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Bergrheinfeld
SuedLink-Gegner scheitern mit Klage gegen Teilgenehmigung für Konverteranlage bei Bergrheinfeld
Bundesverwaltungsgericht Leipzig stuft die Teilgenehmigung als rechtmäßig ein. Die Konverteranlage gilt als privilegiertes Außenbereichsvorhaben.
So soll der Konverter bei Bergrheinfeld aussehen, der den im SuedLink ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat für den Bau der Anlage jetzt grünes Licht gegeben.
Foto: Tennet | So soll der Konverter bei Bergrheinfeld aussehen, der den im SuedLink ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat für den Bau der Anlage jetzt grünes Licht gegeben.
Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:12 Uhr

Die Bergrheinfelder Bürgerinitiative (BI) gegen SuedLink ist beim Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die erste Teilgenehmigung der Regierung von Unterfranken für den Bau der Konverterstation gescheitert. "Die Teilgenehmigung, mit der die bauvorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konverteranlage gestattet worden sind, ist rechtmäßig", hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Regierung von Unterfranken hatte am 28. Februar 2023 Netzbetreiber Tennet eine erste, immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für den geplanten Bau der Konverterstation "Bergrheinfeld/West" erteilt. In dieser Anlage, die in zwei Kilometer Entfernung zur Gemeinde Bergrheinfeld geplant ist, soll der im SuedLink ankommende Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden, damit er ins Netz eingespeist werden kann. Der Konverter soll 2028 in Betrieb gehen.

Die BI Bergrheinfeld hatte gegen die Teilgenehmigung am 3. April 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Sie hatte die sachliche Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde angezweifelt und das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung bemängelt. Die Teilgenehmigung binde faktisch die Behörde für spätere Zulassungsentscheidungen, hieß es in der 77 Seiten umfassenden Klagebegründung.

Bereits im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Regierung von Unterfranken, die im Dezember 2022 am Landratsamt Schweinfurt erfolgt war, hatten sich Bürgerinitiativen aus Thüringen, Hessen und Bayern kritisch zu dem Projekt geäußert und ihre Bedenken, insbesondere gegen das Genehmigungsverfahren, vorgebracht. Auch das Aktionsbündnis Trassengegner und landwirtschaftliche Verbände in Bergrheinfeld hatten die Klage der BI unterstützt.

Gericht hält Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht notwendig

Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2024 stufte nun das in diesem Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht die Teilgenehmigung als rechtmäßig ein und wies die Klage ab. In der Begründung heißt es: "Die Konverteranlage erfüllt auch die Funktion einer Umspannanlage und ist deshalb immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden. Das Gesetz sieht eine solche nur für Erdkabel, nicht jedoch für Konverteranlagen vor."

Die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer Teilgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind nach Meinung des Gerichts ebenfalls gegeben: "Genehmigungshindernisse des Wasser-, Artenschutz-, Bau- und Immissionsschutzrechts stehen weder den schon jetzt erlaubten Baumaßnahmen noch dem künftigen Gesamtvorhaben entgegen." Die Konverteranlage sei ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben und deshalb bauplanungsrechtlich zulässig.

Mit der ersten Teilgenehmigung verbunden waren vorbereitende Arbeiten wie Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Sondierungen, die bereits erfolgt sind. Für den eigentlichen Konverterbau muss jetzt noch die zweite Teilgenehmigung erteilt werden. Gebaut werden zwei Hallen, jeweils 20 Meter hoch und etwa 100 auf 50 Meter groß, in denen der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt und dann über Strommasten parallel zur bestehenden Straße zum Tennet-Umspannwerk geleitet wird, wo dann die Einspeisung ins Netz erfolgt.

Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

Der Konverter ist Teil der etwa 700 Kilometer langen SuedLink-Trasse, über die in Zukunft Strom von Windkraftanlagen im Norden Deutschlands nach Süden geleitet werden soll. Neben Tennet ist auch der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW für den Bau der Gleichstromleitungen verantwortlich. Für die Abschnitte in Unterfranken geht es heuer um den Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur. Liegt er vor, kann gebaut werden. SuedLink soll nach der Vorstellung der Betreiber 2028 in Betrieb gehen.
Quelle: is
 
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Kommentare
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  • Andreas Neinhardt
    Vielen Dank für die beiden sachlichen Antworten.
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  • Andreas Neinhardt
    Ich bin kein Gegner oder Befürworter des baues der Anlage.Hätte aber eine Frage allgemein dazu.Kann man nicht irgendwie bestehende Teile am KKW nutzen um den Strom dort umzuwandeln da stehen ja eigentlich noch genug Trafos etc im hinteren Bereich Richtung Garstadt.
    Und bitte keinen blöden oder beleidigende Kommentare.
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  • Christian Trott
    Dazu kann ich gerne antworten. Beides, das alte KKW und der zukünftige Konverter sind komplett unterschiedliche technische Einrichtungen. Das einzige, dass gemeinsam genutzt wird sind die Stromleitungsanbindungen, die von hier aus zu den Verbrauchern gehen. Deswegen hat man auch den Standort Bergrheinfeld gewählt. Genauso verhält es sich mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar für Südostlink.
    Die Technischen Komponenten aus den Kraftwerken, also Trafos und dergleichen sind nicht kompatibel und währen wahrscheinlich auch viel zu alt für diese neue Technologie.
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  • Peter Koch
    Die bestehenden Trafos kann man wirklich nicht benutzen um aus Gleichstrom Wechselstrom zu machen. Dazu braucht man Wechselrichter im XXL-Format.
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