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Schweinfurt
Verrat von Dienstgeheimnissen: AfD-Politiker Richard Graupner in Schweinfurt jetzt zu Geldstrafe verurteilt
Das Landgericht Schweinfurt hat im Berufungsverfahren gegen den früheren Polizisten das Urteil aus erster Instanz aufgehoben. Wie es zu der Entscheidung kam.
Der AfD-Landtagsabgeordnete und Schweinfurter Stadtrat Richard Graupner stand erneut in Schweinfurt vor Gericht. Die Kammer verurteilte ihn jetzt wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe.
Foto: Anand Anders | Der AfD-Landtagsabgeordnete und Schweinfurter Stadtrat Richard Graupner stand erneut in Schweinfurt vor Gericht. Die Kammer verurteilte ihn jetzt wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 09.02.2024 03:55 Uhr

Die Kammer des Landgerichts Schweinfurt hat es sich nicht leicht gemacht. Man habe deutlich mehr Zeit gebraucht, um ein Urteil zu fällen, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Koschek. An diesem Montagmorgen stand es fest: Das Gericht verurteilt den AfD-Politiker Richard Graupner wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 165 Euro – also insgesamt 14.850 Euro. Zusätzlich muss der frühere Polizist wegen zweier Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von jeweils 250 Euro zahlen.

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte Graupner im Oktober 2021 in erster Instanz freigesprochen – weil es ein Indizienprozess ohne einen entscheidenden Beweis gewesen war. Staatsanwalt Reinhold Emmert hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Die Kammer um Richter Johannes Koschek sah es nun als erwiesen, dass Graupner 2018 in seiner Funktion als Leiter einer Fahndungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Werneck-Schweinfurt einem Bekannten Informationen aus einer Erstmeldung in einem internen System der Polizei zugespielt hat. Gegen diesen Bekannten war damals wegen Widerstands gegen Polizeibeamte ermittelt worden, außerdem gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt.

Richter: Keine Beweise, sondern eine "reine Indizienkette"

Auch am Ende des Berufungsverfahrens gebe es "keinen unmittelbaren Beweis", dass Graupner den Bekannten über eine Änderung in einer Erstmeldung der Polizei informiert habe, sagte Koschek in der Urteilsbegründung. "Es ist eine reine Indizienkette, die zur Beurteilung da ist." Doch würdige man alle Indizien, sei man von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

Graupner hatte – so hat es die Polizei ermittelt – die Erstmeldung tatsächlich zweimal im Polizeisystem aufgerufen, am 1. Februar 2018 und am 18. Juni 2018. Was den ersten Aufruf angehe, sei es vorstellbar, dass er die Meldung im System gesehen habe – sie wurde einige Tage zuvor erstellt. Und weil der Zeuge sein Bekannter gewesen sei, könne er auch entschieden haben, sich den Vorgang mal anzusehen, sagte der Richter. Wofür es für das Gericht aber keine plausible Erklärung gab, war der Aufruf fast ein halbes Jahr später. "Das lässt sich nur durch ein persönliches Interesse erklären", erklärte Koschek.

Ans Licht gekommen war der Fall letztlich nur, weil der Bekannte im September 2018 gegenüber zwei Beamten erwähnt hatte, dass er Informationen aus einer Erstmeldung von einem befreundeten Polizisten erhalten habe. Später erklärte der Mann, er sei über eine Facebook-Nachricht an die Info gekommen. Die Frage, ob es Graupner war, verneinte er.

Graupner soll Infoquelle bei der Polizei gewesen sein

Dass die beiden "sehr gute Freunde" seien, habe sich aus den Chatverläufen ergeben, sagte Richter Koschek. Graupner sei für seinen Bekannten die Infoquelle bei der Polizei gewesen. Bereits 2017 soll der damalige Polizeibeamte in einem Fall die Daten eines Fahrzeughalters, ein anderes Mal die Adresse einer Person in Schweinfurt - beides durch dienstliche Abfragen erlangt - an denselben Bekannten weitergegeben haben. So kam es zu den Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Datenbeschaffung.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den 59-Jährigen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 200 Euro zu verurteilen und ihm Bußgelder in Höhe von je 500 Euro für die beiden Ordnungswidrigkeiten aufzuerlegen. Graupners Verteidigung hatte erneut auf Freispruch plädiert.

Graupner: Revision angekündigt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Graupner selbst sagte am Montag im Anschluss an die Verhandlung: "Die Urteilsbegründung ist an vielen Stellen nicht nachvollziehbar." Er kündigte an, Revision einzulegen.

 
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  • M. S.
    Gerichte entscheiden nur selten mal gegen Polizeibeamte. Die Zeit, die sich das Gericht für das Fällen des Urteils genommen hat, zeigt deutlich, dass dem Gericht an einem gut begründeten Urteil gelegen ist, das auch in nachgelagerten Rechtszügen Bestand hat.

    Mit anderen Worten: das Gericht ist sich seiner Sache sehr sicher, und wollte dafür sorgen, dass es keine Verfahrensfehler gibt da das komplette Urteil auf einer Indizienkette basiert, was oft leicht wacklig sein kann.

    Bei den genannten Tagessätzen ist auch klar, dass der Beklagte nicht der ärmste Mensch auf Erden ist.

    Letztendlich bleibt nur noch die Frage, ob das Urteil auch Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis haben wird, d.h. mitunter Graupner die Pension gestrichen wird oder eben nicht.
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  • I. F.
    Ganz schlecht kann einem werden...

    ...wenn man bedenkt - Zitat: "Zudem sitzt Graupner als MdL auch im NSU-Untersuchungsausschuss und hat daher qua Amt Zugang zu brisanten Akten der Geheimdienste und Polizei in Sachen Rechtsextremismus."*

    *Quelle: " https://www.br.de/nachrichten/bayern/geheimnisverrat-geldstrafe-fuer-landtagsabgeordneten-graupner,TOTZ1JO "
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  • H. P.
    Laut dem Artikel die illegale Weiterleitung von Dienstgeheimnissen. Eigentlich ganz klar formuliert aus meiner Sicht. Die Tatsache, dass ein LANDTAGSABGEORDNETER verurteilt wird, finde ich durchaus mitteilenswert. Denn es geht um einen (auch wenn mir das in diesem Fall üble Bauchschmerzen bereitet) gewählten „Volksvertreter“. Gibt es eigentlich eine Regelung ab welcher „Liga“ Rechtsverstoß man sein Mandat entzogen bekommt? Würde meinem Rechtsgefühl hier entsprechen…
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  • L. W.
    @ anna.mpnews

    Lesen hilft.
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  • r. s.
    Nur weil ewr in der AFD ist wird er Verurteilt für mich ein weiterer Grund nach 48Jahren CSU in die AFD einzutreten
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  • E. R.
    Nicht schlecht, dann sinkt bei denen endlich mal der Alterdurchschnitt.

    Aber im Ernst, als Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei ist Geheimnisverrat als Beamter besonders gravierend. Ich hätte ihn ins Kittchen geschickt, so für ein halbes Jahr.
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  • G. K.
    Nein – er wurde verurteilt, weil das Gericht es als erwiesen ansieht, „dass Graupner 2018 in seiner Funktion als Leiter einer Fahndungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Werneck-Schweinfurt einem Bekannten Informationen aus einer Erstmeldung in einem internen System der Polizei zugespielt hat.“

    Das ist so billig – wenn irgendwer in der AfD irgendwie Mist baut und dafür angegriffen (oder wie in diesem Fall sogar belangt) wird, ist niemals das Verhalten ursächlich für die Folgen … alles wird der angeblichen Ächtung der Partei und ihrer Anhänger zugeschrieben …

    So wird aus einem Täter sofort und automatisch ein Opfer … und man kann sich weiter einreden, man selbst sei doch an gar nichts Schuld … sondern man wäre ein Opfer der Intoleranz der "Anderen" ...

    Ich finde dieses Opfergewinsel der AfD einfach nur erbärmlich!
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    @schreiber: Viel Spaß bei Weidel, Storch und Bernd. Wär's braucht ...🤣
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    @schreiber: Das wird dann wohl der größte Fehler Ihres Lebens! 🙈
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  • r. s.
    Größter Fehler Wäre Links zu Werden
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    @schreiber: Sie meinen wohl links zu fahren!
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  • H. S.
    Urteil nach Intervention von oben?
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  • L. W.
    @ bacigalupo

    Die arme AfD suhlt sich wieder in ihrer Opfer Rolle?
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  • H. G.
    @bacigalupo für diese ungeheuerliche Behauptung, das Urteil sei "nach Intervention von oben" ergangen", haben Sie keinerlei Belege. Das ist eine ungeheuerliche Behauptung und im hohen Masse hetzerisch und infam. Bei uns sind Gerichte unabhängig, das ist eine Basis unseres Rechtsystem. Und wenn Sie etwas anderes behaupten ohne irgendeinen Beweis, dann sind sie ein übler Hetzer. Sorry, so ist es!
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  • H. S.
    wären Sie des Lesens mächtig, hätten Sie das Fragezeichen lesen können.
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  • I. F.
    Das ?, @bacigalupo...

    ...ist doch nur ein Deckmäntelchen ihrer hetzerischen Aussage einer "Intervention von oben".

    Nach dem Motto: Irgendwas bleibt immer hängen (beim flüchtigen Leser der nicht nachdenken will)...
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  • A. S.
    @bacigalupo: Staatsanwälte sind weisungsgebunden (§ 146 GVG). Richter sind unabhängig (Art. 97 GG). Bitte sauber differenzieren.
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  • A. K.
    Nein, nach einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft!
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