Dass sich die Schweinfurter Stadträtin Ulrike Schneider (Zukunft./ödp) und die CSU-Fraktion sowie Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) nicht immer grün sind, ist kein Geheimnis. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren auch lautstarke Wortgefechte. Nun gab es wieder eines, nach dem Ulrike Schneider sogar abrupt die Sitzung verließ.
Was war passiert? In der Sache ging es um die Frage, warum der bisherige Klimaschutzmanager der Stadt, Markus Henninger, nicht mehr bei der Stadtverwaltung arbeitet. Hintergrund ist offenbar die Eingruppierung seiner Stelle in das System des öffentlichen Dienstes, die zunächst dafür gesorgt hätte, dass er nach Ablauf des befristeten und von einem Bundesprogramm geförderten Vertrages deutlich weniger verdient hätte. Ein Umstand, den Ulrike Schneider bereits in einer Bauausschusssitzung kritisiert hatte. Als der Punkt im Stadtrat auf der Tagesordnung stand, stellte sie erneut kritische Fragen dazu.
Der Eklat passierte, als nach längerer Diskussion der CSU-Stadtrat Werner Christoffel einen Antrag auf Ende der Debatte stellte. Das ist nach der Geschäftsordnung des Stadtrates den Stadtratsmitgliedern möglich, die sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Debatte beteiligt hatten. Über den Antrag muss auch sofort abgestimmt werden, und wenn er angenommen wird, werden auch noch offene Fragen nicht mehr beantwortet.
Oberbürgermeister schaltete Mikrofon auf stumm
Und genau das war der Punkt, an dem sich der Streit entzündete. Denn Ulrike Schneider hatte zu dem Prozedere rund um die Einstufung der Stelle des Klimaschutzmanagers und das Vorgehen des Personalamtes eine Reihe Fragen, die aus ihrer Sicht noch nicht ausreichend beantwortet waren.
Als sie insistierte, sie wolle erst Antworten auf ihre Fragen, kam es zunächst zu einem Wortgefecht zwischen ihr und dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Funk. Danach schaltete Oberbürgermeister Sebastian Remelé mit der Bemerkung "Sie halten jetzt mal den Rand, was ist das hier für ein Affentheater" Schneiders Mikrofon stumm. Die Stadträtin verließ daraufhin sichtbar zornig die Sitzung.
Der Stadtrat beschloss danach einstimmig, dass zwei Stellen ausgeschrieben werden sollen: Die für einen Klimaschutzmanager oder Klimaschutzmanagerin, der als "herausgehobener Entscheidungsträger" mit einem Ingenieur-Studium als Voraussetzung als verantwortlicher Vermittler übergeordneter Klimaschutzziele der Stadt zwischen den Ämtern arbeiten soll. Diese Stelle solle auch in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert werden, so wie es in anderen Kommunen bundesweit auch für eine solche Position gehandhabt wird.
Darüber hinaus soll in den Haushaltsberatungen über eine zweite Stelle im Bereich des Klimaschutzes in der Verwaltung diskutiert werden, die in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert werden soll und der Person zuarbeitet, die für das Klimaschutzmanagement zuständig ist.
Personalamtsleiterin weist die Vorwürfe zurück
Die internen Abläufe bis zu dieser Entscheidung sind in der Tat schwer nachzuvollziehen. Das Thema war auch auf der Tagesordnung des Hauptausschusses, wurde dort jedoch nicht behandelt. In den damaligen Sitzungsunterlagen ist aber noch nicht die Rede davon, dass die Stelle eines Klimaschutzmanagers in der Entgeltgruppe 11 bleiben soll, sondern es wurde die Herabstufung auf 9c empfohlen. Daraus resultierte auch Ulrike Schneiders deutliche Kritik, denn aus ihrer Sicht war das der Grund für die Entscheidung des Stelleninhabers, seinen Vertrag nicht zu verlängern.
Personalamtsleiterin Sabine Schröder fühlte sich zu Unrecht angegriffen: "Ich weise von mir, dass wir in Kauf genommen haben, dass der Klimaschutzmanager geht." Die Stadt habe wie in vielen anderen Fällen auch eine Beschreibung der wirklichen Tätigkeiten durch den Stelleninhaber vornehmen lassen und daraufhin im Gutachterausschuss entschieden. Dass man sich für die höhere Gehalts-Einstufung entschied, habe damit zu tun, dass die technisch-ingenieurswissenschaftliche Prägung der Stelle nun im Mittelpunkt stehe. Diese Qualifikation hatte der Stelleninhaber aber nicht.
Dann: Anträge zur GO sind genau das, und wer trotz Antrag auf Schließung der Debatte weiter ins Mikro aber nicht zu diesem Antrag spricht der bekommt es eben abgeklemmt. Solche Anträge werden schließlich vorrangig zu Redebeiträgen behandelt.
Übrigens liegt hier der Verdacht nahe, dass es längst nicht mehr um die Person an sich geht sondern öffentliche Profilierung, denn als einziges Mitglied der ÖDP im Stadtrat muss man eben den eigenen Wählern ab und an eine gute Show bieten, damit die merken, dass es einen noch gibt.
Anträge zur Geschäftsordnung gibt es überall, auch in Vereinen bei Hauptversammlungen. Üblich ist es dann normalerweise, dass der Antragssteller kurz seinen Antrag begründen kann, man eine Gegenrede zulässt und es dann sofort zur Abstimmung bringt.
Und Ende der Debatte ist eben etwas anders als Schluß der Rednerliste. Hier ging es um das Ende der Debatte. Und wenn der Stadtrat mehrheitlich dafür stimmt, dann ist das eben so. Das muss einem nicht gefallen, aber ist dann ein demokratischer Beschluss der Mehrheit.
So. Und wenn man danach noch trotzdem weiter ins Mikrofon in der Sache spricht, und sich dem Beschluss nicht beugt ist es absolut gerechtfertigt, dass das Mikrofon abgeschaltet wird, denn das ist nicht anderes als eine Mißachtung des Hauses.
Das ist nach der GO des Stadtrats jederzeit möglich, er muss sofort zur Abstimmung gebracht werden und sollte er angenommen werden, ist damit das Thema durch! Das enthält auch, dass noch offene Antworten nicht mehr gegeben werden müssen!
Was also hier vorliegt ist eine Mißachtung der Geschäftsordnung durch Frau Schneider, und das Abschalten des Mikrofons absolut berechtigt.
Falls die Satzung in Schweinfurt de facto eine Aushebelung des Rechts auf Antwort der Stadträte hergeben sollte, wäre das bedenklich.
Gibt die Satzung das tatsächlich her? War es rechtens die gestellten Fragen nicht zu beantworten?
Falls ja: Wollen wir das wirklich so?
Offensichtlich waren Sie noch nicht in der Kommunalpolitik aktiv oder haben sich nicht damit beschäftigt was die Geschäftsordnung ist....
Die Stadt hat keinen Klimaschutzmanager mehr. Den Stelleninhaber hat man verloren, da er am Ende seiner Befristung hätte weniger verdienen sollen, als er zuvor erhalten hat.
Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Stelle zum einen nicht zu befristen und zum anderen die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe von Anfang an einheitlich zu gestalten?
Ist die neue Ausschreibung jetzt wieder mit Befristung und vorgemerkter Entgeltreduzierung am Ende der Befristung vorgesehen? Falls ja, treffen wir uns in ein paar Jahren wieder hier.