Stadttauben sind keine Wildtiere und Städte rechtlich sogar verpflichtet, sich um sie zu kümmern. Das war das Fazit einer Expertenrunde, die sich vor kurzem öffentlich hinter die Schweinfurter Taubenschützer und die Forderung nach einer – zumindest zeitweisen –Aufhebung des Fütterungsverbots gestellt hat. Darunter auch Dr. Christian Arleth, Jurist, gebürtiger Schweinfurter und Wahlberliner. Er hält das Fütterungsverbot der Stadt Schweinfurt für rechtswidrig und verweist in seiner Argumentation auch auf ein Gutachten, das er zusammen mit einem Tierarzt selbst geschrieben hat – für die Landestierschutzbeauftragte in Berlin. Grundtenor: Städte können keine Fütterung von Stadttauben verbieten, sie sind sogar dazu verpflichtet.
Dass Schweinfurt nach zehn Monaten im Dezember 2021 die Ausnahmeregelung für eine Fütterung der Tauben am Martin-Luther-Platz widerrufen hat, bezeichnet Arleth sogar als Tierquälerei. Die Stadt weist solche Vorwürfe zurück. Jan von Lackum, Ordnungs- und Umweltreferent, hält das 1997 in Schweinfurt erlassene Fütterungsverbot – auch wenn es seit Jahren Streitthema ist – für absolut rechtskonform, getragen von gültiger Rechtsgrundlage und Rechtssprechung. Auf Anfrage erklärt er warum: Das Taubenfütterungsverbot basiere auf Artikel 16 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Dieses ermögliche den bayerischen Gemeinden, das Füttern verwildeter Tauben zu verbieten.
Im August 2014 habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies bekräftigt, das Taubenfütterungsverbot der Stadt Nürnberg für das gesamte Stadtgebiet für rechtmäßig erklärt. Und dabei auch festgestellt, dass kein Anspruch auf das Aufstellen von Taubenhäusern bestehe. Der VGH, so von Lackum, habe bei seiner Entscheidung explizit festgestellt, dass sich an dieser Rechtslage auch durch die Definition des Tierschutzes als Staatsziel (im Grundgesetz) nichts geändert habe. Ein Punkt, den der Berliner Jurist angeführt hatte.
Ordnungsreferent Jan von Lackum: Stadttauben sind weder Haus- noch Fundtiere
Die Argumentation, die Stadt verstoße gegen das Tierschutzgesetz, laufe leer, meint der Referent der Stadt. Das Tierschutzgesetz begründe Pflichten nur für denjenigen, der ein Tier halte, betreue oder zu betreuen habe. "Dies ist bei den herrenlosen Stadttauben nicht der Fall, da diese – entgegen der von den Tierschützern vertretenen Auffassung – weder Haus- noch Fundtiere sind", sagt von Lackum und erinnert an einen Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshof aus 2004. Das habe "verwilderte Tauben als Tiere definiert, die nicht oder nicht mehr von Menschen gehalten werden, weil sie die Gewohnheit abgelegt haben, in einen Taubenschlag zurückzukehren".
Allerdings: Taubenschläge gibt es in Schweinfurt (noch) keine. Und das führt zu einem Punkt, in dem sich Stadtverwaltung und Tierschutzorganisationen einig sind, wie von Lackum sagt. Schweinfurt soll betreute Taubenschläge bekommen. Mit ihnen wolle die Stadt die Population der Stadttauben im Stadtgebiet kontrollieren beziehungsweise reduzieren. Die seitens der Tierschützer angebotene Unterstützung werde man "dankbar" annehmen, "wenn sie in die richtige Richtung geht".
Noch im Februar treffen sich Stadtverwaltung und Tierschützer zum Gespräch
Voraussichtlich Mitte Februar soll es ein Gespräch geben, um eine mögliche Zusammenarbeit auszuloten. Dazu eingeladen sind laut von Lackum Tierschutzorganisationen, darunter auch Pro Animale. Der Schweinfurter Verein hat bereits öffentlich seine Bereitschaft signalisiert, sowohl personell als auch finanziell betreute Taubenschläge in der Stadt unterstützen zu wollen.
Warum ein Fütterungsverbot für den Erfolg von Taubenschlägen wichtig sein soll
Klar ist für Jan von Lackum, dass "wir mehrere Taubenschläge brauchen werden ". Nur mit Taubentürmen werde man das Problem nicht lösen können. Daher suche man weiterhin nach einem geeigneten Gebäude, um dort einen Taubenschlag einzurichten. In der Verwaltung habe sich entsprechend des Auftrags des Stadtrats eine Arbeitsgruppe gebildet, die das Thema im Blick habe. Ein Fütterungsverbot, auch das betont von Lackum, sei für den Erfolg der Taubenschläge wichtig. Denn: Fänden die Tiere nur am Taubenschlag Futter, würden sie diesen dauerhaft akzeptieren.
Und bis dahin? Die Stadt habe sich auch aktuell mit dem Veterinäramt abgestimmt. Dieses habe bestätigt, dass die Stadttauben auch jetzt ausreichend Futter fänden, sagt von Lackum und erinnert an die "seit Monaten geöffnete Außengastronomie". Während der Ausnahmegenehmigung für die Fütterung am Martin-Luther-Platz habe sich die Population dort schätzungsweise versechsfacht. "Die Tiere sind also dorthin geflogen." Das widerlege das Argument der Standorttreue, so der Referent der Stadt. Trotzdem sei es nach Ansicht des Veterinäramts nur ein relativ kleiner Teil der Stadttauben-Population gewesen, sagt von Lackum. Weshalb die Fachbehörde ein Fütterungsverbot auch nicht als tierschutzrechtlich bedenklich einstufe.
Warum geht die Stadt nicht auf die Leute und ihre Anliegen ein.
Ist es nicht auch die Aufgabe einer STADTverwaltung und ihres BÜRGER-meisters?
Ihr Kommentar zeugt leider von völliger Unwissenheit - wenn Ihnen ihre Katze abhandenkommt und es verboten wird sie zu füttern und ihr ein Zuhause zu geben, wie fänden sie Dies? Stadttauben sind weder Ratten noch in irgendeiner Weise real mit ihnen vergleichbar. Sie sind Nachkommen von Haustauben und Zuchttauben, wie z.B. Hochzeitstauben, Brieftauben, etc. und wurden durch Menschen ihres Daheim beraubt, müssen sich unter schlimmsten Mangel durchschlagen. Sie benötigen unsere Hilfe!
nur auf die Schnelle eines: Standorttreue und Schlagtreue, das ist ein Urinstinkt der Tauben und besteht definfitiv. Die Tauben sind auf den Nistplatz geprägt und dort auch Standorttreu! sie suchen regulär ihr Futter in einem Umkreis von bis zu 500m um den Nistplatz und nur wenn dort nichts ist, gehen sie auch etwas weiter zur Futtersuche weg, aber eben nicht überall hin, sondern nur mit geringfügig erweitertem Radius. Dadurch wird ihre Standorttreue weder geändert noch "widerlegt".
Und ein Fütterungsverbot bei ausreichend betreuten Taubenschlägen (mit ausreichend artgerechter Fütterung und Eieraustausch dort!) ist sicher sinnvoll um die Tiere nicht doch noch an den alten, wilden Nistplätzen, bzw. in deren unmittelbarer Nähe zu halten, sondern eben im Schlag.