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Schweinfurt
Corona-Proteste in Schweinfurt: Gericht verurteilte vier gewalttätige Teilnehmer
Sanktionen zwischen Geldstrafe und einem Jahr auf Bewährung. Der Amtsrichter spricht Klartext über so genannte „Spaziergänge“.
Bereits einen Tag nach den Ausschreitungen bei den Corona-Protesten in Schweinfurt fand das Schnellverfahren gegen einen Angeklagten vor dem Amtsgericht statt.
Foto: Josef Lamber | Bereits einen Tag nach den Ausschreitungen bei den Corona-Protesten in Schweinfurt fand das Schnellverfahren gegen einen Angeklagten vor dem Amtsgericht statt.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:55 Uhr

Am Abend zweiten Weihnachtsfeiertages sind wieder Hunderte in Gruppen durch die Schweinfurter Innenstadt gezogen, um in dem als Spaziergang getarnten Aufmarsch gegen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Vier Menschen landeten wegen Gewalt gegen Polizisten im Polizeigewahrsam und verbrachten dort die Nacht – um am Tag darauf vor dem Richter zu stehen. Der verurteilte die drei Männer und eine Frau an diesem Montag zu einer Geldstrafe von 1600 Euro und Haftstrafen zwischen acht und zwölf Monaten Haft auf Bewährung.

Zum Auftakt der vier Blitzverfahren wurde um 12 Uhr ein 22-jähriger Arbeitsloser aus dem Landkreis Schweinfurt aus der Polizeizelle vorgeführt. Er war nach eigener Angabe in der Landwehrstraße am Feiern mit anderen, als die Demonstranten unten vorbeizogen. Er und ein Kumpel wollten wissen, was da läuft – fanden sich plötzlich aber an der Spitze einer Gruppe, die gegen eine Polizeikette anging. Die Einsatzkräfte wollten diesmal nämlich verhindern, dass die "Spaziergänger" wie es ihnen beliebt durch die Stadt zogen.

22-jähriger Rädelsführer

Die Beamten identifizierten den 22-Jährigen als einen Rädelsführer, wollten ihn herausholen zur Feststellung der Personalien. Das verbat er sich aber, leistete Widerstand und beleidigte die Beamten unter anderem mit "Hurensöhne". Das bestätigten mehrere Polizeizeugen. Eine Maske trug er auch nicht, von Abstandhalten keine Rede, so die Polizisten. Die Staatsanwältin beantragte sechs Monate auf Bewährung, die Verteidigerin eine Geldstrafe. "Er hat sich halt dummerweise mitreißen lassen", sagte sie. Das Urteil des Amtsrichters: 80 Tagessätze à 20 Euro – immerhin 1600 Euro also. Er nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft behält sich Rechtsmittel vor.

Da folgte die Strafe auf dem Fuße und auch schon der nächste Blitzprozess gegen seinen Kumpel (25), der mit ihm vom Feiern zum Demo-Machen gegangen war. Er schlug einem Beamten gegen den Kopf und nahm ihn in den Schwitzkasten. Das war, so der Richter, nicht nur Widerstand, sondern auch vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen. Die Quittung: acht Monate auf Bewährung. 150 Arbeitsstunden kommen obendrauf. Der 25-Jährige nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig.

"Impulsive" vierfache Mutter

Weiter ging's ohne Pause im nächsten Akt mit einer vierfachen Mutter (34) aus dem Landkreis Schweinfurt. Sie habe mit ihrem Lebensgefährten beim Chinesen was zu Essen kaufen wollen, sagte sie, habe dann die Tröten und Schreie gehört und sei dann mitgelaufen. "Alles irgendwie dumm gelaufen." Dann sei sie geschubst und "auch etwas impulsiver geworden". Aus Polizeisicht war es so, dass sie einem Beamten die Maske vom Gesicht gerissen, gegen einen weiteren getreten hatte und sich dann auch nicht festnehmen lassen wollte. Keine Maske und kein Abstandhalten kommen hinzu. Das Ganze bei einem Vorstrafenkonto mit elf Eintragungen vom Diebstahl über versuchten Raub und räuberische Erpressung bis Rauschgiftdelikten und auch Hafterfahrung. Unter Bewährung stand die Frau auch.

In Schweinfurt kam es am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages zu teils gewalttätigen Ausschreitungen von Teilnehmern von Corona-Protesten gegen Polizeibeamte.
Foto: Josef Lamber | In Schweinfurt kam es am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages zu teils gewalttätigen Ausschreitungen von Teilnehmern von Corona-Protesten gegen Polizeibeamte.

Die Staatsanwältin forderte acht Monate Haft – ohne Bewährung, auch wenn sie vier Kinder hat. "Das Maß ist voll." Die Pflichtverteidigerin der 34-Jährigen bat eindringlich um eine milde Strafe im Bewährungsbereich, wegen der Kinder. Sonst drohten ihr bei Widerruf der Bewährungsstrafe sogar 16 Monate Haft. "Vorgestern war Weihnachten, Sie haben drei kleine Kinder, das ist der einzige Grund, warum Sie nicht im Knast landen", urteilt der Richter: sechs Monate auf Bewährung – ein letztes Mal. Dann wird der Richter kurz grundsätzlich zu den sogenannten Spaziergängern: "Das ganze System, das dahinter steckt, ist die Behörden und Polizei vorzuführen und ins Lächerliche zu ziehen."

Hochaggressiver "Spaziergänger"

Schließlich folgt der vierte Angeklagte im Reigen der Schnellverfahren zu den Corona-Protesten am zweiten Weihnachtstag. Der 50-jährige Angestellte ist auf einem Polizeivideo zu sehen, wie er im Bereich Philosophengang mit roher Gewalt eine Polizeikette durchbricht, auf einen Beamten losstürmt und einen weiteren schließlich, als ihn seine Kollegen aufhalten wollen, einfach "über den Haufen rennt", so der Richter. Er ist der einzige, der einräumt zu wissen, wobei es an diesem Abend auf den Schweinfurter Straßen ging. "Spazierengehen" wollte er, sagt er. Er hat sich bisher noch nichts zuschulden kommen lassen, wird aber zur höchsten Strafe verurteilt, die im beschleunigten Verfahren rechtlich möglich ist: ein Jahr auf Bewährung – ein Monat mehr noch, als vom Staatsanwalt beantragt. Hinzu kommt eine Geldauflage von 6000 Euro. Der Mann gehört der gut verdienenden Mittelschicht an.

 
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  • frankenausdistanz
    Die Judikative verliert an Glaubwürdigkeit und "verspielt" unsere Demokratie!
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  • JuttaB
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  • haba2908
    Ausgerechnet derjenige, welcher der Mittelschicht zugeordnet wird, aber die geringste Verfehlung begeht , bekommt die höchste Strafe. Die anderen ( einschlägig vorbestraft, schon mit Bewährungsauflagen versehen ) kommen wieder mal mit einer geringen Strafe und „blauem Auge“ davon .
    Was lernen die daraus? Nix! Also weiter so! Liebe Richter, wann kapiert ihr es endlich und sprecht auch mal Strafen aus, die dem Täter weh tun ????
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  • hermannkoch@gmx.de
    Es wird oft gefordert, die Täter auf COVID Stationen arbeiten zu lassen, das ist Unsinn. Die Pflegekräfte wollen solche Typen. Jacht und ihrer Nähe. Wie wäre es denn, wenn man die Täter verurteilt, auf den Friedhöfen des Landes, mit einer Schaufel, die Gräber für Corona Tote auszuheben? So wären sie beschäftigt und könnten ihre ganze Kraft sinnvoll einsetzen.
    Bei manchen Menschen frage ich mich, was Will uns die Natur damit sagen?
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  • seneca
    Krawall machen und Aggressionen gegen den Staat und die Gesellschaft verbreiten. Aber sich ohne Gewissen vom Staat finanzieren lassen. Nicht zu seinen Taten stehen und noch ableugnen.
    22 jährig und arbeitslos. Wovon lebt er?
    Sozialstunden wären angebracht gewesen.
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  • Taehti
    Wie, die kamen alle „zufällig“ vorbei?
    An anderen Stellen ist zu lesen, dass diese Personen schon seit langem in dieser Szene unterwegs sind.

    Vorher mal Handy checken sollte doch heute kein Problem mehr sein… 🙄
    Ebenfalls die Mutter, die vorbestraft ist, die schon so oft auf Bewährung bekommt…
    Das ist doch absolut unglaubwürdig, was die Justiz da macht. Ein Freifahrtschein. Ein Urteil, auf das sich andere berufen können und werden. 🤦🏻‍♀️
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • jobu
    Hallo Meefisch, auf der Demo auf Seiten der Demonstranten war garantiert nicht eine einzige aber auch wirklich gar keine einzige gebildete Person...da muss man auch nicht hellsehen können, da reicht einfache Logik. Ich erkläre es mal, wenn draußen minus 30 Grad ist, rennt keiner in Badehose rum (Extremsportler mal ausgenommen) ist doch logisch, am 2. Weihnachtsfeiertag geht doch keine gebildete Person auf eine Demo, wirklich keine einzige ist doch logisch. Gebildete Personen würden auch Krawallmacher, Unruhestifter ob rechts oder links aus den eigenen Reihen entfernen, das würde aber nie so stattfinden, weil eben gebildete Personen so nicht vorgehen würden. Gebildete Personen wüssten, dass diese Demonstrationen in keiner Weise zielführend sind und mit diesem Mittel das eigens gewünschte Ergebnis niemals zu Stande kommen würde, weshalb diese Personen einen ganz anderen Ansatz wählen würden, was Sie aber nicht müssen, denn gebildete Personen würden sich auf jeden Fall impfen lassen! lg
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  • tabima
    Bei einer Mutter, die bereits 11 mal Aktenkundig ist und sich statt VOR ihr Kind zu stellen sich dahinter versteckt und es für Ihre Zwecke missbraucht, sollte das Kind bzw. die Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen werden.
    Was sollen denn die Kinder bei den Eltern lernen? Wie man betrügt, andere Menschen verletzt und und und?
    Die Kinder MÜSSEN geschützt werden vor ihren "Eltern"....
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  • sepele
    Sie verwechseln da was: Das ist nicht die Mutter, die ihr Kind dabei hatte. Die wurde noch nicht verurteilt.
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  • klafie
    ich frage mich aber auch: warum werden bei den straftätern egal welcher art die gesichter immer verschleiert oder verzerrt gezeigt, die beamten aber in voller montur fotografiert? der beamte kann sich doch seines lebens nicht mehr sicher sein.
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  • klafie
    vielleicht noch eines: nach meiner schulischen ausbildung ist wohl ja die exekutive die ausführende macht des staates. diese müssen alle möglichen mittel einsetzen um die rechte des staates und der HARMLOSEN !!!! staatsbürger waren. solche chaoten wie in schweinfurt kennen keine grenzen. sie treten das staatliche recht auf freiheit und ordnung mit den füßen. wenn eine demonstration verboten ist von vorne herein wie die in sw, warum geht man da nicht noch viel strenger dagegen vor und löst diese mit wasswerfern auf. alle schön nassgespritzt!! und wer sich dann noch immer weigert: ab in den knast. eine verbotene demonstration ist meines verständnisses nach eine straftat und eine illegale handlung!
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  • sepele
    Die Demonstration war nicht verboten. Sie war nur nicht angemeldet, kann aber spontan zugelassen bzw. von der Polizei festgestellt werden. Und dann mit entsprechenden Auflagen verbunden werden (Route, Abstand, Maske), die durchgesetzt werden können.

    Das ist etwas anderes als ein verbot.
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  • Lebenhan1965
    @ sepele

    Da müsste aber einer die Verantwortung für die Einhaltung der gegebenen Regeln übernehmen.

    Das wollen diese Aufwiegler und Hosenschisser aber nicht.
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  • wstu
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  • lbs
    Schon das Urteil des 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der mit Beschluss § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten, die 2G Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, lässt einen den Mund nicht mehr zukriegen. Nun verurteilt ein Schweinfurter Richter einen 3fach, darunter gefährliche Körperverletzung vorbestraften 22 jährigen zu läppischen 1600€ Strafe, das Zerren und die Beleidigungen des Mannes jedoch als Vergehen wertete, die im unteren Bereich des Strafmaßes anzusiedeln seien. Solche Richter sollten nach solch einem Richterspruch vom öffentliche Dienst entlassen werden. Untragbar!

    Auch Unfassbar, wie eine Mutter oder Familie ein Kind, welches mit Reizgas getroffen wurde zu einer solchen Veranstaltung mitnehmen konnte. Die Familie sollte vom Familiengericht und einen, klugen denkenden Richter dringend überprüft werden.
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  • Lagerkoller
    ..wird mit Sicherheit gemacht; ich habe an einer anderen Stelle gelesen, daß die "fürsorgliche" Mutter eine Strafanzeige bekommt, und die Aktion dem Jugendamt gemeldet wurde!
    Solche Aktionen gehen gar nicht!!!
    Ich bin sehr erschüttert, daß sich immer noch Leute mit diesen Aktionen brüsten, das Gepfeife und Geträller über Whatsapp verbreiten, auch noch voller Stolz!
    Wir lassen uns in der Tat von einer Minderheit tyrannisieren!
    Aber manch einer musste trotzdem sein Leben wegen Corona lassen!
    Ich denke, auf der Intensivstation denken die Menschen dann doch anders!
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  • ASS55
    Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Bei 20 € Tagessatz könnt ihr euch wohl vorstellen woher er das dazugehörende Einkommen hat!? Vermutlich zahlt das der Staat!!
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  • Taehti
    Also wir… Sozialstunden im Krankenhaus/ Altenheim wären angebrachter gewesen ..
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  • kratz.obersinn@web.de
    Bitte, Bitte nicht..!!
    Die im KH und Seniorenheimen haben schon genug zu tun..
    Was sollen die mit solchen Leuten anfangen??
    Lasst sie lieber Straße kehren oder Bäume pflanzen oder was weiß ich ..aber nicht noch die Pflegekräfte behindern..wen dann höchstens Toilette mit der Zahnbürste schrubben.. grinsen

    Die Pflegekräfte sind mit ihrer Kraft am Ende und da sind Coronaleugner das letzte was die jetzt brauchen!
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