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Schweinfurt
Nach "Corona-Spaziergang" in Schweinfurt: Bewährungsstrafen für den Versuch, ein Polizeiauto anzuzünden
Vor dem Schöffengericht in Schweinfurt mussten sich jetzt zwei Männer wegen versuchter Brandstiftung verantworten. Warum es für die Angeklagten glimpflich ausging.
Archivbild vom 12. Dezember 2021: Nach einem zunächst friedlich verlaufenen sogenannten 'Spaziergang' in der Schweinfurter Innenstadt versuchten zwei Männer, ein ziviles Fahrzeug der Polizei anzuzünden.
Foto: Oliver Schikora | Archivbild vom 12. Dezember 2021: Nach einem zunächst friedlich verlaufenen sogenannten "Spaziergang" in der Schweinfurter Innenstadt versuchten zwei Männer, ein ziviles Fahrzeug der Polizei anzuzünden.
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 09.02.2024 12:47 Uhr

Der dritte Advent 2021 war auf dem Schweinfurter Marktplatz wenig besinnlich. Und er verlief am Ende auch nicht mehr friedlich. An jenem Adventssonntag fand der zweite sogenannte "Spaziergang" durch die Innenstadt statt. Laut, aber gewaltlos hatten zunächst hunderte Impfgegner und Kritiker der Corona-Maßnahmen protestiert. Gegen 19.45 Uhr, der nicht angemeldete "Spaziergang" war eigentlich vorbei, lief einiges aus dem Ruder: Polizisten wurden von Demonstranten angegriffen, zwei Männer versuchten, ein geparktes Polizeifahrzeug anzuzünden.

Diese beiden, ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt und ein 31-Jähriger aus der Stadt, standen an diesem Montag nun wegen versuchter Brandstiftung vor dem Schöffengericht am Schweinfurter Amtsgericht. Die Männer waren am 12. Dezember 2021 bei dem Versuch, das Zivilfahrzeug der Polizei anzuzünden, gut beobachtet worden. Gleich mehrere Polizeibeamte in Zivil waren schon davor auf sie aufmerksam geworden.

Bereits vor dem versuchten Anschlag soll der 35-Jährige in einer Gruppe "Spaziergänger" aufgefallen sein mit dem Satz: "Heute brennt noch ein Auto." Er wolle "heute noch etwas anzünden" soll er zu dem Mitangeklagten gegenüber gesagt haben, sagten die Polizisten im Zeugenstand aus. Sie hatten den "Spaziergang" in zivil begleitet und die Männer nach den Äußerungen genau beobachtet. 

Grillanzünder auf den Hinterreifen gelegt 

Laut Anklageschrift liefen die beiden Angeklagten vom Marktplatz in die angrenzende Metzgergasse. Dort stand hinter einem Streifenwagen ein weiteres Fahrzeug. Wegen der "Halt-Polizei-Kelle" hinter der Windschutzscheibe war es als Polizeifahrzeug auszumachen. Mit Schlauchschal im Gesicht und dunklen Handschuhen soll der 35-Jährige dann versucht haben, das Fahrzeug anzuzünden. Der 31-Jährige sollte aufpassen, ob jemand kommt.   

Grillanzünder, die er dabei hatte, legte der 35-Jährige nach Aussagen von Beamten der Bereitschaftspolizei Nürnberg entzündet auf einen Hinterreifen des Fahrzeugs. Weil Polizisten schnell reagierten und die Anzünder sofort entfernten, entstand kein Brand und kein Schaden. 

Die Absicht war, so die Anklageschrift, indes eine andere. Der Tatplan der Beschuldigten sah demnach vor, den Reifen in Brand zu setzen und so das Gasgemisch im Tank zu entzünden. 

Mit schlechter Laune zur Demo und dann alkoholisiert 

Beide Angeklagte räumten vor dem Schöffengericht den Sachverhalt ein, schilderten die Vorgeschichte aber etwas anders. Sei seien "angeheitert" gewesen und hätten nur die öffentliche Toilette in der Metzgergasse aufsuchen wollen. Weil davor eine lange Schlange gestanden habe oder das WC geschlossen gewesen sei - da gehen die Erinnerungen auseinander - hätten sie spontan die Idee gehabt, das Auto in Brand zu setzen.

"Eine Scheiß-Idee, die aufgrund des Alkohols entstanden ist", sagte der 35-Jährige am Montag vor dem Schöffengericht. Er hatte den Versuch schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung gestanden. Er bereue ihn. Der Mann aus dem Landkreis Schweinfurt schilderte psychische, private und berufliche Probleme. Er sei schon mit schlechter Laune zur "Demo" gekommen. Eigentlich habe er mit seiner Freundin einen Abend an der Feuerschale verbringen wollen und deshalb die Anzünder bei sich gehabt. Doch es habe Streit mit der Lebensgefährtin gegeben, deshalb sei er zum "Spaziergang". Das mitgeführte Messer, das bei seiner Festnahme entdeckt wurde, sei ein "Brotzeitmesser", das er immer mit sich führe.

Polizisten im Zeugenstand sprechen von Tatvorsatz 

Die Polizeibeamten, die als Zeugen aussagten, hatten dies anders beobachtet. Das ganze Verhalten der beiden Männer, das zielstrebige Zulaufen auf das Auto, das sichernde Verhalten des Jüngeren - all das lasse auf Vorsatz schließen. Das die Männer die Toilette aufsuchen wollten, habe man nicht gesehen. 

Den Tatvorsatz sah am Ende auch das Gericht. Niemand gehe mit einem Päckchen Grillanzünder auf eine Demonstration, wenn er nicht vorhabe, damit etwas anzuzünden. Allerdings sah das Gericht bei beiden nicht vorbestraften, zuvor in keiner Weise auffällig gewordenen Männern auch keine Hinweise auf eine Radikalisierung.

Haftstrafen auf Bewährung

Am Ende verurteilte das Schöffengericht den 35-Jährigen wegen versuchter Brandstiftung zu einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Der 31-Jährige erhielt ein Jahr und zwei Monate Haft, ebenfalls drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Beide müssen darüber hinaus 1000 Euro an die Schweinfurter Tafel zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.   

 
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Wenn man das Urteil aus dem Kitzinger Gericht, wegen Beleidigung eines Obergerichtsvollziehers, der hier als "Oberkasper" beleidigt worden war, zum Vergleich heranzieht (über 2500,- Stafe), ist das wirklich einem Freispruch gleichzusetzen! Hier in SW sollte mit Wissen und Wollen ein Brand an einem Pkw gelegt werden! Hier hätten leicht Menschen verletzt oder gar getötet werden können!!! Und dann dieses Urteil? Ich hoffe, die StA geht gegen das Urteil vor!!!!!
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  • molnar_family@gmx.de
    Alternativ, wie beim königlich bayrischen Amtsgericht, 20 Schläge auf den nackten Ar... auf dem Schweinfurter Marktplatz, nach Ankündigung in der MP.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Die Täter lachen sich in's Fäustchen ... .Unglaubliches Urteil!
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  • engert.andreas@gmx.de
    Ich finde das Urteil gut!
    Man muss immer mitbedenken: jede Haftstrafe kostet den Steuerzahler eine Menge Geld!
    Es ist ein Schuss vor den Bug - beim nächsten Vergehen verfällt die Bewährung - UND : dann muss ja nochmal was passiert sein - die Strafe kommt noch oben drauf!
    UND: die 1000 Euro an die Tafel tun weh, die tun im Moment richtig weh (hätten von mir aus aber auch gerne 2000€ sein können pro Person)!
    DAS ist gefühlt die eigentliche Strafe!
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  • fs2190
    Das ist alles so lächerlich!
    -....das Klo ist zu? Komm, wir zünden ein Auto an!
    -Huch, wo kommen denn die Grillanzünder plötzlich her?
    -Brotzeitmesser hab ich immer dabei! Auch, wenn ich den Abend mit meiner Freundin an der Feuerschale geplant habe!
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  • jebusara@web.de
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  • engert.andreas@gmx.de
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  • Albatros
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  • flyarcus@gmx.de
    ...Bewährung ist Freispruch
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  • engert.andreas@gmx.de
    Falsch - denn jeder muss ja zusätzlich zur Bewährung noch 1000,--€ an die Tafel zahlen!
    Und es zahlt jeder seinen Anwalt selbst - bei Freispruch hätte diese Kosten der Staat übernehmen müssen!
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    "Mit schlechter Laune zur Demo....." Leerdenker haben doch ständig chronisch schlechte Laune gegen alles in unserer Gesellschaft. Für diese chronische schlechte Laune suchen Leerdenker einVentil. Jede Demo wo Leerdenker Krawall machen können wird deshalb genutzt. Der Grund/Bezug einer Demo ist Leerdenkern grundsätzlich egal. Darum heißen sie ja auch Leerdenker grinsen
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  • ra.kellermann@gmx.de
    jaaa, wieder der Alkohol ist schuld...nicht etwas die Leute die damit nicht umgehen können...
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  • makaay69
    zu mildes Urteil
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  • fuchsastefan@web.de
    Kluges Urteil!
    Beide waren nicht Vorbestraft.
    Trotzdem, ordentlicher Warnschuss vor dem Bug.
    Kenne genügend Leute die sich durch telegram, und anderen obskuren Medien und Covidioten radikalisiert haben und sich ins soziale Abseits geschossen haben.
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