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Schweinfurt
Strafbefehl: Zehn Monate auf Bewährung für gekündigten Schweinfurter Theaterleiter
Das Strafverfahren gegen den früheren Theaterleiter in Schweinfurt ist rechtsgültig abgeschlossen. Was die Ermittlungen ergaben und was der Oberbürgermeister sagt.
Im Fall des im Mai von der Stadt Schweinfurt fristlos gekündigten Theaterleiters ist die strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen: Der Mann bekam einen Strafbefehl über zehn Monate auf Bewährung.
Foto: Martina Müller | Im Fall des im Mai von der Stadt Schweinfurt fristlos gekündigten Theaterleiters ist die strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen: Der Mann bekam einen Strafbefehl über zehn Monate auf Bewährung.
Oliver Schikora
 und  Thomas Starost
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:38 Uhr

Vor gut eineinhalb Jahren kam der Skandal um den mittlerweile gekündigten Theater- und Kulturamtsleiter der Stadt Schweinfurt ans Licht. Die Kripo ermittelte mehrere Monate, im Juli dieses Jahres erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage in 51 Fällen der Untreue. Nun hat der 60-Jährige einen Strafbefehl über zehn Monate Haft auf Bewährung sowie eine niedrige vierstellige Geldauflage akzeptiert. Außerdem gab es eine so genannte Einziehung der Tatvorteile: Die veruntreute Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich muss er an die Stadt zurückzahlen. Das bestätigt der Sprecher des Landgerichts Schweinfurt, Thomas Fenner, dieser Redaktion.

Dem Beschuldigten, dem die Stadt Mitte Mai nach Einsicht in die Ermittlungsakte fristlos gekündigt hatte, wurde unter anderem zur Last gelegt, "im Zeitraum von 2016 bis 2020 gegenüber der Stadt Schweinfurt private Aufwendungen als dienstlich veranlasste bzw. seitens der Stadt vertraglich geschuldete Bewirtungskosten geltend gemacht zu haben", so die Staatsanwaltschaft. Der entstandene Schaden wurde auf rund 10 500 Euro beziffert. Der frühere Theaterleiter erklärte auf Anfrage, er "könne und wolle" sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die Ermittlungen zu den Bewirtungskosten erstrecken sich nach Recherchen dieser Redaktion auf die vergangenen vier Jahre. Wegen Verjährung konnten weitere Jahre nicht geprüft werden, erklärt Oberstaatsanwalt Dr. Reinhold Emmert. Die Kripo ermittelte sehr akribisch, die Ermittlungsakte soll mit allen Anhängen mehrere hundert Seiten dick sein.

Zahlreiche von der Kripo geprüfte Bewirtungsbelege erwiesen sich als gefälscht

Geprüft wurden neben anderen Sachverhalten sowohl der Verzehr in der Theaterkantine als auch über 100 Bewirtungsbelege, bei denen sich der frühere Amtsleiter Essen im In- und Ausland mit angeblichen Geschäftspartnern des Theaters in Höhe von gut 3300 Euro erstatten ließ.

Die Kripo fand in ihren Ermittlungen heraus, dass Dutzende dieser Belege nicht korrekt waren. Dies deckt sich auch mit Recherchen dieser Redaktion. Die auf den Belegen genannten Geschäftspartner hatten gegenüber der Kriminalpolizei bei Befragungen angegeben, gar nicht mit dem Theaterleiter beim Essen gewesen zu sein.

Für die Leitung für das derzeit wegen der Generalsanierung geschlossene Schweinfurter Theater hat die Stadt bereits einen Nachfolger eingestellt, der Anfang 2022 seine Arbeit aufnimmt.
Foto: Josef Lamber | Für die Leitung für das derzeit wegen der Generalsanierung geschlossene Schweinfurter Theater hat die Stadt bereits einen Nachfolger eingestellt, der Anfang 2022 seine Arbeit aufnimmt.

Unter anderem gab es einen Beleg, bei dem der genannte Bewirtete gar nicht in Schweinfurt sein konnte, weil er zu dieser Zeit in Chinas Hauptstadt Peking auf einer Konzertreise war. Andere Befragte gaben an, sie hätten den Namen des früheren Theaterleiters im Zuge der Ermittlungen durch die Kripo erst im Internet recherchieren müssen, weil ihnen der Name nicht geläufig war und sie ihn persönlich nicht kannten.

Warum wurden die Bewirtungsbelege nicht korrekt ausgefüllt?

Es ist in der Kulturszene durchaus üblich, sich mit Geschäftspartnern zu treffen und über Verträge oder neue Engagements zu sprechen. Deshalb gab es für das Theater im Gegensatz zu anderen Abteilungen in der Verwaltung auch einen eigenen Bewirtungsetat. Warum Belege abgerechnet wurden, bei denen die notierten Gesprächspartner nicht dabei waren und mit wem stattdessen diese Speisen und Getränke konsumiert wurden, ist offen.

Ein Teil der Anklage war auch der monatliche Eigenkonsum des früheren Amtsleiters in der hauseigenen Theaterkantine. Dieser Redaktion liegen Abrechnungen vor, aus denen sich schließen lässt, dass nicht nur Speisen und Getränke der jeweiligen Ensembles, sondern auch der Eigenverbrauch des Mannes durch die Stadt bezahlt wurde. Mehrere Zeugen bestätigen dieses über Jahre dokumentierte Vorgehen gegenüber der Redaktion. Ein Ermittlungsverfahren gegen die frühere Pächterin der Kantine wurde gegen Zahlung einer Geldauflage kürzlich eingestellt.

Durchsuchung von Büroräumen in der Stadtverwaltung

Von Seiten der Stadtverwaltung bestätigt wurde eine Bürodurchsuchung im Frühjahr während des laufenden Ermittlungsverfahrens. Damals wurden Akten und E-Mails sichergestellt. Die Ermittlungen gegen eine weitere Führungskraft aus dem Rathaus sind nach Kenntnis dieser Redaktion noch nicht eingestellt. Im Mittelpunkt der Kripo-Untersuchung soll unter anderem eine Veranstaltungsabrechnung stehen, wegen der der frühere Theaterleiter auch angeklagt war.

Hier geht es um ein Benefizkonzert eines Vereines im Theater. Die Abrechnung dieser Veranstaltung durch den gekündigten Theaterleiter brachte dem Verein einen Gewinn. Wären alle angefallenen Kosten allerdings korrekt in Rechnung gestellt worden, hätte der Verein einen Verlust in vierstelliger Höhe gemacht.

Geprüft und als problematisch bezeichnet wurde die Abrechnung dieser Veranstaltung auch von der städtischen Rechnungsprüfung. Bei einer Sonderprüfung des Theaters wurden zudem zahlreiche Ungereimtheiten in dem Amt aufgelistet, wie Teilnehmer der nicht-öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im März bestätigten. Die nun weitere betroffene Person in der Verwaltung äußert sich bislang nicht offiziell zu den Ermittlungen wegen des laufenden Verfahrens, weist die im Raum stehenden Vorwürfe aber zurück.

Oberbürgermeister erstattete im Herbst 2020 Anzeige

Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) hat sich öffentlich bisher kaum zu dem Fall geäußert, sieht aber auf Nachfrage keine Versäumnisse bei der Verwaltung. Er hatte Mitte Juli 2020 von den Vorwürfen erfahren und am 1. Oktober Anzeige erstattet. Bereits mehrere Wochen vorher lag eine Anzeige einer Schweinfurter Rechtsanwaltskanzlei gegen den Theaterleiter vor, Mitte Oktober 2020 gab es auch noch eine anonyme Anzeige.

Es gibt nicht nur in der Opposition im Stadtrat, sondern auch in der Partei des OB Stimmen, die sein  Vorgehen kritisch sehen und die Tatsache, dass Finanzreferentin und Büroleiterin Anna Barbara Keck zunächst eigene Recherchen anstellte und deren Ergebnis dem OB vorlegte, als gravierenden Fehler betrachten. Aus Sicht der Kritiker wäre es angebracht gewesen, sofort die Staatsanwaltschaft zu informieren und den Betroffenen bis zum Abschluss der Ermittlungen von seinen Aufgaben freizustellen.

Als 'richtig und sinnvoll' beschreibt Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé die Aufarbeitung der Stadt im Fall des gekündigten Theatersleiters. Gleichwohl gibt es Kritik am Vorgehen des OB. 
Foto: Martina Müller | Als "richtig und sinnvoll" beschreibt Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé die Aufarbeitung der Stadt im Fall des gekündigten Theatersleiters. Gleichwohl gibt es Kritik am Vorgehen des OB. 

Sebastian Remelé erklärte gegenüber dieser Redaktion, er habe die ersten Gerüchte im Frühjahr 2020 "sehr ernst genommen". Das Vorgehen der Büroleiterin "war meines Erachtens sinnvoll". Bevor die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werde, habe man "Anhaltspunkte und Fakten" gebraucht, die diese Einschaltung auch rechtfertigen. "Der Aktenvermerk (der Büroleiterin, Anm. d. Red.) schloss mit der Empfehlung, die Staatsanwaltschaft einzuschalten", so der OB.

Oberbürgermeister veranlasste vertiefte Recherchen durch die Verwaltung

Die Ergebnisse der Recherchen seien im Haus weitergegeben worden, um weitere Untersuchungen zu ermöglichen. "Als Oberbürgermeister und Vorgesetzter habe ich diese Empfehlung aufgenommen, Compliancebeauftragte und Rechnungsprüfungsamt mit der vertieften Recherche beauftragt und die Prüfung des Theaters vorziehen lassen", schreibt Sebastian Remelé in seiner Stellungnahme.

"Dieser Weg, den wir hier gegangen sind, ist, war und bleibt richtig und sinnvoll. Ein solcher Verdacht ist immer erst intern zu prüfen, bevor die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird."
Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU)

Gleichwohl lag es "außerhalb der Kompetenz dieser Stellen, Zeugen zu vernehmen", betont der OB. Deswegen konnte man den Sachverhalt intern nicht abschließend klären. Er habe den Theaterleiter im Beisein des Personalamtsleiter Armin Seebauer mit den Vorwürfen konfrontiert und ihm die Gelegenheit gegeben, sich selbst anzuzeigen. Das sei abgelehnt worden, danach erfolgte die Strafanzeige durch den OB selbst, bei der er sich "auf den Aktenvermerk der Finanzreferentin sowie die Empfehlung der Compliancebeauftragten und des Rechnungsprüfungsamts gestützt" habe.

Sebastian Remelé betont, aus seiner Sicht gelte die Unschuldsvermutung gegenüber dem Betroffenen "bis zur rechtskräftigen Verurteilung." Er ist überzeugt: "Dieser Weg, den wir hier gegangen sind, ist, war und bleibt richtig und sinnvoll. Ein solcher Verdacht ist immer erst intern zu prüfen, bevor die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird." Natürlich wisse man jetzt nach eineinhalb Jahren deutlich mehr, doch der Kenntnisstand von heute könne "kein Maßstab für das damalige Handeln sein".

Oberbürgermeister und Personalamtsleiter genehmigten Sonderzahlung

Im Winter vergangenen Jahres genehmigten nach gesicherten Informationen dieser Redaktion der OB und sein Personalamtsleiter dem Amtsleiter eine so genannte Leistungsprämie für das Jahr 2020 zusätzlich zu seinem Tarifgehalt, die auch ausgezahlt wurde. Zu diesem Zeitpunkt liefen die Ermittlungen der Kripo bereits mehrere Monate. Gleichwohl hatte der OB damals noch keinen Einblick in die Ermittlungsakte, der Antrag dafür wurde erst im Mai 2021 gestellt. Auf explizite Nachfrage zu diesem Thema äußert sich der OB nicht.

Die Zahlung stieß angesichts der Umstände bei Teilen der Verwaltung auf großes Unverständnis, war bisher aber kein Thema in der öffentlichen Diskussion im Stadtrat, wo Aufklärung über Hintergründe und vor allem Konsequenzen des Falls vor allem von der Fraktion der Linken eingefordert wurde. Meist wurde aber nicht-öffentlich über das Thema gesprochen. Mehrere Teilnehmer solcher Sitzungen erklärten, dass der Oberbürgermeister Fragestellern gegenüber ungehalten reagiert haben soll. Auch zu diesem Themenkomplex äußert sich Sebastian Remelé auf Anfrage nicht.

Klage vor dem Arbeitsgericht durch den Theaterleiter zurückgezogen

Der zum 19. Mai fristlos gekündigte Theaterleiter hatte vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht, diese aber an diesem Donnerstag, 28. Oktober, eine Stunde vor der Hauptverhandlung in Schweinfurt zurückgezogen. Ein so genanntes Güterichterverfahren brachte kein Ergebnis, der Termin für die Hauptverhandlung entfiel. Das bedeutet, dass die fristlose Kündigung rechtskräftig ist.

Seit Spätsommer hat der frühere Kulturamtsleiter und Theaterleiter eine neue Stelle im Kulturbereich in Süddeutschland angetreten und lebt nicht mehr in Schweinfurt.

Die Kulturamtsleitung übernahm auf Bitten des OB Andrea Brandl, die Leiterin der Kunsthalle. Für die Stelle des Theaterleiters waren drei Kandidaten in der engeren Auswahl, von denen Christoph Wahlefeld, bisheriger künstlerischer Betriebsdirektor des Theaters Bielefeld, ausgewählt wurde. Er beginnt im Januar in Schweinfurt. Ebenfalls ab 1. Januar 2022 besetzt ist die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Stelle der Verwaltungsleitung für die städtischen Museen und das Theater.

 
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  • R. B.
    Wer hat jetzt das Nachsehen? Die bemerkenswert tiefgründige Recherche der Artikelverfasser lässt die Vermutung zu, dass der Imageschaden der Stadt und insbesondere die "Fehler des OB" in den Focus gerückt werden sollen. Warum darf es nicht korrekt sein, zunächst als "Chef" im eigenen Hause zu ermitteln? Es darf dem OB nicht als "schweren Fehler" unterstellt werden, zunächst nur intern zu ermitteln, auch wenn ein Schaden bereits entstanden war. Auffällig ist dagegen die äußerst intensive Ermittlungsarbeit der Verfasser: Wie kann die Presse über tatsächliche Auszahlungen an Mitarbeiter Kenntnis erlangen? Wie kann die Presse genaue und "gesicherte" Informationen über den Inhalt von internen Belegen und Abrechnungen erlangen? Wie erfährt man aus "meist nicht-öffentlichen Sitzungen Internes über persönliches Verhalten? Mögliche Verfehlungen von Politikern im sog. "Masken-Skandal" mit enorm hohem Schaden für die Allgemeinheit wurden bei weitem nicht so intensiv von der Presse "ermittelt"!
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  • K. K.
    @bauri: Grundsätzlich ist eine frei und unabhängig (auch von Behördenangaben) agieren könnende Presse doch eine der Stärken unserer ("westlichen") Demokratie. Also: was soll dieser Vorwurf?
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  • J. B.
    Wie man dem Impressum der Konzertdirektion Landgraf GmbH entnehmen kann, ist der frühere Theaterleiter nun dort beschäftigt und dies sogar als Geschäftsführer.
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  • K. B.
    Und es empfiehlt sich, auf der dortigen Webseite mal den sog. Image-Film anzuschauen...
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  • G. B.
    Da merkt man wieder: Gehörst zu den Großkopferten, dann brauchst keine Sorgen haben. Kommst immer mit nem blauen Auge davon. Ich dacht immernoch: Alle Menschen sind gleich!
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  • C. R.
    Dass die Leistungsprämie vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Ermittlungen nicht zurückgehalten wurde, sondern ausgezahlt, ist nicht nachvollziehbar
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  • J. G.
    Ich glaube nicht, dass er weiterhin im öffentlichen Dienst tätig ist. Wahrscheinlich eher bei privaten Kulturträgern. Das strafrechtliche ist die eine Sache, aber wenn er fachlich gut ist, warum sollte er keine zweite Chance bekommen. Können ja Unternehmen überall so machen.
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  • W. M.
    Wie kann man mit diesen Verfehlungen bereits so schnell eine neue Stelle im Kulturbereich in Süddeutschland bekommen? Als normaler Bürger kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus.
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  • M. S.
    Das Urteil halte ich auch für angemessen; genau wie Herard18061206 schreibt.

    Der Mann wurde zurecht fristlos entlassen, muss en Schaden zahlen, trägt die Gerichtskosten + die Geldstrafe; die Bewährungsstrafe nicht zu vergessen.

    Aufgeklärt geht allerdings auch das Verhalten der Stadt im Vorfeld. Es kann nicht sein, dass OB Remelé nicht oder nur ungehalten reagiert wenn es um seine Person geht.
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  • W. F.
    Was ist mit der Prämie? Die für besonders gute Mitarbeiter, bzw. für besondere Leistungen gewährt wird. Dieses Geld hätte ein anderer guter Mitarbeiter bekommen müssen.
    Obwohl, über Jahre hinweg so klug "abzurechnen", ist ja auch eine "besondere Leistung", wird sich der OB und Herr Seebauer gedacht haben.
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  • H. B.
    Nun ja, fristlos gekündigt, Bewährungsstrafe, Rückführung des Schadens an die Stadt, Geldauflage und Gerichtskosten beim Straf- und Arbeitsgericht incl. der Anwaltskosten; ich finde den Witz nicht!
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  • I. V.
    Das Urteil ist ein schlechter Witz!!!
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