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Lülsfeld/Schweinfurt
Vor einem Jahr wurde der "Go&Change"-Guru festgenommen: Was wurde aus dem Kind, das in Lülsfeld gesucht wurde?
Am 17. Mai 2023 soll Kai K. eine 30-Jährige vergewaltigt haben. Genau ein Jahr geht in Schweinfurt der Prozess gegen ihn weiter. Worüber es im Hintergrund Streit gibt.
In dem ehemaligen Kloster in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt), das heute die Gemeinschaft 'Go&Change' bewohnt, lebten nach Informationen der Redaktion immer wieder mehrere Kinder.
Foto: Daniel Peter | In dem ehemaligen Kloster in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt), das heute die Gemeinschaft "Go&Change" bewohnt, lebten nach Informationen der Redaktion immer wieder mehrere Kinder.
Benjamin Stahl
 und  Christine Jeske
 |  aktualisiert: 19.05.2024 02:37 Uhr

Am 17. Mai 2023 soll Kai K. eine 30-Jährige im früheren Kloster "Maria Schnee" in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt) vergewaltigt, geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben - um ihr angebliche Dämonen auszutreiben. Das jedenfalls wirft die Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" vor. Wenige Stunden nach der mutmaßlichen Tat war der heute 42-Jährige festgenommen worden.

Am 17. Mai 2024 wird Kai K. zum 14. Mal auf der Anklagebank sitzen. Seit Mitte Februar wird ihm vor dem Landgericht Schweinfurt der Prozess gemacht. Was bislang in der Verhandlung nur am Rande Erwähnung fand: Nach der Festnahme vor einem Jahr suchten die Behörden ein Kind. Vor Gericht wurde inzwischen klar: Es handelt sich um den Sohn von Kai K.

Polizei durchsuchte zweimal das frühere Kloster auf der Suche nach dem Kind

Rückblick: Einen Tag nach der Festnahme von Kai K. im Mai 2023 hatte die Polizei im früheren Kloster in Lülsfeld ein Kind abholen wollen. Das zuständige Jugendamt des Landkreises Schweinfurt hatte "ohne zeitlichen Verzug eine Inobhutnahme" des Jungen angestoßen. Die Einsatzkräfte fanden in dem Anwesen allerdings keine Kinder, Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet.

Weil der Junge über Wochen nicht auffindbar war, durchsuchte die Polizei das frühere Kloster Ende Juni 2023 erneut. Auch drei Wohnungen im Raum Gerolzhofen wurden durchsucht. Ein Polizeisprecher erklärte, es seien Beweismittel sichergestellt worden, "die Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort des Jungen ergeben könnten" - unter anderem Handys. Diese hätten jedoch keine neuen Ansätze ergeben, teilten die Ermittler später mit. Zwischenzeitlich war das Kind im Ausland vermutet worden.

Jugendamt Schweinfurt ist nicht mehr Vormund des gesuchten Jungen

Im Sommer übertrug ein Familiengericht die Vormundschaft für das Kind auf das Jugendamt. Wie ein Sprecher des Landratsamtes dann im August erklärte, legten die Eltern gegen diese Entscheidung jedoch Rechtsmittel eingelegt. Offenbar mit Erfolg, wie sich nun zeigt.

Auf die Frage nach dem aktuellen Stand sagt der Sprecher: "Das Jugendamt am Landratsamt Schweinfurt ist aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts nicht mehr Vormund des Kindes. Die Situation müsste durch das örtlich zuständige Jugendamt neu bewertet werden, wenn das Kind wieder bekannten Aufenthaltsorts ist."

Schweinfurter Gericht: Nichtöffentliches Verfahren zum Schutz des Kindes

Mit anderen Worten: Dem Jugendamt Schweinfurt ist der Aufenthaltsort des Jungen nicht bekannt. Falls das Kind außerhalb des Bereichs Schweinfurt in einer anderen Kommune oder einem anderen Bundesland auftauchen sollte, wäre das dortige Jugendamt für die Neubewertung zuständig.

Zu den Hintergründen, warum das Jugendamt nicht mehr Vormund des Kindes ist, könnten keine Auskünfte erteilt werden, teilte der Schweinfurter Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Es handle sich um ein nicht öffentliches Verfahren, bei dem der Schutz der Interessen des Kindes und der Eltern gewährleistet bleiben sollen.

Staatsanwaltschaft führt Verfahren gegen Mutter des Kindes

Was im Prozess gegen Kai K. allerdings jetzt klar wurde: Aktuell führt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt auch ein Verfahren gegen die Mutter des Kindes. Die 35-Jährige war bereits Zeugin vor Gericht und ergriff in ihrer Aussage für ihren Ex-Partner und Vater ihres Sohnes Partei. 

Dabei wurde auch das Verfahren gegen sie selbst Thema. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigte, geht es um den Vorwurf, das Kind "der Behördenfürsorge entzogen zu haben", nachdem "eine Amtsvormundschaft errichtet und den Eltern die elterliche Sorge per einstweiliger Anordnung entzogen worden war".

Gegen die 35-Jährige wurde laut Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen, gegen den sie Einspruch eingelegt hat. Wann es hier zur Verhandlung kommt, sei noch offen.

 
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