Bergrheinfeld
SuedLink-Gegner scheitern mit Klage gegen Teilgenehmigung für Konverteranlage bei Bergrheinfeld
Bundesverwaltungsgericht Leipzig stuft die Teilgenehmigung als rechtmäßig ein. Die Konverteranlage gilt als privilegiertes Außenbereichsvorhaben.
Die Bergrheinfelder Bürgerinitiative (BI) gegen SuedLink ist beim Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die erste Teilgenehmigung der Regierung von Unterfranken für den Bau der Konverterstation gescheitert. "Die Teilgenehmigung, mit der die bauvorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konverteranlage gestattet worden sind, ist rechtmäßig", hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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