Das eigene Kind ist positiv. Was nun? Häufig ändern sich die Quarantäne-Regelungen. Viele Eltern verlieren den Überblick darüber, was nun für das infizierte Kind, Geschwisterkinder oder sich selbst gilt. Diese Redaktion hat deshalb beim Gesundheitsamt Schweinfurt nachgefragt, welche Regelungen gelten (Stand Donnerstag, 27. Januar).
Mein Kind ist positiv. Was muss ich unternehmen?
Ist ein in Schule oder Kindergarten durchgeführter Test positiv, wird das Testergebnis von der Einrichtung an das Gesundheitsamt übermittelt. Eltern erhalten daraufhin eine E-Mail, um einen PCR-Test-Termin zu vereinbaren. Wenn Kinder außerhalb der Schule einen positiven Selbsttest haben, müssen die Eltern eigenständig über das Online-Formular "Selbsttest" (zu finden auf der Internetseite des Landratsamtes) Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen. In beiden Fällen wird ein bestätigender PCR-Test gemacht. Ist dieser positiv, muss das Kind in Quarantäne. Dies gilt auch für vollständig geimpfte, genesene oder geboosterte Schülerinnen und Schüler.
Was rät das Gesundheitsamt den Eltern?
Eltern sollen sicherstellen, dass sich das Kind in häusliche Quarantäne begibt und keinen Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Hausstand hat. Dies gilt auch, wenn die Eltern noch keine offizielle Mitteilung vom Gesundheitsamt erhalten haben. Zusätzlich sollen Eltern eigene Symptome im Blick behalten und regelmäßig Selbsttests durchführen, um eine eigene Infektion auszuschließen.
Wie lange muss mein Kind in Quarantäne?
Für positiv getestete Kinder endet die Isolation frühestens sieben Tage nach Erstnachweis des Erregers. Dafür benötigt das Kind einen negativen PCR- oder Antigentest, ausgeführt von medizinischem Fachpersonal. Zusätzlich muss das Kind 48 Stunden lang symptomfrei sein. Die Quarantäne endet erst, wenn das negative Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt worden ist. Erfolgt keine Freitestung, verlängert sie die Quarantäne auf zehn Tage. Danach ist keine Abschlusstestung nötig. Voraussetzung: Auch hier muss das Kind mindestens zwei Tage symptomfrei sein.
Meinem Kind geht es schlecht. Was soll ich tun? Darf ich mit ihm zum Arzt?
Wenn Kinder symptomatisch werden und eine Behandlung benötigen, sollen sich Eltern telefonisch an den Hausarzt oder die Hauärztin wenden. Außerhalb der regulären Praxiszeiten und am Wochenende sollen sich Eltern an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116 117 wenden.
Wie oft muss ich mein Kind in der Quarantäne testen lassen?
Kinder werden nach ihrem positiven Selbst-, Schnell- oder Pooltest nur einmal mit einem verpflichtenden PCR-Test getestet. Alle weiteren Testungen sind freiwillig. Eine Abschlusstestung nach zehn Tagen ist bei 48-stündiger Symptomfreiheit nicht erforderlich, wird aber zur Selbstkontrolle mittels Selbsttest Zuhause empfohlen.
Müssen positiv getestete Schülerinnen und Schüler am Online-Unterricht teilnehmen?
Wenn die schulpflichtigen Kinder zwar infiziert aber nicht krank sind, müssen sie am Online-Unterricht teilnehmen. Die Quarantäne gilt dem Schutz vor Ansteckung von anderen Kindern, was bei Online-Unterricht ausgeschlossen ist.
Welche Regeln gelten für gesunde Eltern und Geschwisterkinder?
Haushaltsangehörige von infizierten Kindern sollen auch ohne offizielle Einstufung durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson andere Kontakte meiden und sich im besten Fall in Selbstisolation begeben. Auch eine regelmäßige Testung mittels Selbsttest ist empfohlen, um eine mögliche Infektion auszuschließen.
Wer als enge Kontaktperson eingestuft wird und sich in Quarantäne begeben muss und für wen Ausnahmen gelten, hängt vom Impfstatus der betroffenen Personen ab (Siehe Infobox). Dieser wird seit dem 24. Januar 2022 über ein Online-Formular ermittelt, den die Kontaktpersonen per E-Mail vom Gesundheitsamt erhalten.
Enge Kontaktpersonen, auf die keine Ausnahmen zutreffen, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Eine Freitestung mittels Antigenschnelltest kann frühestens am siebten Tag erfolgen. Sonderregelungen gibt es für schulpflichtige Kinder, sowie Krippen- und Kindergartenkinder. Diese können sich bereits am fünften Tag mittels Antigenschnelltest frei testen.
Wer wann in Quarantäne muss
- Drei Mal geimpft: Keine Quarantänepflicht
- Zwei Mal geimpft und genesen: Keine Quarantänepflicht
- Zwei Mal innerhalb der letzten 15 bis 90 Tage geimpft: Keine Quarantänepflicht
- Genesen innerhalb der letzten 28 bis 90 Tage: Keine Quarantänepflicht
- Ein Mal geimpft: Quarantänepflicht
- Ein Mal mit Johnson & Johnson geimpft: Quarantänepflicht
- Ein Mal mit Johnson & Johnsen, anschließend mit anderem Impfstoff innerhalb der letzten 15 bis 90 Tage geimpft: Keine Quarantänepflicht
- Ungeimpft: Quarantänepflicht
Warum überprüft das Gesundheitsamt nicht seine Teststellen? Ein Mitarbeiter für eine Woche reicht dafür....
Wenn die schulpflichtigen Kinder zwar infiziert aber nicht krank sind, müssen sie am Online-Unterricht teilnehmen."
Welcher Onlineunterricht??? Hier gibt es nur Onlineunterricht wenn alle Kinder der Klasse zu Hause sind. Sonst muss man sich selbst alles besorgen.
Ihr Sarkasmus ist hier deshalb absolut fehl am Platz und lässt vermuten, dass Sie in Richtung Querdenker orientiert sind, denn sonst würden Sie sich nicht so äußern. Andere als dumm zu bezeichnen haben vernünftig denkende Menschen nicht nötig.