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Gerolzhofen
Gerolzhofen verzichtet auf erhebliche Mehreinnahmen: So sehen die neuen Hebesätze der Grundsteuer aus
Der Stadtrat entscheidet sich für eine aufkommensneutrale Variante im Rahmen der Grundsteuerreform. Bis Mai sollen die Hebesätze aber nochmals überprüft werden.
Wie hoch die Grundsteuer für Wohnhäuser, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen im Stadtgebiet von Gerolzhofen ab Januar ausfallen wird, steht jetzt fest. Der Stadtrat hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Notwendig wurde dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Foto: Stefan Pfister | Wie hoch die Grundsteuer für Wohnhäuser, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen im Stadtgebiet von Gerolzhofen ab Januar ausfallen wird, steht jetzt fest.
Stefan Pfister
 |  aktualisiert: 18.11.2024 02:32 Uhr

Es ist das derzeit wohl wichtigste Thema, das die Kommunen und Eigentümer im Freistaat gleichermaßen umhertreibt: Die Grundsteuerreform schlägt seit einigen Wochen in allen Gemeinde- und Stadträten auf und sorgt für große Unsicherheit.

Bis zum Jahresende müssen die Hebesätze neu beschlossen werden, selbst wenn sie unverändert bleiben, denn alle Bescheide werden zu diesem Zeitpunkt aufgehoben. Eine Entscheidung drängt also. Darauf wies Johannes Lang, Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen (VG), den Stadtrat bei dessen Sitzung ausdrücklich hin.

Große Grundstücke und Anwesen problematisch

Bis Montag wussten die Gerolzhöfer Grundstückseigentümer und Hausbesitzer nicht, welche Kosten aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 zurückgeht, auf sie zukommen werden. Zudem hat Bayern einen Sonderweg gewählt, bei dem allein die Grundstücksgröße sowie Wohn- und Nutzfläche entscheidend für die Berechnung sind – unabhängig von Ort und Lage.

Das sorgt bei nicht wenigen Eigentümern für Sorgenfalten, weil ab einer gewissen Größe von Haus, Hof oder Garten für den Einzelnen erhebliche Mehrkosten beim neuen Steuerbescheid drohen. Zwar hat die Staatsregierung gebeten, die Reform aufkommensneutral zu realisieren. Was konkret heißt, dass die Gemeinden die gleichen Einnahmen erzielen sollen wie vor der Reform – und für die Bürger keine Steuererhöhung durch diese Hintertür damit einhergehen soll.

Doch letztlich sind die Kommunen frei in ihrer Entscheidung, wie hoch oder niedrig sie die Sätze für Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gebäude) und Grundsteuer B (private Nutzung) festlegen wollen. Der Gerolzhöfer Stadtrat entschied sich, trotz längerer Diskussion mit unterschiedlichen Ansichten, für eine weitgehend aufkommensneutrale Lösung, die annähernd gleiche Grundsteuereinnahmen wie im Vorjahr vorsieht.

Nur 20.000 Euro statt 200.000 Euro Mehreinnahmen

Deshalb wurde der zuletzt 2020 geänderte Hebesatz der Grundsteuer B von 345 Prozent auf 290 Prozent abgesenkt. Hätte man den bisherigen Wert beibehalten, wären nach jetzigem Stand dann 1,2 Millionen Euro in die Stadtkasse geflossen – und damit Mehreinnahmen von über 200.000 Euro. So wird es nach den aktuellen Berechnungen vorerst ein leichtes Plus von nur um die 20.000 Euro geben. Tatsächlich aufkommensneutral wäre übrigens ein Hebesatz von 283 Prozent gewesen; die Aufrundung nannte Bürgermeister Thorsten Wozniak (CSU) einen "Risikoaufschlag".

Gerolzhofen verzichtet auf erhebliche Mehreinnahmen: So sehen die neuen Hebesätze der Grundsteuer aus

Den Hebesatz für die Grundsteuer A beließ der Rat zunächst bei 345 Prozent. Das bedeutet zunächst geringere Einnahmen im städtischen Säckel, die sich vergleichsweise in einer erheblich geringeren Dimension bewegen, wie Bürgermeister Wozniak anmerkte. Durch das Minus sinkt die Summe aus diesem Steuerposten um 5000 Euro auf voraussichtlich 28.500 Euro.

Eine finale Kalkulation ist derzeit ohnehin nicht möglich, vor allem wegen ungenügender Daten. Laut Johannes Lang fehlten noch 17 Prozent der von den Finanzämtern neu ermittelten Messbeträge, die nun nachgetragen werden müssen und zu Berichtigungen führen werden. Stadtrat Arnulf Koch (CSU) sprach aus diesem Grund von "Kaffeesatzleserei", sein Ratskollege Günter Iff (Freie Wähler) von großen Unsicherheiten.

Auf die Frage von Koch, ob zu erwarten sei, dass die 17 Prozent noch "obendrauf" kämen bei den Einnahmen, antwortete der Bürgermeister mit einem "klaren Jein". Ihm zufolge sind auch viele Anpassungen zu erwarten, weshalb aus seiner Sicht nicht automatisch höhere Einnahmen zu erwarten sind. 

Appell: Hohe Belastungen für manche Eigentümer vermeiden

Kochs Antrag, auch künftig zwei gleich hohe Hebesätze zu haben, für die sich der Stadtrat einst bewusst entschieden hatte, setzte sich im Gremium ganz knapp nicht durch, aufgrund eines Stimmenpatts. Er hatte zuvor 295 Prozent als Wert angeregt.

Während die Beibehaltung des Grundsteuer-A-Satzes unstrittig war, votierten die drei Freie-Wähler-Stadträte Martin und Hubert Zink sowie Günter Iff gegen die Absenkung der Grundsteuer B auf 290 Prozent. "Wir müssen die tatsächliche Einnahmesituation kennen und werden keiner Veränderung des Hebesatzes zustimmen", kündigte FW-Fraktionssprecher Iff vor Beschlussfassung an. Es sei jetzt schon klar, dass bei den Haushaltsberatungen die Hebesätze nochmals angepasst werden müssten.

Zugleich appellierte er, sich zu überlegen, wie man unangemessene finanzielle Belastungen für manche Eigentümer, zum Beispiel mit sehr großen Grundstücken oder Gebäuden, vermeiden könnte und forderte hierbei "schlaue Regelungen". VG-Geschäftsführer Lang bestätigte, dass Kommunen unterschiedliche Hebesätze beschließen könnten – zum Beispiel für bestimmte Häuser oder Baudenkmäler.

Hebesätze sollen jährlich überprüft werden

Einig waren sich die Räte, aufgrund der zu erwartenden Änderungen und Berichtigungen der Messbescheide die Hebesätze bis Mai und danach jährlich zu prüfen. "Wir wollen den Leuten signalisieren: Wir schauen ganz deutlich hin", sagte Thorsten Wozniak.

Gleichwohl strich das Gremium auf Antrag von Arnulf Koch ohne Gegenstimme einen ergänzenden Passus, den die Verwaltung im Hinblick auf die jährliche Prüfung im Beschlusstext vorgeschlagen hatte: Und zwar jenen, ob es Ausfälle bei der Gewerbesteuer gibt und wie hoch die Hebesätze festgesetzt werden könnten, "damit die Grundsteuereinnahmen aufkommensneutral" sind.

Der CSU-Rat hatte dies mit einem "fairen Satz" begründet, der sowohl Einnahmenseite als auch steigende Kosten und Ausgaben der Stadt im Blick hat. Man dürfe den Bürgern nicht suggerieren, dass man die Hebesätze "immer aufkommensneutral" mache.

Nach dem getroffenen Beschluss mit den neuen Hebesätzen wird die VG zeitnah damit beginnen, die neuen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer zu verschicken. Das kündigte Johannes Lang in der Sitzung an.

 
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