
Vor dem Landgericht Schweinfurt wird am kommenden Montag, 18. März, der Prozess gegen den Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" fortgesetzt. Dem 42-jährigen Kai K. wird vorgeworfen, eine 30-Jährige in dem ehemaligen Kloster in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt) mehrfach vergewaltigt, geschlagen und dreimal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben.
Zuletzt hatten die Verteidiger von Kai K. beklagt, dass ihr Mandant "wie Hannibal Lecter" vor Gericht vorgeführt werde: an Händen und Füßen gefesselt, "verschnürt wie ein Paket". Die Anwälte forderten von der Vorsitzenden Richterin Erleichterungen für den Angeklagten.
"Die Bewachung und falls nötig Fesselung von Gefangenen spielen eine zentrale Rolle für die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden", erklärt dazu das Bayerische Justizministerium auf Anfrage der Redaktion. Es gelten jedoch bestimmte Regeln.
Wie ist der Angeklagte Kai K. gefesselt?
Der Angeklagte wird an den Verhandlungstagen an Händen und Füßen gefesselt von zwei Polizisten ins Gericht gebracht. Erst wenn die Beamten der Richterin bestätigt haben, dass es während der Fahrt von der forensischen Psychiatrie, in der K. untergebracht ist, ins Gericht keine Probleme gab, werden ihm die Handschellen abgenommen. Die Fußfesseln muss er während der ganzen Verhandlung tragen. Zusätzlich sichern mehrere Polizei- und Justizbeamte den Saal.

Wer bestimmt, ob ein Angeklagter gefesselt seinen Prozess verfolgen muss?
Die Fesselung eines Angeklagten ist laut Justizministerium von der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz gedeckt. Letztlich entscheide der Richter oder die Richterin darüber. Eine Fesselung komme jedoch "nur dann in Betracht, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Flucht oder für Gewalttätigkeit gibt", so ein Ministeriumssprecher.
Welche Rolle spielt die Unterbringung in einer JVA oder in einer Forensik?
Spielt es bei der Frage, ob ein Angeklagter gefesselt wird, eine Rolle, ob er aus einer JVA oder einer Forensik ins Gericht gebracht wird? Nein, heißt es aus dem Ministerium. Maßgeblich sind die genannten Hinweise auf eine Fluchtgefahr oder Gewalttätigkeit, so der Sprecher. "Solche Hinweise können sich beispielsweise aus dem Verhalten im bisherigen Haftvollzug oder der Unterbringung in der Maßregelvollzugseinrichtung ergeben." Entscheidend sei "das individuelle Verhalten der vorzuführenden Person".
Welche konkreten Anhaltspunkte für Fluchtgefahr oder Gewalttätigkeit gibt es bei Kai K.?
Das ist offen. Auf Nachfrage der Redaktion erklärte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt, dass hierzu "keine verfahrensbezogenen Auskünfte erfolgen" könnten, "da es sich um sicherheitsrelevante Fragestellungen handelt".
Was haben die Verteidiger von Kai K. konkret vom Schweinfurter Gericht gefordert?
Die Anwälte schlugen vor, dass Kai K. schon vor Verhandlungsbeginn - also noch im Polizeifahrzeug - die Handfesseln abgenommen werden. Das lehnte die Vorsitzende Richterin jedoch ab und verwies dabei auch auf die beiden Angeklagten, denen Anfang 2023 die Flucht aus Gerichtsgebäuden in Regensburg beziehungsweise Coburg gelungen war.
Hat sich die Praxis an bayerischen Gerichten nach der Flucht der zwei Angeklagten verschärft?
Eine konkrete Antwort darauf gibt das Justizministerium nicht. Nur so viel: Die "Ereignisse" seien "von Justiz und Polizei gründlich aufgearbeitet" worden. So sei "ein umfassender Sicherheitscheck" für alle Gerichte im Freistaat angeordnet worden, "der jeweils vor Ort in Abstimmung mit der Polizei" bis Ende März 2023 durchgeführt wurde. Außerdem hatten die Oberlandesgerichte umgehend "Taskforces mit Sicherheitsexperten aus Justiz und Polizei" eingerichtet, "die bei jedem Gericht die baulichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufe unter Sicherheitsaspekten geprüft haben".
Es ist auch egal, wie der Angeklagte heißt oder was Sie von ihm halten, für eine "Fesselung" relevant in dem Zusammenhang ist - wie im Bericht genannt - allein, ob es " konkrete Anhaltspunkte für Flucht oder für Gewalttätigkeit gibt"...!
Wissen Sie dazu näheres?
Das vermisste (?) Kind wird m.W. überhaupt nicht mehr thematisiert - und wer sagt denn, dass dieses nicht deshalb verschwunden ist, um es (vor dem Angeklagten) zu schützen?
Da es vorgeblich um "Sicherheitsrelevanz" geht, ist auch die Umdeutung mittels "Belohnung" rechtlich/gesetzlich (!) nicht möglich oder statthaft.
Es ist ganz einfach so, dass in der Vergangenheit zwei Gefangenen durch konkretes Versagen der Justiz die Flucht gelang und dadurch die bayerische Gerichtsbarkeit öffentlich der Lächerlichkeit preisgegeben wurde - alle anderen sollen das nun „büßen“, damit die bayerische Justiz sich inszenieren und ihr „Gesicht“ wieder herstellen kann.
Das Gericht führt sich hier selbst vor.
ihre pathologische Abneigung gegen unser Rechtssystem und seine Organe nimmt mittlerweile schon groteske, bzw. absurde Züge an.
Aber ruhig weiter so, es ist sehr amüsant zu sehen, wie sie sich an solchen Vorgängen abarbeiten.
Inhaltlich aber leider ohne Belang.
Aber worüber beklagen Sie sich? Meine Kommentare geben Leuten wie Ihnen doch immer wieder Gelegenheit, hier persönliche und pauschale Diffamierungen und "Ferndiagnosen" zu platzieren, ohne Beanstandung durch die Moderation...."pathologische Abneigung"? Sie scheinen eine echte Koryphäe zu sein. Kennen Sie auch JVA und Forensik von innen? Wissen Sie, was Sicherheit herstellt, was präventiv wirkt?
Zum Inhalt: mich stören solche Vorgänge unter Behauptung von "Sicherheitsrelevanz" deshalb, weil sie die die Legitimation und die Seriosität des Rechtsstaates für billige Effekthascherei zersetzen.
Der Rechtsstaat und die Gesetze sind alles, was Sie und mich und jeden anderen vor der Willkür und Strafwut von Menschen mit Amtsgewalt SCHÜTZEN!
Ich diffamiere nicht, und Ferndiagnosen stelle ich auch nicht.
Ich beobachte und ziehe Schlüsse.
Schönen Tag noch
Ihnen auch einen schönen Tag.
Ps: was Sie meinen, nennt man Projektion, ein "pawlowscher Reflex" ist etwas völlig anderes und wäre eine Beleidigung.
Sie haben vollkommen recht mit Ihrem Kommentar, jedwede Erwiderung ist sinn- und zwecklos.
Nö, Herr Englert, Sie kommentieren hier doch auch. Es geht hier auch nicht um "allumfassende Lebenserfahrung" (?) - was soll das sein?
Und Sie dürfen natürlich weiter selektiv und ausschließlich die Kommentare desjenigen "kritisieren", der vermutlich als Einziger hier mit umfassenden persönlichen Erfahrungen zum speziellen Thema aufwartet. Etwas mehr SUBSTANZ wäre dennoch schön!
Mit "Super-Hannibal-Lecter-höhö"-Beifall kann ich halt nicht dienen, "sorry"....!!
Die bayerischer Staatsregierung kann sich natürlich durchaus zum Ziel setzen und auch daran freuen, dass auch nach dem Gesetz als "unschuldig" geltende Angeklagte in absolut demütigender Weise und als Machtdemonstration des Staates so inszeniert werden.
Nur sollte man sich dann halt nicht mehr über die Zirkusverhandlungen und die Behandlung von Menschen bspw. durch den russischen Staat echauffieren....