Am Mittwochmorgen hat die Polizei erneut das ehemalige Kloster in Lülsfeld durchsucht, in dem die Gemeinschaft "Go&Change" ihren Sitz hat. Seit der Kopf der Gemeinschaft Mitte Mai festgenommen wurde, fahnden die Beamten nach einem Jungen.
Das war dem Polizeipräsidium Unterfranken zufolge auch der Grund für den erneuten größeren Polizeieinsatz. Außer dem Klostergebäude in Lülsfeld seien auch drei Wohnungen im Raum Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt) durchsucht worden, sagt Enrico Ball, Pressesprecher des Polizeipräsidiums.
Polizei beschlagnahmt Handys im Umfeld von "Go&Change"
"Zielrichtung der Durchsuchungen war das mögliche Auffinden des Kindes und die Sicherstellung von Beweismitteln, die Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort des Jungen ergeben könnten", sagt Ball. Dabei habe die Kriminalpolizei Schweinfurt Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet würden. "Es handelt sich unter anderem um Handys", sagt Ball.
"Das Kind konnte hingegen nicht angetroffen werden. Weitere Angaben können wir aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht machen", sagt der Polizeisprecher.
Erst Mitte Mai hatte ein großer Polizeieinsatz in Lülsfeld für Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und das Polizeipräsidium Unterfranken bestätigten anschließend eine Festnahme im Zusammenhang mit Ermittlungen nach einem mutmaßlichen Sexualdelikt. Eine junge Frau sei mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden und habe einen Mann beschuldigt, der im ehemaligen Kloster gemeldet sei.
"Go&Change"-Guru weiter in Untersuchungshaft
Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich bei dem Festgenommenen um den Kopf von "Go&Change". Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, heißt es vom Polizeipräsidium am Donnerstag auf Nachfrage.
Am Tag nach der Festnahme Mitte Mai teilte das Polizeipräsidium Unterfranken mit: Aufgrund der aktuellen Ereignisse bei "Go&Change" habe das Jugendamt Schweinfurt "ohne zeitlichen Verzug eine Inobhutnahme" eines Kindes angestoßen, das in dem früheren Kloster wohnte.
Hintergründe wurden mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes auch damals keine genannt.