In Handschellen und nach einer Nacht in Polizeigewahrsam ist eine 51 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Schweinfurt am Dienstagnachmittag im Schweinfurter Gericht vorgeführt worden. Im beschleunigten Verfahren wurde sie wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie wollte bei dem Protestmarsch am Abend des 10. Januar durch eine Polizeikette laufen und hatte sich gegen die Festnahme gewehrt. Dabei biss sie auch einen Polizisten in den Oberschenkel.
Der Vorfall tat der Verkäuferin sichtlich leid, wie sie mehrfach betonte. Sie entschuldigte sich bei dem Polizisten, den sie gebissen hatte, und bot freiwilliges Schmerzensgeld an. Verurteilt wurde sie nicht nur zu einer Bewährungsstrafe, sondern auch zur Zahlung von 500 Euro an den Polizisten und 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein.
Als die Polizei am Montag in der Hadergasse in Schweinfurt in der Nähe des Gefängnisses eine Gruppe von gut 70 Personen stoppte und die Personalien aufnehmen wollte, weil sie gegen die Allgemeinverfügung der Stadt verstoßen hatten, die solche nicht angemeldeten Aufzüge verbietet, kam es zu dem Vorfall.
Die nicht vorbestrafte Angeklagte erklärte, die andauernde Corona-Pandemie setze ihr sehr zu. In der Situation habe sie nur noch weg gewollt und sei deshalb auf die Polizeikette zugelaufen. Nach Aussage der beiden Polizisten, habe einer von ihnen der Frau deutlich signalisiert, dass sie nicht weiterlaufen dürfe. Daraufhin sei es zu einem Gerangel gekommen, bei dem sie versucht haben soll, einem Polizisten ins Gesicht zu schlagen. Die Frau sei sofort von drei Beamten zu Boden gebracht und festgenommen worden, sagten die Beamten aus. Ein Polizist habe ihren Kopf zwischen seinen Beinen gehalten. Weil die langen Haare eingeklemmt waren, habe sie Schmerzen gehabt, sich gewehrt und aus der Not heraus gebissen, berichtete die Angeklagte.
Richter Michael Roth, der die beschleunigten Verfahren am Schweinfurter Amtsgericht leitet, blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von acht Monaten auf Bewährung, aber deutlich über der Forderung des Pflichtverteidigers, der eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen gefordert hatte.
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein im Fall gegen eine 34-Jährige
Seit Beginn der nicht angemeldeten Aufzüge - sogenannter Spaziergänge - Anfang Dezember in Schweinfurt gab es insgesamt sieben beschleunigte Verfahren wegen Körperverletzung gegen Polizeibeamte. Die Angeklagten wurden zu Geld- beziehungsweise Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat nun Berufung eingelegt gegen das Urteil gegen eine vierfache Mutter, die nach den gewaltsamen Protesten am zweiten Weihnachtsfeiertag zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden war. Das bestätigte der leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht auf Nachfrage.
Laut Polizei hatte die Frau bei der Demo am 26. Dezember einem Beamten die Maske vom Gesicht gerissen, gegen einen weiteren getreten und wollte sich deshalb nicht festnehmen lassen. Die 34-Jährige hat bereits mehrere Vorstrafen und stand zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Bewährung. Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Haft ohne Bewährung gefordert.
Ermittlungen gegen zwei Männer wegen Brandstiftung laufen weiter
Weiterhin ermittelt wird im Fall eines 30 und eines 34 Jahre alten Mannes. Ihnen wird vorgeworfen, nach dem Ende der friedlichen Proteste gegen Impfpflicht und Anti-Corona-Maßnahmen am 12. Dezember in Schweinfurt versucht zu haben, ein ziviles Polizeifahrzeug in Brand zu setzen. Dieser konnte schnell gelöscht werden. Die beiden Männer kamen in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den 34-Jährigen wurde nun laut Axel Weihprecht nach einem Haftprüfungsantrag vom Amtsgericht außer Vollzug gesetzt. Die Haftbeschwerde im Fall des 30-Jährigen wurde vom Landgericht Schweinfurt abgewiesen, er ist nach wie vor in Untersuchungshaft.
Einen Prozess unter anderem wegen Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und Landfriedensbruch gegen die Männer wird erst in mehreren Monaten erwartet, da die Ermittlungen noch laufen.
(Allein weil die Geschädigten schon unterschiedliche Steuersätze haben, wäre es ungerecht wenn dann jeder das gleiche Schmerzensgeld bekommt.)
Wichtig für den Polizisten: War ER gegen Tetanus geimpft – und die Frau gegen Tollwut?
Jemand als Erwachsener zu beißen - weil man seinen Willen durchsetzen will - ist schon sehr fragwürdig.
Ich finde gut, dass sie sich entschuldigt hat und hoffe, dass es nur eine Ausnahme in ihrem Verhalten bleibt. Oder wer hätte schon gerne eine Kollegin oder als Kunde eine Verkäuferin die beißt.
In anderen Ländern packt die Polizei so zu, daß es keine Möglichkeit zum Beißen gibt.
Wenn ihr Corona so zusetzt, daß sie weg will, warum geht sie dann nicht alleine spazieren?
Mir tut jeder Polizist leid der unter diesen Bedingungen seinen Beruf erledigen soll.
Und für ne Verkäuferin sind 1.500,--€ ne richtige Strafe!