt kann sich jeder selber ausrechnen , was für einen rentabel ist.
Nicht zu vergessen , kein Kamin und keine Kaminkehrer kosten.
Wer Zuschüsse für die Pumpe beantragt hat muss den Verbrauch nachweisen, das kann aber auch ein geeichter Zähler direkt vor oder in der Pumpe sein.
Nur wer einen separaten Tarif will muss den separaten Anschluss haben. Das ist eine recht einfache Rechnung über den Jahresverbrauch, ob sich das lohnt. Den 2ten Zähler kann Familie Wagner auch im Nachhinein wieder kündigen. Ärgerlicht natürlich, wenn durch Falschinformation des Netzbetreibers bereits Investitionskosten für den Zählerplatz enstanden sind.
Frohe Weihnachten kann man da nur noch wünschen!
Strom könnte meiner Meinung noch günstiger sein und es bräuchte nicht mal einen Stromdeckel!
Warum ? Weil der Deutsche Michel wieder besonders EU-treu bleibt und der Strom IMMERNOCH am Merit-Order-Prinzip bei den Vorlieferanten gehandelt wird! Und so bestimmt immer noch der Gas-Preis indirekt den Strompreis. Was für ein Schwachsinn!
Ökostrom ist aktuell noch immer in der Produktion der günstigste Strom. Ökostrom-Kunden haben in der Vergangenheit aus Überzeugung gerne mehr gezahlt und die Kombination mit PV und WP ist auch klimaneutral. Ökostromkunden werden aktuell aber besonders abgestraft. Aber keiner geht die Abschaffung in Deutschaland vom Merit-Order-Prinzip an.
Anderen EU-Länder sind die eigenen Wähler wichtiger! Für mich ist es der Zeitpunkt über Dexit nachzudenken!