
Mit zwei gegensätzlichen Urteilen endete ein mehrere Monate andauernder Prozess vor der Großen Jugendkammer am Landgericht Schweinfurt: Ein 31 Jahre alter Mann wurde wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und im Gericht noch festgenommen. Ein mit ihm angeklagter 28-Jähriger wurde hingegen freigesprochen
Der Prozess war Anfang Februar bekannt geworden als "Baba Liquid"-Fall und hatte mehrere unvorhergesehene Wendungen in den vergangenen Wochen. Den beiden Männern war vorgeworfen worden, im Dezember 2021 in ihrer Wohnung eine damals 14-Jährige und eine damals 16-Jährige zunächst mit einer E-Zigarette, in der das Rauschmittel "Baba Liquid" enthalten gewesen sein soll, unter Drogen gesetzt und sie danach vergewaltigt zu haben. Im Fall des 31-Jährigen sah das Gericht es als erwiesen an, dass er die 16-Jährige vergewaltigt hatte. Das Gericht beurteilte die Aussage der Geschädigten als glaubhaft.
Der Freispruch des 28-Jährigen, den auch die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger beantragt hatten, begründete sich gleichwohl in der Tatsache, dass das damals 14 Jahre alte Opfer keine Aussage machte und die Vorwürfe der Anklageschrift bestritten wurden. Die Anwältin der Nebenklägerin hatte im Verlauf des Prozesses erklärt, dass ihre Mandantin aufgrund einer durch die Tat entstandenen posttraumatischen Belastungsstörung und einer ausgeprägten Traumafolgestörung nicht an der Verhandlung teilnehmen könne. Die Geschädigte galt als verhandlungsunfähig. Ihre Anwältin verlas dazu ein Attest der Jugendpsychiatrie. Die behandelnden Ärzte der jungen Frau gehen davon aus, dass bei einer direkten Konfrontation mit den Angeklagten womöglich auch mit einer suizidalen Krise zu rechnen sei.
Keine Rolle spielten im Urteil die Vorwürfe wegen der E-Zigarette. Im Verlauf des Prozesses blieb unklar, wem die E-Zigarette gehörte und wie viel "Baba Liquid" wirklich in ihr enthalten war. Auch die weiteren Zeugenaussagen waren schwierig. Eine 17-jährige Bekannte der beiden Geschädigten, die diese mit in die Wohnung der Angeklagten gebracht hatte, sagte erst mit einem Zeugenbeistand aus, nachdem sie zuvor die Aussage verweigert hatte. Sie gab an, sich von einem der Angeklagten eingeschüchtert gefühlt zu haben.
Die Frau hatte auch eine weitere Zeugin ins Spiel gebracht, die ehemalige Lebensgefährtin des 31-Jährigen. Sie belastete diesen bei ihrer Aussage vor Gericht. Der Anwalt des nun Verurteilten machte damals wiederum der Zeugin in deutlichen Worten Vorwürfe, hielt ihre Aussage für "völlig unglaubwürdig" und kündigte eine Strafanzeige gegen sie wegen ihrer unbewiesenen Vorwürfe an.
Gegen die Verurteilung kann der 31-Jährige in Revision gehen. Im Fall des Freispruchs für den 29 Jahre alten Angeklagten ist keine Revision möglich.