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Würzburg
Corona: Muss ich in der Quarantäne arbeiten? Arbeitsrecht-Experte aus Würzburg klärt auf
Viele können trotz Quarantäne im Homeoffice weiterarbeiten – aber ist das Pflicht? Droht Arbeitnehmern gar ein Lohnausfall? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wer sich krank fühlt, muss nicht mit letzter Kraft vom Sofa aus arbeiten. Aber was, wenn jemand ohne Symptome in Quarantäne landet? Je nach Situation gibt es darauf eine andere Antwort.
Foto: SymbolSina Schuldt, dpa | Wer sich krank fühlt, muss nicht mit letzter Kraft vom Sofa aus arbeiten. Aber was, wenn jemand ohne Symptome in Quarantäne landet? Je nach Situation gibt es darauf eine andere Antwort.
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:00 Uhr

Kontaktpersonen, Infizierte, Reiserückkehrer, Geimpfte und Geboosterte: Die Regeln für die Corona-Quarantäne haben sich seit Beginn der Pandemie viele Male geändert. Wer sich wie lange isolieren muss, ist mittlerweile von Situation zu Situation unterschiedlich. Gelten dann auch unterschiedliche Regeln für das Arbeiten während der Quarantäne? Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Würzburg, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ich wurde positiv auf Corona getestet. Muss ich mich krankschreiben lassen?

"Ein positives Testergebnis bedeutet nicht, dass man arbeitsunfähig ist", sagt Bernd Spengler. Eine positiv getestete Person muss sich also erst krankschreiben lassen, wenn sie oder er in der Quarantäne Symptome entwickelt, und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann dem Arbeitgeber vorlegen.

Droht mir ein Lohnausfall, wenn ich mich ohne Symptome und Krankschreibung in Quarantäne begeben muss?

"Das kann passieren", erklärt Spengler. Ohne diagnostizierte Arbeitsunfähigkeit gebe es keine Krankschreibung und letztlich auch keine Lohnfortzahlung wegen Krankheit. Urlaub müsse in diesem Fall jedoch nicht genommen werden, denn die Quarantäne sei eine behördliche Anordnung. Schon daher seien Beschäftigte "berechtigt", dem Betrieb fern zu bleiben. Ob man sein Gehalt dann trotzdem weiter bekommt, hängt laut Spengler von mehreren Faktoren ab.

Ich habe keine Corona-Symptome. Mein Chef oder meine Chefin verlangt, dass ich trotz Quarantäne im Homeoffice weiterarbeite. Muss ich das?

In diesem Fall kommt es Spengler zufolge auf die Art der Tätigkeit an. Wer ohnehin ausschließlich oder regelmäßig im Homeoffice arbeite, müsse auch während der Quarantäne weitermachen und erhalte dafür Gehalt. Sonst könnten eine Abmahnung oder Kündigung drohen. "Dies gilt natürlich nicht, wenn der Arbeitnehmer Symptome entwickelt und krankgeschrieben wird", sagt Spengler.

Wer bisher noch nicht im Homeoffice gearbeitet hat, sollte zunächst in den Arbeitsvertrag schauen, rät der Experte. Zwei Dinge seien zu prüfen: Einmal, ob der oder die Beschäftigte Tätigkeiten auch im Homeoffice übernehmen kann. Und: "Ob die Arbeit von zu Hause im konkreten Fall auch zumutbar ist, zum Beispiel in beengten räumlichen Verhältnissen mit kleinen Kindern", sagt der Anwalt.

Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg, klärt über Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Quarantäne auf.
Foto: Kanzlei Spengler | Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg, klärt über Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Quarantäne auf.

Was ist, wenn ich in meinem Job nicht von zu Hause aus arbeiten kann?

"Wer seine Arbeit nur im Betrieb erbringen kann, etwa weil er Maschinen bedienen muss, der ist im Quarantänefall von seiner Arbeitspflicht befreit", sagt Spengler. Hier sei auch keine Krankschreibung nötig, um weiterhin Gehalt zu bekommen. "Es genügt, den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber einzureichen." Der Arbeitgeber könne sich die Kosten dann bei der zuständigen Behörde erstatten lassen.

Muss ich weiter im Homeoffice arbeiten, wenn ich mich mit Corona infiziert habe? 

Wer Symptome einer Covid-Erkrankung hat und von einem Arzt oder einer Ärztin krankgeschrieben wird, der muss - genau wie bei anderen Erkrankungen auch - nicht arbeiten. Ein positiver Corona-Test allein genügt jedoch nicht. Beschäftigte erhalten laut Spengler im Krankheitsfall für sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld.

Bekomme ich weiterhin Lohn, wenn ich ungeimpft bin oder von einer Reise in ein Risikogebiet zurückkomme und mich mit Corona infiziert habe? 

"Wer sich infiziert und krank ist, hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – unabhängig vom Impfstatus", sagt Bernd Spengler. Für Ungeimpfte oder Reiserückkehrer bestehe nach dem Infektionsschutzgesetz zwar kein Anspruch auf Entschädigung während der Quarantäne. Ist jemand allerdings krankgeschrieben, spiele in puncto Lohnfortzahlung die Krankschreibung eine Rolle, nicht die behördliche Anordnung der Quarantäne.

Unklar sei jedoch noch, was für Personen gilt, die erkranken, weil sie "wider den gesunden Menschenverstand" ihre Gesundheit geschädigt haben, sagt Spengler. Wer beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht, weil er oder sie mit dem Handy in der Hand am Steuer saß, bekommt trotz Krankschreibung keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. "Jetzt ist die große Frage: Wie ist das eigentlich bei Corona-Infektionen?" Ein Beispiel: Eine ungeimpfte Person ignoriert Reisewarnungen, reist in ein Hochrisikogebiet, lehnt das Tragen von Masken ab und infiziert sich. Dazu gebe es in Deutschland derzeit noch keine gesicherte Rechtsprechung.

Was passiert, wenn ich ohne Krankschreibung in Quarantäne muss - zum Beispiel als Reiserückkehrer oder als ungeimpfte Kontaktperson?

"Genau da liegt gerade das Problem der Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten", sagt Spengler. Im Infektionsschutzgesetz sei zwar die Entschädigung für die Zeit der Quarantäne verankert. Diese Entschädigung gebe es aber nicht, wenn man die Quarantäne hätte vermeiden können. Wer eine gesetzlich vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Schutzimpfung nicht in Anspruch nimmt oder eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet antritt, das bereits bei der Abreise als solches eingestuft war, muss also mit Konsequenzen rechnen. Auch für ungeimpfte Kontaktpersonen gilt laut Spengler: Entweder kann die Person von zu Hause aus arbeiten, oder es gibt keine Entschädigung für die Fehltage in Quarantäne.

Meine Corona-Warn-App stuft mich als Kontaktperson ein. Darf ich zu Hause auf mein Testergebnis warten, oder muss ich ins Büro?

Es gibt auch andere Fälle, in denen Beschäftigte kurzfristig aus persönlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen können und der Arbeitgeber das Gehalt trotzdem weiterzahlt. Der Verlust von nahen Angehörigen wäre hier ein Beispiel. Die Selbstisolation falle ebenfalls unter solche Verhinderungsfälle. "Die Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass der oder die Betroffene zu Hause bleibt, bis das Ergebnis bekannt ist", sagt Spengler. Dann komme es aber wieder darauf an, ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von zu Hause aus weiterarbeiten kann und gegebenenfalls muss. Wenn nicht, kann der Arbeitgeber für diese vorsorgliche Selbstisolation eine Erstattung beantragen.

Was passiert, wenn ich als Selbstständige oder Selbstständiger in Quarantäne muss?

"Sobald eine behördliche Anordnung der Quarantäne vorliegt, erhalten Selbständige eine Entschädigung", sagt Bernd Spengler. Deren Berechnung richte sich grundsätzlich nach dem Verdienstausfall und müsse auf Basis des Gewinns aus dem letzten Jahr vor Einstellung der Tätigkeit erfolgen. 

Muss mein schulpflichtiges Kind in der Quarantäne am Homeschooling teilnehmen?

Schülerinnen und Schüler sind Spengler zufolge in der Quarantäne vom Präsenzunterricht befreit, nicht aber vom Online-Unterricht. Haben sie jedoch Symptome, müssten sie nicht am Unterricht teilnehmen. Allerdings: "Dann müssen die Eltern das Kind entschuldigen und die Bescheinigung des Arztes an die Schule schicken", so Spengler.

 
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  • Oreus
    Hier müssen endlich klare Regeln her:
    Ich kenne z.B. einen Fall einer Mitarbeiterin, die seit Juni 2019 mehrmals in Hochrisiko-Gebiete gereist ist, und nach Ihrer Rückkehr immer in Quarantäne musste, und dann oft durch zusätzliche Krankschreibungen wochenlang ausfiel. Kaum hat sie wieder offiziell gearbeitet, ist sie erneut losgeflogen. Das hat dazu geführt dass diese Kollegin in der Zeit von Juni 2019, bis heute, nahezu nur 50% Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit wirklich gearbeitet hat. In meinen Augen hat sie diese Ausfälle mindestens leichtfertig selbst verschuldet. Das Ergebnis war jedoch: Sie bekam Ihr Gehalt weiterhin, weshalb der Arbeitgeber nicht so einfach Ersatz für sie einstellen konnte.
    Ihre Kollegen mussten Ihre Unverschämtheit einfach immer ausbaden, indem sie deren Arbeit zusätzlich verrichten sollten...
    Das sind in meinen Augen echte Sozial-Schmarotzer, denen das Handwerk endlich gesetzlich gelegt werden muss!
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