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Schweinfurt
Nach Demo in Schweinfurt: Urteile im Schnellverfahren wegen Gewalt gegen Polizei
Nach dem "Spaziergang" durch die Schweinfurter Innenstadt am Sonntag leisteten einzelne Demonstranten Widerstand gegen die Polizei. Wieso es am Montag bereits Strafen gab.
Bis zu 2000 Menschen kamen laut Polizei am Sonntagabend zu einem 'Spaziergang' durch die Schweinfurter Innenstadt. Bereits am Montag wurden zwei Demonstranten wegen Körperverletzung verurteilt.
Foto: Oliver Schikora | Bis zu 2000 Menschen kamen laut Polizei am Sonntagabend zu einem "Spaziergang" durch die Schweinfurter Innenstadt. Bereits am Montag wurden zwei Demonstranten wegen Körperverletzung verurteilt.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 09.02.2024 12:50 Uhr

Der "Spaziergang" mit Protest gegen Impfpflicht und Anti-Corona-Maßnahmen der Regierung hatte für zwei junge Männer aus der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt gravierende Folgen. Sie waren am späteren Sonntagabend, als der friedliche Umzug durch die Stadt vorbei war, in Körperverletzungen gegen Polizisten verwickelt. Am Tag darauf bereits wurden sie verurteilt - zu sechs und acht Monate Haft auf Bewährung sowie 1500 und 3500 Euro Geldauflage.

Angeklagt waren am Montag ein 29 Jahre alter Schweinfurter sowie ein 27-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt. Der Vorwurf: Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Die beiden Männer waren am Sonntagabend von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Bereits am Montagvormittag wurden sie vor dem Amtsgericht Schweinfurt im so genannten beschleunigten Verfahren verurteilt.

Der 29-Jährige war von der Polizei kontrolliert worden, weil ihm eine Ordnungswidrigkeit während der Demonstration auf dem Marktplatz vorgeworfen wurde. Dabei geriet die Situation laut Polizeisprecher Andy Laacke außer Kontrolle. Ein Polizei-Video dokumentierte demnach Szenen, bei denen der Angeklagte sich so wehrte, dass er unter anderem eine Polizistin mit dem Fuß am Kopf traf und einen Polizisten ins Gesicht schlug.

Die Staatsanwaltschaft forderte im beschleunigten Verfahren am Montag sechs Monate Haft, die Pflichtverteidigerin plädierte auf Bewährung, weil der Mann keine Vorstrafen habe. Der Angeklagte versicherte auch, dass es ihm "leid tue und er keinen verletzen wollte". Verurteilt wurde er von Richter Michael Roth zu sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldauflage von 1500 Euro.

Faustschlag gegen Polizisten auf Video dokumentiert

Im zweiten Fall gegen den 27-Jährigen war ein Faustschlag gegen einen Beamten ebenfalls auf Video festgehalten. Vor dem Rathausinnenhof hatte die Polizei am Sonntagabend eine Kette gebildet, dahinter wurden Personen kontrolliert. Der Angeklagte, den Angaben zufolge mit 1,1 Promille Alkohol im Blut, habe sich "mitreißen lassen und einen großen Fehler gemacht". Er wurde verurteilt zu acht Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 3500 Euro.

Richter Michael Roth warnte beide Angeklagten eindringlich: Gegen friedliche Demonstrationen sei nichts einzuwenden. Komme es aber erneut zu einer Straftat, würden sie sofort in Haft genommen. "Die schweigende Mehrheit wird den Unsinn weiter ertragen, doch hier ist eine Grenze eindeutig überschritten", sagte Roth. Was den Aufruf zum "Spaziergang" im Vorfeld betrifft, sprach er von einer "Mobilisierung in den asozialen Medien, anders nenne ich sie nicht mehr". 

Einfacher Sachverhalt, klare Beweise als Voraussetzung

Das "beschleunigte" Verfahren, bei dem die Strafe der Tat quasi auf dem Fuße folgt, gibt es seit 2017 in Schweinfurt und seit 2019 auch in Würzburg. Geregelt in Paragraph 417 der Strafprozessordnung ist dieses juristische Schnellverfahren an Bedingungen geknüpft: Der Sachverhalt muss überschaubar sein, die Beweislage klar. Zeugen müssen sofort verfügbar sein, die Straferwartung darf nicht über ein Jahr betragen und bei einer zu erwartende Haftstrafe von mehr als sechs Monaten muss der Angeklagte einen Verteidiger haben. Auch Rechtsmittel wie Berufung oder Revision gegen ein Urteil im "Blitzverfahren" sind möglich.

Angewendet wird das Verfahren für Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Besonders häufig: Diebstahl. In Schweinfurt ist ausschließlich Richter Michael Roth für diese Verfahren zuständig, er hat am Amtsgericht zwei Tage pro Woche dafür reserviert.

Positive Beurteilungen von Staatsanwaltschaft und Polizei

Ob ein beschleunigtes Verfahren tatsächlich mehr "Wirkung" bei den Betroffenen erzielt? Der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht geht jedenfalls davon aus, dass es "schon einen Effekt nach sich zieht". Auch von Seiten der Polizei gibt es positive Rückmeldungen.

 
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  • klafie
    wer sind ehrbare bürger? frage an meefisch - wohl doch alle, die sich an gesetze und vorschriften halten und nicht wahrlos herumdemonstrieren und die gesundheit der mitmenschen ignorieren und mutwillig andere (polizisten sind auch nur menschen!!) verletzen. diese urteile sind noch viel zu milde vollzogen worden. eigentlich mal ein halbes jahr ins kittchen zum nachdenken bei brot und wasser, ohne fernsehen und handy wäre ganz gut für querdenker und co!
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  • Lebenhan1965
    @ meefisch

    Nein, ich wäre dafür diese Straftäter monatelang körperliche Schwerstarbeit eingepackt in Schutzanzügen und bei hoher Temperatur durchführen zu lassen. Dagegen wäre dann das in Ketten legen eine Wohltat.

    Aber vermutlich würden diese gewalttätigen Impfgegner selbst dann nicht kapieren was sie mutwillig dem Personal auf den Intensivstationen antun.
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  • kh070656
    meefisch, aus pädagogischer Sicht erzielt eine unmittelbare Ahndung einen maximalen Erfolg. Alles andere wäre weniger wirksam.
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  • grafer.andy@t-online.de
    wenn die sachlage klar ist hab ich als "ehrbarer bürger" absolut nichts gegen schnellverfahren.
    die verurteilten können ja immerhin noch in berufung/revision gehen.
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  • kh070656
    meefisch, die Argumente sind längst alle ausgetauscht und es macht keinen Sinn das nochmals zu tun. In Ihrer guten Erziehung hat man Ihnen bestimmt auch versucht nahe zu bringen, was Verantwortung heißt und warum man dementsprechend handeln soll. Davon gehe zumindest aus.
    Beschäftigen Sie sich mal mit Emanuel Kant. Insbesondere der 'Kategorische Imperativ' ist in diesem Zusammenhang empfehlenswert.
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  • Lebenhan1965
    @ meefisch

    Schnellverfahren hatten wir vor relativ kurzer Zeit zu Recht bei Straftaten von Asylbewerbern.
    Da war der Beifall aus Ihrem Umfeld auch deutlich zu vernehmen.

    Weil es jetzt gegen Ihr Sympathiefeld geht kritisieren Sie das. So was nennt man doppelte Moral.

    Und noch was: Der Vergleich den Sie ziehen ist abstrus. In der Justiz des 3. Reiches gab es gegen Urteile der NS Gerichte keine Berufung oder Revision.
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  • fw@widdi.de
    Die Schnellverfahren sind hier wirklich zu begrüßen... das Strafmaß zwar etwas milde... aber egal.. im Wiederholungsfall gibt's dann mehr... auch was Gutes grinsen
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  • fabian.roesser@gmx.de
    Richtig so!
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