
Die Bergrheinfelder Bürgerinitiative (BI) gegen SuedLink ist beim Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die erste Teilgenehmigung der Regierung von Unterfranken für den Bau der Konverterstation gescheitert. "Die Teilgenehmigung, mit der die bauvorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konverteranlage gestattet worden sind, ist rechtmäßig", hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Regierung von Unterfranken hatte am 28. Februar 2023 Netzbetreiber Tennet eine erste, immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für den geplanten Bau der Konverterstation "Bergrheinfeld/West" erteilt. In dieser Anlage, die in zwei Kilometer Entfernung zur Gemeinde Bergrheinfeld geplant ist, soll der im SuedLink ankommende Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden, damit er ins Netz eingespeist werden kann. Der Konverter soll 2028 in Betrieb gehen.
Die BI Bergrheinfeld hatte gegen die Teilgenehmigung am 3. April 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Sie hatte die sachliche Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde angezweifelt und das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung bemängelt. Die Teilgenehmigung binde faktisch die Behörde für spätere Zulassungsentscheidungen, hieß es in der 77 Seiten umfassenden Klagebegründung.
Bereits im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Regierung von Unterfranken, die im Dezember 2022 am Landratsamt Schweinfurt erfolgt war, hatten sich Bürgerinitiativen aus Thüringen, Hessen und Bayern kritisch zu dem Projekt geäußert und ihre Bedenken, insbesondere gegen das Genehmigungsverfahren, vorgebracht. Auch das Aktionsbündnis Trassengegner und landwirtschaftliche Verbände in Bergrheinfeld hatten die Klage der BI unterstützt.
Gericht hält Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht notwendig
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2024 stufte nun das in diesem Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht die Teilgenehmigung als rechtmäßig ein und wies die Klage ab. In der Begründung heißt es: "Die Konverteranlage erfüllt auch die Funktion einer Umspannanlage und ist deshalb immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden. Das Gesetz sieht eine solche nur für Erdkabel, nicht jedoch für Konverteranlagen vor."
Die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer Teilgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind nach Meinung des Gerichts ebenfalls gegeben: "Genehmigungshindernisse des Wasser-, Artenschutz-, Bau- und Immissionsschutzrechts stehen weder den schon jetzt erlaubten Baumaßnahmen noch dem künftigen Gesamtvorhaben entgegen." Die Konverteranlage sei ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben und deshalb bauplanungsrechtlich zulässig.
Mit der ersten Teilgenehmigung verbunden waren vorbereitende Arbeiten wie Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Sondierungen, die bereits erfolgt sind. Für den eigentlichen Konverterbau muss jetzt noch die zweite Teilgenehmigung erteilt werden. Gebaut werden zwei Hallen, jeweils 20 Meter hoch und etwa 100 auf 50 Meter groß, in denen der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt und dann über Strommasten parallel zur bestehenden Straße zum Tennet-Umspannwerk geleitet wird, wo dann die Einspeisung ins Netz erfolgt.
Und bitte keinen blöden oder beleidigende Kommentare.
Die Technischen Komponenten aus den Kraftwerken, also Trafos und dergleichen sind nicht kompatibel und währen wahrscheinlich auch viel zu alt für diese neue Technologie.