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Schweinfurt
Prozessauftakt wegen Vergewaltigung Minderjähriger: Zwei Männer in Schweinfurt vor Gericht
Zwei Männer sollen zwei Mädchen Drogen gegeben und sie vergewaltigt haben. Was ist an diesem Tag vor zwei Jahren passiert?
Zwei Männer sind vor dem Schweinfurter Landgericht der Vergewaltigung angeklagt. (Symbolbild)
Foto: Horst Breunig | Zwei Männer sind vor dem Schweinfurter Landgericht der Vergewaltigung angeklagt. (Symbolbild)
Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 11.02.2024 02:44 Uhr

Im Dezember 2021 betreten zwei Freundinnen die Schweinfurter Wohnung von zwei ihnen unbekannten Männern. Sie sind damals 14 und 16 Jahre alt, die Männer 26 und 28. Eine Bekannte hatte sie zur Wohnung mitgenommen – und vor den Männern gewarnt: "Die sind aggressiv." So schilderte es zumindest das ältere Mädchen später der Polizei.

Was an dem Tag im Dezember dann passiert sein soll, versucht jetzt die 1. Große Strafkammer am Landgericht Schweinfurt herauszufinden. Die Anklage wirft den beiden Männern vor, die Minderjährigen vergewaltigt zu haben. Außerdem soll einer der beiden den Mädchen Drogen gegeben haben.

Aussagen der Mädchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Aussagen der beiden Mädchen vor Gericht fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ihre Darstellungen beruhen deswegen vor allem auf der Anklageschrift und den Aussagen einer Polizistin und eines Polizisten. Sie hatten die Mädchen am Tag nach dem Vorfall vernommen.

Die Ältere, heute 18 Jahre alt, stimmte der Aufzeichnung ihrer Aussage bei der Polizei zu. Die Aufnahme wurde im Prozess vorgespielt. Darin sagte sie der Polizei, sie habe von Anfang an und mehrfach den beiden Angeklagten deutlich gemacht, dass sie keine Annäherung wolle. Beide hätten den Angeklagten gesagt, sie seien 16 Jahre alt.

Benommen und betäubt durch Drogen in E-Zigarette

Laut Anklage soll die 14-Jährige nacheinander von den beiden Männern vergewaltigt worden sein. Die 16-Jährige habe, so schilderte sie es später der Polizei, danach das Gespräch mit ihrer Freundin gesucht. Diese habe ihr gesagt, dass sie das nicht gewollt und das auch den Angeklagten gesagt habe. Sie habe aber zu viel Angst gehabt, "Nein" zu sagen.

Die 16-Jährige gab zudem an, dass die 14-Jährige zu diesem Zeitpunkt benommen oder betäubt gewesen sei. Ihrer Freundin soll es zwischenzeitlich so schlecht gegangen sein, dass sie diese in ein ruhiges Zimmer gebracht habe, um sich dort um sie zu kümmern.

Grund dafür soll eine E-Zigarette mit synthetischem Cannabinoid gewesen sein. Einer der Angeklagten habe diese zu Hause gehabt und mit ihnen geteilt. Experten fanden später Spuren der Droge in der E-Zigarette. Laut eines Sachverständigen ist diese deutlich stärker als natürliches THC, weshalb es grundsätzlich plausibel sei, davon schon nach zwei bis drei Zügen benommen zu sein.

Aussage der Angeklagten: Sex ja, aber einvernehmlich

Beide Seiten berichteten übereinstimmend, dass der jüngere Angeklagte zu einem Zeitpunkt zur Arbeit ging. Die damals 16-Jährige sagte der Polizei weiter, dass sie danach von dem in der Wohnung verbliebenen Angeklagten unter einem Vorwand in sein Schlafzimmer gelockt und dort vergewaltigt worden sei. Auch sie habe deutlich gemacht, dass sie das nicht wolle. Danach habe sie ihre Sachen geschnappt und sei gemeinsam mit der jüngeren Freundin aus der Wohnung geflohen.

Die beiden Angeklagten sagten im Prozess aus. Sie bestritten den von den beiden Mädchen geschilderten Ablauf nicht grundsätzlich, allerdings sei alles einvernehmlich passiert. Außerdem hätten die Mädchen ihnen gesagt, sie seien 18 Jahre alt.

Woher kommen die Drogen und was sagt das dritte Mädchen?

Die Drogen seien darüber hinaus nicht ihre gewesen und von dem synthetischen Stoff hätten sie vor der Anklage noch nie gehört. Lediglich die eine E-Zigarette, in der die fragliche Droge nachgewiesen wurde, sei ihre gewesen. Dass bei der Durchsuchung ihrer gemeinsamen Wohnung noch eine zweite E-Zigarette gefunden wurde, konnten sie nicht erklären.

Von den Anzeigen und Durchsuchungen der Polizei seien die beiden überrascht gewesen. Die Stimmung der Mädchen sei durchweg gut gewesen und habe sich erst verschlechtert, als ihnen gesagt worden sei, sie könnten nicht länger in der Wohnung bleiben.

Die Angeklagten sagten, sie würden daraus auch auf ein mögliches Motiv für die – aus ihrer Sicht – falsche Beschuldigung schließen: Möglicherweise hätten die Mädchen versucht, mit dieser Geschichte eine Strafe zu umgehen. Denn die beiden Jugendlichen wohnten damals in einer Einrichtung der Jugendhilfe und waren schon am Vortag unerlaubt nach Schweinfurt gefahren.

Im weiteren Prozess ist die Aussage des dritten Mädchens zu erwarten, das während der mutmaßlichen Tat mit in der Wohnung gewesen sein soll. Der Prozess wird am 21. Februar um 15 Uhr fortgesetzt.

 
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