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Schweinfurt
Corona-Protest: Demo-Teilnehmer müssen tief in die Tasche greifen
Die ersten Anzeigen der Polizei sind bei der Stadt Schweinfurt eingegangen. Viele hundert Personen werden einen Bußgeldbescheid bekommen. Warum sich die Höhe der Strafe unterscheiden kann.
Trotz Verbots versuchten Gegner von Corona-Maßnahmen am 2. Januar einen Aufzug durch die Stadt. Für manche Teilnehmende hat das nun Konsequenzen. Ihnen droht ein Bußgeld bis zu 3000 Euro. 
Foto: Martina Müller | Trotz Verbots versuchten Gegner von Corona-Maßnahmen am 2. Januar einen Aufzug durch die Stadt. Für manche Teilnehmende hat das nun Konsequenzen. Ihnen droht ein Bußgeld bis zu 3000 Euro. 
Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:58 Uhr

In den Sozialen Netzwerken machen die Vordrucke schon die Runde, mit denen Teilnehmende an den Schweinfurter Corona-Protestaufzügen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben können. Allein am vergangenen Sonntag hat die Polizei von 200 Personen die Personalien festgestellt, am Montag von 70 weiteren, weil sie entweder gegen die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot verstoßen beziehungsweise sich an einem verbotenen Aufzug beteiligt haben. Denn seit 28. Dezember gilt in Schweinfurt, dass nicht angemeldete Versammlungen nur ortsfest stattfinden dürfen. Die Protestveranstaltungen der Corona-Maßnahmen-Gegner seit Anfang Dezember waren bislang alle nicht angezeigt worden. Die Redaktion fragte beim Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt nach dem Stand der Verfahren. 

Welche Geldstrafe erwartet die Menschen, die sich an den Protestaufzügen beteiligt haben? 

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich ist, wogegen verstoßen wurde und ob mehrere Verstöße gleichzeitig verwirklicht wurden. Das städtische Ordnungsamt geht davon aus, dass sich das Bußgeld bei Teilnahme an einem verbotenen Aufzug in der Regel auf etwa 750 bis 850 Euro beläuft. Dazu kommen Gebühren und Auslagen. Grob muss man also nochmal 40 bis 45 Euro dazurechnen.

In der Allgemeinverfügung der Stadt heißt es, dass Verstöße gegen das Aufzugverbot mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro geahndet werden. Wer muss mit dieser Höchststrafe rechnen?

Der Bußgeldrahmen von 3000 Euro ergibt sich aus dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Ein Rahmen trifft aber keine Aussage darüber, welche Geldbuße tatsächlich angemessen ist und letztendlich festgesetzt wird. Stadt und Staatsanwaltschaft Schweinfurt als potentielle Verfolgungsbehörden haben sich über die Bußgeldhöhe im Groben abgestimmt. Die konkrete Festlegung erfolgt in jedem Verfahren aber einzeln anhand der konkreten Tatumstände.

Wird jedes Vergehen einzeln berechnet und aufaddiert, wenn gegen alle drei Anordnungen verstoßen wurde?

Grundsätzlich wird jeder Verstoß bewertet und für jeden einzelnen Verstoß eine Geldbuße festgelegt. Teilweise kann die Höhe des Bußgeldes dem Bayerischen Corona-Bußgeldkatalog entnommen werden, der auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung zu finden ist. Er legt zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht eine Geldbuße von 250 Euro und beim Verstoß gegen den Mindestabstand bei Versammlungen von 500 Euro fest. Teilweise sind die Sachverhalte aber nicht bayernweit einheitlich geregelt, wie etwa der Verstoß gegen das Aufzugsverbot. Hier hält die Stadt Schweinfurt eine Geldbuße von 750 Euro für angemessen.

Ob aufaddiert wird oder nur die höchste Einzelgeldbuße herangezogen wird, hängt von den Tatumständen ab. Bei einer "einheitlichen Tat" wird nur das höchste Einzelbußgeld verhängt, das aber "maßvoll" erhöht werden kann. Bei mehreren einzelnen Taten wird jede Geldbuße einzeln festgesetzt und aufsummiert. Im Fall der Corona-Protestler geht die Stadt abstrakt davon aus, dass meistens eine einheitliche Tat vorliegt. Eine konkrete Bewertung ist aber nur im Einzelfall möglich.

Wann wird den Betroffenen der Bußgeldbescheid ins Haus flattern?

In dieser Woche sind die ersten Anzeigen beim Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt eingegangen. Diese werden nun Zug um Zug abgearbeitet. Wie schnell das geht, hängt maßgeblich davon ab, ob die erforderliche Anhörung des Betroffenen bereits durch die Polizei geschehen ist, telefonisch, schriftlich oder vor Ort, oder ob die Stadt diese noch durchführen muss.

Können Betroffene in Raten zahlen oder die Stundung beantragen?

Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Zahlung in einem Betrag nicht oder nicht zeitnah ermöglichen, ist Ratenzahlung oder Einräumung einer längeren Zahlungsfrist möglich. Dafür muss vorab ein Antrag gestellt und es müssen Nachweise vorgelegt werden.

Kann das Ordnungsamt die Abarbeitung der vielen Anzeigen überhaupt stemmen, bevor die Verjährungsfrist beginnt? 

Angesichts der Vielzahl an Anzeigen soll eventuell Personal aus anderen Bereichen hinzugezogen werden, um diese innerhalb der Verjährungsfrist abarbeiten zu können. So hatte die Stadt auch schon in den Anfängen der Corona-Pandemie verfahren, als zahlreiche Maskenverstöße zu bearbeiten waren.

Was passiert mit den gezahlten Bußgeldern?  

Das Bußgeld wandert in die Stadtkasse. Wenn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben wird, bleibt die Stadtkasse aber leer. Das Bußgeld geht dann an den Staatshaushalt. Dem Richter ist es jedoch unbenommen, in diesem Fall das Bußgeld zu erhöhen. 

Wenn sich die Menschen weiterhin nicht an die Allgemeinverfügung halten und mit Aufzügen gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren, wird die Stadt dann auch die Strafgelder erhöhen?

Bei Wiederholungstätern ist es durchaus möglich, dass die Stadt Schweinfurt das Bußgeld erhöht. Die Obergrenze ist mit 3000 Euro aber gesetzlich festgelegt.

Ist angedacht, die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zu verlängern?

Ja, die Allgemeinverfügung wurde bereits bis 14. Januar verlängert. Eine Anpassung ist im Laufe dieser Woche geplant. Hier sollen auch etwaige neue Regelungen in der Bayerischen Immissionsschutzverordnung einfließen.

Die unangemeldeten Aufzüge werden auch damit gerechtfertigt, dass Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen nicht genehmigt würden. Wie viele Veranstaltungen wurden angemeldet und nicht genehmigt?    

Versammlungen müssen nicht genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden. Die Stadt kann also weder genehmigen noch verbieten. Sie erteilt nur einen Auflagenbescheid. Dieser schreibt unter anderem den Ort und die Dauer der Versammlung vor, legt die Zahl der Ordner fest und die Versammlungsleiter. Bislang gab es seitens der Corona-Maßnahmen-Gegner nur eine Versammlung – gegen die Impfpflicht –, die bei der Stadt angezeigt und am 2. Januar mit zehn Personen auf dem Marktplatz durchgeführt wurde. Weitere Anfragen oder Anzeigen sind bislang nicht eingegangen.  

 
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  • jhuller@gmx.de
    Vielleicht sollte die Presse aufhören, über diese Demonstrationen im aktuellen Umfang zu berichten. So eine kleine Randbemerkung mit 20 Worten auf Seite drei ohne Bilder würde auch reichen.

    Einerseits wollen diese Leute natürlich die mediale Aufmerksamkeit, anderseits werden die Reporter vor Ort oftmals angefeindet und angepöbelt, schlimmstenfalls sogar angegriffen. Warum also tun wir den Knallköpfen weiterhin den Gefallen und bereiten Ihnen die große Bühne?

    Wie wäre es mit folgendem Zeitungsartikel:

    "Coronaproteste

    Auch heute kam es wieder zu Demonstrationen in der der Innenstadt von <Ortsname> gegen die aktuellen Corona Maßnahmen. "

    Reicht doch auch!
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  • lutterbeck
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  • flyarcus@gmx.de
    Bussgeld ist toll, das hat mein Enkel in seiner Firma auch eingeführt: Wer seinen Impfstatus nicht aufzeigt, bekommt 30% Lohnkürzung. Wer nicht geimpft ist, hat schon vor Wochen seine Kündigung bekommen....es muss langsam Schluss sein mit dem geschwurbel!
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  • tommy33
    Und diejenigen die nicht auf die Frage nach der Schwangerschaft antworten werden auch gekündigt? Na auf so einen tollen Betrieb würde ich sch ääääh verzichten. Gibt ja genug andere Arbeitgeber.
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  • norbert.zirnsak@igmetall.de
    Wer seinen Impfstatus nicht anzeigt, ist zu entsprechenden Tests verpflichtet, um Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten. Dazu gibt es klare Regeln. Eine einseitige Lohnkürzung des Arbeitgebers aus dem von ihnen beschriebenen Grund ist unzulässig. Betroffene können den illegal einbehaltenen Lohn nach erfolgloser Geltendmachung beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Auch Corona ist kein Freibrief für Unternehmen, Wildwestmethoden einzuführen. Das gilt auch für den Betrieb ihres Enkels.
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  • Oreus
    Jeder, der in Deutschland demonstrieren will, darf das auch jederzeit tun! Das ist ein Grundrecht!
    Schon alleine deswegen ist es ein Witz, in Deutschland gegen eine "angebliche" Diktatur auf die Straße gehen zu wollen!
    Doch wer sich mit irgendwelchen linken 'Fundis' und rechten 'Nazis' auf einen Spaziergang begibt, sollte sich klarmachen dass denen Corona vollkommen am*******langgeht: Denen geht es nur um die Spaltung der Gesellschaft, und darum, Gewalt gegen den Staat auszuüben, mit allen Mitteln. Jeder der mit solchen Leuten mitläuft, sollte sich klarmachen, dass er mit denen auch über einen Kamm geschert wird, wenn es hart auf hart kommt.
    Man kann zu Recht gegen vieles sein: Aber wenn die ersten Schaufensterscheiben bersten, die ersten Steine fliegen, und die ersten Autos brennen, sollten sich diejenigen schnellstens vom Acker machen, die eigentlich nur friedlich ihre Meinung kundtun wollten.
    Bleiben sie trotzdem, gehören sie zu Recht bestraft, denn dann war es auch eine Straftat!
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  • rainbird
    Ich dachte in Deutschland darf man frei* seine Meinung äußern und sich frei bewegen? *ggf können Unkosten in Höhe von 700€ oder mehr bei einer freien Meinungsäußerung auf Sie zukommen.
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  • Steler06501902
    Kann man auch. Aber bitte komplett lesen.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 8
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
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  • jlattke
    Ziemlicher Unfug den sie hier verbreiten! Schon im Artikel wird recht eingehend geschildert wie es mit dem Recht aussieht. Halten sie dieses ein, ist das schlimmste was ihnen passieren kann, dass ein anderer Mitbürger Ihnen mitteilt was er von Ihrer Meinung hält. Bußgelder treffen Sie nur dann, wenn sie geltende Regeln nicht einhalten! Wobei ich durchaus nachvollziehen kann, dass es herausfordernd ist, gegen Regeln zu demonstrieren und diese dabei zu respektieren. Aber das steht auf einem anderen Blatt. Dennoch sollte Ihnen bewusst sein, dass eine Mehrheit diese Regeln ja als durchaus sinnvoll erachtet.
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  • Steler06501902
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  • dietmar@eberth-privat.de
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  • thomashemmerich@web.de
    Unglaublich, welche Kommentare hier der ein oder die andere von sich gibt. Egal wie man zu dem Thema Impfpflicht steht, egal ob man diese Demonstrationen bzw Spaziergänge gut oder schlecht findet, passen eine Vielzahl der Kommentare hier bzw zu anderen Berichten nicht mehr so recht in unser Land, dass doch so demokratisch und liberal sein will.

    Hat die Regierung nicht jetzt erst eine Queer Beauftragten berufen, wird nicht für Meinungsfreiheit, Toleranz usw geworben bzw fast schon beschworen?

    Wenn ich sehe und lese, welche Schadenfreude manch eine/r hier entwickelt und von sich gibt.....erschreckend.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Toleranz hört da auf, wenn durch Egoisten und Querdenker meine Freiheit eingeschränkt wird!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Wer sich nicht an geltende Gesetze und Verordnungen hält und mit seiner Haltung der Allgemeinheit schadet muss bestraft werden!
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  • thomashemmerich@web.de
    @gardner
    @haba2908

    Wo bitte werden ihre Freiheiten durch die Demonstrierenden und Spaziergänger eingeschränkt?

    Also ich laufe und demonstriere da nicht mit, trotzdem tolerieren ich dies (sofern Gewaltfrei) als Ausdruck der freien Meinungsäußerung. Einen Nachteil erkenne ich dadurch für mich nicht.

    Ich bin bei Ihnen, dass bestraft werden sollte, wer sich nicht an geltende Regeln hält. Doch habe ich zunehmend das Gefühl, dass hier Regeln teilweise sinnfrei und willkürlich geschaffen werden. Wie bitte sollen sich den Andersdenkende bemerkbar machen, wenn nicht so? Meldet man eine Demo an, dann wird sofort die Teilnehmerzahl beschnitten bzw die Leute zusammengepfercht (alles schon passiert). Wie bitte soll jemand der eine Demo anmeldet wissen bzw beeinflussen wie viele Leute kommen werden?
    Es ist alles nicht so einfach wie es aussieht.

    Ich bin geimpft und geboostert, im gehe nicht mit den Leuten demonstrieren bzw spazieren, trotzdem: Ich verstehe die Kritik an vielen Maßnahmen
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @luxus: Laufen Sie weiter blind durch die Welt!
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  • haba2908
    Toleranz wird von den verschwurbelten Querdenkern gefordert , aber selbst nicht praktiziert . Es gibt einfachste Regeln, welche zu beachten wären aber nicht beachtet werden . Die Verfolgung der Verstöße is die logische Konsequenz …… kann jeder nachvollziehen ….. ganz ohne Schadenfreude !
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  • kh070656
    Intoleranz darf man nicht tolerieren, insofern ist Ihre Meinung nicht zutreffend, weil Meinungen nur unzureichendes Fürwahrhalten sind.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Nachdem die Quertreiber uns so viel Geld kosten - muss tatsächlich mal eine ordentliche Refinanzierung erfolgen!
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